A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland. Weiteres Vorgehen

ShortId
06.1129
Id
20061129
Updated
24.06.2025 21:10
Language
de
Title
A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland. Weiteres Vorgehen
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Nationalstrassenbau;Schaffhausen (Kanton);Zürich (Kanton);Frist
1
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0301010113, Schaffhausen (Kanton)
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das UVEK hat das Ausführungsprojekt am 20. Oktober 2006 genehmigt. Damit sind auch die beiden letzten Einsprachen erledigt.</p><p>2. Nach Ablauf der Beschwerdefrist kann das Bundesamt für Strassen die Detailprojekte genehmigen. Die Submissionen wurden so weit als möglich weiterbearbeitet. Sie sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass sie nach der Genehmigung der Detailprojekte gestartet werden können.</p><p>3. Es ist beabsichtigt, mit dem Bau im Jahr 2007 zu beginnen. Die entsprechenden Vorkehrungen sind getroffen, damit das Datum eingehalten werden kann.</p><p>4. Der Ausbau der bestehenden Strecke wird unter Verkehr erfolgen. Die entstehenden Verkehrsbehinderungen sollen aber so gering wie möglich gehalten werden, damit der Verkehr nicht auf andere Strassen ausweicht und zu einer unerwünschten Belastung der angrenzenden Dörfer führt. Dieses Vorgehen lässt eine Verkürzung der Bauzeit kaum zu. Das Bauvorhaben wird nach einer durchschnittlichen Bauzeit von fünf Jahren voraussichtlich 2011 abgeschlossen. Massnahmen zur Verkürzung der Bauzeit sind deshalb nicht vorgesehen, zumal diese auch hohe Mehrkosten mit sich bringen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 9. April 2003 hat der Bundesrat beschlossen, die zweispurige A4 zwischen der Kantonsgrenze Schaffhausen und Andelfingen mit Kosten von 140 Millionen Franken zu einer vierspurigen, richtungsgetrennten Miniautobahn auszubauen. In der bundesrätlichen Mitteilung wurde seinerzeit festgehalten, dass dieser Abschnitt angesichts der hohen Belastung prioritär realisiert werden müsse.</p><p>Ungeachtet dieses Bekenntnisses haben sich erneut Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan ergeben. Diese bilden, abgesehen von der damit verbundenen Sicherheitsproblematik, für Schaffhausen einen erheblichen Standortnachteil. Das ständige Hinauszögern hat mittlerweile zu einer wachsenden Verunsicherung und gar Verärgerung breiter Bevölkerungskreise geführt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind die beiden letzten Einsprachen, deren Erledigung für diesen Herbst in Aussicht gestellt worden ist, nun vom Tisch?</p><p>2. Wie weit ist das Submissionsverfahren zwischenzeitlich gediehen, damit möglichst rasch mit dem Bau begonnen werden kann?</p><p>3. Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf meinen Vorstoss vom 30. November 2005 ist der Baubeginn für 2007 in Aussicht gestellt worden. Sind alle Vorkehrungen getroffen worden, um dieses Datum einhalten zu können?</p><p>4. Ist er angesichts der bereits eingetretenen Verzögerungen nun bereit, Massnahmen zur Verkürzung der übermässig langen Bauzeit einzuleiten?</p>
  • A4-Miniautobahn im Zürcher Weinland. Weiteres Vorgehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das UVEK hat das Ausführungsprojekt am 20. Oktober 2006 genehmigt. Damit sind auch die beiden letzten Einsprachen erledigt.</p><p>2. Nach Ablauf der Beschwerdefrist kann das Bundesamt für Strassen die Detailprojekte genehmigen. Die Submissionen wurden so weit als möglich weiterbearbeitet. Sie sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass sie nach der Genehmigung der Detailprojekte gestartet werden können.</p><p>3. Es ist beabsichtigt, mit dem Bau im Jahr 2007 zu beginnen. Die entsprechenden Vorkehrungen sind getroffen, damit das Datum eingehalten werden kann.</p><p>4. Der Ausbau der bestehenden Strecke wird unter Verkehr erfolgen. Die entstehenden Verkehrsbehinderungen sollen aber so gering wie möglich gehalten werden, damit der Verkehr nicht auf andere Strassen ausweicht und zu einer unerwünschten Belastung der angrenzenden Dörfer führt. Dieses Vorgehen lässt eine Verkürzung der Bauzeit kaum zu. Das Bauvorhaben wird nach einer durchschnittlichen Bauzeit von fünf Jahren voraussichtlich 2011 abgeschlossen. Massnahmen zur Verkürzung der Bauzeit sind deshalb nicht vorgesehen, zumal diese auch hohe Mehrkosten mit sich bringen würden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 9. April 2003 hat der Bundesrat beschlossen, die zweispurige A4 zwischen der Kantonsgrenze Schaffhausen und Andelfingen mit Kosten von 140 Millionen Franken zu einer vierspurigen, richtungsgetrennten Miniautobahn auszubauen. In der bundesrätlichen Mitteilung wurde seinerzeit festgehalten, dass dieser Abschnitt angesichts der hohen Belastung prioritär realisiert werden müsse.</p><p>Ungeachtet dieses Bekenntnisses haben sich erneut Verzögerungen gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan ergeben. Diese bilden, abgesehen von der damit verbundenen Sicherheitsproblematik, für Schaffhausen einen erheblichen Standortnachteil. Das ständige Hinauszögern hat mittlerweile zu einer wachsenden Verunsicherung und gar Verärgerung breiter Bevölkerungskreise geführt.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind die beiden letzten Einsprachen, deren Erledigung für diesen Herbst in Aussicht gestellt worden ist, nun vom Tisch?</p><p>2. Wie weit ist das Submissionsverfahren zwischenzeitlich gediehen, damit möglichst rasch mit dem Bau begonnen werden kann?</p><p>3. Gemäss der bundesrätlichen Antwort auf meinen Vorstoss vom 30. November 2005 ist der Baubeginn für 2007 in Aussicht gestellt worden. Sind alle Vorkehrungen getroffen worden, um dieses Datum einhalten zu können?</p><p>4. Ist er angesichts der bereits eingetretenen Verzögerungen nun bereit, Massnahmen zur Verkürzung der übermässig langen Bauzeit einzuleiten?</p>
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