Droht der Caumasee zu vertrocknen?
- ShortId
-
06.1131
- Id
-
20061131
- Updated
-
24.06.2025 21:21
- Language
-
de
- Title
-
Droht der Caumasee zu vertrocknen?
- AdditionalIndexing
-
52;Strassentunnel;Hydrogeologie;Graubünden;Grundwasser;Tourismus;Landschaftsschutz;Umweltverträglichkeit;See;Gewässerschutz;Hydrologie
- 1
-
- L04K06030108, See
- L04K06010407, Gewässerschutz
- L04K16010404, Hydrologie
- L05K0603030203, Grundwasser
- L05K1601040203, Hydrogeologie
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L04K01010103, Tourismus
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0301010108, Graubünden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Bündner Kantonsregierung hat am 16. April 1996 die Baubewilligung für den Flimsersteintunnel erteilt. Sie hat die vom damaligen Buwal in seiner Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung vom 21. Februar 1995 geforderten Auflagen an die Baubewilligung geknüpft. Das Buwal hatte beantragt, dass konzentrierte Wasserläufe abgedichtet oder um die Tunnelröhre herumgeleitet werden müssten, um eine permanente Absenkung des Bergwasserspiegels durch den Tunnel zu verhindern. Es stützte sich dabei auf Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes, der den Erhalt der Grundwasservorkommen verlangt. Für die Überwachung der Auflagen ist der Kanton zuständig.</p><p>Nachdem das Bafu aus der Bevölkerung Hinweise erhalten hat, wonach grosse Mengen Grundwasser aus dem Tunnel abgeleitet werden, hat es den Kanton ersucht, die Abläufe beim Bau des Flimsersteintunnels zu untersuchen und zu ermitteln, weshalb das Wasser abgeleitet und nicht - wie in den Auflagen des Regierungsrates gefordert - um die Tunnelröhre herumgeleitet wurde. Ausserdem hat das Bafu gefordert, die hydrogeologischen Verhältnisse in Bezug auf den Caumasee genauer abzuklären und Sanierungsmassnahmen zu prüfen.</p><p>Die Gemeinde Flims hat eine Studie zur Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse in Auftrag gegeben.</p><p>3. Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes verlangt, dass einem Grundwasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird, als ihm zufliesst. Eine Entnahme von Wasser aus dem Untergrund, die eine Trockenlegung von Quellen zur Folge hat, ist folglich mit dem Gewässerschutzgesetz unvereinbar.</p><p>Das Bafu (damals Buwal) hat im Jahr 1994 einen Grundlagenbericht zum Grundwasserschutz bei Tunnelbauten herausgegeben. Darauf basierend wurde im Jahr 1998 die "Wegleitung zur Umsetzung des Grundwasserschutzes bei Untertagebauten" publiziert. Diese zeigt auf, wie beim Tunnelbau vorzugehen ist, um Beeinträchtigungen des Grundwassers nach Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes zu verhindern.</p><p>4. Bereits nachdem ein unterirdischer Wasserlauf angebohrt wurde - was beim Tunnelbau in Karstgebieten zu den bekannten und anerkannten Risikofaktoren gehört - hat der Kanton Graubünden diverse Lösungsvarianten geprüft. Er kam nach diesen Untersuchungen zum Schluss, dass die jetzt ausgeführte Lösung, bei der das Wasser durch den Tunnel abgeleitet wird, ausgewogen ist.</p><p>Der Kanton ist die Vollzugsbehörde für das Gewässerschutzgesetz. Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes. Das Bafu hat die Aufsichtspflicht mit der Intervention beim Kanton wahrgenommen und wird beim Vorliegen der hydrogeologischen Untersuchungsresultate zusammen mit dem Kanton allfällige weitere Lösungsmassnahmen prüfen. Die Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung des Caumasees obliegt dem Kanton.</p><p>5. Der Bund ist an der laufenden Studie, die die Gemeinde Flims in Auftrag gegeben hat, nicht beteiligt. Ein Ziel dieser Studie ist die Abklärung der Wechselwirkungen und Verbindungen der Flimser Seen und deren Wasserhaushalt sowie eines allfälligen Zusammenhanges mit dem Bau der Umfahrung von Flims.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Caumasee, die Perle von Flims, verlor in den letzten Jahren viel Wasser. Einer Medienberichterstattung konnte man entnehmen, dass es allenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Bau des Umfahrungstunnels und dem tiefen Wasserstand gibt (vgl. "Basler Zeitung" vom 2. Oktober 2006). Der Tunnelbau findet in einem geologisch und hydrologisch empfindlichen Gebiet statt. Während dem Tunnelbau wurde eine Quelle im Karstgebiet angebohrt. Nun ist gemäss Zeitungsbericht beabsichtigt, dieses Wasser für ein Kleinkraftwerk zu fassen.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Haben Bund und Kantone die nötigen Vorsichtsmassnahmen getroffen, um zu verhindern, dass beim Bau des Tunnels das heikle ober- und unterirdische Gewässersystem beeinträchtigt wird?</p><p>2. Hat der Bund Auflagen erlassen für den Tunnelbau? Wenn ja: welche und wurden sie überwacht?</p><p>3. Ist es zulässig, Grundwasser anzuzapfen (Trockenlegen von bestehenden Quellen) und für die Stromgewinnung (Kleinkraftwerk) zu nutzen?</p><p>4. Was gedenken Bund und Kanton zu tun, um den Caumasee als touristische Attraktion zu erhalten?</p><p>5. Wird auch der Einfluss des veränderten Wasserabflusses auf die anderen Seen im Gebiet untersucht?</p>
- Droht der Caumasee zu vertrocknen?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Bündner Kantonsregierung hat am 16. April 1996 die Baubewilligung für den Flimsersteintunnel erteilt. Sie hat die vom damaligen Buwal in seiner Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung vom 21. Februar 1995 geforderten Auflagen an die Baubewilligung geknüpft. Das Buwal hatte beantragt, dass konzentrierte Wasserläufe abgedichtet oder um die Tunnelröhre herumgeleitet werden müssten, um eine permanente Absenkung des Bergwasserspiegels durch den Tunnel zu verhindern. Es stützte sich dabei auf Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes, der den Erhalt der Grundwasservorkommen verlangt. Für die Überwachung der Auflagen ist der Kanton zuständig.</p><p>Nachdem das Bafu aus der Bevölkerung Hinweise erhalten hat, wonach grosse Mengen Grundwasser aus dem Tunnel abgeleitet werden, hat es den Kanton ersucht, die Abläufe beim Bau des Flimsersteintunnels zu untersuchen und zu ermitteln, weshalb das Wasser abgeleitet und nicht - wie in den Auflagen des Regierungsrates gefordert - um die Tunnelröhre herumgeleitet wurde. Ausserdem hat das Bafu gefordert, die hydrogeologischen Verhältnisse in Bezug auf den Caumasee genauer abzuklären und Sanierungsmassnahmen zu prüfen.</p><p>Die Gemeinde Flims hat eine Studie zur Untersuchung der hydrogeologischen Verhältnisse in Auftrag gegeben.</p><p>3. Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes verlangt, dass einem Grundwasservorkommen langfristig nicht mehr Wasser entnommen wird, als ihm zufliesst. Eine Entnahme von Wasser aus dem Untergrund, die eine Trockenlegung von Quellen zur Folge hat, ist folglich mit dem Gewässerschutzgesetz unvereinbar.</p><p>Das Bafu (damals Buwal) hat im Jahr 1994 einen Grundlagenbericht zum Grundwasserschutz bei Tunnelbauten herausgegeben. Darauf basierend wurde im Jahr 1998 die "Wegleitung zur Umsetzung des Grundwasserschutzes bei Untertagebauten" publiziert. Diese zeigt auf, wie beim Tunnelbau vorzugehen ist, um Beeinträchtigungen des Grundwassers nach Artikel 43 des Gewässerschutzgesetzes zu verhindern.</p><p>4. Bereits nachdem ein unterirdischer Wasserlauf angebohrt wurde - was beim Tunnelbau in Karstgebieten zu den bekannten und anerkannten Risikofaktoren gehört - hat der Kanton Graubünden diverse Lösungsvarianten geprüft. Er kam nach diesen Untersuchungen zum Schluss, dass die jetzt ausgeführte Lösung, bei der das Wasser durch den Tunnel abgeleitet wird, ausgewogen ist.</p><p>Der Kanton ist die Vollzugsbehörde für das Gewässerschutzgesetz. Der Bund beaufsichtigt den Vollzug dieses Gesetzes. Das Bafu hat die Aufsichtspflicht mit der Intervention beim Kanton wahrgenommen und wird beim Vorliegen der hydrogeologischen Untersuchungsresultate zusammen mit dem Kanton allfällige weitere Lösungsmassnahmen prüfen. Die Umsetzung von Massnahmen zur Erhaltung des Caumasees obliegt dem Kanton.</p><p>5. Der Bund ist an der laufenden Studie, die die Gemeinde Flims in Auftrag gegeben hat, nicht beteiligt. Ein Ziel dieser Studie ist die Abklärung der Wechselwirkungen und Verbindungen der Flimser Seen und deren Wasserhaushalt sowie eines allfälligen Zusammenhanges mit dem Bau der Umfahrung von Flims.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Caumasee, die Perle von Flims, verlor in den letzten Jahren viel Wasser. Einer Medienberichterstattung konnte man entnehmen, dass es allenfalls einen Zusammenhang zwischen dem Bau des Umfahrungstunnels und dem tiefen Wasserstand gibt (vgl. "Basler Zeitung" vom 2. Oktober 2006). Der Tunnelbau findet in einem geologisch und hydrologisch empfindlichen Gebiet statt. Während dem Tunnelbau wurde eine Quelle im Karstgebiet angebohrt. Nun ist gemäss Zeitungsbericht beabsichtigt, dieses Wasser für ein Kleinkraftwerk zu fassen.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Haben Bund und Kantone die nötigen Vorsichtsmassnahmen getroffen, um zu verhindern, dass beim Bau des Tunnels das heikle ober- und unterirdische Gewässersystem beeinträchtigt wird?</p><p>2. Hat der Bund Auflagen erlassen für den Tunnelbau? Wenn ja: welche und wurden sie überwacht?</p><p>3. Ist es zulässig, Grundwasser anzuzapfen (Trockenlegen von bestehenden Quellen) und für die Stromgewinnung (Kleinkraftwerk) zu nutzen?</p><p>4. Was gedenken Bund und Kanton zu tun, um den Caumasee als touristische Attraktion zu erhalten?</p><p>5. Wird auch der Einfluss des veränderten Wasserabflusses auf die anderen Seen im Gebiet untersucht?</p>
- Droht der Caumasee zu vertrocknen?
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