Kampf gegen die Verwendung von Anglizismen

ShortId
06.1146
Id
20061146
Updated
14.11.2025 08:56
Language
de
Title
Kampf gegen die Verwendung von Anglizismen
AdditionalIndexing
2831;04;Post;kulturelles Erbe;Sprache;nationale Identität;Amtssprache;Bundesverwaltung;öffentliches Unternehmen;englische Sprache
1
  • L05K0106010303, englische Sprache
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K08020219, nationale Identität
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K12020202, Post
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Rahmen des Projektes "Einheitliches Erscheinungsbild des Bundes" hat der Bundesrat am 6. April 2005 die Benennungen der Organisationseinheiten der Bundesverwaltung unter die Lupe genommen. Er hat die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Terminologie" zur Kenntnis genommen und sie für Organisationseinheiten, die neu bezeichnet werden sollen, für anwendbar erklärt. Nach diesen Empfehlungen müssen die offiziellen Benennungen der Organisationseinheiten vier Kriterien erfüllen. Namentlich müssen sie den Regeln der entsprechenden Amtssprache entsprechen und ist den Amtssprachen der Vorzug zu geben. Bestehende Benennungen können mit der Zustimmung der betroffenen Verwaltungseinheit geändert werden. Im Visier stehen dabei insbesondere englische Bezeichnungen und Benennungen, die nicht klar auf eine Bundesstelle schliessen lassen. Das Projekt CD Bund ist abgeschlossen: Wo es möglich war, wurden Bezeichnungen geändert, und es wurden keine neuen englischen Bezeichnungen eingeführt.</p><p>Auf die Schaffung der interdepartementalen Anglizismen-Arbeitsgruppe und deren Tätigkeit wurde bereits in den Antworten auf die Postulate Berberat 04.3159 und Schwaab 02.3193 hingewiesen. Diese Arbeitsgruppe aktualisiert laufend eine Liste mit Äquivalenten in den Amtssprachen zu Anglizismen. Dank dieser Liste lassen sich Anglizismen, die nicht zwingend sind, vermeiden.</p><p>2. Die Bundesverwaltung ist dazu verpflichtet, ihre Texte in einfacher, klarer und allgemeinverständlicher Sprache zu verfassen. Der unreflektierte Gebrauch von Lehnwörtern aus anderen Sprachen, namentlich der übermässige Gebrauch von Anglizismen und Amerikanismen, die häufig nur von bestimmten Personengruppen verstanden werden, läuft diesem Ziel zuwider.</p><p>Der Bundesrat hat aber die uneingeschränkte Weisungsbefugnis nur in der Bundesverwaltung, aber nicht für die Bundesunternehmen, die er gar nicht oder nur teilweise kontrolliert.</p><p>- Der Bundesrat bedauert, dass er nicht alle "exotischen" Benennungen hat zum Verschwinden bringen können (vgl. Antwort auf die Frage 1). Er setzt sich aber mit den ihm nun zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass keine neuen solchen Bezeichnungen entstehen.</p><p>- Er kann sich aber nicht in die Geschäftspolitik der Unternehmen einmischen, auch wenn er Beteiligungen daran hält. Denn mit diesen Beteiligungen, und sei es auch eine Mehrheitsbeteiligung, sind keine anderen Rechte verbunden als diejenigen eines gewöhnlichen Aktionärs.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei den Kampagnen und Programmen verschiedener Ämter eine Art Grauzone gibt, nämlich da, wo ein Slogan in einer zielpublikumsnahen Sprache zum Erfolg einer Aktion beitragen kann. Im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht er aber, offensichtlichen Entgleisungen entgegenzuwirken.</p><p>Im Übrigen werden Anglizismen, die nicht zwingend sind, in den amtlichen Publikationen (Bundesblatt und Amtliche Sammlung des Bundesrechtes) systematisch vermieden. Dafür sorgt die Bundeskanzlei, die diese Texte vor der Publikation überprüft.</p><p>3. Auch der Bundesrat stört sich an der zunehmenden Durchdringung unserer Sprache mit Anglizismen, dies auch und gerade bei Betrieben, die er steuert. Die Post verficht in ihrem Korrespondenzleitfaden selbst die Regel, wonach vor dem Griff nach dem Anglizismus zu prüfen sei, ob es in der entsprechenden Landessprache keinen Ausdruck mit der gleichen Bedeutung gebe. Dass sie diese Regel bei ihren Produkten nicht anwendet, ist bedauerlich. Der Bundesrat nimmt zwar auf die operativen Entscheide der Post grundsätzlich keinen Einfluss mehr, verfolgt aber die Entwicklung des Sprachgebrauches und erinnert die Post regelmässig daran, welches die Landessprachen der Schweiz sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 18. Juni 2004 hat der Nationalrat eines meiner Postulate (04.3159) angenommen, mit dem der Bundesrat beauftragt wurde, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung und die vom Bund kontrollierten Unternehmen die Verwendung englischer oder amerikanischer Ausdrücke vermeiden, wenn es deutsche, französische oder italienische Entsprechungen gibt. Das Postulat, gegenüber dem der Bundesrat übrigens positiv eingestellt war, verlangte zudem ein Verbot von englisch klingenden Bezeichnungen für Ämter, Dienststellen und Programme des Bundes und der vom Bund kontrollierten Unternehmen. Leider scheint es, als hätte sich die Situation seither kaum verbessert. So sollen die Briefkästen des Schweizer Poststellennetzes künftig mit "Postmail" bezeichnet werden. Glaubt die Post wirklich, dass sie mit dieser glänzenden Idee die Briefpost gegenüber dem E-Mail, das in der nicht immer ganz so konservativen französischen Sprache nun übrigens "courriel" genannt wird, attraktiver machen kann? Die Post ist als selbstständiges, öffentlich-rechtliches und vom Bund kontrolliertes Unternehmen vom erwähnten Postulat direkt betroffen; als solches braucht - und missbraucht - sie dubiose Anglizismen am Laufmeter. So finden sich auf der französischen Einstiegsseite von www.poste.ch, der Internetseite der Post, nicht weniger als 20 englische Begriffe, darunter Perlen wie "Track &amp; Trace", "Pick Post", "Docu Center" oder die furchtbare Bezeichnung "Calculator" (Stand 12. November 2006). Die Post ist jedoch nicht die einzige, die englische Begriffe verwendet. So wählten auch das Baspo und das BAG für ihr Programm zur Förderung von gesundem und fairem Sport, ohne Doping und andere Suchtmittel, den englischen Leitsatz "cool and clean .... for the spirit of sport" - eine bedauernswerte Entscheidung, zumal das Programm im Übrigen durch seine Qualität überzeugt.</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat seit der Annahme des Postulates 04.3159 ergriffen, um die Verwendung von Anglizismen in der Bundesverwaltung und in den vom Bund kontrollierten Unternehmen zu vermeiden?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat generell die Verwendung von Anglizismen innerhalb der Bundesverwaltung und der vom Bund kontrollierten Unternehmen?</p><p>3. Hat der Bundesrat eine Meinung in Bezug auf die Bezeichnung "Postmail" für die Briefkästen des Schweizer Poststellennetzes?</p>
  • Kampf gegen die Verwendung von Anglizismen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen des Projektes "Einheitliches Erscheinungsbild des Bundes" hat der Bundesrat am 6. April 2005 die Benennungen der Organisationseinheiten der Bundesverwaltung unter die Lupe genommen. Er hat die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Terminologie" zur Kenntnis genommen und sie für Organisationseinheiten, die neu bezeichnet werden sollen, für anwendbar erklärt. Nach diesen Empfehlungen müssen die offiziellen Benennungen der Organisationseinheiten vier Kriterien erfüllen. Namentlich müssen sie den Regeln der entsprechenden Amtssprache entsprechen und ist den Amtssprachen der Vorzug zu geben. Bestehende Benennungen können mit der Zustimmung der betroffenen Verwaltungseinheit geändert werden. Im Visier stehen dabei insbesondere englische Bezeichnungen und Benennungen, die nicht klar auf eine Bundesstelle schliessen lassen. Das Projekt CD Bund ist abgeschlossen: Wo es möglich war, wurden Bezeichnungen geändert, und es wurden keine neuen englischen Bezeichnungen eingeführt.</p><p>Auf die Schaffung der interdepartementalen Anglizismen-Arbeitsgruppe und deren Tätigkeit wurde bereits in den Antworten auf die Postulate Berberat 04.3159 und Schwaab 02.3193 hingewiesen. Diese Arbeitsgruppe aktualisiert laufend eine Liste mit Äquivalenten in den Amtssprachen zu Anglizismen. Dank dieser Liste lassen sich Anglizismen, die nicht zwingend sind, vermeiden.</p><p>2. Die Bundesverwaltung ist dazu verpflichtet, ihre Texte in einfacher, klarer und allgemeinverständlicher Sprache zu verfassen. Der unreflektierte Gebrauch von Lehnwörtern aus anderen Sprachen, namentlich der übermässige Gebrauch von Anglizismen und Amerikanismen, die häufig nur von bestimmten Personengruppen verstanden werden, läuft diesem Ziel zuwider.</p><p>Der Bundesrat hat aber die uneingeschränkte Weisungsbefugnis nur in der Bundesverwaltung, aber nicht für die Bundesunternehmen, die er gar nicht oder nur teilweise kontrolliert.</p><p>- Der Bundesrat bedauert, dass er nicht alle "exotischen" Benennungen hat zum Verschwinden bringen können (vgl. Antwort auf die Frage 1). Er setzt sich aber mit den ihm nun zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass keine neuen solchen Bezeichnungen entstehen.</p><p>- Er kann sich aber nicht in die Geschäftspolitik der Unternehmen einmischen, auch wenn er Beteiligungen daran hält. Denn mit diesen Beteiligungen, und sei es auch eine Mehrheitsbeteiligung, sind keine anderen Rechte verbunden als diejenigen eines gewöhnlichen Aktionärs.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei den Kampagnen und Programmen verschiedener Ämter eine Art Grauzone gibt, nämlich da, wo ein Slogan in einer zielpublikumsnahen Sprache zum Erfolg einer Aktion beitragen kann. Im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht er aber, offensichtlichen Entgleisungen entgegenzuwirken.</p><p>Im Übrigen werden Anglizismen, die nicht zwingend sind, in den amtlichen Publikationen (Bundesblatt und Amtliche Sammlung des Bundesrechtes) systematisch vermieden. Dafür sorgt die Bundeskanzlei, die diese Texte vor der Publikation überprüft.</p><p>3. Auch der Bundesrat stört sich an der zunehmenden Durchdringung unserer Sprache mit Anglizismen, dies auch und gerade bei Betrieben, die er steuert. Die Post verficht in ihrem Korrespondenzleitfaden selbst die Regel, wonach vor dem Griff nach dem Anglizismus zu prüfen sei, ob es in der entsprechenden Landessprache keinen Ausdruck mit der gleichen Bedeutung gebe. Dass sie diese Regel bei ihren Produkten nicht anwendet, ist bedauerlich. Der Bundesrat nimmt zwar auf die operativen Entscheide der Post grundsätzlich keinen Einfluss mehr, verfolgt aber die Entwicklung des Sprachgebrauches und erinnert die Post regelmässig daran, welches die Landessprachen der Schweiz sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 18. Juni 2004 hat der Nationalrat eines meiner Postulate (04.3159) angenommen, mit dem der Bundesrat beauftragt wurde, dafür zu sorgen, dass die Bundesverwaltung und die vom Bund kontrollierten Unternehmen die Verwendung englischer oder amerikanischer Ausdrücke vermeiden, wenn es deutsche, französische oder italienische Entsprechungen gibt. Das Postulat, gegenüber dem der Bundesrat übrigens positiv eingestellt war, verlangte zudem ein Verbot von englisch klingenden Bezeichnungen für Ämter, Dienststellen und Programme des Bundes und der vom Bund kontrollierten Unternehmen. Leider scheint es, als hätte sich die Situation seither kaum verbessert. So sollen die Briefkästen des Schweizer Poststellennetzes künftig mit "Postmail" bezeichnet werden. Glaubt die Post wirklich, dass sie mit dieser glänzenden Idee die Briefpost gegenüber dem E-Mail, das in der nicht immer ganz so konservativen französischen Sprache nun übrigens "courriel" genannt wird, attraktiver machen kann? Die Post ist als selbstständiges, öffentlich-rechtliches und vom Bund kontrolliertes Unternehmen vom erwähnten Postulat direkt betroffen; als solches braucht - und missbraucht - sie dubiose Anglizismen am Laufmeter. So finden sich auf der französischen Einstiegsseite von www.poste.ch, der Internetseite der Post, nicht weniger als 20 englische Begriffe, darunter Perlen wie "Track &amp; Trace", "Pick Post", "Docu Center" oder die furchtbare Bezeichnung "Calculator" (Stand 12. November 2006). Die Post ist jedoch nicht die einzige, die englische Begriffe verwendet. So wählten auch das Baspo und das BAG für ihr Programm zur Förderung von gesundem und fairem Sport, ohne Doping und andere Suchtmittel, den englischen Leitsatz "cool and clean .... for the spirit of sport" - eine bedauernswerte Entscheidung, zumal das Programm im Übrigen durch seine Qualität überzeugt.</p><p>Ich bitte nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Massnahmen hat der Bundesrat seit der Annahme des Postulates 04.3159 ergriffen, um die Verwendung von Anglizismen in der Bundesverwaltung und in den vom Bund kontrollierten Unternehmen zu vermeiden?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat generell die Verwendung von Anglizismen innerhalb der Bundesverwaltung und der vom Bund kontrollierten Unternehmen?</p><p>3. Hat der Bundesrat eine Meinung in Bezug auf die Bezeichnung "Postmail" für die Briefkästen des Schweizer Poststellennetzes?</p>
    • Kampf gegen die Verwendung von Anglizismen

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