Neue Logistikbasis der Armee

ShortId
06.1087
Id
20061087
Updated
24.06.2025 23:26
Language
de
Title
Neue Logistikbasis der Armee
AdditionalIndexing
09;militärische Anlage;Entlassungsgeld;Entschädigung;VBS;Beendigung des Arbeitsverhältnisses;Personalabbau beim Bund;Armeeangehöriger
1
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L03K080403, VBS
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K07020301, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L06K070203010302, Entlassungsgeld
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Verkleinerung der "Armee XXI" ist ein massiver Abbau von zivilen Stellen verbunden. Vom Abbau am meisten betroffen ist die Logistikbasis der Armee (LBA).</p><p>Der Stellenabbau VBS erfolgt primär über die ordentliche Fluktuation, über die Stellenvermittlung, durch vorzeitige Pensionierungen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Entlassungen. Um umfangreiche Entlassungen zu vermeiden, erfolgt der Stellenabbau bzw. die Anpassung der Strukturen VBS über mehrere Jahre bis spätestens Ende 2010. Die Reorganisation in den einzelnen Organisationseinheiten ist nicht abgeschlossen.</p><p>Die Abgangsentschädigungen richten sich nach den personalrechtlichen Grundlagen des Bundes. Kriterien für die Bemessung sind das Dienstalter, das Alter sowie die persönliche und berufliche Situation. Der Anspruch auf Abgangsentschädigung sowie deren allfällige Höhe muss in jedem Fall individuell geprüft werden; die Auszahlung kann erst mit dem Austritt, nach Abschluss der Stellenvermittlungsbemühungen, erfolgen. Mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, dass einer Kündigung eine sechsmonatige Stellenvermittlungsphase vorangehen muss. Zusammen mit der Kündigungsfrist kann der Prozess damit bis zu zwölf Monate dauern. Eine Beschleunigung des Prozesses würde die Stellenvermittlungsperiode verkürzen und ginge somit zu Lasten des Personals.</p><p>Im Rahmen des beschriebenen Prozesses genehmigte das VBS Ende Mai 2006 die entsprechenden Anträge der LBA, worauf diese die Mitarbeitenden mittels Schreiben über die Höhe der Abgangsentschädigungen informierte. Während der folgenden vierzehntägigen Frist wurde von keiner Person eine Verfügung verlangt, sodass diese Entschädigungen im Juli 2006 ausbezahlt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die mit den Sozialpartnern vereinbarten Prozesse anzupassen. Die Dienststellen sind angewiesen, die Verfahren im Rahmen dieser Prozesse rasch abzuwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schaffung der neuen Logistikbasis der Armee brachte eine Reduktion des Personalbestandes mit sich. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Massnahmen angekündigt, mit denen die negativen Auswirkungen für das Personal abgefedert werden sollten, namentlich Abgangsentschädigungen. Bis heute wurden diese Entschädigungen aber noch nicht bezahlt, obwohl die Reorganisation abgeschlossen ist und verschiedene Angestellte aus dem Dienst des Bundes entlassen wurden. Ist der Bundesrat bereit, die laufenden Verfahren zu beschleunigen und die betroffenen Personen umgehend über die weiteren Schritte zu informieren?</p>
  • Neue Logistikbasis der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Verkleinerung der "Armee XXI" ist ein massiver Abbau von zivilen Stellen verbunden. Vom Abbau am meisten betroffen ist die Logistikbasis der Armee (LBA).</p><p>Der Stellenabbau VBS erfolgt primär über die ordentliche Fluktuation, über die Stellenvermittlung, durch vorzeitige Pensionierungen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Entlassungen. Um umfangreiche Entlassungen zu vermeiden, erfolgt der Stellenabbau bzw. die Anpassung der Strukturen VBS über mehrere Jahre bis spätestens Ende 2010. Die Reorganisation in den einzelnen Organisationseinheiten ist nicht abgeschlossen.</p><p>Die Abgangsentschädigungen richten sich nach den personalrechtlichen Grundlagen des Bundes. Kriterien für die Bemessung sind das Dienstalter, das Alter sowie die persönliche und berufliche Situation. Der Anspruch auf Abgangsentschädigung sowie deren allfällige Höhe muss in jedem Fall individuell geprüft werden; die Auszahlung kann erst mit dem Austritt, nach Abschluss der Stellenvermittlungsbemühungen, erfolgen. Mit den Sozialpartnern wurde vereinbart, dass einer Kündigung eine sechsmonatige Stellenvermittlungsphase vorangehen muss. Zusammen mit der Kündigungsfrist kann der Prozess damit bis zu zwölf Monate dauern. Eine Beschleunigung des Prozesses würde die Stellenvermittlungsperiode verkürzen und ginge somit zu Lasten des Personals.</p><p>Im Rahmen des beschriebenen Prozesses genehmigte das VBS Ende Mai 2006 die entsprechenden Anträge der LBA, worauf diese die Mitarbeitenden mittels Schreiben über die Höhe der Abgangsentschädigungen informierte. Während der folgenden vierzehntägigen Frist wurde von keiner Person eine Verfügung verlangt, sodass diese Entschädigungen im Juli 2006 ausbezahlt werden konnten.</p><p>Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, die mit den Sozialpartnern vereinbarten Prozesse anzupassen. Die Dienststellen sind angewiesen, die Verfahren im Rahmen dieser Prozesse rasch abzuwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schaffung der neuen Logistikbasis der Armee brachte eine Reduktion des Personalbestandes mit sich. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Massnahmen angekündigt, mit denen die negativen Auswirkungen für das Personal abgefedert werden sollten, namentlich Abgangsentschädigungen. Bis heute wurden diese Entschädigungen aber noch nicht bezahlt, obwohl die Reorganisation abgeschlossen ist und verschiedene Angestellte aus dem Dienst des Bundes entlassen wurden. Ist der Bundesrat bereit, die laufenden Verfahren zu beschleunigen und die betroffenen Personen umgehend über die weiteren Schritte zu informieren?</p>
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