Aussagen des EJPD zu Fallbeispielen von abgelehnten Asylsuchenden und deren Schicksal

ShortId
06.1109
Id
20061109
Updated
24.06.2025 23:03
Language
de
Title
Aussagen des EJPD zu Fallbeispielen von abgelehnten Asylsuchenden und deren Schicksal
AdditionalIndexing
2811;Bundesamt für Migration;Informationspolitik;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Pressedokumentation;Evaluation;Strafe;politische Verfolgung
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L04K08040401, Bundesamt für Migration
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L03K020227, Pressedokumentation
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K050101, Strafe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In seiner Medienmitteilung vom 7. September 2006 warf Amnesty International Schweiz (AI Schweiz) den Befürwortern des Asylgesetzes pauschal vor, "Lügen" zu verbreiten. Die Zurückweisung in der Medienmitteilung des Bundesamtes für Migration (BFM) vom gleichen Tag bezog sich auf diesen generellen Vorwurf.</p><p>2. Die Medienkonferenz von AI Schweiz fand am Nachmittag des 7. September statt. Das Amt erachtete es als unabdingbar, noch am selben Tag zum pauschalen Vorwurf der Verbreitung von "Unwahrheiten" Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer kurzen Medienmitteilung entschied das BFM, nicht auf die Details aller von AI Schweiz erwähnten Fälle einzugehen, und hat sich nur zum wohlbekannten Fall von Herrn Stanley Van Tha ausgesprochen.</p><p>3. Die Zurückweisung richtete sich gegen den generellen Vorwurf, dass Unwahrheiten verbreitet würden. Das BFM hielt in seiner Mitteilung fest, dass es bei einzelnen abgewiesenen Asylsuchenden bei ihrer Rückkehr zu Schwierigkeiten und Festnahmen gekommen ist und solche Vorkommnisse abgeklärt werden. Jedoch sind die geschilderten Einzelfälle komplex und in ihren Details sehr unterschiedlich. Eine detaillierte Erklärung zu jedem Fall abzugeben war aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.</p><p>4. Der Transparenz sind wegen der Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes enge Grenzen gesetzt. Detaillierte Auskünfte können nur preisgegeben werden, wenn die Zustimmung der betroffenen Personen vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 7. September 2006 hat Amnesty International das Schicksal von Asylsuchenden dokumentiert, deren Asylgesuch in der Schweiz abgewiesen wurde und die nach ihrer Rückschaffung verurteilt wurden. Darunter war etwa auch der Fall von Stanley Van Tha, zu dem der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3308 am 23. September 2005 festhielt: "Die schweizerischen Behörden bedauern die Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha und haben dies öffentlich auch kundgetan." Ein zweiter von Amnesty International vorgestellter Fall ist jener von Shiar Amad. Hierzu hielt der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 05.3313 am 31. August 2005 fest: "Die Asylbehörden sind bestrebt, Inhaftierungen nach der Rückkehr wie diejenigen von Herrn Stanley Van Tha und Herrn Shiar Ahmad auszuschliessen. Es handelt sich denn auch um zwei sehr bedauernswerte Einzelfälle." Trotz dieser früheren offiziellen Verlautbarungen hat das EJPD unmittelbar nach der Veröffentlichung der neun Fälle durch Amnesty International am 7. September 2005 mit einer Medienmitteilung reagiert und pauschal festgehalten: "Das Bundesamt für Migration (BFM) weist die von Amnesty International Schweiz erhobenen Vorwürfe zurück." Der Grossteil der Medienmitteilung entsprach fast wörtlich der Antwort vom 31. August 2005 auf die Fragen 2 und 4 der Interpellation 05.3313.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann das EJPD in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen Einzelfällen zurückweisen, die am selben Tag erhoben wurden?</p><p>2. Wie kann das EJPD Vorwürfe in zwei Einzelfällen zurückweisen, deren durch Amnesty International Schweiz geschilderter Sachverhalt der Bundesrat in früheren Interpellationen zumindest teilweise zugestimmt hat?</p><p>3. Wie kann er in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen - davon vermutlich sieben bisher nicht bekannten - Einzelfällen zurückweisen und zur Begründung fast wörtlich einen Auszug aus einer Interpellationsantwort heranziehen, die schon über ein Jahr alt ist?</p><p>4. Wie wird er in Zukunft sicherstellen, dass in solchen Fällen Transparenz geschaffen wird und unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes eine Überprüfung dieser Fälle vorgenommen werden kann?</p>
  • Aussagen des EJPD zu Fallbeispielen von abgelehnten Asylsuchenden und deren Schicksal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In seiner Medienmitteilung vom 7. September 2006 warf Amnesty International Schweiz (AI Schweiz) den Befürwortern des Asylgesetzes pauschal vor, "Lügen" zu verbreiten. Die Zurückweisung in der Medienmitteilung des Bundesamtes für Migration (BFM) vom gleichen Tag bezog sich auf diesen generellen Vorwurf.</p><p>2. Die Medienkonferenz von AI Schweiz fand am Nachmittag des 7. September statt. Das Amt erachtete es als unabdingbar, noch am selben Tag zum pauschalen Vorwurf der Verbreitung von "Unwahrheiten" Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer kurzen Medienmitteilung entschied das BFM, nicht auf die Details aller von AI Schweiz erwähnten Fälle einzugehen, und hat sich nur zum wohlbekannten Fall von Herrn Stanley Van Tha ausgesprochen.</p><p>3. Die Zurückweisung richtete sich gegen den generellen Vorwurf, dass Unwahrheiten verbreitet würden. Das BFM hielt in seiner Mitteilung fest, dass es bei einzelnen abgewiesenen Asylsuchenden bei ihrer Rückkehr zu Schwierigkeiten und Festnahmen gekommen ist und solche Vorkommnisse abgeklärt werden. Jedoch sind die geschilderten Einzelfälle komplex und in ihren Details sehr unterschiedlich. Eine detaillierte Erklärung zu jedem Fall abzugeben war aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.</p><p>4. Der Transparenz sind wegen der Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes enge Grenzen gesetzt. Detaillierte Auskünfte können nur preisgegeben werden, wenn die Zustimmung der betroffenen Personen vorliegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 7. September 2006 hat Amnesty International das Schicksal von Asylsuchenden dokumentiert, deren Asylgesuch in der Schweiz abgewiesen wurde und die nach ihrer Rückschaffung verurteilt wurden. Darunter war etwa auch der Fall von Stanley Van Tha, zu dem der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 05.3308 am 23. September 2005 festhielt: "Die schweizerischen Behörden bedauern die Verhaftung und unverhältnismässige Verurteilung von Herrn Stanley Van Tha und haben dies öffentlich auch kundgetan." Ein zweiter von Amnesty International vorgestellter Fall ist jener von Shiar Amad. Hierzu hielt der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 05.3313 am 31. August 2005 fest: "Die Asylbehörden sind bestrebt, Inhaftierungen nach der Rückkehr wie diejenigen von Herrn Stanley Van Tha und Herrn Shiar Ahmad auszuschliessen. Es handelt sich denn auch um zwei sehr bedauernswerte Einzelfälle." Trotz dieser früheren offiziellen Verlautbarungen hat das EJPD unmittelbar nach der Veröffentlichung der neun Fälle durch Amnesty International am 7. September 2005 mit einer Medienmitteilung reagiert und pauschal festgehalten: "Das Bundesamt für Migration (BFM) weist die von Amnesty International Schweiz erhobenen Vorwürfe zurück." Der Grossteil der Medienmitteilung entsprach fast wörtlich der Antwort vom 31. August 2005 auf die Fragen 2 und 4 der Interpellation 05.3313.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kann das EJPD in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen Einzelfällen zurückweisen, die am selben Tag erhoben wurden?</p><p>2. Wie kann das EJPD Vorwürfe in zwei Einzelfällen zurückweisen, deren durch Amnesty International Schweiz geschilderter Sachverhalt der Bundesrat in früheren Interpellationen zumindest teilweise zugestimmt hat?</p><p>3. Wie kann er in einer Medienmitteilung pauschal Vorwürfe in neun komplexen - davon vermutlich sieben bisher nicht bekannten - Einzelfällen zurückweisen und zur Begründung fast wörtlich einen Auszug aus einer Interpellationsantwort heranziehen, die schon über ein Jahr alt ist?</p><p>4. Wie wird er in Zukunft sicherstellen, dass in solchen Fällen Transparenz geschaffen wird und unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes eine Überprüfung dieser Fälle vorgenommen werden kann?</p>
    • Aussagen des EJPD zu Fallbeispielen von abgelehnten Asylsuchenden und deren Schicksal

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