Massnahmen für eine zuverlässige Mobilnetzabdeckung in den Zügen
- ShortId
-
06.1150
- Id
-
20061150
- Updated
-
24.06.2025 23:10
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen für eine zuverlässige Mobilnetzabdeckung in den Zügen
- AdditionalIndexing
-
34;48;Übertragungsnetz;Schienenfahrzeug;Fernmeldegerät;Mobiltelefon;Schienennetz
- 1
-
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L04K18030208, Schienenfahrzeug
- L04K18030207, Schienennetz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich ist es Sache der Mobilfunkbetreiberinnen, für eine hinreichende Mobilfunkabdeckung besorgt zu sein. Die betroffenen Mobilfunkbetreiberinnen und die SBB arbeiten laufend an einer Verbesserung der Situation und sind im eigenen Interesse bestrebt, ihren Kunden eine möglichst gute Versorgung anzubieten. Entlang von Bahnstrecken erweist sich die Mobilfunkversorgung jedoch aufgrund topografischer Gegebenheiten, technischer Besonderheiten und dem rechtlichen und politischen Umfeld als äusserst ambitiös und kostenintensiv. Einerseits werden zusätzliche Antennen gebaut, was allerdings immer wieder auf Widerstand der Anwohnenden stösst. Zudem werden die Tunnels mit speziellen Antennen oder Strahlungskabeln ausgerüstet. Andererseits werden in den Zügen sogenannte Repeater eingebaut, mittels denen das Funksignal im Wageninneren verstärkt wird. Zwecks Versorgung in Tunneln und in Zügen gründeten die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom Mobile, Orange und Sunrise für die Koordination mit den SBB die Konsortien InTunnelcom und Intraincom. Im Rahmen dieser Konsortien werden die Prioritäten der Versorgung festgelegt und die Ausbauten in Tunneln und Zügen vorangetrieben.</p><p>Der kostenintensive Ausbau folgt betriebswirtschaflichen Kosten-Nutzen-Überlegungen, da er von allen Beteiligten aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden muss. Zum Beispiel ist eine komplette Ausrüstung des Rollmaterials mit Repeatern heute aus betriebswirtschaftlichen Gründen für die betroffenen Unternehmen nicht vertretbar. Bezüglich Abdeckung fokussiert sich deshalb das Interesse von SBB und Mobilfunkbetreibern auf die stark frequentierten SBB-Strecken. </p><p>Konzessionsbehörde für den Mobilfunk ist gestützt auf Artikel 5 des Fernmeldegesetzes (FMG) die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Die Comcom unterliegt gemäss Artikel 56 Absatz 2 FMG keinen Weisungen von Bundesrat und Departement und ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig. Die Kommission entscheidet auch darüber, ob und gegebenenfalls welche Auflagen in die von ihr erteilten Mobilfunkkonzessionen aufgenommen werden sollen. Bereits in den geltenden Konzessionen finden sich Auflagen bezüglich der Versorgungspflicht hinsichtlich Bevölkerungsabdeckung und minimaler Dienstequalität. Diese in der Konzession angegebenen Werte bilden eine notwendige Grundlage, um die Mindestversorgung eines Gebietes zu gewährleisten. Eine unterbrechungsfreie Versorgung der Gesamtfläche der Schweiz und speziell entlang der Bahnstrecken kann hierdurch allerdings nicht gewährleistet werden. Das UVEK wird jedoch der Comcom das in der Anfrage aufgegriffene Anliegen unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Mobilnetzabdeckung in den schweizerischen Zügen ist katastrophal. Es ist nicht möglich, auf einer Zugreise ein Telefongespräch zu führen, ohne dabei wegen eines Netzausfalls unterbrochen zu werden. Diese Situation ist nicht mehr tolerierbar.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist, bei den SBB und den Mobilnetzbetreibern zu intervenieren, damit dieses Problem innert nützlicher Frist behoben werden kann.</p><p>Kann der Bundesrat im Übrigen verfügen, dass eine optimale Netzabdeckung auf dem schweizerischen Schienennetz eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession für die Mobilnetzbetreiber ist?</p>
- Massnahmen für eine zuverlässige Mobilnetzabdeckung in den Zügen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Grundsätzlich ist es Sache der Mobilfunkbetreiberinnen, für eine hinreichende Mobilfunkabdeckung besorgt zu sein. Die betroffenen Mobilfunkbetreiberinnen und die SBB arbeiten laufend an einer Verbesserung der Situation und sind im eigenen Interesse bestrebt, ihren Kunden eine möglichst gute Versorgung anzubieten. Entlang von Bahnstrecken erweist sich die Mobilfunkversorgung jedoch aufgrund topografischer Gegebenheiten, technischer Besonderheiten und dem rechtlichen und politischen Umfeld als äusserst ambitiös und kostenintensiv. Einerseits werden zusätzliche Antennen gebaut, was allerdings immer wieder auf Widerstand der Anwohnenden stösst. Zudem werden die Tunnels mit speziellen Antennen oder Strahlungskabeln ausgerüstet. Andererseits werden in den Zügen sogenannte Repeater eingebaut, mittels denen das Funksignal im Wageninneren verstärkt wird. Zwecks Versorgung in Tunneln und in Zügen gründeten die drei Mobilfunkbetreiber Swisscom Mobile, Orange und Sunrise für die Koordination mit den SBB die Konsortien InTunnelcom und Intraincom. Im Rahmen dieser Konsortien werden die Prioritäten der Versorgung festgelegt und die Ausbauten in Tunneln und Zügen vorangetrieben.</p><p>Der kostenintensive Ausbau folgt betriebswirtschaflichen Kosten-Nutzen-Überlegungen, da er von allen Beteiligten aus selbst erwirtschafteten Mitteln finanziert werden muss. Zum Beispiel ist eine komplette Ausrüstung des Rollmaterials mit Repeatern heute aus betriebswirtschaftlichen Gründen für die betroffenen Unternehmen nicht vertretbar. Bezüglich Abdeckung fokussiert sich deshalb das Interesse von SBB und Mobilfunkbetreibern auf die stark frequentierten SBB-Strecken. </p><p>Konzessionsbehörde für den Mobilfunk ist gestützt auf Artikel 5 des Fernmeldegesetzes (FMG) die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). Die Comcom unterliegt gemäss Artikel 56 Absatz 2 FMG keinen Weisungen von Bundesrat und Departement und ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig. Die Kommission entscheidet auch darüber, ob und gegebenenfalls welche Auflagen in die von ihr erteilten Mobilfunkkonzessionen aufgenommen werden sollen. Bereits in den geltenden Konzessionen finden sich Auflagen bezüglich der Versorgungspflicht hinsichtlich Bevölkerungsabdeckung und minimaler Dienstequalität. Diese in der Konzession angegebenen Werte bilden eine notwendige Grundlage, um die Mindestversorgung eines Gebietes zu gewährleisten. Eine unterbrechungsfreie Versorgung der Gesamtfläche der Schweiz und speziell entlang der Bahnstrecken kann hierdurch allerdings nicht gewährleistet werden. Das UVEK wird jedoch der Comcom das in der Anfrage aufgegriffene Anliegen unterbreiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Mobilnetzabdeckung in den schweizerischen Zügen ist katastrophal. Es ist nicht möglich, auf einer Zugreise ein Telefongespräch zu führen, ohne dabei wegen eines Netzausfalls unterbrochen zu werden. Diese Situation ist nicht mehr tolerierbar.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat, ob er bereit ist, bei den SBB und den Mobilnetzbetreibern zu intervenieren, damit dieses Problem innert nützlicher Frist behoben werden kann.</p><p>Kann der Bundesrat im Übrigen verfügen, dass eine optimale Netzabdeckung auf dem schweizerischen Schienennetz eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Konzession für die Mobilnetzbetreiber ist?</p>
- Massnahmen für eine zuverlässige Mobilnetzabdeckung in den Zügen
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