Allfällige Umsetzung Plafonierungsinitiative Flughafen Zürich
- ShortId
-
06.1130
- Id
-
20061130
- Updated
-
24.06.2025 23:19
- Language
-
de
- Title
-
Allfällige Umsetzung Plafonierungsinitiative Flughafen Zürich
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Volksinitiative;Kanton;Reduktion;Zürich (Kanton);Luftverkehr
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K08010204, Volksinitiative
- L06K080701020108, Kanton
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K08020224, Reduktion
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Allgemeines</p><p>Der Flughafen Zürich wird von einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, der Unique (Flughafen Zürich AG), aufgrund einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verliehenen Konzession betrieben. Der Kanton Zürich ist Aktionär und hat Einsitz im Verwaltungsrat. Er verfügt über eine Sperrminorität bei Entscheiden, welche wesentliche Auswirkungen auf die Lärmbelastung haben.</p><p>Die Betriebskonzession wurde letztmals per Juni 2001 für fünfzig Jahre erneuert. Sie verleiht das Recht, den Flughafen gemäss Betriebsreglement zu betreiben. Das Betriebsreglement ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu genehmigen, wenn der Inhalt den Zielen und Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entspricht.</p><p>Der SIL legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt der Schweiz für die Behörden verbindlich fest. Die spezifische Regelung über Betrieb, Zweck und Nutzung eines Flugplatzes wird in einem Objektblatt dargelegt. Das Objektblatt für den Flughafen Zürich ist derzeit in Erarbeitung. Mit einem verbindlichen Entscheid des Bundesrates ist 2009 zu rechnen.</p><p>1. Die Plafonierungs-Initiative formuliert einen Auftrag an die Zürcher Regierung, auf das Ziel einer Beschränkung der Flugbewegungen und Ausdehnung der Nachtflugsperre hin tätig zu werden. Wie der Zürcher Regierungsrat im Falle des Inkrafttretens einer entsprechenden Bestimmung in der Kantonsverfassung vorgehen würde, wäre ihm anheim gestellt.</p><p>Im Lichte der einleitenden Ausführungen müsste eine Plafonierung im SIL und letztlich im Betriebsreglement für den Flughafen festgesetzt werden. Der Regierungsrat des Kantons Zürich könnte im Rahmen seiner Mitwirkung im SIL-Koordinationsprozess auf die entsprechenden Ziele hinwirken. Erzwingen kann er eine entsprechende Ausgestaltung des Objektblattes aber nicht.</p><p>Der Regierungsrat könnte auch über die Richtplanung versuchen, räumliche Rahmenbedingungen zu setzen, welche den Zielen der Initiative entsprechen. Falls diese in Konflikt mit der Sachplanung des Bundes stünden, hätte letztlich das Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz zu erfolgen, und der Bundesrat müsste abschliessend entscheiden. Die derzeitige Planung im SIL-Prozess geht von einem Entscheid des Bundesrates 2009 aus.</p><p>Eine weitere Option der Umsetzung der Plafonierungs-Initiative bietet die direkte Einflussnahme auf den Verwaltungsrat des Flughafens, in welchem die Zürcher Regierung vertreten ist. Die Regierung könnte versuchen, einen Entscheid des Flughafens herbeizuführen, wonach er ein Gesuch um Plafonierung der Bewegungszahl und Verlängerung der Nachtruhe beim Bund einreichen würde. Anzumerken ist, dass das Bazl ein solches Gesuch, auch wenn das Objektblatt für den Flughafen Zürich noch nicht verabschiedet ist, unter anderem auf seine Vereinbarkeit mit dem Konzeptteil des SIL und den luftfahrtpolitischen Grundsätzen des Bundesrates überprüfen würde.</p><p>2. Grundsätzlich ist es Sache des Kantons Zürich, dem in einer kantonalen Abstimmung manifestierten Volkswillen Nachachtung zu verschaffen. Der Bund wird im Falle der Annahme der Plafonierungs-Initiative den Willen der Bevölkerung des Kantons Zürich bei seinen künftigen Entscheiden über das Objektblatt und über Änderungen des Betriebsreglementes in seine Abwägungen mit einbeziehen.</p><p>Gemäss dem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz, in dem der Bundesrat seine luftfahrtpolitischen Ziele dargelegt hat, bekennt sich der Bund zu einer nachfrageorientierten Entwicklung der Landesflughäfen. Auf dem Flughafen Zürich sollen Direktverbindungen in Europa und zu den wichtigen weltweiten Zentren angeboten werden können. Im Rahmen von Nachhaltigkeitsüberlegungen sind Abweichungen von diesem Grundsatz denkbar. </p><p>In Bezug auf die Plafonierungs-Initiative wird der Bund nach der Abstimmung das Ergebnis analysieren und anschliessend das weitere Vorgehen festlegen. Sollten der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Flughafen Änderungen der Richtplanung oder des Betriebsreglementes beantragen, die im Widerspruch zu den Zielen des Bundes stehen, so müsste der Bund eine Lösung finden, um die nationalen Interessen zu wahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Laufe der nächsten Monate wird das Zürcher Stimmvolk über die sogenannte "Plafonierungs-Initiative" entscheiden. Diese Initiative schlägt eine Beschränkung der Flugbewegungen sowie eine Ausdehnung der Nachtruhe vor. In verschiedenen Diskussionen wird die Frage aufgeworfen, wie eine allfällige Umsetzung im Falle eines Ja des Zürcher Stimmvolkes möglich wäre. Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wer wäre im Falle einer Annahme der Initiative für welche Schritte der Umsetzung verantwortlich? Welche Rolle käme dem Bund, dem Kanton, der Flughafen Zürich AG und allenfalls weiteren Akteuren zu? Wie sähe ein entsprechender Zeitplan für die Umsetzung aus?</p><p>2. Wie könnte dem Volkswillen vor dem Hintergrund der im luftfahrtpolitischen Bericht festgehaltenen Ziele Nachachtung verschafft werden?</p>
- Allfällige Umsetzung Plafonierungsinitiative Flughafen Zürich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Allgemeines</p><p>Der Flughafen Zürich wird von einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, der Unique (Flughafen Zürich AG), aufgrund einer vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verliehenen Konzession betrieben. Der Kanton Zürich ist Aktionär und hat Einsitz im Verwaltungsrat. Er verfügt über eine Sperrminorität bei Entscheiden, welche wesentliche Auswirkungen auf die Lärmbelastung haben.</p><p>Die Betriebskonzession wurde letztmals per Juni 2001 für fünfzig Jahre erneuert. Sie verleiht das Recht, den Flughafen gemäss Betriebsreglement zu betreiben. Das Betriebsreglement ist vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) zu genehmigen, wenn der Inhalt den Zielen und Vorgaben des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entspricht.</p><p>Der SIL legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt der Schweiz für die Behörden verbindlich fest. Die spezifische Regelung über Betrieb, Zweck und Nutzung eines Flugplatzes wird in einem Objektblatt dargelegt. Das Objektblatt für den Flughafen Zürich ist derzeit in Erarbeitung. Mit einem verbindlichen Entscheid des Bundesrates ist 2009 zu rechnen.</p><p>1. Die Plafonierungs-Initiative formuliert einen Auftrag an die Zürcher Regierung, auf das Ziel einer Beschränkung der Flugbewegungen und Ausdehnung der Nachtflugsperre hin tätig zu werden. Wie der Zürcher Regierungsrat im Falle des Inkrafttretens einer entsprechenden Bestimmung in der Kantonsverfassung vorgehen würde, wäre ihm anheim gestellt.</p><p>Im Lichte der einleitenden Ausführungen müsste eine Plafonierung im SIL und letztlich im Betriebsreglement für den Flughafen festgesetzt werden. Der Regierungsrat des Kantons Zürich könnte im Rahmen seiner Mitwirkung im SIL-Koordinationsprozess auf die entsprechenden Ziele hinwirken. Erzwingen kann er eine entsprechende Ausgestaltung des Objektblattes aber nicht.</p><p>Der Regierungsrat könnte auch über die Richtplanung versuchen, räumliche Rahmenbedingungen zu setzen, welche den Zielen der Initiative entsprechen. Falls diese in Konflikt mit der Sachplanung des Bundes stünden, hätte letztlich das Bereinigungsverfahren nach Raumplanungsgesetz zu erfolgen, und der Bundesrat müsste abschliessend entscheiden. Die derzeitige Planung im SIL-Prozess geht von einem Entscheid des Bundesrates 2009 aus.</p><p>Eine weitere Option der Umsetzung der Plafonierungs-Initiative bietet die direkte Einflussnahme auf den Verwaltungsrat des Flughafens, in welchem die Zürcher Regierung vertreten ist. Die Regierung könnte versuchen, einen Entscheid des Flughafens herbeizuführen, wonach er ein Gesuch um Plafonierung der Bewegungszahl und Verlängerung der Nachtruhe beim Bund einreichen würde. Anzumerken ist, dass das Bazl ein solches Gesuch, auch wenn das Objektblatt für den Flughafen Zürich noch nicht verabschiedet ist, unter anderem auf seine Vereinbarkeit mit dem Konzeptteil des SIL und den luftfahrtpolitischen Grundsätzen des Bundesrates überprüfen würde.</p><p>2. Grundsätzlich ist es Sache des Kantons Zürich, dem in einer kantonalen Abstimmung manifestierten Volkswillen Nachachtung zu verschaffen. Der Bund wird im Falle der Annahme der Plafonierungs-Initiative den Willen der Bevölkerung des Kantons Zürich bei seinen künftigen Entscheiden über das Objektblatt und über Änderungen des Betriebsreglementes in seine Abwägungen mit einbeziehen.</p><p>Gemäss dem Bericht vom 10. Dezember 2004 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz, in dem der Bundesrat seine luftfahrtpolitischen Ziele dargelegt hat, bekennt sich der Bund zu einer nachfrageorientierten Entwicklung der Landesflughäfen. Auf dem Flughafen Zürich sollen Direktverbindungen in Europa und zu den wichtigen weltweiten Zentren angeboten werden können. Im Rahmen von Nachhaltigkeitsüberlegungen sind Abweichungen von diesem Grundsatz denkbar. </p><p>In Bezug auf die Plafonierungs-Initiative wird der Bund nach der Abstimmung das Ergebnis analysieren und anschliessend das weitere Vorgehen festlegen. Sollten der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Flughafen Änderungen der Richtplanung oder des Betriebsreglementes beantragen, die im Widerspruch zu den Zielen des Bundes stehen, so müsste der Bund eine Lösung finden, um die nationalen Interessen zu wahren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Laufe der nächsten Monate wird das Zürcher Stimmvolk über die sogenannte "Plafonierungs-Initiative" entscheiden. Diese Initiative schlägt eine Beschränkung der Flugbewegungen sowie eine Ausdehnung der Nachtruhe vor. In verschiedenen Diskussionen wird die Frage aufgeworfen, wie eine allfällige Umsetzung im Falle eines Ja des Zürcher Stimmvolkes möglich wäre. Ich bitte den Bundesrat vor diesem Hintergrund, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wer wäre im Falle einer Annahme der Initiative für welche Schritte der Umsetzung verantwortlich? Welche Rolle käme dem Bund, dem Kanton, der Flughafen Zürich AG und allenfalls weiteren Akteuren zu? Wie sähe ein entsprechender Zeitplan für die Umsetzung aus?</p><p>2. Wie könnte dem Volkswillen vor dem Hintergrund der im luftfahrtpolitischen Bericht festgehaltenen Ziele Nachachtung verschafft werden?</p>
- Allfällige Umsetzung Plafonierungsinitiative Flughafen Zürich
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