Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
- ShortId
-
06.1147
- Id
-
20061147
- Updated
-
24.06.2025 22:42
- Language
-
de
- Title
-
Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
- AdditionalIndexing
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04;Auslandschweizer/in;Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen;Ausländer/in;Gemeinde;bilaterales Abkommen;Spanien;Lokalwahl
- 1
-
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L04K03010507, Spanien
- L05K0502010101, Stimm- und Wahlrecht des Einzelnen
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K05060103, Auslandschweizer/in
- L04K08010307, Lokalwahl
- L06K080701020106, Gemeinde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung ist den Kantonen die Kompetenz vorbehalten, das Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten zu regeln; sie sind von Bundesrechtes wegen frei, ausländischen Staatsangehörigen politische Rechte auf kantonaler oder kommunaler Ebene einzuräumen. Nur einige von ihnen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und rechtliche Bestimmungen erlassen, welche die Einführung von politischen Rechten für Ausländerinnen und Ausländer durch die Gemeinden ermöglichen. Es handelt sich dabei um die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Freiburg, Genf und Basel-Stadt. Die Gesetzgebung der Kantone Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg räumt dabei den ausländischen Staatsangehörigen direkt politische Rechte auf Gemeindeebene ein.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes im Falle eines oder mehrerer Länder im Interesse der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland läge. Allerdings würde der Abschluss eines solchen Abkommens durch den Bund nicht notwendigerweise schon die Zuerkennung des Wahlrechtes für Ausländer auf Gemeindeebene in der Schweiz sicherstellen, da es im Allgemeinen den Kantonen obliegt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich geschlossenen Abkommen umzusetzen. Nun übt der Bund aber eine gewisse Zurückhaltung, in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone internationale Verpflichtungen ohne deren Einwilligung einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einige Zehntausend Schweizerinnen und Schweizer, welche in Spanien leben, wundern sich, dass Norwegen mit Spanien ein Abkommen abgeschlossen hat, das den Spaniern in Norwegen - ebenso wie den 7000 Norwegern in Spanien - erlaubt, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. 1993 regte ich in einem Postulat (93.3133) an, mit verschiedenen europäischen Staaten solche Abkommen zu schliessen. Nun möchte ich den Bundesrat anfragen, ob er ähnlich wie das andere grosse Nicht-EU-Mitglied Norwegen mit Spanien ein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung des kommunalen Wahlrechtes aufgleisen würde. Es hätte den grossen Vorteil, dass wir für die Schweiz, für die Spanier in der Schweiz und für die Schweizer in Spanien etwas Gutes tun könnten.</p>
- Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung ist den Kantonen die Kompetenz vorbehalten, das Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten zu regeln; sie sind von Bundesrechtes wegen frei, ausländischen Staatsangehörigen politische Rechte auf kantonaler oder kommunaler Ebene einzuräumen. Nur einige von ihnen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und rechtliche Bestimmungen erlassen, welche die Einführung von politischen Rechten für Ausländerinnen und Ausländer durch die Gemeinden ermöglichen. Es handelt sich dabei um die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Graubünden, Freiburg, Genf und Basel-Stadt. Die Gesetzgebung der Kantone Neuenburg, Jura, Waadt und Freiburg räumt dabei den ausländischen Staatsangehörigen direkt politische Rechte auf Gemeindeebene ein.</p><p>Es ist nicht auszuschliessen, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechtes im Falle eines oder mehrerer Länder im Interesse der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland läge. Allerdings würde der Abschluss eines solchen Abkommens durch den Bund nicht notwendigerweise schon die Zuerkennung des Wahlrechtes für Ausländer auf Gemeindeebene in der Schweiz sicherstellen, da es im Allgemeinen den Kantonen obliegt, die in ihrem Zuständigkeitsbereich geschlossenen Abkommen umzusetzen. Nun übt der Bund aber eine gewisse Zurückhaltung, in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone internationale Verpflichtungen ohne deren Einwilligung einzugehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Einige Zehntausend Schweizerinnen und Schweizer, welche in Spanien leben, wundern sich, dass Norwegen mit Spanien ein Abkommen abgeschlossen hat, das den Spaniern in Norwegen - ebenso wie den 7000 Norwegern in Spanien - erlaubt, an kommunalen Wahlen teilzunehmen. 1993 regte ich in einem Postulat (93.3133) an, mit verschiedenen europäischen Staaten solche Abkommen zu schliessen. Nun möchte ich den Bundesrat anfragen, ob er ähnlich wie das andere grosse Nicht-EU-Mitglied Norwegen mit Spanien ein Abkommen für die gegenseitige Anerkennung des kommunalen Wahlrechtes aufgleisen würde. Es hätte den grossen Vorteil, dass wir für die Schweiz, für die Spanier in der Schweiz und für die Schweizer in Spanien etwas Gutes tun könnten.</p>
- Bilaterales Abkommen mit Spanien für kommunales Wahlrecht
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