Elektroschrott im illegalen Export?

ShortId
06.1122
Id
20061122
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Elektroschrott im illegalen Export?
AdditionalIndexing
52;Metallabfall;Ausfuhr von Abfällen;Sonderabfall;betrügerisches Handelsgeschäft;Zollbetrug;Abfallwirtschaft;Computer;Elektromaterial;Fernsehempfänger;Umweltverträglichkeit
1
  • L05K0705060207, Elektromaterial
  • L04K12030201, Computer
  • L04K06010111, Sonderabfall
  • L04K06010103, Ausfuhr von Abfällen
  • L04K12020103, Fernsehempfänger
  • L04K06010107, Metallabfall
  • L03K060102, Abfallwirtschaft
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L05K0701040405, Zollbetrug
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz haben die Branchenorganisationen Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) und der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik schon in den Neunzigerjahren auf freiwilliger Basis eine umweltverträgliche Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte aufgebaut. Seit Januar 1998 sind die Anforderungen an die Entsorgung solcher Geräte in der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte geregelt.</p><p>1. Im Jahr 2005 wurden in der Schweiz 16 000 Tonnen Geräte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik (insbesondere Fernsehapparate) und 24 900 Tonnen Geräte aus dem Bereich der Büroelektronik und Informatik (darunter sehr viele Computer) entsorgt.</p><p>2. Die Entsorgung der Altgeräte erfolgt fast ausschliesslich in der Schweiz. Die Geräte werden demontiert und schadstoffhaltige Komponenten entfernt. Die Geräte werden dann zerkleinert und in verwertbare metallische Fraktionen und andere Komponenten aufgetrennt. </p><p>3. Ausgediente Geräte können kostenlos bei Verkaufsstellen oder bei Sammelstellen zurückgegeben werden. Im Inland dürfen sie nur von Betrieben entsorgt werden, welche dafür eingerichtet sind und über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen. Sie müssen umweltverträglich und insbesondere nach dem Stand der Technik entsorgt werden. Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die Kantone sowie durch die erwähnten Branchenorganisationen.</p><p>Der Export von elektronischen und elektrischen Geräten ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) möglich. Ausländische Anlagen, die aus der Schweiz exportierte Altgeräte entsorgen, müssen den schweizerischen Anforderungen an Entsorgungsbetriebe genügen. Das Bafu prüft die Umweltverträglichkeit ausländischer Anlagen anhand der Beschreibung der Behandlungsverfahren und anhand der Betriebsbewilligung der ausländischen Behörden. In einzelnen Fällen erfolgt die Überprüfung auch vor Ort durch spezialisierte Firmen. Im Übrigen gehen die exportierten Altgeräte in der Regel in Staaten mit hohem Umweltschutzniveau (insbesondere nach Deutschland). Exporte in Länder, die nicht Mitglied der OECD sind, werden nicht bewilligt.</p><p>4. Eine falsche Deklaration kann grundsätzlich nie absolut ausgeschlossen werden. Die Zollbehörden prüfen aber stichprobenweise, ob Deklaration und Inhalt von Sendungen übereinstimmen. Werden beim Export gebrauchte, noch funktionsfähige Geräte deklariert, wird die Funktionsfähigkeit geprüft.</p><p>5. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist eine Bedingung für eine Exportbewilligung.</p><p>6. Schon heute wird ein Grossteil des Elektronikschrotts in der Schweiz entsorgt. Die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten mit guter Entsorgungsinfrastruktur kann durchaus eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Option darstellen. Damit ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates kein Bedarf nach zusätzlichen Regelungen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Tag für Tag gelangen Millionen von Tonnen Elektroschrott über die Weltmeere nach Asien und Afrika. Zum Beispiel haben Umweltschutzgruppen ermittelt, dass im Hafen der afrikanischen Stadt Lagos pro Monat 400 000 Gebrauchtcomputer ankommen - auch aus Europa. Nach deren Angaben befinden sich auch kaputte Computer und Fernsehgeräte darunter. Teile davon sollen Komponenten enthalten, die formell als Sondermüll zu qualifizieren sind. Via Fehldeklaration, indem kaputte Geräte als Gebrauchtware deklariert werden, werden offensichtlich Auflagen für Mülltransporte umgangen, um teure Entsorgungskosten zu vermeiden. Solcher Frevel muss mit aller Konsequenz verfolgt und geahndet werden. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel an Elektroschrott aus Computer- und Fernsehgeräten fällt in der Schweiz jährlich an?</p><p>2. Wo und wie werden diese heute entsorgt?</p><p>3. Wie kontrolliert er, dass die Entsorgung sachgerecht und korrekt erfolgt? Wie im Ausland?</p><p>4. Kann er ausschliessen, dass fehldeklarierter Elektroschrott aus der Schweiz exportiert wird?</p><p>5. Ist es Pflicht, in Exportverträgen betreffend Elektroschrott auch die Umweltverträglichkeit zu regeln?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht er, dass künftig aller in der Schweiz anfallende Elektroschrott auch hierzulande entsorgt wird?</p>
  • Elektroschrott im illegalen Export?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz haben die Branchenorganisationen Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) und der Schweizerische Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik schon in den Neunzigerjahren auf freiwilliger Basis eine umweltverträgliche Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte aufgebaut. Seit Januar 1998 sind die Anforderungen an die Entsorgung solcher Geräte in der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte geregelt.</p><p>1. Im Jahr 2005 wurden in der Schweiz 16 000 Tonnen Geräte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik (insbesondere Fernsehapparate) und 24 900 Tonnen Geräte aus dem Bereich der Büroelektronik und Informatik (darunter sehr viele Computer) entsorgt.</p><p>2. Die Entsorgung der Altgeräte erfolgt fast ausschliesslich in der Schweiz. Die Geräte werden demontiert und schadstoffhaltige Komponenten entfernt. Die Geräte werden dann zerkleinert und in verwertbare metallische Fraktionen und andere Komponenten aufgetrennt. </p><p>3. Ausgediente Geräte können kostenlos bei Verkaufsstellen oder bei Sammelstellen zurückgegeben werden. Im Inland dürfen sie nur von Betrieben entsorgt werden, welche dafür eingerichtet sind und über eine entsprechende kantonale Bewilligung verfügen. Sie müssen umweltverträglich und insbesondere nach dem Stand der Technik entsorgt werden. Die Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die Kantone sowie durch die erwähnten Branchenorganisationen.</p><p>Der Export von elektronischen und elektrischen Geräten ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) möglich. Ausländische Anlagen, die aus der Schweiz exportierte Altgeräte entsorgen, müssen den schweizerischen Anforderungen an Entsorgungsbetriebe genügen. Das Bafu prüft die Umweltverträglichkeit ausländischer Anlagen anhand der Beschreibung der Behandlungsverfahren und anhand der Betriebsbewilligung der ausländischen Behörden. In einzelnen Fällen erfolgt die Überprüfung auch vor Ort durch spezialisierte Firmen. Im Übrigen gehen die exportierten Altgeräte in der Regel in Staaten mit hohem Umweltschutzniveau (insbesondere nach Deutschland). Exporte in Länder, die nicht Mitglied der OECD sind, werden nicht bewilligt.</p><p>4. Eine falsche Deklaration kann grundsätzlich nie absolut ausgeschlossen werden. Die Zollbehörden prüfen aber stichprobenweise, ob Deklaration und Inhalt von Sendungen übereinstimmen. Werden beim Export gebrauchte, noch funktionsfähige Geräte deklariert, wird die Funktionsfähigkeit geprüft.</p><p>5. Der Nachweis der Umweltverträglichkeit ist eine Bedingung für eine Exportbewilligung.</p><p>6. Schon heute wird ein Grossteil des Elektronikschrotts in der Schweiz entsorgt. Die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten mit guter Entsorgungsinfrastruktur kann durchaus eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Option darstellen. Damit ergibt sich aus der Sicht des Bundesrates kein Bedarf nach zusätzlichen Regelungen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Tag für Tag gelangen Millionen von Tonnen Elektroschrott über die Weltmeere nach Asien und Afrika. Zum Beispiel haben Umweltschutzgruppen ermittelt, dass im Hafen der afrikanischen Stadt Lagos pro Monat 400 000 Gebrauchtcomputer ankommen - auch aus Europa. Nach deren Angaben befinden sich auch kaputte Computer und Fernsehgeräte darunter. Teile davon sollen Komponenten enthalten, die formell als Sondermüll zu qualifizieren sind. Via Fehldeklaration, indem kaputte Geräte als Gebrauchtware deklariert werden, werden offensichtlich Auflagen für Mülltransporte umgangen, um teure Entsorgungskosten zu vermeiden. Solcher Frevel muss mit aller Konsequenz verfolgt und geahndet werden. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viel an Elektroschrott aus Computer- und Fernsehgeräten fällt in der Schweiz jährlich an?</p><p>2. Wo und wie werden diese heute entsorgt?</p><p>3. Wie kontrolliert er, dass die Entsorgung sachgerecht und korrekt erfolgt? Wie im Ausland?</p><p>4. Kann er ausschliessen, dass fehldeklarierter Elektroschrott aus der Schweiz exportiert wird?</p><p>5. Ist es Pflicht, in Exportverträgen betreffend Elektroschrott auch die Umweltverträglichkeit zu regeln?</p><p>6. Welche Möglichkeiten sieht er, dass künftig aller in der Schweiz anfallende Elektroschrott auch hierzulande entsorgt wird?</p>
    • Elektroschrott im illegalen Export?

Back to List