Zweiphasenausbildung für die definitive Erlangung des Führerausweises
- ShortId
-
06.1123
- Id
-
20061123
- Updated
-
24.06.2025 23:08
- Language
-
de
- Title
-
Zweiphasenausbildung für die definitive Erlangung des Führerausweises
- AdditionalIndexing
-
48;Führerschein;Weiterbildung;Autofahrer/in
- 1
-
- L04K18020401, Führerschein
- L06K180102010101, Autofahrer/in
- L04K13030203, Weiterbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zweiphasenausbildung stellt eine bedeutende Massnahme zur Reduktion der Zahl von Unfallopfern dar. Bei den Jungen zwischen 18 und 24 Jahren ist das Unfallrisiko besonders hoch. Durch eine verbesserte Ausbildung sollen insbesondere ihre Haltungen und Einstellungen positiv beeinflusst werden. In der zweiten Phase setzen sie sich deshalb mit Unfallrisiken auseinander, reflektieren ihre eigene Fahrweise und erfahren durch Fahrerlebnisse die Grenzen ihrer Fahrfähigkeiten. Ziel ist, dass sie eine defensive und partnerschaftliche Fahrweise entwickeln und ihren Verkehrssinn weiter optimieren. Dem Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die Weiterausbildungskurse der zweiten Phase eine hohe Qualität aufweisen und reibungslos durchgeführt werden können. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die Beantwortung dieser Frage ist es noch zu früh. Erstens gilt die Neuregelung nur für Personen, die ab 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis erworben haben. Diese werden die Führerprüfung im Verlauf des Jahres 2006, zum Teil erst im Jahre 2007 absolvieren und den Führerausweis auf Probe erhalten. Infolge der grossen Anzahl vor dem 1. Dezember 2005 eingereichter Gesuche erhält bis Ende November 2007 noch eine stattliche Anzahl Personen den unbefristeten Führerausweis. Zweitens sind die Kurskapazitäten noch im Aufbau begriffen. Rückfragen bei den Kursveranstaltern zeigen jedoch, dass genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Neulenkenden warten möglicherweise ab, bis in ihrer Region Weiterausbildungskurse (WAB-Kurse) angeboten werden oder das Angebot grösser wird, aus dem sie auswählen können. Eine Beurteilung der Anzahl der Kursbesuche kann also frühestens im Jahr 2007 erfolgen.</p><p>2. Bis zum 16. Oktober 2006 haben 11 537 Personen den Führerausweis auf Probe erworben (PW: 11 407; Motorrad: 130). Diese Zahl ist weit entfernt von den aufgrund der Erfahrung von früheren Jahren geschätzten 70 000 Neulenkenden pro Jahr. Dies liegt daran, dass sehr viele Personen den Lernfahrausweis noch vor dem 1. Dezember 2005 beantragt haben, um nicht unter die neue Regelung zu fallen, oder bereits im Besitz eines unbefristeten Führerausweises in einer der beiden Kategorien waren. Von diesen 11 537 Neulenkenden haben rund 1200 den ersten Kurstag absolviert.</p><p>3. Knapp ein Jahr nach der Einführung der Zweiphasenausbildung sind vierzehn Kursveranstalter bewilligt, die zum Teil mehrere Übungsplätze zur Verfügung haben. 297 Personen verfügen über eine Moderatorenbewilligung. Um die Kapazität von 70 000 Neulenkenden pro Jahr zu bewältigen, braucht es schätzungsweise 40 Kursveranstalter und rund 600 Moderatoren oder Moderatorinnen. Ungefähr die Hälfte der notwendigen Kursveranstalter und Moderatoren bzw. Moderatorinnen stehen also zur Verfügung. Zudem werden laufend weitere Anlagen bewilligt und Moderatoren und Moderatorinnen geprüft. Bis Ende 2006 werden etwa zwanzig Anlagen für die Durchführung der obligatorischen WAB-Kurse zugelassen sein. Damit sind zurzeit genügend Kapazitäten vorhanden, um alle Neulenkenden ausbilden zu können.</p><p>Ein Problem könnte entstehen, wenn die Mehrheit der Neulenkenden mit der Absolvierung der Kurse bis zum Schluss der dreijährigen Frist wartet. Da bisher nur rund 11 500 Neulenkende den Führerausweis auf Probe erworben haben, dürfte kein allzu grosser Engpass entstehen. Zudem wird gegen Ende der Dreijahresfrist vor allem der zweite Kurstag gefragt sein. Dieser kann unabhängig von einem Übungsplatz durchgeführt werden, sodass eine Kapazitätserhöhung relativ leicht zu realisieren sein wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Markt entsprechend spielen wird, dass also bei erhöhter Nachfrage auch das Angebot steigen wird. Darüber hinaus sind Massnahmen geplant, um Engpässe nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. Antwort zu Frage 4).</p><p>Bei den 14 zurzeit bewilligten Veranstaltern mit 19 Plätzen können theoretisch pro Tag 19 erste Kurstage durchgeführt werden. Gleichzeitig können dieselben Kursveranstalter je nach Anzahl der bei ihnen angestellten Moderatoren und Moderatorinnen und der zur Verfügung stehenden Unterrichtslokalitäten auch den zweiten Kurstag anbieten, da es dazu keinen Übungsplatz braucht. Bei grossen Kursveranstaltern ist sogar denkbar, dass sie mehrere Kurse des ersten und zweiten WAB-Tages parallel durchführen. Bei optimaler Auslastung können so schätzungsweise insgesamt 30 Kurse pro Tag durchgeführt werden. Rechnet man pro Kurs die maximal erlaubte Anzahl an Teilnehmenden, ergibt dies 360 Neulenkende pro Tag oder rund 85 000 pro Jahr.</p><p>4. Die zuständige Qualitätssicherungskommission, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates und des Bundesamtes für Strassen, beobachtet die Situation mit einem elektronischen Monitoringsystem. Damit kann ermittelt werden, wie viele Neulenkende welche Kurstage schon besucht haben. Für den Fall, dass die Mehrheit der Neulenkenden mit dem Besuch des ersten Kurses zuwartet, bereitet die Vereinigung der Strassenverkehrsämter bereits jetzt ein Vorgehen vor: Jeder Kanton ist in der Lage, seine Neulenkenden, die nach z. B. eineinhalb Jahren noch keinen Kurs absolviert haben, anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass es keine "Verlängerung" für Personen gibt, die sich nicht termingemäss weiterbilden, und dass die Fahrberechtigung nach drei Jahren automatisch abläuft. Nach Absolvierung des ersten Kurses sind die Kursveranstalter im Besitz der Kundeninformationen, und so wird es auch in ihrem Interesse sein, die Kunden zum Besuch des zweiten Kurstages aufzufordern.</p><p>5. Grundsätzlich wird der Ausweis ungültig, und es darf nicht mehr gefahren werden. Nach Artikel 24b Absatz 2 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) kann die Weiterbildung innerhalb einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Doch in diesen drei Monaten darf nicht gefahren werden. Nach Vorlegen einer Anmeldebestätigung eines Kursveranstalters erhält der oder die Neulenkende von der zuständigen Behörde nur eine auf die beiden Kurstage beschränkte Fahrbewilligung. Nach Absolvierung der beiden Kurstage kann dann der unbefristete Führerausweis beantragt werden. Andere Massnahmen sind diesbezüglich nicht geplant. Es liegt in der Eigenverantwortung der Neulenkenden, dass sie die Kurse rechtzeitig besuchen, schliesslich haben sie dazu drei Jahre Zeit. Zudem sollen nicht bereits jetzt vorbehaltene Entschlüsse gefasst werden, wenn die Situation erst in zwei Jahren akut werden könnte. Bund und Kantone setzen aber alles daran, dass diese geschilderte Situation nicht eintritt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Neuregelung zur definitiven Erlangung des Führerausweises, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, sieht vor, dass der Führerausweis nach bestandener praktischen Prüfung nicht definitiv, sondern nur auf Probe, für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt wird. Während dieser drei Jahre verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von zwei Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator, der sogenannten zweiten Phase, und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen. Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und ohne Zwischenfälle kann nach Ablauf der Probefrist (drei Jahre) der definitive Führerausweis beantragt werden. </p><p>Erste Erfahrungen und Resultate bei den Kursanbietern zeigen nun, dass die Neulenker anscheinend grossmehrheitlich planen, die beiden Ausbildungstage erst gegen Ende der dreijährigen Probefrist zu besuchen - ein Vorgehen, das rechtlich zulässig ist.</p><p>Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Zahl der Neulenker, welche im ersten Jahr nach bestandener Prüfung die zwei Ausbildungstage absolvieren, nur sehr gering ist?</p><p>2. Wie viele Führerprüfungen in den betroffenen Ausweiskategorien wurden in den ersten zehn Monaten seit Einführung des Zweiphasensystems in der gesamten Schweiz absolviert, wie viele haben die zwei Ausbildungstage schon absolviert?</p><p>3. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Kapazität der Kursanbieter, wenn die grosse Mehrheit der Neulenker gedenkt, erst in den letzten zwölf oder sechs Monaten der Dreijahresfrist den Kurs zu absolvieren? Wie viele Neulenker können auf der Basis der heute zugelassenen Kursanbieter im Maximum pro Tag einen Kurs besuchen?</p><p>4. Sind Massnahmen geplant, wenn sich hier Kapazitätsengpässe ergeben sollten?</p><p>5. Welches sind die Folgen, wenn ein Neulenker unverschuldet die zwei Ausbildungstage innerhalb der Dreijahresfrist nicht absolvieren kann, weil bei den Anbietern Kapazitätsengpässe entstehen? Wird die Fahrbewilligung sistiert, bis die Kurse absolviert sind, wird die Fahrbewilligung provisorisch verlängert oder sind andere Massnahmen geplant?</p>
- Zweiphasenausbildung für die definitive Erlangung des Führerausweises
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zweiphasenausbildung stellt eine bedeutende Massnahme zur Reduktion der Zahl von Unfallopfern dar. Bei den Jungen zwischen 18 und 24 Jahren ist das Unfallrisiko besonders hoch. Durch eine verbesserte Ausbildung sollen insbesondere ihre Haltungen und Einstellungen positiv beeinflusst werden. In der zweiten Phase setzen sie sich deshalb mit Unfallrisiken auseinander, reflektieren ihre eigene Fahrweise und erfahren durch Fahrerlebnisse die Grenzen ihrer Fahrfähigkeiten. Ziel ist, dass sie eine defensive und partnerschaftliche Fahrweise entwickeln und ihren Verkehrssinn weiter optimieren. Dem Bundesrat ist es sehr wichtig, dass die Weiterausbildungskurse der zweiten Phase eine hohe Qualität aufweisen und reibungslos durchgeführt werden können. Zu den einzelnen Fragen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>1. Für die Beantwortung dieser Frage ist es noch zu früh. Erstens gilt die Neuregelung nur für Personen, die ab 1. Dezember 2005 einen Lernfahrausweis erworben haben. Diese werden die Führerprüfung im Verlauf des Jahres 2006, zum Teil erst im Jahre 2007 absolvieren und den Führerausweis auf Probe erhalten. Infolge der grossen Anzahl vor dem 1. Dezember 2005 eingereichter Gesuche erhält bis Ende November 2007 noch eine stattliche Anzahl Personen den unbefristeten Führerausweis. Zweitens sind die Kurskapazitäten noch im Aufbau begriffen. Rückfragen bei den Kursveranstaltern zeigen jedoch, dass genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Die Neulenkenden warten möglicherweise ab, bis in ihrer Region Weiterausbildungskurse (WAB-Kurse) angeboten werden oder das Angebot grösser wird, aus dem sie auswählen können. Eine Beurteilung der Anzahl der Kursbesuche kann also frühestens im Jahr 2007 erfolgen.</p><p>2. Bis zum 16. Oktober 2006 haben 11 537 Personen den Führerausweis auf Probe erworben (PW: 11 407; Motorrad: 130). Diese Zahl ist weit entfernt von den aufgrund der Erfahrung von früheren Jahren geschätzten 70 000 Neulenkenden pro Jahr. Dies liegt daran, dass sehr viele Personen den Lernfahrausweis noch vor dem 1. Dezember 2005 beantragt haben, um nicht unter die neue Regelung zu fallen, oder bereits im Besitz eines unbefristeten Führerausweises in einer der beiden Kategorien waren. Von diesen 11 537 Neulenkenden haben rund 1200 den ersten Kurstag absolviert.</p><p>3. Knapp ein Jahr nach der Einführung der Zweiphasenausbildung sind vierzehn Kursveranstalter bewilligt, die zum Teil mehrere Übungsplätze zur Verfügung haben. 297 Personen verfügen über eine Moderatorenbewilligung. Um die Kapazität von 70 000 Neulenkenden pro Jahr zu bewältigen, braucht es schätzungsweise 40 Kursveranstalter und rund 600 Moderatoren oder Moderatorinnen. Ungefähr die Hälfte der notwendigen Kursveranstalter und Moderatoren bzw. Moderatorinnen stehen also zur Verfügung. Zudem werden laufend weitere Anlagen bewilligt und Moderatoren und Moderatorinnen geprüft. Bis Ende 2006 werden etwa zwanzig Anlagen für die Durchführung der obligatorischen WAB-Kurse zugelassen sein. Damit sind zurzeit genügend Kapazitäten vorhanden, um alle Neulenkenden ausbilden zu können.</p><p>Ein Problem könnte entstehen, wenn die Mehrheit der Neulenkenden mit der Absolvierung der Kurse bis zum Schluss der dreijährigen Frist wartet. Da bisher nur rund 11 500 Neulenkende den Führerausweis auf Probe erworben haben, dürfte kein allzu grosser Engpass entstehen. Zudem wird gegen Ende der Dreijahresfrist vor allem der zweite Kurstag gefragt sein. Dieser kann unabhängig von einem Übungsplatz durchgeführt werden, sodass eine Kapazitätserhöhung relativ leicht zu realisieren sein wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Markt entsprechend spielen wird, dass also bei erhöhter Nachfrage auch das Angebot steigen wird. Darüber hinaus sind Massnahmen geplant, um Engpässe nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. Antwort zu Frage 4).</p><p>Bei den 14 zurzeit bewilligten Veranstaltern mit 19 Plätzen können theoretisch pro Tag 19 erste Kurstage durchgeführt werden. Gleichzeitig können dieselben Kursveranstalter je nach Anzahl der bei ihnen angestellten Moderatoren und Moderatorinnen und der zur Verfügung stehenden Unterrichtslokalitäten auch den zweiten Kurstag anbieten, da es dazu keinen Übungsplatz braucht. Bei grossen Kursveranstaltern ist sogar denkbar, dass sie mehrere Kurse des ersten und zweiten WAB-Tages parallel durchführen. Bei optimaler Auslastung können so schätzungsweise insgesamt 30 Kurse pro Tag durchgeführt werden. Rechnet man pro Kurs die maximal erlaubte Anzahl an Teilnehmenden, ergibt dies 360 Neulenkende pro Tag oder rund 85 000 pro Jahr.</p><p>4. Die zuständige Qualitätssicherungskommission, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates und des Bundesamtes für Strassen, beobachtet die Situation mit einem elektronischen Monitoringsystem. Damit kann ermittelt werden, wie viele Neulenkende welche Kurstage schon besucht haben. Für den Fall, dass die Mehrheit der Neulenkenden mit dem Besuch des ersten Kurses zuwartet, bereitet die Vereinigung der Strassenverkehrsämter bereits jetzt ein Vorgehen vor: Jeder Kanton ist in der Lage, seine Neulenkenden, die nach z. B. eineinhalb Jahren noch keinen Kurs absolviert haben, anzuschreiben und sie darauf hinzuweisen, dass es keine "Verlängerung" für Personen gibt, die sich nicht termingemäss weiterbilden, und dass die Fahrberechtigung nach drei Jahren automatisch abläuft. Nach Absolvierung des ersten Kurses sind die Kursveranstalter im Besitz der Kundeninformationen, und so wird es auch in ihrem Interesse sein, die Kunden zum Besuch des zweiten Kurstages aufzufordern.</p><p>5. Grundsätzlich wird der Ausweis ungültig, und es darf nicht mehr gefahren werden. Nach Artikel 24b Absatz 2 der Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) kann die Weiterbildung innerhalb einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Doch in diesen drei Monaten darf nicht gefahren werden. Nach Vorlegen einer Anmeldebestätigung eines Kursveranstalters erhält der oder die Neulenkende von der zuständigen Behörde nur eine auf die beiden Kurstage beschränkte Fahrbewilligung. Nach Absolvierung der beiden Kurstage kann dann der unbefristete Führerausweis beantragt werden. Andere Massnahmen sind diesbezüglich nicht geplant. Es liegt in der Eigenverantwortung der Neulenkenden, dass sie die Kurse rechtzeitig besuchen, schliesslich haben sie dazu drei Jahre Zeit. Zudem sollen nicht bereits jetzt vorbehaltene Entschlüsse gefasst werden, wenn die Situation erst in zwei Jahren akut werden könnte. Bund und Kantone setzen aber alles daran, dass diese geschilderte Situation nicht eintritt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Neuregelung zur definitiven Erlangung des Führerausweises, welche seit dem 1. Dezember 2005 in Kraft ist, sieht vor, dass der Führerausweis nach bestandener praktischen Prüfung nicht definitiv, sondern nur auf Probe, für eine Dauer von drei Jahren ausgestellt wird. Während dieser drei Jahre verpflichtet sich der Neulenker zum Besuch von zwei Ausbildungstagen bei einem anerkannten Kursorganisator, der sogenannten zweiten Phase, und unterliegt zudem einem strengeren Sanktionswesen. Mit dem Besuch der beiden Ausbildungstage und ohne Zwischenfälle kann nach Ablauf der Probefrist (drei Jahre) der definitive Führerausweis beantragt werden. </p><p>Erste Erfahrungen und Resultate bei den Kursanbietern zeigen nun, dass die Neulenker anscheinend grossmehrheitlich planen, die beiden Ausbildungstage erst gegen Ende der dreijährigen Probefrist zu besuchen - ein Vorgehen, das rechtlich zulässig ist.</p><p>Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Zahl der Neulenker, welche im ersten Jahr nach bestandener Prüfung die zwei Ausbildungstage absolvieren, nur sehr gering ist?</p><p>2. Wie viele Führerprüfungen in den betroffenen Ausweiskategorien wurden in den ersten zehn Monaten seit Einführung des Zweiphasensystems in der gesamten Schweiz absolviert, wie viele haben die zwei Ausbildungstage schon absolviert?</p><p>3. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Kapazität der Kursanbieter, wenn die grosse Mehrheit der Neulenker gedenkt, erst in den letzten zwölf oder sechs Monaten der Dreijahresfrist den Kurs zu absolvieren? Wie viele Neulenker können auf der Basis der heute zugelassenen Kursanbieter im Maximum pro Tag einen Kurs besuchen?</p><p>4. Sind Massnahmen geplant, wenn sich hier Kapazitätsengpässe ergeben sollten?</p><p>5. Welches sind die Folgen, wenn ein Neulenker unverschuldet die zwei Ausbildungstage innerhalb der Dreijahresfrist nicht absolvieren kann, weil bei den Anbietern Kapazitätsengpässe entstehen? Wird die Fahrbewilligung sistiert, bis die Kurse absolviert sind, wird die Fahrbewilligung provisorisch verlängert oder sind andere Massnahmen geplant?</p>
- Zweiphasenausbildung für die definitive Erlangung des Führerausweises
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