Aufnahme von Euronews in die sogenannten Must-Carry-Programme

ShortId
06.1118
Id
20061118
Updated
24.06.2025 22:28
Language
de
Title
Aufnahme von Euronews in die sogenannten Must-Carry-Programme
AdditionalIndexing
34;Fernsehen;Übertragungsnetz;Grundversorgung;Kabelfernsehen
1
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L05K0701030901, Grundversorgung
  • L06K120205010104, Kabelfernsehen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das vom Parlament am 24. März 2006 verabschiedete total revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (nRTVG) sieht in Artikel 59 Absatz 2 neu die Möglichkeit vor, dass bestimmten ausländischen Programmen im Interesse des schweizerischen Publikums eine privilegierte Verbreitung über Leitungen in der Schweiz ermöglicht wird. Die Regelung verpflichtet nicht nur die Cablecom, sondern alle in ihrem Gebiet dominierenden Leitungsbetreiber, welche Radio- und Fernsehprogramme anbieten. Gemäss Artikel 59 Absatz 2 nRTVG geht es primär um ausländische Programme, die in der Schweiz wesentliche Beiträge zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung (z. B. durch politische Informationen) leisten (vgl. die Botschaft des Bundesrates, BBl 2003 1637). Sie liefern eine qualitative Ergänzung zu massenattraktiven Unterhaltungsprogrammen, die erfahrungsgemäss weniger Probleme haben, sich einen Platz in den schweizerischen Kabelnetzen zu sichern. Im Vordergrund stehen jene Programme, die im Rahmen internationaler Kooperationen über die Landesgrenzen hinweg den europäischen Kultur- und Gedankenaustausch pflegen. Die Botschaft erwähnt etwa den europäischen Kulturkanal Arte oder die Programme 3Sat und TV5, welche auch schweizerische Inhalte auf europäischer Ebene und in einem internationalen Kontext vermitteln.</p><p>Der im Juni 2006 in die Anhörung gegebene Entwurf für eine Radio- und Fernsehverordnung umschreibt genauer, welche Anforderungen ausländische Programme erfüllen müssen, um in den Genuss einer Must-Carry-Regelung zu kommen (der Text des Verordnungsentwurfses ist abrufbar im Internet unter: http://www.bakom.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/01483/index.html?lang=de).</p><p>Der Bundesrat will den im nächsten Frühjahr zu fällenden Entscheid nicht durch Aussagen über einzelne Programme vorwegnehmen. Der Entscheid muss aus einer Gesamtsicht gefällt werden, welche nicht nur die Gesamtheit der infrage kommenden ausländischen Programme berücksichtigt, sondern auch die den Kabelnetzbetreibern zumutbare Anzahl obligatorisch zu verbreitender ausländischer Programme.</p><p>Vor dem Hintergrund der obenerwähnten Kriterien kommt das vom Fragesteller erwähnte Programm für eine Must-Carry-Regelung grundsätzlich in Betracht. Eine allfällige Pflicht zur Verbreitung würde aber jedenfalls nur für das Euronews-Programm in der Sprache der jeweiligen Sprachregion vorgeschrieben (z. B. wäre das französischsprachige Programm in der Westschweiz zu verbreiten, nicht aber in den anderen Sprachregionen, welche das fragliche Programm in italienischer bzw. deutscher Sprache empfangen können).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Euronews ist derjenige europäische Sender, der simultan in fast allen EU-Sprachen gesendet wird. Bis vor einem Jahr war Euronews auch im Cablecom-Netz. Dann wurde er in der Grundversorgung abgestellt, dies im Gegensatz beispielsweise zu CNN und anderen amerikanischen Sendern. Wer Euronews heute haben will, muss ein Zusatzabonnement bei Cablecom lösen, was Kosten von 25 Franken pro Monat nach sich zieht. Nun entscheidet das UVEK demnächst über die sogenannten Must-Carry-Programme, d. h. über die Liste derjenigen Kanäle (schweizerische und ausländische mit schweizerischen Landessprachen), die über die schweizerischen Kabelnetze gesendet werden müssen. Dies basiert auf Artikel 59ff. des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) und auf Artikel 48 des Verordnungsentwurfes.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Euronews-Sender auf deutsch, französisch und italienisch in die Liste der Must-Carry-Programme gemäss Artikel 59 RTVG in den schweizerischen Kabelnetzen aufgenommen werden müssen?</p>
  • Aufnahme von Euronews in die sogenannten Must-Carry-Programme
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vom Parlament am 24. März 2006 verabschiedete total revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (nRTVG) sieht in Artikel 59 Absatz 2 neu die Möglichkeit vor, dass bestimmten ausländischen Programmen im Interesse des schweizerischen Publikums eine privilegierte Verbreitung über Leitungen in der Schweiz ermöglicht wird. Die Regelung verpflichtet nicht nur die Cablecom, sondern alle in ihrem Gebiet dominierenden Leitungsbetreiber, welche Radio- und Fernsehprogramme anbieten. Gemäss Artikel 59 Absatz 2 nRTVG geht es primär um ausländische Programme, die in der Schweiz wesentliche Beiträge zur Bildung, zur kulturellen Entfaltung oder zur freien Meinungsbildung (z. B. durch politische Informationen) leisten (vgl. die Botschaft des Bundesrates, BBl 2003 1637). Sie liefern eine qualitative Ergänzung zu massenattraktiven Unterhaltungsprogrammen, die erfahrungsgemäss weniger Probleme haben, sich einen Platz in den schweizerischen Kabelnetzen zu sichern. Im Vordergrund stehen jene Programme, die im Rahmen internationaler Kooperationen über die Landesgrenzen hinweg den europäischen Kultur- und Gedankenaustausch pflegen. Die Botschaft erwähnt etwa den europäischen Kulturkanal Arte oder die Programme 3Sat und TV5, welche auch schweizerische Inhalte auf europäischer Ebene und in einem internationalen Kontext vermitteln.</p><p>Der im Juni 2006 in die Anhörung gegebene Entwurf für eine Radio- und Fernsehverordnung umschreibt genauer, welche Anforderungen ausländische Programme erfüllen müssen, um in den Genuss einer Must-Carry-Regelung zu kommen (der Text des Verordnungsentwurfses ist abrufbar im Internet unter: http://www.bakom.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/01483/index.html?lang=de).</p><p>Der Bundesrat will den im nächsten Frühjahr zu fällenden Entscheid nicht durch Aussagen über einzelne Programme vorwegnehmen. Der Entscheid muss aus einer Gesamtsicht gefällt werden, welche nicht nur die Gesamtheit der infrage kommenden ausländischen Programme berücksichtigt, sondern auch die den Kabelnetzbetreibern zumutbare Anzahl obligatorisch zu verbreitender ausländischer Programme.</p><p>Vor dem Hintergrund der obenerwähnten Kriterien kommt das vom Fragesteller erwähnte Programm für eine Must-Carry-Regelung grundsätzlich in Betracht. Eine allfällige Pflicht zur Verbreitung würde aber jedenfalls nur für das Euronews-Programm in der Sprache der jeweiligen Sprachregion vorgeschrieben (z. B. wäre das französischsprachige Programm in der Westschweiz zu verbreiten, nicht aber in den anderen Sprachregionen, welche das fragliche Programm in italienischer bzw. deutscher Sprache empfangen können).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Euronews ist derjenige europäische Sender, der simultan in fast allen EU-Sprachen gesendet wird. Bis vor einem Jahr war Euronews auch im Cablecom-Netz. Dann wurde er in der Grundversorgung abgestellt, dies im Gegensatz beispielsweise zu CNN und anderen amerikanischen Sendern. Wer Euronews heute haben will, muss ein Zusatzabonnement bei Cablecom lösen, was Kosten von 25 Franken pro Monat nach sich zieht. Nun entscheidet das UVEK demnächst über die sogenannten Must-Carry-Programme, d. h. über die Liste derjenigen Kanäle (schweizerische und ausländische mit schweizerischen Landessprachen), die über die schweizerischen Kabelnetze gesendet werden müssen. Dies basiert auf Artikel 59ff. des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) und auf Artikel 48 des Verordnungsentwurfes.</p><p>Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die Euronews-Sender auf deutsch, französisch und italienisch in die Liste der Must-Carry-Programme gemäss Artikel 59 RTVG in den schweizerischen Kabelnetzen aufgenommen werden müssen?</p>
    • Aufnahme von Euronews in die sogenannten Must-Carry-Programme

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