Bibliotheksreform in der Bundesverwaltung. Wie weiter?
- ShortId
-
06.1100
- Id
-
20061100
- Updated
-
24.06.2025 21:22
- Language
-
de
- Title
-
Bibliotheksreform in der Bundesverwaltung. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
04;421;Bibliothek;Durchführung eines Projektes;Bundesverwaltung;Verwaltungsdelegation;Infrastruktur der Parlamentsmitglieder;Reform;EPZB
- 1
-
- L04K12040102, Bibliothek
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L04K08020310, Reform
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0804080201, EPZB
- L05K0803030401, Verwaltungsdelegation
- L04K08030403, Infrastruktur der Parlamentsmitglieder
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat ist die Erhaltung der Bestände der Bibliotheken des Bundes, ihre zeitgemässe Nutzung und ihre weitere Pflege ein wichtiges Anliegen. Zugleich ist im Bereich der Verwaltungsbibliotheken durch die Entwicklung des Internets einerseits, durch das Bedürfnis nach immer rascher bereitgestellter Dokumentation andererseits sowie durch die Sparvorgaben in der Bundesverwaltung ein zunehmender Handlungsbedarf entstanden. Das bestehende Netz der 45 Verwaltungsbibliotheken im Raum Bern, worunter sich einige mit nur sehr geringen Personalressourcen dotierte Institutionen befinden, kann auf Dauer nicht erhalten werden. Der Bundesrat schenkt deshalb dem ganzen Bereich im Rahmen des achten Querschnittprojekts "Bibliotheken" der Verwaltungsreform erhöhte Aufmerksamkeit. Im Rahmen dieses Projektes, das Anfang Juli 2006 begonnen hat, soll erhoben werden, in welchem Ausmass und in welcher zeitlichen Abfolge auch die heute nicht akut gefährdeten grösseren Institutionen integriert, im Ausnahmefall dezentral weitergeführt oder an mehreren Integrationsstandorten zusammengeführt werden sollen. Zudem gilt es zu klären, wie der Nutzen des bestehenden und des zukünftigen Sammelgutes für die Verwaltung als Ganzes und für die Öffentlichkeit optimiert werden kann. Schliesslich werden auch Verbesserungen im Bereich der gemeinsamen Bewirtschaftung elektronischer Abonnemente und selbstständiger On-line-Titel sowie anderer moderner Dienstleistungen gesamthaft erarbeitet und umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Aufgrund der Vorarbeiten der Bundeskanzlei und der Departemente sowie der Mitarbeitenden der Verwaltungsreform hat der Bundesrat am 3. Mai 2006 beschlossen: "Die Verwaltungsbibliotheken werden vom VBS geführt."</p><p>Dieser Beschluss steht in direktem Zusammenhang mit dem einleitend skizzierten Projekt der Verwaltungsreform und zielt darauf ab, sehr bald die kleineren und gefährdeten Bibliotheken in die Eidgenössische Militärbibliothek (EMB) am Guisanplatz zu integrieren. Die EMB soll anschliessend die Erhaltung der Bestände und deren Pflege - im Rahmen der individuell vereinbarten Bedürfnisse der Departemente und Ämter und auf deren Rechnung - sichern sowie eine reibungslose Ausleihe gewährleisten. Die Institutionen werden, jeweils zum gegebenen Zeitpunkt, in die konkreten Arbeiten einbezogen.</p><p>2. Ja, verschiedene Dienststellen haben ihre entsprechende Bereitschaft geäussert.</p><p>3. Ja, diese Ämter gibt es. Der nicht zuletzt dadurch entstandene Handlungsbedarf macht die Durchführung des vorliegenden Projekts dringend.</p><p>4. Eine von der Bundeskanzlei geführte Arbeitsgruppe, in welcher die wichtigsten Verwaltungsbibliotheken vertreten waren, hat den Entscheid des Bundesrates vorbereitet. Dem Bundesrat wurden zwei Varianten zum Entscheid vorgelegt: Führung der Verwaltungsbibliotheken durch das EDI (Schweizerische Landesbibliothek) oder durch das VBS (EMB). Der Bundesrat hat sich für letzteres entschieden.</p><p>5./6. Die vom Fragesteller genannten rechtlichen Grundlagen bleiben nach wie vor in Kraft. Sollte sich aus der Arbeit am Projekt Handlungsbedarf ergeben, wird das ordentliche Verfahren gewählt werden, um die erwünschten Änderungen herbeizuführen. Die zuständigen Stellen werden in diesem Fall wie üblich einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung vom 3. Mai 2006 entschieden, die Führung der Verwaltungsbibliotheken der Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB) zu übertragen.</p><p>1. Wie lautete der genaue Beschluss? Ist es ein Auftrag, ein Konzept auszuarbeiten und dieses Konzept nach erfolgter Vernehmlassung unter allen Betroffenen umzusetzen? Oder ist es ein Auftrag, diese Bibliotheken sofort zu übernehmen?</p><p>2. Gibt es bereits Bundesämter oder Dienststellen, die ihre Bereitschaft bekundet haben, ihre Bibliotheken der EMB zu übergeben?</p><p>3. Gibt es Ämter, die ihre Bibliotheken in eigener Kompetenz aufgelöst haben? Benötigen diese Ämter in Zukunft keine Fachliteratur? Wie werden diese Bundesämter in Zukunft Bücher und Zeitschriften beschaffen und verwalten?</p><p>4. Welche Dienststellen und Personen haben an der Entscheidvorbereitung mitgewirkt? Sind dabei die betroffenen Bibliotheken oder die Direktionen der Bundesämter, in denen sich diese Bibliotheken befinden, einbezogen worden? Wie lautete der Antrag, der dem Bundesrat gelegt wurde? Wer hat diesen Antrag gestellt?</p><p>5. Die grösste der Verwaltungsbibliotheken ist die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (EPZB). Zu dieser Bibliothek gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen: Die Organisationsverordnung der Bundeskanzlei (SR 172.210.10); das Reglement vom 23. Juni 1969 für die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (SR 432.22) sowie die Weisungen vom 30. Mai 1994 über die Koordination und die Zusammenarbeit der Bibliotheken und Dokumentationsstellen in der allgemeinen Bundesverwaltung (BBI 1994 III 763). Sind diese Rechtsgrundlagen nach wie vor in Kraft? Und wird der Bundesrat darauf achten, dass diese Rechtsgrundlagen von allen Projektbeteiligten respektiert werden?</p><p>6. Aus den Rechtsgrundlagen geht insbesondere hervor, dass die EPZB (wie dies in der Namensgebung zum Ausdruck kommt) auch Dienstleistungen gegenüber dem Parlament zu erbringen hat. Das Reglement der EPZB kann nur im Einvernehmen mit den zuständigen Organen des Parlamentes aufgehoben oder verändert werden. Hat der Bundesrat die Stellungnahme der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung eingeholt, oder ist er bereit, sie einzuholen?</p>
- Bibliotheksreform in der Bundesverwaltung. Wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat ist die Erhaltung der Bestände der Bibliotheken des Bundes, ihre zeitgemässe Nutzung und ihre weitere Pflege ein wichtiges Anliegen. Zugleich ist im Bereich der Verwaltungsbibliotheken durch die Entwicklung des Internets einerseits, durch das Bedürfnis nach immer rascher bereitgestellter Dokumentation andererseits sowie durch die Sparvorgaben in der Bundesverwaltung ein zunehmender Handlungsbedarf entstanden. Das bestehende Netz der 45 Verwaltungsbibliotheken im Raum Bern, worunter sich einige mit nur sehr geringen Personalressourcen dotierte Institutionen befinden, kann auf Dauer nicht erhalten werden. Der Bundesrat schenkt deshalb dem ganzen Bereich im Rahmen des achten Querschnittprojekts "Bibliotheken" der Verwaltungsreform erhöhte Aufmerksamkeit. Im Rahmen dieses Projektes, das Anfang Juli 2006 begonnen hat, soll erhoben werden, in welchem Ausmass und in welcher zeitlichen Abfolge auch die heute nicht akut gefährdeten grösseren Institutionen integriert, im Ausnahmefall dezentral weitergeführt oder an mehreren Integrationsstandorten zusammengeführt werden sollen. Zudem gilt es zu klären, wie der Nutzen des bestehenden und des zukünftigen Sammelgutes für die Verwaltung als Ganzes und für die Öffentlichkeit optimiert werden kann. Schliesslich werden auch Verbesserungen im Bereich der gemeinsamen Bewirtschaftung elektronischer Abonnemente und selbstständiger On-line-Titel sowie anderer moderner Dienstleistungen gesamthaft erarbeitet und umgesetzt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Aufgrund der Vorarbeiten der Bundeskanzlei und der Departemente sowie der Mitarbeitenden der Verwaltungsreform hat der Bundesrat am 3. Mai 2006 beschlossen: "Die Verwaltungsbibliotheken werden vom VBS geführt."</p><p>Dieser Beschluss steht in direktem Zusammenhang mit dem einleitend skizzierten Projekt der Verwaltungsreform und zielt darauf ab, sehr bald die kleineren und gefährdeten Bibliotheken in die Eidgenössische Militärbibliothek (EMB) am Guisanplatz zu integrieren. Die EMB soll anschliessend die Erhaltung der Bestände und deren Pflege - im Rahmen der individuell vereinbarten Bedürfnisse der Departemente und Ämter und auf deren Rechnung - sichern sowie eine reibungslose Ausleihe gewährleisten. Die Institutionen werden, jeweils zum gegebenen Zeitpunkt, in die konkreten Arbeiten einbezogen.</p><p>2. Ja, verschiedene Dienststellen haben ihre entsprechende Bereitschaft geäussert.</p><p>3. Ja, diese Ämter gibt es. Der nicht zuletzt dadurch entstandene Handlungsbedarf macht die Durchführung des vorliegenden Projekts dringend.</p><p>4. Eine von der Bundeskanzlei geführte Arbeitsgruppe, in welcher die wichtigsten Verwaltungsbibliotheken vertreten waren, hat den Entscheid des Bundesrates vorbereitet. Dem Bundesrat wurden zwei Varianten zum Entscheid vorgelegt: Führung der Verwaltungsbibliotheken durch das EDI (Schweizerische Landesbibliothek) oder durch das VBS (EMB). Der Bundesrat hat sich für letzteres entschieden.</p><p>5./6. Die vom Fragesteller genannten rechtlichen Grundlagen bleiben nach wie vor in Kraft. Sollte sich aus der Arbeit am Projekt Handlungsbedarf ergeben, wird das ordentliche Verfahren gewählt werden, um die erwünschten Änderungen herbeizuführen. Die zuständigen Stellen werden in diesem Fall wie üblich einbezogen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung vom 3. Mai 2006 entschieden, die Führung der Verwaltungsbibliotheken der Eidgenössischen Militärbibliothek (EMB) zu übertragen.</p><p>1. Wie lautete der genaue Beschluss? Ist es ein Auftrag, ein Konzept auszuarbeiten und dieses Konzept nach erfolgter Vernehmlassung unter allen Betroffenen umzusetzen? Oder ist es ein Auftrag, diese Bibliotheken sofort zu übernehmen?</p><p>2. Gibt es bereits Bundesämter oder Dienststellen, die ihre Bereitschaft bekundet haben, ihre Bibliotheken der EMB zu übergeben?</p><p>3. Gibt es Ämter, die ihre Bibliotheken in eigener Kompetenz aufgelöst haben? Benötigen diese Ämter in Zukunft keine Fachliteratur? Wie werden diese Bundesämter in Zukunft Bücher und Zeitschriften beschaffen und verwalten?</p><p>4. Welche Dienststellen und Personen haben an der Entscheidvorbereitung mitgewirkt? Sind dabei die betroffenen Bibliotheken oder die Direktionen der Bundesämter, in denen sich diese Bibliotheken befinden, einbezogen worden? Wie lautete der Antrag, der dem Bundesrat gelegt wurde? Wer hat diesen Antrag gestellt?</p><p>5. Die grösste der Verwaltungsbibliotheken ist die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (EPZB). Zu dieser Bibliothek gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen: Die Organisationsverordnung der Bundeskanzlei (SR 172.210.10); das Reglement vom 23. Juni 1969 für die Eidgenössische Parlaments- und Zentralbibliothek (SR 432.22) sowie die Weisungen vom 30. Mai 1994 über die Koordination und die Zusammenarbeit der Bibliotheken und Dokumentationsstellen in der allgemeinen Bundesverwaltung (BBI 1994 III 763). Sind diese Rechtsgrundlagen nach wie vor in Kraft? Und wird der Bundesrat darauf achten, dass diese Rechtsgrundlagen von allen Projektbeteiligten respektiert werden?</p><p>6. Aus den Rechtsgrundlagen geht insbesondere hervor, dass die EPZB (wie dies in der Namensgebung zum Ausdruck kommt) auch Dienstleistungen gegenüber dem Parlament zu erbringen hat. Das Reglement der EPZB kann nur im Einvernehmen mit den zuständigen Organen des Parlamentes aufgehoben oder verändert werden. Hat der Bundesrat die Stellungnahme der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung eingeholt, oder ist er bereit, sie einzuholen?</p>
- Bibliotheksreform in der Bundesverwaltung. Wie weiter?
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