Heimabgabe der Ordonnanzwaffe und der Taschenmunition
- ShortId
-
06.1105
- Id
-
20061105
- Updated
-
24.06.2025 22:28
- Language
-
de
- Title
-
Heimabgabe der Ordonnanzwaffe und der Taschenmunition
- AdditionalIndexing
-
09;Verbrechen gegen Personen;Tötung;Munition;Feuerwaffe;Gewalt;ausserdienstliche Schiesspflicht;Freitod;Statistik
- 1
-
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K04020407, Munition
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0501020103, Verbrechen gegen Personen
- L03K020218, Statistik
- L06K050102010306, Tötung
- L04K01010206, Freitod
- L05K0402030701, ausserdienstliche Schiesspflicht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat zur Frage der Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition im Rahmen der Motionen Lang 06.3197 und Fetz 06.3351 bereits Stellung genommen. Es haben sich seither keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Der Bundesrat verfolgt jedoch die Diskussion zum Thema aufmerksam und erinnert daran, dass der Ständerat am 18. September 2006 die Prüfung dieses Fragenkomplexes der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen hat.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Bisher besteht keine zentrale Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Armeewaffen. Der gegenseitige Informationsfluss zwischen zivilen und militärischen Behörden über Waffenmissbräuche ist noch nicht gewährleistet. Diese Anliegen werden im Rahmen der laufenden Revision des Waffengesetzes bearbeitet und sollten es später erlauben, konkretere Aussagen über den Missbrauch von Armeewaffen und deren anteilsmässige Bedeutung bei Selbst- und Fremdtötungen zu machen.</p><p>2./3. Eine kürzlich publizierte Studie der Universität Zürich weist einen bereits bekannten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen zu Hause und dem Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl der Suizide nach. Sie stellt zudem einen Rückgang der Suizide durch Schusswaffen in Ländern fest, in denen der Waffenbesitz in privaten Haushalten gesetzlich eingeschränkt wurde. Der vom Bundesamt für Gesundheit in Erfüllung des Postulates Widmer 02.3251 erstellte Bericht "Suizid und Suizidprävention in der Schweiz" zeigt auf, dass die Bedeutung der Schusswaffensuizide in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen hat. Die Gründe hierfür sind jedoch nicht bekannt.</p><p>Auch die Frage nach dem Anteil der Schusswaffensuizide mit der persönlichen Waffe an der Gesamtzahl der Schusswaffensuizide bleibt offen. Dasselbe gilt für den Einfluss der Verfügbarkeit von Armeewaffen in Privathaushalten auf die Suizidrate insgesamt. Während eine soeben veröffentlichte Studie des Kantonsspitals Luzern unter 120 Schusswaffensuiziden von Männern in der Region Basel in den Jahren 1992 bis 1996 einen beträchtlichen Anteil von mit Armeewaffen ausgeübten Suiziden ausmacht, stellt die Armee selber seit der Einführung der neuen Rekrutierung einen auffallenden Rückgang der Suizide in der Armee fest. Es ist denkbar, dass sich dieser Trend auch bei den Suiziden mit Armeewaffen ausserhalb der Armee beobachten lassen wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass in den letzten Jahren die Zahl der zu Hause gelagerten Armeewaffen infolge der Bestandesreduktion der Armee abgenommen hat.</p><p>4. Der Bundesrat betreibt keine Motivforschung. Auf die wehrpolitische Bedeutung der Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition hat er in seinen Stellungnahmen auf die eingangs erwähnten Motionen hingewiesen. Es liegt auf der Hand, dass den Armee-Angehörigen ihre persönliche Waffe im Krisenfall mit Munition mehr nützen würde als ohne.</p><p>5. Der Bundesrat sieht die gegenwärtige Diskussion um die Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition als weitere Gelegenheit, das Verständnis für die Milizarmee und ihre Vorzüge und Eigenheiten zu fördern. Dazu gehört das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat, auf dem das verfassungsmässige Milizprinzip basiert und das die Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition bedingt und rechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Auseinandersetzung um die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt der Taschenmunition an die dienstleistenden Armee-Angehörigen nimmt in letzter Zeit groteske Formen an. Bereits setzt sich eine Frauenzeitschrift mit einer an die Bundesversammlung und an den Bundesrat gerichteten Petition für die völlige "Entwaffnung des Schweizervolkes" ein. Gleichzeitig hat gemäss einer Medienmitteilung der Universität Zürich eine Studiengruppe einen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden mit Schusswaffen nachzuweisen versucht.</p><p>Im Weiteren ist mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen versucht worden, das "Sturmgewehr im Schrank" als tödliche Bedrohung für die Ehefrau bzw. Familie zu diskreditieren. Und selbst Professor Karl W. Haltiner, Soziologe an der Militärakademie der ETH, zweifelt in aller Öffentlichkeit ("NZZ am Sonntag", 10. September 2006), ob der persönliche Besitz einer Ordonnanzwaffe gerechtfertigt sei.</p><p>Schliesslich hat sich die geradezu demagogische Hetze gegen die Abgabe der Ordonnanzwaffe an die Armee-Angehörigen auch eines tragischen Mordfalls bemächtigt, der sich kürzlich im Kanton Wallis zugetragen hat. Völlig unbegründet wird die Mordtat auf die Armeepistole im Besitz des Täters zurückgeführt. Dass die von langer Hand geplante Tat wohl auch mit einer anderen Waffe geschehen wäre, wird kaum in Betracht gezogen. </p><p>Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit offengelassen, die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe samt Munition beizubehalten.</p><p>In dieser langwierigen Auseinandersetzung, geprägt von persönlichen Überzeugungen und "Glaubensbekenntnissen", aber auch von taktisch-ideologischen Spielen, Behauptungen, Überzeichnungen, Unterstellungen und falschen Interpretationen, sind genaue Zahlen und Fakten von grosser Wichtigkeit. Zur objektiven Beurteilung der Gefährlichkeit von Ordonnanzwaffen samt Munition zu Hause müssen seriöse statistische Untersuchungen zur Verfügung stehen, die auch zwischen Ordonnanz- und Schusswaffen unterscheiden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den behaupteten Zusammenhang zwischen der "Ordonnanzwaffe samt Munition zu Hause" einerseits und von Drohungen und Mordtaten in Familien oder von Suiziden andererseits?</p><p>2. Hat er Kenntnis von aussagekräftigen Untersuchungen neueren Datums, und wenn ja, ist er bereit, sie der Öffentlichkeit bekanntzumachen, sofern dies noch nicht geschehen ist? Zu welchen Resultaten kommen entsprechende Untersuchungen?</p><p>3. Erachtet er es als nötig, selbst solche Untersuchungen in Auftrag zu geben?</p><p>4. Hat er auch den Eindruck, dass jene Kreise, welche jetzt "nur" die Heimabgabe der Taschenmunition verbieten wollen, als nächsten Schritt auch die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus (bzw. in die Logistikbasis) verbannen und schliesslich das "Obligatorische" abschaffen wollen? Was wären die Konsequenzen, falls diese Taktik aufgehen sollte?</p><p>5. Das weltweit einzigartige Prinzip "Ordonnanzwaffe und Munition zu Hause", das Ausdruck für den unbedingten Willen unserer Milizarmee-Angehörigen ist, unser Land und Volk nötigenfalls zu schützen und zu verteidigen, und welches zugleich das uneingeschränkte Vertrauen des Staates in die Armee-Angehörigen ausdrückt und diese in die Verantwortung nimmt, erntet im Ausland immer wieder Respekt und Bewunderung. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Tatsache im eigenen Land zu wenig bekannt ist, und was tut er, um dieses Manko abzubauen?</p>
- Heimabgabe der Ordonnanzwaffe und der Taschenmunition
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat zur Frage der Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition im Rahmen der Motionen Lang 06.3197 und Fetz 06.3351 bereits Stellung genommen. Es haben sich seither keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Der Bundesrat verfolgt jedoch die Diskussion zum Thema aufmerksam und erinnert daran, dass der Ständerat am 18. September 2006 die Prüfung dieses Fragenkomplexes der zuständigen Kommission zur Vorberatung zugewiesen hat.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Bisher besteht keine zentrale Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Armeewaffen. Der gegenseitige Informationsfluss zwischen zivilen und militärischen Behörden über Waffenmissbräuche ist noch nicht gewährleistet. Diese Anliegen werden im Rahmen der laufenden Revision des Waffengesetzes bearbeitet und sollten es später erlauben, konkretere Aussagen über den Missbrauch von Armeewaffen und deren anteilsmässige Bedeutung bei Selbst- und Fremdtötungen zu machen.</p><p>2./3. Eine kürzlich publizierte Studie der Universität Zürich weist einen bereits bekannten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen zu Hause und dem Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl der Suizide nach. Sie stellt zudem einen Rückgang der Suizide durch Schusswaffen in Ländern fest, in denen der Waffenbesitz in privaten Haushalten gesetzlich eingeschränkt wurde. Der vom Bundesamt für Gesundheit in Erfüllung des Postulates Widmer 02.3251 erstellte Bericht "Suizid und Suizidprävention in der Schweiz" zeigt auf, dass die Bedeutung der Schusswaffensuizide in der Schweiz in den letzten Jahren zugenommen hat. Die Gründe hierfür sind jedoch nicht bekannt.</p><p>Auch die Frage nach dem Anteil der Schusswaffensuizide mit der persönlichen Waffe an der Gesamtzahl der Schusswaffensuizide bleibt offen. Dasselbe gilt für den Einfluss der Verfügbarkeit von Armeewaffen in Privathaushalten auf die Suizidrate insgesamt. Während eine soeben veröffentlichte Studie des Kantonsspitals Luzern unter 120 Schusswaffensuiziden von Männern in der Region Basel in den Jahren 1992 bis 1996 einen beträchtlichen Anteil von mit Armeewaffen ausgeübten Suiziden ausmacht, stellt die Armee selber seit der Einführung der neuen Rekrutierung einen auffallenden Rückgang der Suizide in der Armee fest. Es ist denkbar, dass sich dieser Trend auch bei den Suiziden mit Armeewaffen ausserhalb der Armee beobachten lassen wird. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass in den letzten Jahren die Zahl der zu Hause gelagerten Armeewaffen infolge der Bestandesreduktion der Armee abgenommen hat.</p><p>4. Der Bundesrat betreibt keine Motivforschung. Auf die wehrpolitische Bedeutung der Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition hat er in seinen Stellungnahmen auf die eingangs erwähnten Motionen hingewiesen. Es liegt auf der Hand, dass den Armee-Angehörigen ihre persönliche Waffe im Krisenfall mit Munition mehr nützen würde als ohne.</p><p>5. Der Bundesrat sieht die gegenwärtige Diskussion um die Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition als weitere Gelegenheit, das Verständnis für die Milizarmee und ihre Vorzüge und Eigenheiten zu fördern. Dazu gehört das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat, auf dem das verfassungsmässige Milizprinzip basiert und das die Heimabgabe der persönlichen Waffe und der Taschenmunition bedingt und rechtfertigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Auseinandersetzung um die Abgabe der Ordonnanzwaffe samt der Taschenmunition an die dienstleistenden Armee-Angehörigen nimmt in letzter Zeit groteske Formen an. Bereits setzt sich eine Frauenzeitschrift mit einer an die Bundesversammlung und an den Bundesrat gerichteten Petition für die völlige "Entwaffnung des Schweizervolkes" ein. Gleichzeitig hat gemäss einer Medienmitteilung der Universität Zürich eine Studiengruppe einen direkten Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden mit Schusswaffen nachzuweisen versucht.</p><p>Im Weiteren ist mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen versucht worden, das "Sturmgewehr im Schrank" als tödliche Bedrohung für die Ehefrau bzw. Familie zu diskreditieren. Und selbst Professor Karl W. Haltiner, Soziologe an der Militärakademie der ETH, zweifelt in aller Öffentlichkeit ("NZZ am Sonntag", 10. September 2006), ob der persönliche Besitz einer Ordonnanzwaffe gerechtfertigt sei.</p><p>Schliesslich hat sich die geradezu demagogische Hetze gegen die Abgabe der Ordonnanzwaffe an die Armee-Angehörigen auch eines tragischen Mordfalls bemächtigt, der sich kürzlich im Kanton Wallis zugetragen hat. Völlig unbegründet wird die Mordtat auf die Armeepistole im Besitz des Täters zurückgeführt. Dass die von langer Hand geplante Tat wohl auch mit einer anderen Waffe geschehen wäre, wird kaum in Betracht gezogen. </p><p>Erfreulicherweise hat der Bundesrat in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse keinen Zweifel an seiner Entschlossenheit offengelassen, die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe samt Munition beizubehalten.</p><p>In dieser langwierigen Auseinandersetzung, geprägt von persönlichen Überzeugungen und "Glaubensbekenntnissen", aber auch von taktisch-ideologischen Spielen, Behauptungen, Überzeichnungen, Unterstellungen und falschen Interpretationen, sind genaue Zahlen und Fakten von grosser Wichtigkeit. Zur objektiven Beurteilung der Gefährlichkeit von Ordonnanzwaffen samt Munition zu Hause müssen seriöse statistische Untersuchungen zur Verfügung stehen, die auch zwischen Ordonnanz- und Schusswaffen unterscheiden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den behaupteten Zusammenhang zwischen der "Ordonnanzwaffe samt Munition zu Hause" einerseits und von Drohungen und Mordtaten in Familien oder von Suiziden andererseits?</p><p>2. Hat er Kenntnis von aussagekräftigen Untersuchungen neueren Datums, und wenn ja, ist er bereit, sie der Öffentlichkeit bekanntzumachen, sofern dies noch nicht geschehen ist? Zu welchen Resultaten kommen entsprechende Untersuchungen?</p><p>3. Erachtet er es als nötig, selbst solche Untersuchungen in Auftrag zu geben?</p><p>4. Hat er auch den Eindruck, dass jene Kreise, welche jetzt "nur" die Heimabgabe der Taschenmunition verbieten wollen, als nächsten Schritt auch die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus (bzw. in die Logistikbasis) verbannen und schliesslich das "Obligatorische" abschaffen wollen? Was wären die Konsequenzen, falls diese Taktik aufgehen sollte?</p><p>5. Das weltweit einzigartige Prinzip "Ordonnanzwaffe und Munition zu Hause", das Ausdruck für den unbedingten Willen unserer Milizarmee-Angehörigen ist, unser Land und Volk nötigenfalls zu schützen und zu verteidigen, und welches zugleich das uneingeschränkte Vertrauen des Staates in die Armee-Angehörigen ausdrückt und diese in die Verantwortung nimmt, erntet im Ausland immer wieder Respekt und Bewunderung. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass diese Tatsache im eigenen Land zu wenig bekannt ist, und was tut er, um dieses Manko abzubauen?</p>
- Heimabgabe der Ordonnanzwaffe und der Taschenmunition
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