Aussagen von Bundesrat Blocher zu Stanley Van Tha

ShortId
06.1104
Id
20061104
Updated
24.06.2025 22:42
Language
de
Title
Aussagen von Bundesrat Blocher zu Stanley Van Tha
AdditionalIndexing
2811;Flüchtling;Inhaftierung;Regierungsmitglied;Ausschaffung;politische Verfolgung;Informationsverbreitung;Urteil;Menschenrechte;Myanmar
1
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K03030306, Myanmar
  • L03K050403, Urteil
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner im Parlament noch nicht behandelten Antwort vom 23. September 2005 zur Interpellation Müller-Hemmi 05.3308, "Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid", festgehalten, dass gemäss schriftlicher Urteilsbegründung des myanmarischen Urteils Herr Stanley Van Tha wegen Gefährdung der Sicherheit und des Friedens des Landes sowie wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass und der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt wurde. In mündlichen Erläuterungen, welche von den myanmarischen Behörden den Schweizer Behörden abgegeben wurden, wurden hingegen andere Begründungen genannt (z. B. Militärdienstverweigerung). Es kann aufgrund der widersprüchlichen mündlichen und schriftlichen Urteilsbegründungen auch heute nicht abschliessend festgestellt werden, welches die wirklichen Gründe für die unverhältnismässig lange Haftstrafe von Herrn Stanley Van Tha sind. Der Bundesrat wiederholt an dieser Stelle, dass - obwohl das Asylgesuch von Herrn Stanley Van Tha sowohl vom damaligen Bundesamt für Flüchtlinge als auch von der Asylrekurskommission abgelehnt wurde, weil die Vorbringen nicht glaubhaft waren, und obwohl bis zum Zeitpunkt der Rückführung kein Grund zur Annahme bestand, dass Herr Stanley Van Tha verhaftet und verurteilt würde - Bundesrat Blocher die Inhaftierung und Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha mehrmals öffentlich bedauert hat.</p><p>2. Eine Kopie des myanmarischen Urteils ist seit August 2004 in den Asylakten des Bundesamtes für Migration. Die darin enthaltene Urteilsbegründung wurde im Rahmen der Beantwortung der Interpellation 05.3308 dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und ohne Zustimmung von Herrn Stanley Van Tha oder seines Rechtsvertreters kann diese Urteilsbegründung nicht veröffentlicht werden.</p><p>3. Aufgrund der bis heute anhaltenden Unsicherheit über die wahren Gründe für die unverhältnismässig lange Haftstrafe ist der Bundesrat nicht in der Lage, sich wie gewünscht "ein für alle Mal auf die wahrheitsgemässe Urteilsbegründung festzulegen". Die allgemein schwierigen Verhältnisse und die prekäre Menschenrechtssituation in Myanmar sind dem Bundesrat bekannt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei den Behörden in Myanmar auf hoher Ebene zugunsten von Herrn Stanley Van Tha interveniert und diese mit Nachdruck auf die Unangemessenheit der Verurteilung und auf die Wichtigkeit einer fairen Behandlung von Herrn Stanley Van Tha hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schicksal des unrechtmässig nach Myanmar/Burma zurückgeschafften Flüchtlings Stanley Van Tha war schon mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (Motion Müller-Hemmi 04.3489; Interpellation Müller-Hemmi 05.3308; Interpellation Hubmann 05.3313).</p><p>Im Vorfeld der Abstimmung über das Asylgesetz sagte nun Bundesrat Blocher in einem Interview mit "Radio 24" vom 6. September 2006: "Jetzt muss ich Ihnen sagen, wir hatten 530 000 Fälle, wo wir entscheiden mussten. Und jetzt im Fall Burma hat man Entscheide getroffen, die man nicht getroffen hätte, wenn man alles gewusst hätte. Er kam zurück nach Burma, mit Papieren, er war kein Flüchtling. Aber sie haben ihn ins Gefängnis gesteckt, erstens weil er Militärdienst verweigert hat, zweitens weil er an einem Film mitgewirkt hat, wo sie sagen, dass dies gegen Burma ist, das ist dort halt ein Straftatbestand. Er ist 19 Jahre ins Gefängnis gekommen. Das ist unverhältnismässig, deshalb haben wir die Ausreisen gestoppt." Bereits am 17. März 2005 hat der EJPD-Vorsteher im Ständerat zum selben Fall gesagt: ".... Wir klären den Fall bis ins Detail ab: Ist er im Gefängnis wegen eines Grundes, den wir hätten erkennen sollen, oder wegen etwas anderem? Hat er unterdessen Diebstahl oder so etwas begangen? Das wäre dann etwas anderes." Im Interview vom 15. September 2006 im "Tages-Anzeiger", angefragt auf diese Aussage im Ständerat, erklärt Bundesrat Blocher: ".... Wir wissen es auch heute noch nicht. Was wir heute glauben ...."</p><p>In der Antwort vom 23. September 2005 auf meine Interpellation 05.3308 antwortet der Bundesrat allerdings auf die Fragen: "Mit welcher Begründung wurde Herr Van Tha zu dieser hohen Gefängnisstrafe verurteilt? Ist die Schweiz im Besitz des Urteiles?": "Das myanmarische Urteil geht davon aus, dass Herr Stanley Van Tha die Sicherheit und den Frieden des Landes nach Artikel 5 (J) des Emergency Act gefährdet hat. Weiter wird er gemäss myanmarischem Strafgesetz wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass sowie der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt."</p><p>Ich ersuche den Bundesrat dringlich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich die unterschiedlichen Angaben der Gründe für die Verurteilung von Stanley Van Tha in seiner Beantwortung der Interpellation vom 23. September 2005 und in den Aussagen des EJPD-Vorstehers am 6. September 2006 und 15. September 2006?</p><p>2. Ist er im Besitz der Urteilsbegründung und, wenn ja, seit wann? Wenn ja: Ist er bereit, diese zu veröffentlichen? Wenn nein: Unternimmt er Anstrengungen, sich die Urteilsbegründung zu beschaffen und diese zu veröffentlichen?</p><p>3. Ist er angesichts der zur Antwort auf die Interpellation im Widerspruch stehenden Aussagen von Justizminister Blocher bereit und fähig, sich in diesem tragischen Flüchtlingsfall ein für alle Mal auf die wahrheitsgemässe Urteilsbegründung festzulegen? Wenn ja: Wird er Bundesrat Blocher beauftragen, dieses umgehend öffentlich bekanntzugeben und dabei auch die menschenrechtlich prekäre Situation in Myanmar zu erläutern?</p>
  • Aussagen von Bundesrat Blocher zu Stanley Van Tha
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner im Parlament noch nicht behandelten Antwort vom 23. September 2005 zur Interpellation Müller-Hemmi 05.3308, "Beurteilung der Situation in Myanmar/Burma nach Rückschaffungsfehlentscheid", festgehalten, dass gemäss schriftlicher Urteilsbegründung des myanmarischen Urteils Herr Stanley Van Tha wegen Gefährdung der Sicherheit und des Friedens des Landes sowie wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass und der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt wurde. In mündlichen Erläuterungen, welche von den myanmarischen Behörden den Schweizer Behörden abgegeben wurden, wurden hingegen andere Begründungen genannt (z. B. Militärdienstverweigerung). Es kann aufgrund der widersprüchlichen mündlichen und schriftlichen Urteilsbegründungen auch heute nicht abschliessend festgestellt werden, welches die wirklichen Gründe für die unverhältnismässig lange Haftstrafe von Herrn Stanley Van Tha sind. Der Bundesrat wiederholt an dieser Stelle, dass - obwohl das Asylgesuch von Herrn Stanley Van Tha sowohl vom damaligen Bundesamt für Flüchtlinge als auch von der Asylrekurskommission abgelehnt wurde, weil die Vorbringen nicht glaubhaft waren, und obwohl bis zum Zeitpunkt der Rückführung kein Grund zur Annahme bestand, dass Herr Stanley Van Tha verhaftet und verurteilt würde - Bundesrat Blocher die Inhaftierung und Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha mehrmals öffentlich bedauert hat.</p><p>2. Eine Kopie des myanmarischen Urteils ist seit August 2004 in den Asylakten des Bundesamtes für Migration. Die darin enthaltene Urteilsbegründung wurde im Rahmen der Beantwortung der Interpellation 05.3308 dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und ohne Zustimmung von Herrn Stanley Van Tha oder seines Rechtsvertreters kann diese Urteilsbegründung nicht veröffentlicht werden.</p><p>3. Aufgrund der bis heute anhaltenden Unsicherheit über die wahren Gründe für die unverhältnismässig lange Haftstrafe ist der Bundesrat nicht in der Lage, sich wie gewünscht "ein für alle Mal auf die wahrheitsgemässe Urteilsbegründung festzulegen". Die allgemein schwierigen Verhältnisse und die prekäre Menschenrechtssituation in Myanmar sind dem Bundesrat bekannt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei den Behörden in Myanmar auf hoher Ebene zugunsten von Herrn Stanley Van Tha interveniert und diese mit Nachdruck auf die Unangemessenheit der Verurteilung und auf die Wichtigkeit einer fairen Behandlung von Herrn Stanley Van Tha hingewiesen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schicksal des unrechtmässig nach Myanmar/Burma zurückgeschafften Flüchtlings Stanley Van Tha war schon mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (Motion Müller-Hemmi 04.3489; Interpellation Müller-Hemmi 05.3308; Interpellation Hubmann 05.3313).</p><p>Im Vorfeld der Abstimmung über das Asylgesetz sagte nun Bundesrat Blocher in einem Interview mit "Radio 24" vom 6. September 2006: "Jetzt muss ich Ihnen sagen, wir hatten 530 000 Fälle, wo wir entscheiden mussten. Und jetzt im Fall Burma hat man Entscheide getroffen, die man nicht getroffen hätte, wenn man alles gewusst hätte. Er kam zurück nach Burma, mit Papieren, er war kein Flüchtling. Aber sie haben ihn ins Gefängnis gesteckt, erstens weil er Militärdienst verweigert hat, zweitens weil er an einem Film mitgewirkt hat, wo sie sagen, dass dies gegen Burma ist, das ist dort halt ein Straftatbestand. Er ist 19 Jahre ins Gefängnis gekommen. Das ist unverhältnismässig, deshalb haben wir die Ausreisen gestoppt." Bereits am 17. März 2005 hat der EJPD-Vorsteher im Ständerat zum selben Fall gesagt: ".... Wir klären den Fall bis ins Detail ab: Ist er im Gefängnis wegen eines Grundes, den wir hätten erkennen sollen, oder wegen etwas anderem? Hat er unterdessen Diebstahl oder so etwas begangen? Das wäre dann etwas anderes." Im Interview vom 15. September 2006 im "Tages-Anzeiger", angefragt auf diese Aussage im Ständerat, erklärt Bundesrat Blocher: ".... Wir wissen es auch heute noch nicht. Was wir heute glauben ...."</p><p>In der Antwort vom 23. September 2005 auf meine Interpellation 05.3308 antwortet der Bundesrat allerdings auf die Fragen: "Mit welcher Begründung wurde Herr Van Tha zu dieser hohen Gefängnisstrafe verurteilt? Ist die Schweiz im Besitz des Urteiles?": "Das myanmarische Urteil geht davon aus, dass Herr Stanley Van Tha die Sicherheit und den Frieden des Landes nach Artikel 5 (J) des Emergency Act gefährdet hat. Weiter wird er gemäss myanmarischem Strafgesetz wegen Fälschung von Stempeln in seinem Pass sowie der illegalen Einreise nach Myanmar verurteilt."</p><p>Ich ersuche den Bundesrat dringlich, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich die unterschiedlichen Angaben der Gründe für die Verurteilung von Stanley Van Tha in seiner Beantwortung der Interpellation vom 23. September 2005 und in den Aussagen des EJPD-Vorstehers am 6. September 2006 und 15. September 2006?</p><p>2. Ist er im Besitz der Urteilsbegründung und, wenn ja, seit wann? Wenn ja: Ist er bereit, diese zu veröffentlichen? Wenn nein: Unternimmt er Anstrengungen, sich die Urteilsbegründung zu beschaffen und diese zu veröffentlichen?</p><p>3. Ist er angesichts der zur Antwort auf die Interpellation im Widerspruch stehenden Aussagen von Justizminister Blocher bereit und fähig, sich in diesem tragischen Flüchtlingsfall ein für alle Mal auf die wahrheitsgemässe Urteilsbegründung festzulegen? Wenn ja: Wird er Bundesrat Blocher beauftragen, dieses umgehend öffentlich bekanntzugeben und dabei auch die menschenrechtlich prekäre Situation in Myanmar zu erläutern?</p>
    • Aussagen von Bundesrat Blocher zu Stanley Van Tha

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