BFI. Entlastung der Kantone durch den Bund. Und umgekehrt?

ShortId
06.1136
Id
20061136
Updated
24.06.2025 22:59
Language
de
Title
BFI. Entlastung der Kantone durch den Bund. Und umgekehrt?
AdditionalIndexing
36;32;Bildungspolitik;Wachstum;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich;Fachhochschule;Verpflichtungskredit;Investition;Aufgabenteilung;Forschungsförderung;berufliche Bildung;Technologieförderung;Hochschulwesen;Bildungshaushaltsplan
1
  • L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L03K110901, Investition
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L04K08020233, Wachstum
  • L04K13020501, Hochschulwesen
  • L06K070601051001, Technologieförderung
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Frage einer Entlastung bzw. einer zusätzlichen Belastung der Kantone durch den Bund im Bildungsbereich weist eine Vielzahl von Aspekten auf. Die Berufsbildung kann nicht für sich allein betrachtet werden, sondern steht finanziell auch im Zusammenhang mit dem Hochschul- und dem Forschungsbereich. Ausserdem ist der Zeithorizont nicht zu vernachlässigen. Namentlich in der Berufsbildung ist der Bundesanteil in einer längerfristigen Entwicklung seit dem Inkrafttreten des mittlerweile revidierten Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1980 rückläufig gewesen. Das 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz wollte hier eine Umkehr einleiten. Eine zusammenfassende Sichtweise wurde erstmals mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2004 unternommen.</p><p>1. Im Jahr 2000 betrugen die Berufsbildungsausgaben des Bundes unter dem Titel des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie 404 Millionen Franken. 2005 waren es 476 Millionen (plus 17,8 Prozent). Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von 3,3 Prozent. Darin sind die Sondermassnahmen der Lehrstellenbeschlüsse (100 Millionen Franken für die Zeit von 2000 bis 2004) und von PPP-Schulen ans Netz (36 Millionen Franken für 2002 bis 2007) inbegriffen. Der Bundesanteil an den Kosten der öffentlichen Hand für Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz hat sich von 15,9 Prozent im Jahr 2004 auf 16,6 Prozent im Jahr 2005 erhöht.</p><p>2. Die Subventionen des Bundes gemäss Fachhochschulgesetz (FHSG) für Lehre und Forschung sind 2000-2007 (Voranschlag) um durchschnittlich 6,7 Prozent gestiegen. Dazu kamen steigende Bundesbeiträge von der Kommission für Technologie und Innovation (2004 total 22 Millionen Franken) und vom Schweizerischen Nationalfonds (4 Millionen Franken pro Jahr). Im gleichen Zeitraum sind die Betriebskosten der Fachhochschulen durchschnittlich jährlich um 7,7 Prozent und die Anzahl der Studierenden um 7,5 Prozent angestiegen. Ab 2007 erhalten die Fachhochschulen keine Bundesbeiträge mehr an die Weiterbildung. Dienstleistungen werden vom Bund nicht subventioniert. Mit der Teilrevision des FHSG vom 5. Oktober 2005 hat das Parlament den Geltungsbereich auf die Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) ausgedehnt, und mit der subventionsrechtlichen Gleichbehandlung ab 2008 werden die Subventionen für die GSK-Bereiche auf einen Drittel ansteigen. Dies würde entsprechend den gesetzlichen Auflagen ab 2008 zu einem Mehraufwand beim Bund von jährlich 120 Millionen Franken führen, worüber das Parlament noch zu entscheiden hat.</p><p>3. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs klammert die Finanzströme im Bildungsbereich weitgehend aus. Sie hat nur in Teilbereichen wie Investitionen im Hochschulbereich und Stipendien Konsequenzen. In der Berufsbildung führt der Wegfall des Kriteriums Finanzkraftausgleich nicht zu einer Reduktion der Bundesmittel, sondern lediglich zu einer Neuverteilung unter den Kantonen.</p><p>4. In der Berufsbildung ist kein Trend in Richtung einer Lastenverschiebung von den Kantonen (inklusive Gemeinden) zum Bund nachweisbar. Kantone und Gemeinden müssen zusammen betrachtet werden, weil in den vergangenen Jahren vielerorts eine Kantonalisierung der Berufsbildung stattgefunden hat. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind im Übrigen nicht mit den Zahlen vergleichbar, die sich auf den Aufgabenkatalog des Berufsbildungsgesetzes (BBG - vgl. die einleitende Bemerkung am Anfang) abstützen. Das BFS schliesst zusätzlich seitens der Kantone noch die Berufsberatung sowie seitens Bund und Kantonen die Stipendien mit ein (je rund plus 100 Millionen Franken im Jahr). Nach Angaben des BFS hat der Bund im Jahr 2000 insgesamt 455 Millionen Franken ausgegeben, während es in den Kantonen 2,5 Milliarden Franken waren. Nach den letzten verfügbaren Zahlen (2003) waren es im Fachhochschulbereich 500 Millionen Franken beim Bund und 2,7 Milliarden bei den Kantonen, für die Höheren Technischen Lehranstalten und Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen. Was die künftige Entwicklung anbetrifft, sieht das BBG mit der Erhöhung des Bundesanteils auf den Richtwert von 25 Prozent, nicht zuletzt wegen des Einbezugs der GSK-Berufe, eine Verschiebung der Lasten in Richtung Bund vor.</p><p>Im Fachhochschulbereich wird der Bund den GSK-Bereich ab 2008 nach den gleichen Grundsätzen wie die übrigen Schulen subventionieren. Damit wird voraussichtlich ein Mehraufwand für den Bund und eine entsprechende Entlastung der Kantone von 120 Millionen Franken verbunden sein. Die Kantone steigern ihre Beiträge an die Fachhochschulen aufgrund des Aufbaus von Masterstudiengängen, der Forschung sowie aufgrund der steigenden Studierendenzahlen volumenmässig ebenfalls weiter.</p><p>Bezogen auf den gesamten Bildungsbereich lässt sich seit Mitte der Neunzigerjahre eine Verschiebung der Lasten beobachten: Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Bildungsausgaben stieg zwischen 1997 und 2003 von 11,49 auf 13,63 Prozent. Hätte der Bund 2003 den gleichen Anteil am Ausgabentotal getragen wie 1997, wären seine Ausgaben um mehr als 550 Millionen Franken tiefer gewesen.</p><p>5. Im Bildungsbereich gab es in den letzten Jahren keine Entlastungen des Bundes durch die Kantone.</p><p>6. Der Bundesrat kann nicht garantieren, dass die Mehraufwendungen des Bundes in der BFI-Periode 2008 bis 2011 nicht dazu verwendet werden, andere Träger im Bildungsbereich zu entlasten. Es steht jedoch ausser Zweifel, dass die Kosten für das Bildungswesen steigen. Dabei stellen sich in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Anforderungen an unterschiedliche Träger. Anpassungen sind hier unvermeidlich, soll nicht einfach Besitzstand gewährleistet werden. Im Verhältnis von Bund und Kantonen wird die Lastenverteilung in Masterplänen der Berufsbildung und der Fachhochschulen einvernehmlich verhandelt.</p><p>7. Gemäss dem BFS wird auf der Stufe der Vorschule und der obligatorischen Schule ein markanter Rückgang der Schülerzahl von 6 bis 8 Prozent erwartet (50 000 bis 70 000 Schülerinnen und Schüler). Die Schülerzahl der 1. Klasse der Sekundarstufe II dürfte gemäss den gleichen Szenarien den Höhepunkt 2008 erreichen und bis 2014 um rund 9 Prozent abnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Um wie viel haben seit dem Jahr 2000 (Referenzjahr fürs Berufsbildungsgesetz) die Bundesbeiträge für die Berufsbildung zugenommen (in absoluten Zahlen und durchschnittliches Wachstum pro Jahr)? Welche Kosten hatten Sondermassnahmen wie der Lehrstellenbeschluss und PPP-Schulen ans Netz?</p><p>2. Wie entwickeln sich zehn Jahre nach dem Startschuss für die Fachhochschulen die Subventionen des Bundes?</p><p>3. Sind diese Reformen in die NFA-Globalbilanz eingeflossen als Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund? Falls nein, warum nicht?</p><p>4. Wie hoch waren demzufolge diese (und allfällig andere) Entlastungen der Kantone durch den Bund?</p><p>5. Wo fanden demgegenüber in den letzten Jahren Entlastungen des Bundes durch die Kantone im Bildungsbereich statt?</p><p>6. Kann er garantieren, dass Mehraufwendungen des Bundes in der BFI-Periode 2008-2011 ausschliesslich zusätzlich für den Bildungs- und Forschungsbereich, nicht jedoch zulasten der Kantone eingesetzt werden?</p><p>7. Ist absehbar, dass die Kantone durch die demografischen Entwicklungen in den nächsten Jahren Entlastungen erfahren werden (weniger Schülerinnen und Schüler, weniger Schulklassen, kleinere Lehrerkörper)? Wenn ja, welches sind die Eckwerte?</p>
  • BFI. Entlastung der Kantone durch den Bund. Und umgekehrt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frage einer Entlastung bzw. einer zusätzlichen Belastung der Kantone durch den Bund im Bildungsbereich weist eine Vielzahl von Aspekten auf. Die Berufsbildung kann nicht für sich allein betrachtet werden, sondern steht finanziell auch im Zusammenhang mit dem Hochschul- und dem Forschungsbereich. Ausserdem ist der Zeithorizont nicht zu vernachlässigen. Namentlich in der Berufsbildung ist der Bundesanteil in einer längerfristigen Entwicklung seit dem Inkrafttreten des mittlerweile revidierten Berufsbildungsgesetzes im Jahre 1980 rückläufig gewesen. Das 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz wollte hier eine Umkehr einleiten. Eine zusammenfassende Sichtweise wurde erstmals mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2004 unternommen.</p><p>1. Im Jahr 2000 betrugen die Berufsbildungsausgaben des Bundes unter dem Titel des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie 404 Millionen Franken. 2005 waren es 476 Millionen (plus 17,8 Prozent). Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Erhöhung von 3,3 Prozent. Darin sind die Sondermassnahmen der Lehrstellenbeschlüsse (100 Millionen Franken für die Zeit von 2000 bis 2004) und von PPP-Schulen ans Netz (36 Millionen Franken für 2002 bis 2007) inbegriffen. Der Bundesanteil an den Kosten der öffentlichen Hand für Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz hat sich von 15,9 Prozent im Jahr 2004 auf 16,6 Prozent im Jahr 2005 erhöht.</p><p>2. Die Subventionen des Bundes gemäss Fachhochschulgesetz (FHSG) für Lehre und Forschung sind 2000-2007 (Voranschlag) um durchschnittlich 6,7 Prozent gestiegen. Dazu kamen steigende Bundesbeiträge von der Kommission für Technologie und Innovation (2004 total 22 Millionen Franken) und vom Schweizerischen Nationalfonds (4 Millionen Franken pro Jahr). Im gleichen Zeitraum sind die Betriebskosten der Fachhochschulen durchschnittlich jährlich um 7,7 Prozent und die Anzahl der Studierenden um 7,5 Prozent angestiegen. Ab 2007 erhalten die Fachhochschulen keine Bundesbeiträge mehr an die Weiterbildung. Dienstleistungen werden vom Bund nicht subventioniert. Mit der Teilrevision des FHSG vom 5. Oktober 2005 hat das Parlament den Geltungsbereich auf die Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) ausgedehnt, und mit der subventionsrechtlichen Gleichbehandlung ab 2008 werden die Subventionen für die GSK-Bereiche auf einen Drittel ansteigen. Dies würde entsprechend den gesetzlichen Auflagen ab 2008 zu einem Mehraufwand beim Bund von jährlich 120 Millionen Franken führen, worüber das Parlament noch zu entscheiden hat.</p><p>3. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs klammert die Finanzströme im Bildungsbereich weitgehend aus. Sie hat nur in Teilbereichen wie Investitionen im Hochschulbereich und Stipendien Konsequenzen. In der Berufsbildung führt der Wegfall des Kriteriums Finanzkraftausgleich nicht zu einer Reduktion der Bundesmittel, sondern lediglich zu einer Neuverteilung unter den Kantonen.</p><p>4. In der Berufsbildung ist kein Trend in Richtung einer Lastenverschiebung von den Kantonen (inklusive Gemeinden) zum Bund nachweisbar. Kantone und Gemeinden müssen zusammen betrachtet werden, weil in den vergangenen Jahren vielerorts eine Kantonalisierung der Berufsbildung stattgefunden hat. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind im Übrigen nicht mit den Zahlen vergleichbar, die sich auf den Aufgabenkatalog des Berufsbildungsgesetzes (BBG - vgl. die einleitende Bemerkung am Anfang) abstützen. Das BFS schliesst zusätzlich seitens der Kantone noch die Berufsberatung sowie seitens Bund und Kantonen die Stipendien mit ein (je rund plus 100 Millionen Franken im Jahr). Nach Angaben des BFS hat der Bund im Jahr 2000 insgesamt 455 Millionen Franken ausgegeben, während es in den Kantonen 2,5 Milliarden Franken waren. Nach den letzten verfügbaren Zahlen (2003) waren es im Fachhochschulbereich 500 Millionen Franken beim Bund und 2,7 Milliarden bei den Kantonen, für die Höheren Technischen Lehranstalten und Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen. Was die künftige Entwicklung anbetrifft, sieht das BBG mit der Erhöhung des Bundesanteils auf den Richtwert von 25 Prozent, nicht zuletzt wegen des Einbezugs der GSK-Berufe, eine Verschiebung der Lasten in Richtung Bund vor.</p><p>Im Fachhochschulbereich wird der Bund den GSK-Bereich ab 2008 nach den gleichen Grundsätzen wie die übrigen Schulen subventionieren. Damit wird voraussichtlich ein Mehraufwand für den Bund und eine entsprechende Entlastung der Kantone von 120 Millionen Franken verbunden sein. Die Kantone steigern ihre Beiträge an die Fachhochschulen aufgrund des Aufbaus von Masterstudiengängen, der Forschung sowie aufgrund der steigenden Studierendenzahlen volumenmässig ebenfalls weiter.</p><p>Bezogen auf den gesamten Bildungsbereich lässt sich seit Mitte der Neunzigerjahre eine Verschiebung der Lasten beobachten: Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Bildungsausgaben stieg zwischen 1997 und 2003 von 11,49 auf 13,63 Prozent. Hätte der Bund 2003 den gleichen Anteil am Ausgabentotal getragen wie 1997, wären seine Ausgaben um mehr als 550 Millionen Franken tiefer gewesen.</p><p>5. Im Bildungsbereich gab es in den letzten Jahren keine Entlastungen des Bundes durch die Kantone.</p><p>6. Der Bundesrat kann nicht garantieren, dass die Mehraufwendungen des Bundes in der BFI-Periode 2008 bis 2011 nicht dazu verwendet werden, andere Träger im Bildungsbereich zu entlasten. Es steht jedoch ausser Zweifel, dass die Kosten für das Bildungswesen steigen. Dabei stellen sich in den verschiedenen Bereichen unterschiedliche Anforderungen an unterschiedliche Träger. Anpassungen sind hier unvermeidlich, soll nicht einfach Besitzstand gewährleistet werden. Im Verhältnis von Bund und Kantonen wird die Lastenverteilung in Masterplänen der Berufsbildung und der Fachhochschulen einvernehmlich verhandelt.</p><p>7. Gemäss dem BFS wird auf der Stufe der Vorschule und der obligatorischen Schule ein markanter Rückgang der Schülerzahl von 6 bis 8 Prozent erwartet (50 000 bis 70 000 Schülerinnen und Schüler). Die Schülerzahl der 1. Klasse der Sekundarstufe II dürfte gemäss den gleichen Szenarien den Höhepunkt 2008 erreichen und bis 2014 um rund 9 Prozent abnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Um wie viel haben seit dem Jahr 2000 (Referenzjahr fürs Berufsbildungsgesetz) die Bundesbeiträge für die Berufsbildung zugenommen (in absoluten Zahlen und durchschnittliches Wachstum pro Jahr)? Welche Kosten hatten Sondermassnahmen wie der Lehrstellenbeschluss und PPP-Schulen ans Netz?</p><p>2. Wie entwickeln sich zehn Jahre nach dem Startschuss für die Fachhochschulen die Subventionen des Bundes?</p><p>3. Sind diese Reformen in die NFA-Globalbilanz eingeflossen als Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund? Falls nein, warum nicht?</p><p>4. Wie hoch waren demzufolge diese (und allfällig andere) Entlastungen der Kantone durch den Bund?</p><p>5. Wo fanden demgegenüber in den letzten Jahren Entlastungen des Bundes durch die Kantone im Bildungsbereich statt?</p><p>6. Kann er garantieren, dass Mehraufwendungen des Bundes in der BFI-Periode 2008-2011 ausschliesslich zusätzlich für den Bildungs- und Forschungsbereich, nicht jedoch zulasten der Kantone eingesetzt werden?</p><p>7. Ist absehbar, dass die Kantone durch die demografischen Entwicklungen in den nächsten Jahren Entlastungen erfahren werden (weniger Schülerinnen und Schüler, weniger Schulklassen, kleinere Lehrerkörper)? Wenn ja, welches sind die Eckwerte?</p>
    • BFI. Entlastung der Kantone durch den Bund. Und umgekehrt?

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