Blutzucker-Messstreifen für Diabetiker

ShortId
06.1132
Id
20061132
Updated
24.06.2025 22:51
Language
de
Title
Blutzucker-Messstreifen für Diabetiker
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;medizinische Diagnose;Prävention;Krankenversicherung;Therapeutik;Diabetes;Selbstbehalt
1
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01050208, medizinische Diagnose
  • L04K01050103, Diabetes
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Mittel und Gegenstände, welche durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden, müssen nach Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes nachgewiesenermassen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Für Blutzucker-Messgeräte und -Messstreifen gilt die Erfüllung dieser Kriterien bei der Anwendung durch insulinpflichtige Diabetiker als unbestritten, da durch die Blutzucker-Selbstkontrolle eine unmittelbar notwendige lebenserhaltende Therapieanpassung (Nachspritzen, Nahrungsaufnahme) ermöglicht wird. Aus diesem Grunde wurde die Vergütung von Blutzucker-Messgeräten in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) auf insulinabhängige Diabetiker limitiert. Somit ist implizit auch die Vergütung von Blutzucker-Messstreifen, welche ohne Messgerät nicht verwendbar sind, auf diese Versichertengruppe beschränkt. Der Klarheit halber soll daher in der MiGeL die Limitierung von Blutzucker-Messstreifen derjenigen der Blutzucker-Messgeräte angepasst werden.</p><p>Beim nicht insulinpflichtigen Diabetes gilt derzeit der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Blutzucker-Selbstkontrolle als nicht erbracht. Dies namentlich deshalb, weil die Blutzucker-Selbstkontrolle bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern keine sofortigen Massnahmen nach sich zieht, wie dies bei insulinpflichtigen Diabetikern der Fall ist. Da die Blutzuckerkontrolle mittels der anerkannten Messmethode (HbA1c-Messung) bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern eine rechtzeitige Anpassung diätetischer und medikamentöser Therapien erlaubt, sind bei diesen Patienten mit Blutzucker-Selbstkontrolle nicht weniger Komplikationen zu erwarten als ohne Blutzucker-Selbstkontrolle. Dies geht auch aus den Empfehlungen namhafter Fachgesellschaften und Expertengremien hervor (American Diabetes Association, 2001 und 2002; Danish Center for Evaluation and Health Technology Assessment, 2003; Haute autorité de santé, France, 2005; National Institute for Clinical Excellence UK, 2005).</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (MiGeLK) hat Ende 2005 und Anfang 2006 gestützt auf diese Grundlagen die Limitierung der Blutzucker-Messstreifen in der MiGeL beraten. Aufgrund von neuer Evidenz kann jederzeit beim Kommissionssekretariat ein neuer Antrag zuhanden der zuständigen Fachkommission eingereicht werden. Die Schweizerische Diabetes-Gesellschaft hat dementsprechend angekündigt, dass sie aufgrund von neuster Evidenz bis Ende 2006 einen Antrag auf Übernahme der Blutzucker-Messgeräte und -Messstreifen auch für nicht insulinpflichtige Diabetiker stellen werde. Dieser Antrag könnte von der MiGeLK in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2007 beraten werden.</p><p>Der Bundesrat hat damit derzeit keinen Anlass, die wissenschaftlich gut abgestützten Empfehlungen der MiGeLK oder den Antragsprozess in Frage zu stellen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird die Empfehlungen seiner Kommission beurteilen und zu gegebener Zeit allenfalls eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Notwendigkeit der Kostenkontrolle im Gesundheitswesen ist unbestritten. Unter diesem Aspekt empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (MiGeLK), die Vergütung von Blutzucker-Messstreifen auf insulinabhängige Diabetiker zu beschränken. Die entsprechende Verordnungsänderung liegt in der Kompetenz des Eidgenössischen Departementes des Innern. Ist der Bundesrat bereit, diese Empfehlung der MiGeLK, wonach für nicht insulinbehandelte Diabetiker die Kosten der Messstreifen nicht mehr durch die Grundversicherung übernommen würden, zu hinterfragen?</p><p>Eine solche Beschränkung ist aus fachärztlicher Sicht nicht vertretbar. In der Behandlung des Diabetes ist die Übernahme von Eigenverantwortung durch den Patienten ein zentraler Erfolgsfaktor, unabhängig davon, ob die Behandlung mit oralen Antidiabetika oder mit Insulin erfolgt. Die Selbstmessung der Blutglucose (SMBG) ist dabei auch für Typ2-Diabetiker ohne Insulin-Behandlung ein wesentlicher, unterstützender Faktor.</p><p>Ein Wegfallen der Vergütung der Blutzucker-Messstreifen für Typ2-Diabetiker, welche mit oralen Antidiabetika behandelt werden, würde unweigerlich zu einer Abnahme der Blutzucker-Selbstkontrolle führen, da vor allem wirtschaftlich schwächere Patienten sich diese gar nicht mehr leisten könnten.</p><p>Die primäre Folge wäre eine Verschlechterung des individuellen Diabetes-Managements und damit der Blutzuckerwerte. Sekundär erhöht sich die Gefahr von kostenintensiven Spätfolgen (Gefässschäden, Erblindung, Amputationen) bzw. die Patienten müssen früher von oralen Antidiabetika auf Insulin umgestellt werden, was die Kosten ebenfalls erhöhen würde.</p><p>Die erhoffte Kosteneinsparung durch Rationierung von medizinisch notwendigen Kontrollmöglichkeiten würde sich deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit rasch in ihr Gegenteil verkehren.</p><p>Eventualiter wäre das System bei den medizinischen Gegenständen zu überprüfen. Anstelle der bisher festgelegten Höchstbeträge wäre es möglich, wie bei Medikamenten den Preis vorzuschreiben. Eine solche Massnahme ginge nicht zulasten der Patienten.</p>
  • Blutzucker-Messstreifen für Diabetiker
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Mittel und Gegenstände, welche durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden, müssen nach Artikel 32 des Krankenversicherungsgesetzes nachgewiesenermassen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Für Blutzucker-Messgeräte und -Messstreifen gilt die Erfüllung dieser Kriterien bei der Anwendung durch insulinpflichtige Diabetiker als unbestritten, da durch die Blutzucker-Selbstkontrolle eine unmittelbar notwendige lebenserhaltende Therapieanpassung (Nachspritzen, Nahrungsaufnahme) ermöglicht wird. Aus diesem Grunde wurde die Vergütung von Blutzucker-Messgeräten in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) auf insulinabhängige Diabetiker limitiert. Somit ist implizit auch die Vergütung von Blutzucker-Messstreifen, welche ohne Messgerät nicht verwendbar sind, auf diese Versichertengruppe beschränkt. Der Klarheit halber soll daher in der MiGeL die Limitierung von Blutzucker-Messstreifen derjenigen der Blutzucker-Messgeräte angepasst werden.</p><p>Beim nicht insulinpflichtigen Diabetes gilt derzeit der Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Blutzucker-Selbstkontrolle als nicht erbracht. Dies namentlich deshalb, weil die Blutzucker-Selbstkontrolle bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern keine sofortigen Massnahmen nach sich zieht, wie dies bei insulinpflichtigen Diabetikern der Fall ist. Da die Blutzuckerkontrolle mittels der anerkannten Messmethode (HbA1c-Messung) bei nicht insulinpflichtigen Diabetikern eine rechtzeitige Anpassung diätetischer und medikamentöser Therapien erlaubt, sind bei diesen Patienten mit Blutzucker-Selbstkontrolle nicht weniger Komplikationen zu erwarten als ohne Blutzucker-Selbstkontrolle. Dies geht auch aus den Empfehlungen namhafter Fachgesellschaften und Expertengremien hervor (American Diabetes Association, 2001 und 2002; Danish Center for Evaluation and Health Technology Assessment, 2003; Haute autorité de santé, France, 2005; National Institute for Clinical Excellence UK, 2005).</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (MiGeLK) hat Ende 2005 und Anfang 2006 gestützt auf diese Grundlagen die Limitierung der Blutzucker-Messstreifen in der MiGeL beraten. Aufgrund von neuer Evidenz kann jederzeit beim Kommissionssekretariat ein neuer Antrag zuhanden der zuständigen Fachkommission eingereicht werden. Die Schweizerische Diabetes-Gesellschaft hat dementsprechend angekündigt, dass sie aufgrund von neuster Evidenz bis Ende 2006 einen Antrag auf Übernahme der Blutzucker-Messgeräte und -Messstreifen auch für nicht insulinpflichtige Diabetiker stellen werde. Dieser Antrag könnte von der MiGeLK in ihrer ersten Sitzung im Jahr 2007 beraten werden.</p><p>Der Bundesrat hat damit derzeit keinen Anlass, die wissenschaftlich gut abgestützten Empfehlungen der MiGeLK oder den Antragsprozess in Frage zu stellen. Das Eidgenössische Departement des Innern wird die Empfehlungen seiner Kommission beurteilen und zu gegebener Zeit allenfalls eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Notwendigkeit der Kostenkontrolle im Gesundheitswesen ist unbestritten. Unter diesem Aspekt empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Mittel und Gegenstände (MiGeLK), die Vergütung von Blutzucker-Messstreifen auf insulinabhängige Diabetiker zu beschränken. Die entsprechende Verordnungsänderung liegt in der Kompetenz des Eidgenössischen Departementes des Innern. Ist der Bundesrat bereit, diese Empfehlung der MiGeLK, wonach für nicht insulinbehandelte Diabetiker die Kosten der Messstreifen nicht mehr durch die Grundversicherung übernommen würden, zu hinterfragen?</p><p>Eine solche Beschränkung ist aus fachärztlicher Sicht nicht vertretbar. In der Behandlung des Diabetes ist die Übernahme von Eigenverantwortung durch den Patienten ein zentraler Erfolgsfaktor, unabhängig davon, ob die Behandlung mit oralen Antidiabetika oder mit Insulin erfolgt. Die Selbstmessung der Blutglucose (SMBG) ist dabei auch für Typ2-Diabetiker ohne Insulin-Behandlung ein wesentlicher, unterstützender Faktor.</p><p>Ein Wegfallen der Vergütung der Blutzucker-Messstreifen für Typ2-Diabetiker, welche mit oralen Antidiabetika behandelt werden, würde unweigerlich zu einer Abnahme der Blutzucker-Selbstkontrolle führen, da vor allem wirtschaftlich schwächere Patienten sich diese gar nicht mehr leisten könnten.</p><p>Die primäre Folge wäre eine Verschlechterung des individuellen Diabetes-Managements und damit der Blutzuckerwerte. Sekundär erhöht sich die Gefahr von kostenintensiven Spätfolgen (Gefässschäden, Erblindung, Amputationen) bzw. die Patienten müssen früher von oralen Antidiabetika auf Insulin umgestellt werden, was die Kosten ebenfalls erhöhen würde.</p><p>Die erhoffte Kosteneinsparung durch Rationierung von medizinisch notwendigen Kontrollmöglichkeiten würde sich deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit rasch in ihr Gegenteil verkehren.</p><p>Eventualiter wäre das System bei den medizinischen Gegenständen zu überprüfen. Anstelle der bisher festgelegten Höchstbeträge wäre es möglich, wie bei Medikamenten den Preis vorzuschreiben. Eine solche Massnahme ginge nicht zulasten der Patienten.</p>
    • Blutzucker-Messstreifen für Diabetiker

Back to List