Ausstieg der Suva aus dem Projekt Swiss DRG

ShortId
06.1133
Id
20061133
Updated
24.06.2025 23:17
Language
de
Title
Ausstieg der Suva aus dem Projekt Swiss DRG
AdditionalIndexing
2841;28;Spitalkosten;Festpreis;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Krankenversicherung;Unfallversicherung;SUVA
1
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01040116, Unfallversicherung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0104011602, SUVA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat bedauert den am 22. Juni 2006 getroffenen Entscheid der Medizinaltarifkommission UVG (MTK), sich aus dem Projekt Swiss DRG zurückzuziehen und sich nicht an der gleichnamigen Aktiengesellschaft zu beteiligen. Die MTK umfasst übrigens nicht nur die Suva, sondern auch die übrigen Versicherer, welche die obligatorische Unfallversicherung durchführen. Vertreten sind auch die Invalidenversicherung und die Militärversicherung.</p><p>2. Die MTK hat gegenüber dem Projektleitungsgremium ihren Rückzug mit sowohl tarifpolitischen als auch finanziellen Argumenten begründet. Die MTK bekräftigt, stets eine von Bund und Kantonen unabhängige eigene Tarifpolitik geführt zu haben. Der Beitritt zu einer Organisation, wie sie von Swiss DRG vorgesehen ist, d. h. einer Aktiengesellschaft (AG), würde nach ihrer Ansicht die Weiterführung einer eigenständigen und KVG-unabhängigen Tarifpolitik verunmöglichen. Die MTK geht davon aus, dass sich dieses Problem mit der Schaffung eines "Case-Mix-Office" noch verschärfen würde; sie bringt gewisse Vorbehalte bezüglich dessen Zuständigkeiten, Aufgaben, Kosten und Finanzierung an.</p><p>3. Der vom Verein Swiss DRG vorgesehene Fahrplan mit der Einführung des schweizspezifischen Groupers in über der Hälfte der Spitäler per 1. Januar 2009 ist hinsichtlich der geplanten Arbeiten, insbesondere der Anpassung des Systems an Schweizer Verhältnisse, an sich schon ehrgeizig. Der Entscheid der MTK könnte zu Finanzierungsproblemen in der operativen Projektphase führen, doch dürften die Arbeiten wegen dieses Rückzuges im Prinzip keine grössere Verspätung erfahren. Würde sich hingegen Santésuisse zurückziehen, wäre das gesamte Projekt gefährdet. Santésuisse hat am 25. Oktober 2006 beschlossen, das Projekt weiter zu unterstützen; die Teilnahme an der Swiss DRG AG wurde aber an das Erfüllen gewisser Bedingungen geknüpft.</p><p>4. Der Bundesrat erwartet von den verantwortlichen Organen der verschiedenen Sozialversicherungen, dass sie zusammenarbeiten, um schweizweit einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen. Es gilt unbedingt zu verhindern, dass in der Schweiz verschiedene Fallgruppensysteme für die Abgeltung von identischen Leistungen eingeführt werden. Eine solche Situation würde nicht nur die gewünschte grössere Transparenz im Spitalbereich behindern, sondern auch zu Doppelspurigkeiten und unnützen Kosten führen.</p><p>5. Sowohl im Bereich des KVG als auch in den anderen Sozialversicherungen liegt es in erster Linie an den Tarifpartnern (Versicherer, Leistungserbringer), die Tarife zu verhandeln und ihre Tarifstrukturen aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat verfügt heute über keine explizite gesetzliche Grundlage, um die MTK zu verpflichten, sich an der Swiss DRG AG zu beteiligen. Sollten die Tarifpartner ihrer Verantwortung nicht nachkommen, behält sich der Bundesrat vor, die nötigen Vorschriften zu erlassen, um eine einheitliche Tarifstruktur auf nationaler Ebene durchzusetzen. Gestützt auf Artikel 56 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (SR 832.20) könnte der Bundesrat allenfalls bereits heute eine für die Krankenversicherung massgebende Tarifstruktur für die obligatorische Unfallversicherung als anwendbar erklären.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bei der laufenden KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung besteht Einigkeit darüber, dass in Zukunft bei stationären Spitalbehandlungen Leistungen finanziert und nicht mehr Kosten gedeckt werden sollen. Dazu soll ein gesamtschweizerisch einheitliches, leistungsbezogenes Abgeltungssystem eingeführt werden. Mit dem Zweck, ein einheitliches, umfassendes Leistungsabgeltungssystem für die Aufenthalte im stationären akutsomatischen Bereich bereitzustellen, welches auf einem "refined" diagnosebezogenen Patientenklassifikationssystem basiert, haben die Partner im Gesundheitswesen vor über zwei Jahren den Verein Swiss DRG gegründet. Das Projekt Swiss DRG sollte per April 2007 abgeschlossen sein und per Januar 2009 eingeführt werden.</p><p>Damit ein einheitliches System zustande kommt, welches auch einen übergeordneten Kostenvergleich von Behandlungen aus Krankheit und Unfall ermöglicht, ist die Zusammenarbeit der Kranken- und Unfallversicherung notwendig. Im ambulanten Bereich gilt für alle Sozialversicherungen Tarmed als einheitlicher Tarif. Leider hat sich inzwischen die Suva als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz aus dem Projekt Swiss DRG verabschiedet. Dies bringt das Projekt in eine schwierige Lage und behindert den Fortschritt hin zu einer schweizweit einheitlichen Tarifstruktur für Kranken - und Unfallversicherer auch im stationären Bereich.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Ausstieg der Suva aus dem Projekt Swiss DRG?</p><p>2. Welches sind die Gründe für das Aussteigen der Suva?</p><p>3. Wird der Terminplan des Projektes Swiss DRG eingehalten werden können, oder wird es durch die neue Situation Verzögerungen geben?</p><p>4. Gilt das Ziel eines einheitlichen Abrechnungssystems im stationären Bereich nach Meinung des Bundesrates für alle Sozialversicherungen, also auch für die Unfallversicherung, oder nur für die Krankenversicherung?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die Suva zu einer aktiven Mitarbeit im Projekt Swiss DRG zu bewegen?</p>
  • Ausstieg der Suva aus dem Projekt Swiss DRG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat bedauert den am 22. Juni 2006 getroffenen Entscheid der Medizinaltarifkommission UVG (MTK), sich aus dem Projekt Swiss DRG zurückzuziehen und sich nicht an der gleichnamigen Aktiengesellschaft zu beteiligen. Die MTK umfasst übrigens nicht nur die Suva, sondern auch die übrigen Versicherer, welche die obligatorische Unfallversicherung durchführen. Vertreten sind auch die Invalidenversicherung und die Militärversicherung.</p><p>2. Die MTK hat gegenüber dem Projektleitungsgremium ihren Rückzug mit sowohl tarifpolitischen als auch finanziellen Argumenten begründet. Die MTK bekräftigt, stets eine von Bund und Kantonen unabhängige eigene Tarifpolitik geführt zu haben. Der Beitritt zu einer Organisation, wie sie von Swiss DRG vorgesehen ist, d. h. einer Aktiengesellschaft (AG), würde nach ihrer Ansicht die Weiterführung einer eigenständigen und KVG-unabhängigen Tarifpolitik verunmöglichen. Die MTK geht davon aus, dass sich dieses Problem mit der Schaffung eines "Case-Mix-Office" noch verschärfen würde; sie bringt gewisse Vorbehalte bezüglich dessen Zuständigkeiten, Aufgaben, Kosten und Finanzierung an.</p><p>3. Der vom Verein Swiss DRG vorgesehene Fahrplan mit der Einführung des schweizspezifischen Groupers in über der Hälfte der Spitäler per 1. Januar 2009 ist hinsichtlich der geplanten Arbeiten, insbesondere der Anpassung des Systems an Schweizer Verhältnisse, an sich schon ehrgeizig. Der Entscheid der MTK könnte zu Finanzierungsproblemen in der operativen Projektphase führen, doch dürften die Arbeiten wegen dieses Rückzuges im Prinzip keine grössere Verspätung erfahren. Würde sich hingegen Santésuisse zurückziehen, wäre das gesamte Projekt gefährdet. Santésuisse hat am 25. Oktober 2006 beschlossen, das Projekt weiter zu unterstützen; die Teilnahme an der Swiss DRG AG wurde aber an das Erfüllen gewisser Bedingungen geknüpft.</p><p>4. Der Bundesrat erwartet von den verantwortlichen Organen der verschiedenen Sozialversicherungen, dass sie zusammenarbeiten, um schweizweit einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen. Es gilt unbedingt zu verhindern, dass in der Schweiz verschiedene Fallgruppensysteme für die Abgeltung von identischen Leistungen eingeführt werden. Eine solche Situation würde nicht nur die gewünschte grössere Transparenz im Spitalbereich behindern, sondern auch zu Doppelspurigkeiten und unnützen Kosten führen.</p><p>5. Sowohl im Bereich des KVG als auch in den anderen Sozialversicherungen liegt es in erster Linie an den Tarifpartnern (Versicherer, Leistungserbringer), die Tarife zu verhandeln und ihre Tarifstrukturen aufeinander abzustimmen. Der Bundesrat verfügt heute über keine explizite gesetzliche Grundlage, um die MTK zu verpflichten, sich an der Swiss DRG AG zu beteiligen. Sollten die Tarifpartner ihrer Verantwortung nicht nachkommen, behält sich der Bundesrat vor, die nötigen Vorschriften zu erlassen, um eine einheitliche Tarifstruktur auf nationaler Ebene durchzusetzen. Gestützt auf Artikel 56 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (SR 832.20) könnte der Bundesrat allenfalls bereits heute eine für die Krankenversicherung massgebende Tarifstruktur für die obligatorische Unfallversicherung als anwendbar erklären.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bei der laufenden KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung besteht Einigkeit darüber, dass in Zukunft bei stationären Spitalbehandlungen Leistungen finanziert und nicht mehr Kosten gedeckt werden sollen. Dazu soll ein gesamtschweizerisch einheitliches, leistungsbezogenes Abgeltungssystem eingeführt werden. Mit dem Zweck, ein einheitliches, umfassendes Leistungsabgeltungssystem für die Aufenthalte im stationären akutsomatischen Bereich bereitzustellen, welches auf einem "refined" diagnosebezogenen Patientenklassifikationssystem basiert, haben die Partner im Gesundheitswesen vor über zwei Jahren den Verein Swiss DRG gegründet. Das Projekt Swiss DRG sollte per April 2007 abgeschlossen sein und per Januar 2009 eingeführt werden.</p><p>Damit ein einheitliches System zustande kommt, welches auch einen übergeordneten Kostenvergleich von Behandlungen aus Krankheit und Unfall ermöglicht, ist die Zusammenarbeit der Kranken- und Unfallversicherung notwendig. Im ambulanten Bereich gilt für alle Sozialversicherungen Tarmed als einheitlicher Tarif. Leider hat sich inzwischen die Suva als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz aus dem Projekt Swiss DRG verabschiedet. Dies bringt das Projekt in eine schwierige Lage und behindert den Fortschritt hin zu einer schweizweit einheitlichen Tarifstruktur für Kranken - und Unfallversicherer auch im stationären Bereich.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er den Ausstieg der Suva aus dem Projekt Swiss DRG?</p><p>2. Welches sind die Gründe für das Aussteigen der Suva?</p><p>3. Wird der Terminplan des Projektes Swiss DRG eingehalten werden können, oder wird es durch die neue Situation Verzögerungen geben?</p><p>4. Gilt das Ziel eines einheitlichen Abrechnungssystems im stationären Bereich nach Meinung des Bundesrates für alle Sozialversicherungen, also auch für die Unfallversicherung, oder nur für die Krankenversicherung?</p><p>5. Mit welchen Massnahmen gedenkt er die Suva zu einer aktiven Mitarbeit im Projekt Swiss DRG zu bewegen?</p>
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