Wie viele der reichsten "Schweizer" und "Schweizerinnen" werden pauschal besteuert?

ShortId
06.1149
Id
20061149
Updated
24.06.2025 23:22
Language
de
Title
Wie viele der reichsten "Schweizer" und "Schweizerinnen" werden pauschal besteuert?
AdditionalIndexing
24;Vermögensverteilung;Oberschicht;Steuererhebung;Vermögenssteuer;Pauschalsteuer;Einkommenssteuer
1
  • L04K11070207, Pauschalsteuer
  • L05K0109010106, Oberschicht
  • L07K07040502050201, Vermögensverteilung
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L03K110705, Vermögenssteuer
  • L03K110704, Einkommenssteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Fragestellerin geht davon aus, dass sich unter den 300 namentlich genannten Personen auch Schweizer Bürger und Bürgerinnen befinden, für welche die sogenannte Aufwandbesteuerung zur Anwendung gelangen könnte. Wäre dies der Fall, so könnte nach geltendem Recht eine solche Aufwandbesteuerung nur bis zum Ende der laufenden Steuerperiode erfolgen. Da sämtliche Kantone in der Schweiz auf das System der einjährigen Veranlagung gewechselt haben, ist eine Aufwandbesteuerung für Schweizer Bürger und Bürgerinnen nur wenige Monate, längstens ein Jahr lang möglich.</p><p>2./3. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt zurzeit über kein neueres statistisches Zahlenmaterial, das ihr erlauben würde, Angaben über die Höhe der Einkommen und Vermögen von bestimmten Steuerpflichtigen zu machen, welche der Aufwandbesteuerung unterliegen. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Anfrage Leutenegger Oberholzer vom 7. Oktober 2005 (05.1150; Aufwandbesteuerung). Der Bundesrat hielt in seiner Antwort fest, dass die effektiven Steuererträge aus der Aufwandbesteuerung für das Jahr 2004 nur schätzungsweise vorliegen. Bei der direkten Bundessteuer bezifferten sich die Erträge im Jahre 2004 auf 60 bis 90 Millionen Franken und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 170 bis 200 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zeitschrift "Bilanz" veröffentlichte wie jedes Jahr auch dieses Jahr eine Liste mit den geschätzten 300 reichsten Schweizern und Schweizerinnen. Viele, die es auf diese Liste schaffen, sind Ausländer und Ausländerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz.</p><p>Ohne das Steuergeheimnis zu lüften, bitte ich den Bundesrat gestützt auf die Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der 300 in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift "Bilanz" aufgeführten reichsten Schweizer und Schweizerinnen kommen in den Genuss der Pauschalbesteuerung?</p><p>2. Über wie viel Vermögen (aufsummiert) verfügen jene reichsten Schweizer und Schweizerinnen, die einer Pauschalbesteuerung unterliegen aufgrund der Zahlen der 2006er Ausgabe der Zeitschrift "Bilanz"?</p><p>3. Wie viel Steuern auf Einkommen und Vermögen (aufsummiert) bezahlen die in der "Bilanz" erwähnten Schweizerinnen und Schweizer, die in den Genuss der Pauschalbesteuerung kommen?</p><p>Sollte der Bundesrat zur genannten Zeitschrift keinen Zugang haben, bin ich gerne bereit, sie ihm zur Verfügung zu stellen.</p>
  • Wie viele der reichsten "Schweizer" und "Schweizerinnen" werden pauschal besteuert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Fragestellerin geht davon aus, dass sich unter den 300 namentlich genannten Personen auch Schweizer Bürger und Bürgerinnen befinden, für welche die sogenannte Aufwandbesteuerung zur Anwendung gelangen könnte. Wäre dies der Fall, so könnte nach geltendem Recht eine solche Aufwandbesteuerung nur bis zum Ende der laufenden Steuerperiode erfolgen. Da sämtliche Kantone in der Schweiz auf das System der einjährigen Veranlagung gewechselt haben, ist eine Aufwandbesteuerung für Schweizer Bürger und Bürgerinnen nur wenige Monate, längstens ein Jahr lang möglich.</p><p>2./3. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt zurzeit über kein neueres statistisches Zahlenmaterial, das ihr erlauben würde, Angaben über die Höhe der Einkommen und Vermögen von bestimmten Steuerpflichtigen zu machen, welche der Aufwandbesteuerung unterliegen. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Anfrage Leutenegger Oberholzer vom 7. Oktober 2005 (05.1150; Aufwandbesteuerung). Der Bundesrat hielt in seiner Antwort fest, dass die effektiven Steuererträge aus der Aufwandbesteuerung für das Jahr 2004 nur schätzungsweise vorliegen. Bei der direkten Bundessteuer bezifferten sich die Erträge im Jahre 2004 auf 60 bis 90 Millionen Franken und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 170 bis 200 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zeitschrift "Bilanz" veröffentlichte wie jedes Jahr auch dieses Jahr eine Liste mit den geschätzten 300 reichsten Schweizern und Schweizerinnen. Viele, die es auf diese Liste schaffen, sind Ausländer und Ausländerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz.</p><p>Ohne das Steuergeheimnis zu lüften, bitte ich den Bundesrat gestützt auf die Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der 300 in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift "Bilanz" aufgeführten reichsten Schweizer und Schweizerinnen kommen in den Genuss der Pauschalbesteuerung?</p><p>2. Über wie viel Vermögen (aufsummiert) verfügen jene reichsten Schweizer und Schweizerinnen, die einer Pauschalbesteuerung unterliegen aufgrund der Zahlen der 2006er Ausgabe der Zeitschrift "Bilanz"?</p><p>3. Wie viel Steuern auf Einkommen und Vermögen (aufsummiert) bezahlen die in der "Bilanz" erwähnten Schweizerinnen und Schweizer, die in den Genuss der Pauschalbesteuerung kommen?</p><p>Sollte der Bundesrat zur genannten Zeitschrift keinen Zugang haben, bin ich gerne bereit, sie ihm zur Verfügung zu stellen.</p>
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