Euro 2008. Europa zu Gast beim Schweizer Militär?

ShortId
06.1107
Id
20061107
Updated
24.06.2025 22:49
Language
de
Title
Euro 2008. Europa zu Gast beim Schweizer Militär?
AdditionalIndexing
28;09;Leistungsauftrag;Sporteinrichtung;Armeeeinsatz;Fussball;Image;Subsidiarität
1
  • L05K0101010204, Fussball
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0101010206, Sporteinrichtung
  • L04K08070106, Subsidiarität
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K08020215, Image
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fragen zum Assistenzdienst zugunsten der Fussball-Europameisterschaft 2008 (Uefa Euro 2008), den der Bundesrat am 13. September 2006 gutgeheissen hat, werden in der entsprechenden Botschaft ans Parlament ausführlich behandelt. Der Ständerat wird diese Botschaft als Erstrat in der kommenden Wintersession behandeln.</p><p>1. Nein, der Bundesrat kann dies nicht versichern. Dort, wo es Bedrohungslage und Auftrag der militärischen Formationen erfordern, erfolgt die Auftragserfüllung bewaffnet; z. B. im Objektschutz. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen erfolgt stets nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee) sowie nach den mit den verantwortlichen zivilen Behörden ausgearbeiteten Einsatz- und Verhaltensregeln. Eine allfällige Anwendung von Waffengewalt würde im Rahmen der Notwehr bzw. Notwehrhilfe erfolgen. Speziell ausgebildetes militärisches Berufspersonal der Militärischen Sicherheit (Territoriale Militärpolizei) verfügt über eine anderthalbjährige polizeiliche Ausbildung, die mit derjenigen ziviler Polizeikorps kompatibel ist. Dieses Berufspersonal verfügt über Befugnisse zur Durchsetzung hoheitlicher Rechte, welche den Waffeneinsatz einschliessen. Sie werden im Rahmen der Uefa Euro 2008 - wie alle militärischen Formationen - subsidiär eingesetzt.</p><p>2. Nein, der Bundesrat kann dies nicht versichern. Der Einsatz der Armee soll mit grösstmöglicher Diskretion und Distanz zu den stark frequentierten Bereichen an den Austragungsorten erfolgen. Im Rahmen von Verkehrsreglungsmassnahmen sowie bei der Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens mit sänitätsdienstlichen Mitteln lässt sich der Kontakt mit Fussballfans und Angehörigen der Armee im Einzelfall kaum vermeiden. Auch beim Einrücken in oder aus dem persönlichen Urlaub mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürften Angehörige der Armee mit Fussballfans bzw. Matchbesuchern in Kontakt kommen.</p><p>3. Die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2006 enthält unter Ziffer 3.1 die Ausführungen zur Subsidiarität des Einsatzes. Die Begehren der Kantone beruhen auf konkreten Zahlen zu den notwendigen Einsatzkräften und weisen klar aus, dass die kantonalen Polizeikräfte nicht ausreichen, um die gemäss den heutigen Planungen der zuständigen zivilen Organe erforderlichen Leistungen zu erbringen. Notwendigkeit und Rechtmässigkeit des Assistenzdiensteinsatzes sind somit nachgewiesen und überprüft. Wie unter Ziffer 3.2.2 der Botschaft ausgewiesen ist, stellt das bewilligte Aufgebot eine Maximalzahl dar, die nicht gleichzeitig aufgeboten sein wird und die im Rahmen der weiteren Feinplanungen nach unten angepasst werden kann.</p><p>4. Ja, der Bundesrat kann dies versichern. Aufgrund der zwingenden Determinanten (Dienstleistungsplan 2008 der Armee, Zeitspanne zur Errichtung eines Luftraumregimes, Erstellen der Budgets und Sicherheitskonzepte für die Austragungsorte) haben die betroffenen zivilen Behörden einen Bedürfniskatalog zuhanden der Armee ausgearbeitet. Der darauf mit der Armee bereinigte Leistungskatalog stellte die Basis für die Planung des Einsatzes militärischer Mittel zugunsten der Uefa Euro 2008 dar.</p><p>5. Solche Einsätze stehen nicht im Widerspruch zur Bundesverfassung, sondern erfolgen auf Grundlage der gültigen Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (SR 510.212) vom 8. Dezember 1997. Auf- und Rückbauarbeiten, welche von militärischen Formationen zugunsten der zivilen Behörden vorgenommen werden, werden den verantwortlichen zivilen Behörden gemäss Gebührentarif in Rechnung gestellt. Die Armee erbringt diesbezüglich keine kostenlosen Leistungen. Sie achtet zudem darauf, dass ihr Einsatz das lokale zivile Gewerbe nicht oder nicht übermässig konkurrenziert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An der Euro 2008 sollen gemäss bundesrätlicher Botschaft über den Assistenzdienst zugunsten der Euro 2008 bis zu 15 000 Soldaten zum Einsatz kommen. Die hohe Zahl von Soldaten schafft die Gefahr, dass den Besucherinnen und Besuchern der Euro 2008 die Schweiz als militarisiertes Land in Erinnerung bleiben wird. Das Militärgesetz schreibt in Artikel 67 Absatz 2 vor, dass subsidiäre Einsätze der Armee nur dann möglich sind, wenn es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Die Verantwortlichen der verschiedenen Austragungsorte haben Gesuche an den Bundesrat gestellt oder werden demnächst stellen. Wie die "Sonntagszeitung" vom 27. August 2006 berichtet, hatte die Exekutive der Stadt Bern in einem ersten, in der Zwischenzeit revidierten Gesuch an den Bundesrat u. a. auch Leistungen im Bereich des Personenschutzes angefordert.</p><p>Angesichts dieses massiven militärischen Protagonismus stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann er versichern, dass während der Euro 2008 weder bewaffnete Armeeangehörige noch Armeeangehörige mit polizeilichen Befugnissen zum Einsatz kommen?</p><p>2. Kann er versichern, dass ein Kontakt zwischen Fussballfans und uniformierten Armeeangehörigen vermieden wird?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass die Austragungsorte und -kantone seriös abklären bzw. abgeklärt haben, ob militärische Leistungen zugunsten der Euro 2008 nachweislich notwendig sind, und dass sich diese nicht von reinen Kostenüberlegungen leiten lassen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Kiener Nellen 06.3385)?</p><p>4. Kann er versichern, dass militärische Leistungen den zivilen Sicherheitskräften nicht aktiv angeboten worden sind respektive angeboten werden, sondern dass das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wurde bzw. wird?</p><p>5. Wie rechtfertigt er Dienstleistungen der Armee zugunsten der Euro 2008, die nicht der "Sicherheit" dienen (beispielsweise Hilfe beim Aufbau von Infrastruktur) und die deshalb im Widerspruch zu Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung stehen?</p>
  • Euro 2008. Europa zu Gast beim Schweizer Militär?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fragen zum Assistenzdienst zugunsten der Fussball-Europameisterschaft 2008 (Uefa Euro 2008), den der Bundesrat am 13. September 2006 gutgeheissen hat, werden in der entsprechenden Botschaft ans Parlament ausführlich behandelt. Der Ständerat wird diese Botschaft als Erstrat in der kommenden Wintersession behandeln.</p><p>1. Nein, der Bundesrat kann dies nicht versichern. Dort, wo es Bedrohungslage und Auftrag der militärischen Formationen erfordern, erfolgt die Auftragserfüllung bewaffnet; z. B. im Objektschutz. Die Anwendung von Zwangsmassnahmen erfolgt stets nach den einschlägigen Rechtsgrundlagen (Verordnung über die Polizeibefugnisse der Armee) sowie nach den mit den verantwortlichen zivilen Behörden ausgearbeiteten Einsatz- und Verhaltensregeln. Eine allfällige Anwendung von Waffengewalt würde im Rahmen der Notwehr bzw. Notwehrhilfe erfolgen. Speziell ausgebildetes militärisches Berufspersonal der Militärischen Sicherheit (Territoriale Militärpolizei) verfügt über eine anderthalbjährige polizeiliche Ausbildung, die mit derjenigen ziviler Polizeikorps kompatibel ist. Dieses Berufspersonal verfügt über Befugnisse zur Durchsetzung hoheitlicher Rechte, welche den Waffeneinsatz einschliessen. Sie werden im Rahmen der Uefa Euro 2008 - wie alle militärischen Formationen - subsidiär eingesetzt.</p><p>2. Nein, der Bundesrat kann dies nicht versichern. Der Einsatz der Armee soll mit grösstmöglicher Diskretion und Distanz zu den stark frequentierten Bereichen an den Austragungsorten erfolgen. Im Rahmen von Verkehrsreglungsmassnahmen sowie bei der Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens mit sänitätsdienstlichen Mitteln lässt sich der Kontakt mit Fussballfans und Angehörigen der Armee im Einzelfall kaum vermeiden. Auch beim Einrücken in oder aus dem persönlichen Urlaub mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürften Angehörige der Armee mit Fussballfans bzw. Matchbesuchern in Kontakt kommen.</p><p>3. Die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 2006 enthält unter Ziffer 3.1 die Ausführungen zur Subsidiarität des Einsatzes. Die Begehren der Kantone beruhen auf konkreten Zahlen zu den notwendigen Einsatzkräften und weisen klar aus, dass die kantonalen Polizeikräfte nicht ausreichen, um die gemäss den heutigen Planungen der zuständigen zivilen Organe erforderlichen Leistungen zu erbringen. Notwendigkeit und Rechtmässigkeit des Assistenzdiensteinsatzes sind somit nachgewiesen und überprüft. Wie unter Ziffer 3.2.2 der Botschaft ausgewiesen ist, stellt das bewilligte Aufgebot eine Maximalzahl dar, die nicht gleichzeitig aufgeboten sein wird und die im Rahmen der weiteren Feinplanungen nach unten angepasst werden kann.</p><p>4. Ja, der Bundesrat kann dies versichern. Aufgrund der zwingenden Determinanten (Dienstleistungsplan 2008 der Armee, Zeitspanne zur Errichtung eines Luftraumregimes, Erstellen der Budgets und Sicherheitskonzepte für die Austragungsorte) haben die betroffenen zivilen Behörden einen Bedürfniskatalog zuhanden der Armee ausgearbeitet. Der darauf mit der Armee bereinigte Leistungskatalog stellte die Basis für die Planung des Einsatzes militärischer Mittel zugunsten der Uefa Euro 2008 dar.</p><p>5. Solche Einsätze stehen nicht im Widerspruch zur Bundesverfassung, sondern erfolgen auf Grundlage der gültigen Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (SR 510.212) vom 8. Dezember 1997. Auf- und Rückbauarbeiten, welche von militärischen Formationen zugunsten der zivilen Behörden vorgenommen werden, werden den verantwortlichen zivilen Behörden gemäss Gebührentarif in Rechnung gestellt. Die Armee erbringt diesbezüglich keine kostenlosen Leistungen. Sie achtet zudem darauf, dass ihr Einsatz das lokale zivile Gewerbe nicht oder nicht übermässig konkurrenziert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An der Euro 2008 sollen gemäss bundesrätlicher Botschaft über den Assistenzdienst zugunsten der Euro 2008 bis zu 15 000 Soldaten zum Einsatz kommen. Die hohe Zahl von Soldaten schafft die Gefahr, dass den Besucherinnen und Besuchern der Euro 2008 die Schweiz als militarisiertes Land in Erinnerung bleiben wird. Das Militärgesetz schreibt in Artikel 67 Absatz 2 vor, dass subsidiäre Einsätze der Armee nur dann möglich sind, wenn es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben selbstständig wahrzunehmen. Die Verantwortlichen der verschiedenen Austragungsorte haben Gesuche an den Bundesrat gestellt oder werden demnächst stellen. Wie die "Sonntagszeitung" vom 27. August 2006 berichtet, hatte die Exekutive der Stadt Bern in einem ersten, in der Zwischenzeit revidierten Gesuch an den Bundesrat u. a. auch Leistungen im Bereich des Personenschutzes angefordert.</p><p>Angesichts dieses massiven militärischen Protagonismus stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Kann er versichern, dass während der Euro 2008 weder bewaffnete Armeeangehörige noch Armeeangehörige mit polizeilichen Befugnissen zum Einsatz kommen?</p><p>2. Kann er versichern, dass ein Kontakt zwischen Fussballfans und uniformierten Armeeangehörigen vermieden wird?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass die Austragungsorte und -kantone seriös abklären bzw. abgeklärt haben, ob militärische Leistungen zugunsten der Euro 2008 nachweislich notwendig sind, und dass sich diese nicht von reinen Kostenüberlegungen leiten lassen (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Kiener Nellen 06.3385)?</p><p>4. Kann er versichern, dass militärische Leistungen den zivilen Sicherheitskräften nicht aktiv angeboten worden sind respektive angeboten werden, sondern dass das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wurde bzw. wird?</p><p>5. Wie rechtfertigt er Dienstleistungen der Armee zugunsten der Euro 2008, die nicht der "Sicherheit" dienen (beispielsweise Hilfe beim Aufbau von Infrastruktur) und die deshalb im Widerspruch zu Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung stehen?</p>
    • Euro 2008. Europa zu Gast beim Schweizer Militär?

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