Respekt für Personen, die sich in Tunesien für die Menschenrechte einsetzen

ShortId
06.1138
Id
20061138
Updated
24.06.2025 21:04
Language
de
Title
Respekt für Personen, die sich in Tunesien für die Menschenrechte einsetzen
AdditionalIndexing
08;Tunesien;Amnesty International;Menschenrechtskommission UNO;Menschenrechte
1
  • L06K030401020103, Tunesien
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1504021101, Menschenrechtskommission UNO
  • L04K05020201, Amnesty International
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat die Wahl Tunesiens in den Uno-Menschenrechtsrat zur Kenntnis genommen. Einzelne Länder wurden trotz Schwierigkeiten beim Umgang mit Menschenrechten in den Rat gewählt, weil sie solide Netzwerke und viel Unterstützung in der Generalversammlung haben. Auch sie haben sich aber mit schriftlichen Ankündigungen zu Verbesserungen im Bereich Menschenrechte verpflichtet. Damit setzt der Menschenrechtsrat auf die Eigenverantwortung der Länder. Diese Eingaben sind gleichzeitig ein Instrument, diese Länder an ihre Verpflichtungen zu erinnern und sie daran zu messen.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat Kenntnis von den erwähnten Vorkommnissen in Tunesien und bedauert diese. Die zuständigen Stellen im EDA sind in regelmässigem Kontakt mit der tunesischen Zivilgesellschaft und namentlich den Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren regelmässig gegen Menschenrechtsverletzungen in Tunesien interveniert und wird dies auch künftig tun.</p><p>4. Das EDA hat die unverhältnismässige Aktion gegen den Schweizer Vertreter von Amnesty International bedauert. Der tunesische Geschäftsträger in Bern wurde umgehend ins EDA zitiert und über die Gründe für dessen Ausweisung befragt. Gleichzeitig wurden ihm die Verpflichtungen Tunesiens als Mitglied des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte in Erinnerung gerufen. Daneben war das EDA in ständigem Kontakt mit dem betroffenen NGO-Vertreter.</p><p>5. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ist eine Priorität der schweizerischen Menschenrechtspolitik Die Kontakte mit den tunesischen Behörden waren in diesem Jahr allerdings nicht zahlreich. Tunesien hat seinen Botschafter in Bern nach den Schweizer Interventionen anlässlich des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (SMSI) von November 2005 für Konsultationen nach Tunis zurückberufen und bisher nicht ersetzt. Die Schweiz wird Menschenrechtsprobleme bei künftigen Kontakten mit den tunesischen Behörden aber auch weiterhin ansprechen.</p><p>6./7. Ein sehr wichtiger Mechanismus wird im Uno-Menschenrechtsrat die regelmässige Überprüfung der Menschenrechtslage in den Ländern sein. Um das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder und die Glaubwürdigkeit des neuen Gremiums zu verbessern, haben die Kandidaten für den Menschenrechtsrat freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte formuliert. Daran werden sie künftig gemessen. Mit dem Mechanismus zur periodischen Überprüfung wird die Menschenrechtssituation aller Uno-Mitglieder (angefangen mit den Mitgliedern des Menschenrechtsrates) evaluiert. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies die Stellung des Menschenrechtsrates stärken wird. Zusätzlich wird die Schweiz die tunesischen Behörden auch bilateral auf die erwähnten internationalen Verpflichtungen hinweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 10. Mai wurde Tunesien mit 171 von 191 Stimmen in den Uno-Menschenrechtsrat gewählt. Dieses Resultat wurde vom tunesischen Aussenminister als weltweite Anerkennung von Tunesiens fortschrittlicher Einstellung zu den Menschenrechten gewertet. Seither nahmen aber die Einschüchterungen und die Belästigungen von Menschen, die sich in irgend einer Form gegen das Regime stellen - Anwälte, Verteidiger der Menschenrechte, Medien -, und die Gewalt gegen diese Personen nicht ab. Im Gegenteil: sie wurden heftiger.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie schätzt er die Wahl Tunesiens in den Menschenrechtsrat ein?</p><p>2. Am Tag nach der komfortablen Wahl haben sich Ereignisse zugetragen, die vom Nationalen Rat für Freiheit in Tunesien, der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte (FIDH) und der Weltorganisation gegen die Folter (OMCT) angeprangert wurden. Konkret wurden drei Anwälte, die Mitglied der Berufsvereinigung der tunesischen Anwälte sind, von der politischen Polizei angegriffen, als sie an einem Sit-in gegen ein Gesetz über die Ausbildung der Anwälte teilnahmen. Als einer der drei Anwälte unter den Schlägen bewusstlos zusammenbrach, wurde obendrein die Ambulanz nicht vorgelassen. Hat der Bundesrat seiner Sorge über diese Ereignisse Ausdruck gegeben? Hat er bei der tunesischen Regierung darauf hingewirkt, dass der Umstellung des Sitzes der tunesischen Anwaltsvereinigung, in dem das Sit-in stattfand, ein Ende gesetzt würde?</p><p>3. Die FIDH und die OMCT klagen die tunesische Regierung an, ab Ende April die tunesische Menschenrechtsvereinigung (LTDH) in die Enge getrieben und versucht zu haben, sie zu ersticken. Laut diesen Vereinigungen wollte die Regierung mit Ausschaffung, Einschüchterung, ja mit Belästigung den Kongress der LTDH, der am 27. und 28. Mai stattfinden sollte, verhindern. Hat der Bundesrat bei der tunesischen Regierung interveniert, um zu klären, was die Unterstellungen der FIDH und der OMCT an sich haben?</p><p>4. Am 22. Mai wurde ein leitendes Mitglied von Amnesty International, Yves Steiner, von rund 50 Polizisten verhaftet und misshandelt. Er wurde ausgewiesen. Bis zur Ausreise wurde er an einem geheimen Ort festgehalten, sodass der Schweizer Botschafter in Tunesien ihn nicht kontaktieren konnte. Wie hat der Bundesrat gegen dieses massive Muskelspiel reagiert? Was will er in dieser Angelegenheit noch tun?</p><p>5. Will der Bundesrat aufgrund dieser - vielleicht - Einzelfälle mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf die tunesische Regierung ausüben, damit diese:</p><p>a. unter allen Umständen die physische und psychische Integrität der Anwältinnen und Anwälte und derjenigen Personen, die für die Menschenrechte einstehen, wahren;</p><p>b. die erwähnten Ereignisse unparteiisch und vollständig untersucht und diejenigen, die dahinter stecken, entsprechend bestraft?</p><p>6. Will der Bundesrat sowohl bilateral als auch im neu geschaffenen Menschenrechtsrat auf Tunesien Druck ausüben, um den grundlegenden Menschenrechten (Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Erklärung der Generalversammlung der Uno über die Menschenrechtsverteidiger) und den regionalen und internationalen Meschenrechtsinstrumenten, die dieses Land ratifiziert hat, Nachachtung zu verschaffen?</p><p>7. Wie will nach Ansicht des Bundesrates der Menschenrechtsrat verhindern, dass er an den gleichen Hindernissen strauchelt wie die ehemalige Menschenrechtskommission?</p>
  • Respekt für Personen, die sich in Tunesien für die Menschenrechte einsetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat die Wahl Tunesiens in den Uno-Menschenrechtsrat zur Kenntnis genommen. Einzelne Länder wurden trotz Schwierigkeiten beim Umgang mit Menschenrechten in den Rat gewählt, weil sie solide Netzwerke und viel Unterstützung in der Generalversammlung haben. Auch sie haben sich aber mit schriftlichen Ankündigungen zu Verbesserungen im Bereich Menschenrechte verpflichtet. Damit setzt der Menschenrechtsrat auf die Eigenverantwortung der Länder. Diese Eingaben sind gleichzeitig ein Instrument, diese Länder an ihre Verpflichtungen zu erinnern und sie daran zu messen.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat Kenntnis von den erwähnten Vorkommnissen in Tunesien und bedauert diese. Die zuständigen Stellen im EDA sind in regelmässigem Kontakt mit der tunesischen Zivilgesellschaft und namentlich den Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren regelmässig gegen Menschenrechtsverletzungen in Tunesien interveniert und wird dies auch künftig tun.</p><p>4. Das EDA hat die unverhältnismässige Aktion gegen den Schweizer Vertreter von Amnesty International bedauert. Der tunesische Geschäftsträger in Bern wurde umgehend ins EDA zitiert und über die Gründe für dessen Ausweisung befragt. Gleichzeitig wurden ihm die Verpflichtungen Tunesiens als Mitglied des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte in Erinnerung gerufen. Daneben war das EDA in ständigem Kontakt mit dem betroffenen NGO-Vertreter.</p><p>5. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern ist eine Priorität der schweizerischen Menschenrechtspolitik Die Kontakte mit den tunesischen Behörden waren in diesem Jahr allerdings nicht zahlreich. Tunesien hat seinen Botschafter in Bern nach den Schweizer Interventionen anlässlich des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft (SMSI) von November 2005 für Konsultationen nach Tunis zurückberufen und bisher nicht ersetzt. Die Schweiz wird Menschenrechtsprobleme bei künftigen Kontakten mit den tunesischen Behörden aber auch weiterhin ansprechen.</p><p>6./7. Ein sehr wichtiger Mechanismus wird im Uno-Menschenrechtsrat die regelmässige Überprüfung der Menschenrechtslage in den Ländern sein. Um das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder und die Glaubwürdigkeit des neuen Gremiums zu verbessern, haben die Kandidaten für den Menschenrechtsrat freiwillige Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte formuliert. Daran werden sie künftig gemessen. Mit dem Mechanismus zur periodischen Überprüfung wird die Menschenrechtssituation aller Uno-Mitglieder (angefangen mit den Mitgliedern des Menschenrechtsrates) evaluiert. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies die Stellung des Menschenrechtsrates stärken wird. Zusätzlich wird die Schweiz die tunesischen Behörden auch bilateral auf die erwähnten internationalen Verpflichtungen hinweisen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 10. Mai wurde Tunesien mit 171 von 191 Stimmen in den Uno-Menschenrechtsrat gewählt. Dieses Resultat wurde vom tunesischen Aussenminister als weltweite Anerkennung von Tunesiens fortschrittlicher Einstellung zu den Menschenrechten gewertet. Seither nahmen aber die Einschüchterungen und die Belästigungen von Menschen, die sich in irgend einer Form gegen das Regime stellen - Anwälte, Verteidiger der Menschenrechte, Medien -, und die Gewalt gegen diese Personen nicht ab. Im Gegenteil: sie wurden heftiger.</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie schätzt er die Wahl Tunesiens in den Menschenrechtsrat ein?</p><p>2. Am Tag nach der komfortablen Wahl haben sich Ereignisse zugetragen, die vom Nationalen Rat für Freiheit in Tunesien, der Internationalen Vereinigung für Menschenrechte (FIDH) und der Weltorganisation gegen die Folter (OMCT) angeprangert wurden. Konkret wurden drei Anwälte, die Mitglied der Berufsvereinigung der tunesischen Anwälte sind, von der politischen Polizei angegriffen, als sie an einem Sit-in gegen ein Gesetz über die Ausbildung der Anwälte teilnahmen. Als einer der drei Anwälte unter den Schlägen bewusstlos zusammenbrach, wurde obendrein die Ambulanz nicht vorgelassen. Hat der Bundesrat seiner Sorge über diese Ereignisse Ausdruck gegeben? Hat er bei der tunesischen Regierung darauf hingewirkt, dass der Umstellung des Sitzes der tunesischen Anwaltsvereinigung, in dem das Sit-in stattfand, ein Ende gesetzt würde?</p><p>3. Die FIDH und die OMCT klagen die tunesische Regierung an, ab Ende April die tunesische Menschenrechtsvereinigung (LTDH) in die Enge getrieben und versucht zu haben, sie zu ersticken. Laut diesen Vereinigungen wollte die Regierung mit Ausschaffung, Einschüchterung, ja mit Belästigung den Kongress der LTDH, der am 27. und 28. Mai stattfinden sollte, verhindern. Hat der Bundesrat bei der tunesischen Regierung interveniert, um zu klären, was die Unterstellungen der FIDH und der OMCT an sich haben?</p><p>4. Am 22. Mai wurde ein leitendes Mitglied von Amnesty International, Yves Steiner, von rund 50 Polizisten verhaftet und misshandelt. Er wurde ausgewiesen. Bis zur Ausreise wurde er an einem geheimen Ort festgehalten, sodass der Schweizer Botschafter in Tunesien ihn nicht kontaktieren konnte. Wie hat der Bundesrat gegen dieses massive Muskelspiel reagiert? Was will er in dieser Angelegenheit noch tun?</p><p>5. Will der Bundesrat aufgrund dieser - vielleicht - Einzelfälle mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Druck auf die tunesische Regierung ausüben, damit diese:</p><p>a. unter allen Umständen die physische und psychische Integrität der Anwältinnen und Anwälte und derjenigen Personen, die für die Menschenrechte einstehen, wahren;</p><p>b. die erwähnten Ereignisse unparteiisch und vollständig untersucht und diejenigen, die dahinter stecken, entsprechend bestraft?</p><p>6. Will der Bundesrat sowohl bilateral als auch im neu geschaffenen Menschenrechtsrat auf Tunesien Druck ausüben, um den grundlegenden Menschenrechten (Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Erklärung der Generalversammlung der Uno über die Menschenrechtsverteidiger) und den regionalen und internationalen Meschenrechtsinstrumenten, die dieses Land ratifiziert hat, Nachachtung zu verschaffen?</p><p>7. Wie will nach Ansicht des Bundesrates der Menschenrechtsrat verhindern, dass er an den gleichen Hindernissen strauchelt wie die ehemalige Menschenrechtskommission?</p>
    • Respekt für Personen, die sich in Tunesien für die Menschenrechte einsetzen

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