Botschaftsresidenz in Washington D.C.

ShortId
06.1142
Id
20061142
Updated
14.11.2025 07:59
Language
de
Title
Botschaftsresidenz in Washington D.C.
AdditionalIndexing
08;28;Haustechnik;Botschaft im Ausland;Sparmassnahme;Behinderte/r;Kampf gegen die Diskriminierung;Gebäude;USA
1
  • L06K100201020103, Botschaft im Ausland
  • L04K03050305, USA
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K07050302, Haustechnik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Jahr 2001 führte das Bundesamt für Bauten und Logistik einen internationalen Projektwettbewerb zum Neubau einer neuen Schweizer Residenz in Washington D.C. durch. Das auserkorene Projekt wurde im Jahr 2003 durch den Bundesrat und das Parlament genehmigt. Die im August 2006 fertig gestellte neue Residenz entspricht den seit 1. Januar 2004 im Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) festgelegten Anforderungen über behindertengerechtes Bauen für öffentliche Bauten und der massgebenden lokalen Gesetzgebung.</p><p>Die sich im Erdgeschoss der neuen Residenz befindlichen Repräsentationsräumlichkeiten sind vollumfänglich behindertengerecht ausgeführt. So sind im Erdgeschoss zwei behindertengerechte und geschlechtergetrennte WC-Anlagen vorhanden. Der Einbau eines Lifts war bereits im Projekt nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Was rechtfertigt die Tatsache, dass der dreistöckige Neubau (UG, EG, OG) der Schweizer Residenz in Washington D.C. ohne Lift gebaut worden ist? Müssten die Vorschriften über behindertengerechtes Bauen für öffentliche Bauten zweckmässigerweise auch für derartige Bauwerke zur Anwendung gelangen, zumal in amerikanischen Grossstädten ähnliche Vorschriften bestehen?</p><p>Welche Summe konnte allenfalls eingespart werden?</p>
  • Botschaftsresidenz in Washington D.C.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Jahr 2001 führte das Bundesamt für Bauten und Logistik einen internationalen Projektwettbewerb zum Neubau einer neuen Schweizer Residenz in Washington D.C. durch. Das auserkorene Projekt wurde im Jahr 2003 durch den Bundesrat und das Parlament genehmigt. Die im August 2006 fertig gestellte neue Residenz entspricht den seit 1. Januar 2004 im Behindertengleichstellungsgesetz (SR 151.3) festgelegten Anforderungen über behindertengerechtes Bauen für öffentliche Bauten und der massgebenden lokalen Gesetzgebung.</p><p>Die sich im Erdgeschoss der neuen Residenz befindlichen Repräsentationsräumlichkeiten sind vollumfänglich behindertengerecht ausgeführt. So sind im Erdgeschoss zwei behindertengerechte und geschlechtergetrennte WC-Anlagen vorhanden. Der Einbau eines Lifts war bereits im Projekt nicht vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Was rechtfertigt die Tatsache, dass der dreistöckige Neubau (UG, EG, OG) der Schweizer Residenz in Washington D.C. ohne Lift gebaut worden ist? Müssten die Vorschriften über behindertengerechtes Bauen für öffentliche Bauten zweckmässigerweise auch für derartige Bauwerke zur Anwendung gelangen, zumal in amerikanischen Grossstädten ähnliche Vorschriften bestehen?</p><p>Welche Summe konnte allenfalls eingespart werden?</p>
    • Botschaftsresidenz in Washington D.C.

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