Wiederholte Verwendung von irreführenden und falschen Zahlen von zentraler Bedeutung in Abstimmungskämpfen

ShortId
06.1108
Id
20061108
Updated
24.06.2025 23:14
Language
de
Title
Wiederholte Verwendung von irreführenden und falschen Zahlen von zentraler Bedeutung in Abstimmungskämpfen
AdditionalIndexing
04;2811;politisches Asyl;Ausweis;Asylbewerber/in;Regierungsmitglied;Monitoring;Asylverfahren;Informationsverbreitung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Abstimmungskampf
1
  • L05K0108010202, politisches Asyl
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K08010201, Abstimmungskampf
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Es ist unbestritten, dass in den Jahren 2003 und 2004 78,6 bzw. 69,4 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge ein offizielles Papier vorweisen konnten, mit dem ihre Identität klar belegt werden konnte. Neben den offiziellen Identitätspapieren wie Reisepass oder Identitätskarte waren dies auch Dokumente wie Führerscheine oder Geburtsurkunden. Dass Letztere unter dem nun revidierten Asylgesetz nicht mehr anerkannt werden, beeinträchtigt die Aussage des Departementsvorstehers des EJPD in keiner Weise. Zum einen bezog er sich darin ausschliesslich auf die Statistiken von 2003 und 2004, zum anderen setzte er diese auch explizit in Bezug zu den Regelungen unter dem alten Asylgesetz. So kann auf den Artikel in der "Berner Zeitung" vom 31. August 2006 verwiesen werden, den die Fragestellerin ebenfalls aufführt. Dort antwortete der Vorsteher des EJPD auf die Nachfrage des Journalisten, ob mit den 70 bis 80 Prozent nur Pass oder Identitätskarte gemeint seien, wie folgt: "Nein, heute anerkennen wir wie gesagt auch Führerausweise oder Geburtsscheine."</p><p>Die verwendeten Zahlen sind somit weder irreführend, noch bestand oder besteht Anlass zu einer Klarstellung diesbezüglich.</p><p>2. Aufgrund des unter Frage 1 Ausgeführten war die Ausgewogenheit der bundesrätlichen Informationspolitik zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt.</p><p>3. Der Bundesrat begrüsst es, dass die Öffentlichkeit über wichtige statistische Kenntnisse in Zusammenhang mit einer Abstimmungsvorlage verfügt. Da wie oben ausgeführt die Informationen seitens des Departementsvorstehers des EJPD korrekt waren, sieht er keinen Grund, weshalb diese nicht auch von Dritten hätten übernommen werden sollen.</p><p>4. Aufgrund des unter Frage 1 Ausgeführten bestand und besteht kein Anlass zu einer Korrektur oder zu einer Richtigstellung. Entsprechend äussert sich der Bundesrat nicht zur Frage der Schaffung einer un- oder überparteilichen Kontrollinstanz im Sinne der Fragestellerin.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits in der Parlamentsdebatte zum Asylgesetz hatte Bundesrat Christoph Blocher gesagt: "70 bis 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge haben Identitätspapiere. 20 Prozent werden aufgenommen, obwohl sie keine hatten. Das wird auch in Zukunft so bleiben." Diese Aussage suggeriert klar: "Echte Flüchtlinge haben Beweispapiere", und spielte deshalb im Abstimmungskampf um das Asylgesetz eine zentrale Rolle. Von der Gegenseite wurden die Zahlen angezweifelt, da sie weder Qualität noch Zeitpunkt der Einreichung der Papiere (siehe Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 15. August 2006) berücksichtigen. Dies räumte der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), Eduard Gnesa, ein: Demnach seien auch Dokumente mitgezählt worden, die gemäss neuem Asylgesetz keine Berücksichtigung mehr fänden. Gemäss BFM-Direktor hätten im Jahre 2003 von den 78,6 Prozent der anerkannten Flüchtlinge, welche Papiere abgaben, 16,3 Prozent Papiere vorgewiesen, die künftig nicht mehr anerkannt würden. 2004 betrug der Anteil unter den 69,4 Prozent 18,8 Prozent. Der Anteil jener, die die Papiere erst nach mehr als 48 Stunden vorweisen konnten, konnte gemäss BFM nicht eruiert werden. Demnach wären es, gestützt auf die BFM-Angaben (einzige Quelle), maximal 62,5 Prozent (2003) bzw. 50,6 Prozent (2004) der anerkannten Flüchtlinge, die die im neuen Asylgesetz verlangten Papiere vorweisen konnten. Ergänzend müsste man korrekterweise noch sagen, dass diese Prozentanteile effektiv noch geringer sind, da die Papiere, die erst nach der künftig (bei Annahme des Asylgesetzes) verlangten Frist von 48 Stunden vorgelegt wurden, nicht enthalten sind.</p><p>Obschon das BFM die ursprüngliche Aussage im Parlament des EJPD-Vorstehers wie oben beschrieben schon am 15. August relativierte, hat dieser auch zu späteren Zeitpunkten (u. a. Interviews in: "Berner Zeitung" vom 31. August 2006, "Bündner Tagblatt" vom 31. August 2006, "Liberté" und "Agefi" vom 8. September 2006) immer wieder an der Behauptung der "70 bis 80 Prozent" festgehalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist es zu erklären, dass trotz anderslautenden Aussagen aus dem BFM der zuständige Bundesrat an seinen ursprünglichen, irreführenden Zahlen festhielt bzw. nie eine nachvollziehbare und transparente Klarstellung dieser häufig verwendeten und folglich wichtigen Zahlen stattfand?</p><p>2. Wie ist die - wider besseren Wissens - mehrmalige Wiederholung irreführender Angaben im Rahmen eines Abstimmungskampfes durch den zuständigen Bundesrat mit dem Auftrag nach Ausgewogenheit und der Informationspflicht, der der Bundesrat unterstellt ist, zu vereinbaren?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die von ihm verwendeten Aussagen und Zahlen eine Signalwirkung auf breite Bevölkerungskreise haben und oftmals durch andere politische Akteure im Vertrauen auf die Richtigkeit bundesrätlicher Angaben übernommen werden? (Vergleiche dazu Interview in der "NZZ" vom 5. September 2006 mit dem Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker oder auch die Aussage des CVP-Vizepräsidenten Bruno Frick im CVP-Pressedienst vom 8. September 2006, welche den vom Bundesrat kolportierten Zahlenrahmen von "70 bis 80 Prozent" übernommen haben.)</p><p>4. Gibt es in künftigen ähnlichen Fällen von zentralen Zahlen in einem Abstimmungskampf, die durch ein Bundesratsmitglied verwendet werden, eine Korrektur- respektive Richtigstellungsmöglichkeit durch den Gesamtbundesrat? Wenn nicht: Gibt es die Möglichkeit einer un- bzw. überparteilichen Instanz, die in derartigen künftigen Fällen zum Zuge kommt und Klarheit und Transparenz schaffen kann?</p>
  • Wiederholte Verwendung von irreführenden und falschen Zahlen von zentraler Bedeutung in Abstimmungskämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es ist unbestritten, dass in den Jahren 2003 und 2004 78,6 bzw. 69,4 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge ein offizielles Papier vorweisen konnten, mit dem ihre Identität klar belegt werden konnte. Neben den offiziellen Identitätspapieren wie Reisepass oder Identitätskarte waren dies auch Dokumente wie Führerscheine oder Geburtsurkunden. Dass Letztere unter dem nun revidierten Asylgesetz nicht mehr anerkannt werden, beeinträchtigt die Aussage des Departementsvorstehers des EJPD in keiner Weise. Zum einen bezog er sich darin ausschliesslich auf die Statistiken von 2003 und 2004, zum anderen setzte er diese auch explizit in Bezug zu den Regelungen unter dem alten Asylgesetz. So kann auf den Artikel in der "Berner Zeitung" vom 31. August 2006 verwiesen werden, den die Fragestellerin ebenfalls aufführt. Dort antwortete der Vorsteher des EJPD auf die Nachfrage des Journalisten, ob mit den 70 bis 80 Prozent nur Pass oder Identitätskarte gemeint seien, wie folgt: "Nein, heute anerkennen wir wie gesagt auch Führerausweise oder Geburtsscheine."</p><p>Die verwendeten Zahlen sind somit weder irreführend, noch bestand oder besteht Anlass zu einer Klarstellung diesbezüglich.</p><p>2. Aufgrund des unter Frage 1 Ausgeführten war die Ausgewogenheit der bundesrätlichen Informationspolitik zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt.</p><p>3. Der Bundesrat begrüsst es, dass die Öffentlichkeit über wichtige statistische Kenntnisse in Zusammenhang mit einer Abstimmungsvorlage verfügt. Da wie oben ausgeführt die Informationen seitens des Departementsvorstehers des EJPD korrekt waren, sieht er keinen Grund, weshalb diese nicht auch von Dritten hätten übernommen werden sollen.</p><p>4. Aufgrund des unter Frage 1 Ausgeführten bestand und besteht kein Anlass zu einer Korrektur oder zu einer Richtigstellung. Entsprechend äussert sich der Bundesrat nicht zur Frage der Schaffung einer un- oder überparteilichen Kontrollinstanz im Sinne der Fragestellerin.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits in der Parlamentsdebatte zum Asylgesetz hatte Bundesrat Christoph Blocher gesagt: "70 bis 80 Prozent der anerkannten Flüchtlinge haben Identitätspapiere. 20 Prozent werden aufgenommen, obwohl sie keine hatten. Das wird auch in Zukunft so bleiben." Diese Aussage suggeriert klar: "Echte Flüchtlinge haben Beweispapiere", und spielte deshalb im Abstimmungskampf um das Asylgesetz eine zentrale Rolle. Von der Gegenseite wurden die Zahlen angezweifelt, da sie weder Qualität noch Zeitpunkt der Einreichung der Papiere (siehe Bericht im "Tages-Anzeiger" vom 15. August 2006) berücksichtigen. Dies räumte der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), Eduard Gnesa, ein: Demnach seien auch Dokumente mitgezählt worden, die gemäss neuem Asylgesetz keine Berücksichtigung mehr fänden. Gemäss BFM-Direktor hätten im Jahre 2003 von den 78,6 Prozent der anerkannten Flüchtlinge, welche Papiere abgaben, 16,3 Prozent Papiere vorgewiesen, die künftig nicht mehr anerkannt würden. 2004 betrug der Anteil unter den 69,4 Prozent 18,8 Prozent. Der Anteil jener, die die Papiere erst nach mehr als 48 Stunden vorweisen konnten, konnte gemäss BFM nicht eruiert werden. Demnach wären es, gestützt auf die BFM-Angaben (einzige Quelle), maximal 62,5 Prozent (2003) bzw. 50,6 Prozent (2004) der anerkannten Flüchtlinge, die die im neuen Asylgesetz verlangten Papiere vorweisen konnten. Ergänzend müsste man korrekterweise noch sagen, dass diese Prozentanteile effektiv noch geringer sind, da die Papiere, die erst nach der künftig (bei Annahme des Asylgesetzes) verlangten Frist von 48 Stunden vorgelegt wurden, nicht enthalten sind.</p><p>Obschon das BFM die ursprüngliche Aussage im Parlament des EJPD-Vorstehers wie oben beschrieben schon am 15. August relativierte, hat dieser auch zu späteren Zeitpunkten (u. a. Interviews in: "Berner Zeitung" vom 31. August 2006, "Bündner Tagblatt" vom 31. August 2006, "Liberté" und "Agefi" vom 8. September 2006) immer wieder an der Behauptung der "70 bis 80 Prozent" festgehalten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie ist es zu erklären, dass trotz anderslautenden Aussagen aus dem BFM der zuständige Bundesrat an seinen ursprünglichen, irreführenden Zahlen festhielt bzw. nie eine nachvollziehbare und transparente Klarstellung dieser häufig verwendeten und folglich wichtigen Zahlen stattfand?</p><p>2. Wie ist die - wider besseren Wissens - mehrmalige Wiederholung irreführender Angaben im Rahmen eines Abstimmungskampfes durch den zuständigen Bundesrat mit dem Auftrag nach Ausgewogenheit und der Informationspflicht, der der Bundesrat unterstellt ist, zu vereinbaren?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass die von ihm verwendeten Aussagen und Zahlen eine Signalwirkung auf breite Bevölkerungskreise haben und oftmals durch andere politische Akteure im Vertrauen auf die Richtigkeit bundesrätlicher Angaben übernommen werden? (Vergleiche dazu Interview in der "NZZ" vom 5. September 2006 mit dem Zürcher Regierungsrat Ruedi Jeker oder auch die Aussage des CVP-Vizepräsidenten Bruno Frick im CVP-Pressedienst vom 8. September 2006, welche den vom Bundesrat kolportierten Zahlenrahmen von "70 bis 80 Prozent" übernommen haben.)</p><p>4. Gibt es in künftigen ähnlichen Fällen von zentralen Zahlen in einem Abstimmungskampf, die durch ein Bundesratsmitglied verwendet werden, eine Korrektur- respektive Richtigstellungsmöglichkeit durch den Gesamtbundesrat? Wenn nicht: Gibt es die Möglichkeit einer un- bzw. überparteilichen Instanz, die in derartigen künftigen Fällen zum Zuge kommt und Klarheit und Transparenz schaffen kann?</p>
    • Wiederholte Verwendung von irreführenden und falschen Zahlen von zentraler Bedeutung in Abstimmungskämpfen

Back to List