Unwetterkatastrophen. Prävention durch Information

ShortId
06.1152
Id
20061152
Updated
24.06.2025 21:01
Language
de
Title
Unwetterkatastrophen. Prävention durch Information
AdditionalIndexing
52;Berichterstattung durch die Medien;Meteorologie;Katastrophenalarm;Katastrophe;Expertise;Informationsverbreitung;Unwetter
1
  • L05K0602020604, Unwetter
  • L04K06020206, Katastrophe
  • L04K06010303, Katastrophenalarm
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K12020402, Berichterstattung durch die Medien
  • L04K16010405, Meteorologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Hochwasserkatastrophe von Ende August 2005 stellte aufgrund der extremen Niederschlagsintensität, der langen Dauer und der grossen räumlichen Ausdehnung höchste Anforderungen an das System "Bevölkerungsschutz". Erkenntnisse aus den betroffenen Kantonen zeigen, dass sich das System, insbesondere die Alarmierungskaskade, grundsätzlich bewährt hat. Allerdings zeigten sich einige Schwachstellen. </p><p>Der Bundesrat hat deshalb das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der nationalen Plattform Naturgefahren (PLANAT) zu untersuchen, wo allenfalls im Bereich von planerischen, organisatorischen und technischen Massnahmen Optimierungsmöglichkeiten für die Warnung und Alarmierung bestehen. Im Zusammenhang mit der überwiesenen Motion 05.3692 von Nationalrätin Wyss "Einheitliches meteorologisches Warnsystem" stellte der Bundesrat zudem einen durch das EDI zu verfassenden Bericht über die Warnung der Bevölkerung vor Naturgefahren und allenfalls notwendige Massnahmen in Aussicht.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Während der Auftrag an das VBS die Überprüfung des gesamten Prozesses der Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren umfasste, konzentrierte sich der geforderte Bericht des EDI auf die Nutzung der Massenmedien für die Information der Bevölkerung bei Naturgefahren. Die inhaltliche Ausrichtung erforderte jedoch eine enge Abstimmung der beiden Berichte. Diese liegen nun vor und werden zusammen mit entsprechenden Anträgen dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2007 unterbreitet und anschliessend veröffentlicht.</p><p>2. Bei vergangenen Unwettersituationen zeigten sich Schwachstellen in der Qualität und der zeitlichen Verfügbarkeit der Warnungen der Behörden. Daneben manifestierten sich gewisse Mängel in der Verfügbarkeit von Telematiksystemen. Zudem wurden die Unwetterinformationen, welche von den zuständigen Fachstellen des Bundes veröffentlicht wurden, nicht in der notwendigen Vollständigkeit und Konsequenz zeitgerecht von den Medien (insbesondere Radio und Fernsehen) an die Bevölkerung weiter geleitet. Zum Teil wurden auch anders lautende Informationen von Stellen verbreitet, die über keinen Warnauftrag verfügen. Eine unvollständige und inkonsistente Information der Bevölkerung bei Naturgefahrensituationen erhöht das Risiko von Fehlverhalten und damit für Personen- und Sachschäden. Als Voraussetzung für die Warnung und Alarmierung sind qualitativ zuverlässige meteorologische und hydrologische Vorhersagen, bei welchen im Rahmen der Analysen ebenfalls ein Optimierungspotenzial festgestellt wurde.</p><p>3./4.Mit den oben genannten Berichten werden dem Bundesrat Massnahmen (inklusive Umsetzungszeitplan) für die Behebung der identifizierten Mängel vorgeschlagen. Wie bereits erwähnt, wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2007 darüber befinden.</p><p>5. Nach Möglichkeit übermittelt das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, MeteoSchweiz, den Einsatzorganen des Bevölkerungsschutzes der Kantone und des Bundes 72 bis 36 Stunden vor einem erwarteten Unwetter eine Frühwarnung. Entwickelt oder bestätigt sich ein Unwetter innerhalb von weniger als 36 Stunden, warnt MeteoSchweiz den Bevölkerungsschutz mit einer Meteo-Warnung, die jeweils Unwetterinformationen an die Bevölkerung nach sich zieht. Diese Unwetterinformationen von MeteoSchweiz erreichen die Medienagenturen, die privaten Wetterbüros und die SRG eine Stunde später. Gleichzeitig stehen sie auf der Homepage von MeteoSchweiz und über die Telefonnummer 162 zur Verfügung. Mit einer Kurzinformation per SMS kann sich die interessierte Bevölkerung auf das Vorhandensein einer Unwetterinformation hinweisen lassen.</p><p>Die Zeitspanne von einer Stunde zwischen Meteo-Warnung an die Behörden und Unwetterinformation an die Bevölkerung wird aus Rücksicht auf die Einsatzorgane des Bevölkerungsschutzes beachtet: Bei einer gleichzeitigen Information an die Bevölkerung wäre eine erste Lagebeurteilung und Massnahmenplanung durch die Organe des Bevölkerungsschutzes nicht möglich, bevor die ersten Anrufe von Medien und Bürgerinnen und Bürger eintreffen. In Anbetracht der durchschnittlich mehr als 24-stündigen Vorwarnzeit erhöht diese einstündige Verzögerung das persönliche Risiko der Bevölkerung nicht.</p><p>Zudem werden die Behörden und die interessierte Bevölkerung im Fall von kurzfristig aufkommenden, kleinräumigen heftigen Gewittern, Sturmböen auf den Seen oder gefährlichen Strassenverhältnissen gleichzeitig gewarnt.</p><p>Vergleichbare Abläufe werden auch bei der Warnung der zuständigen Einsatzorgane im Fall von grosser Lawinengefahr und der Publizierung des Lawinenbulletins beachtet. Auf dem Gebiet der Hochwasserwarnung sind die Verantwortlichkeiten föderalistisch ausgestaltet und damit von Kanton zu Kanton verschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Umweltkatastrophen rufen nach schnellen Reaktionen. Kürzeste Zeitverzögerungen können Menschenleben kosten. Dies zeigt das Jahrhundert-Unwetter vom August 2005 auf tragische Weise. "Unwetterwarnungen" werden von Meteo Schweiz in Zusammenarbeit mit der Nationalen Alarmzentrale mit einem "kurzen zeitlichen Vorsprung" vor der Information von Medien und Bevölkerung an die für das Krisenmanagement zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone geliefert. Bei der Information der Bevölkerung scheint ein Manko zu bestehen. Zwei Berichte sind dazu vom Bundesrat in Auftrag gegeben: Das VBS soll Optimierungsmöglichkeiten in der Alarmierung und Warnung der Bevölkerung aufzeigen, Meteo Schweiz Optimierungsmöglichkeiten in der Nutzung der Informationskanäle. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>- Wieso sind die beiden Berichte bis heute noch nicht publiziert und bis wann darf man mit der Veröffentlichung der Ergebnisse rechnen? </p><p>- Worin sieht er die bisherigen Mängel bei der Warnung der Bevölkerung?</p><p>- Welche Verbesserungsmassnahmen zieht er in Betracht?</p><p>- Bis wann sollen Massnahmen umgesetzt werden? </p><p>- Kann er sich vorstellen, "Unwetterwarnungen" angesichts des grossen zeitlichen Drucks gleichzeitig den Behörden und den Medien zuzustellen? Falls nein, warum nicht?</p>
  • Unwetterkatastrophen. Prävention durch Information
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Hochwasserkatastrophe von Ende August 2005 stellte aufgrund der extremen Niederschlagsintensität, der langen Dauer und der grossen räumlichen Ausdehnung höchste Anforderungen an das System "Bevölkerungsschutz". Erkenntnisse aus den betroffenen Kantonen zeigen, dass sich das System, insbesondere die Alarmierungskaskade, grundsätzlich bewährt hat. Allerdings zeigten sich einige Schwachstellen. </p><p>Der Bundesrat hat deshalb das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit der nationalen Plattform Naturgefahren (PLANAT) zu untersuchen, wo allenfalls im Bereich von planerischen, organisatorischen und technischen Massnahmen Optimierungsmöglichkeiten für die Warnung und Alarmierung bestehen. Im Zusammenhang mit der überwiesenen Motion 05.3692 von Nationalrätin Wyss "Einheitliches meteorologisches Warnsystem" stellte der Bundesrat zudem einen durch das EDI zu verfassenden Bericht über die Warnung der Bevölkerung vor Naturgefahren und allenfalls notwendige Massnahmen in Aussicht.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Während der Auftrag an das VBS die Überprüfung des gesamten Prozesses der Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren umfasste, konzentrierte sich der geforderte Bericht des EDI auf die Nutzung der Massenmedien für die Information der Bevölkerung bei Naturgefahren. Die inhaltliche Ausrichtung erforderte jedoch eine enge Abstimmung der beiden Berichte. Diese liegen nun vor und werden zusammen mit entsprechenden Anträgen dem Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2007 unterbreitet und anschliessend veröffentlicht.</p><p>2. Bei vergangenen Unwettersituationen zeigten sich Schwachstellen in der Qualität und der zeitlichen Verfügbarkeit der Warnungen der Behörden. Daneben manifestierten sich gewisse Mängel in der Verfügbarkeit von Telematiksystemen. Zudem wurden die Unwetterinformationen, welche von den zuständigen Fachstellen des Bundes veröffentlicht wurden, nicht in der notwendigen Vollständigkeit und Konsequenz zeitgerecht von den Medien (insbesondere Radio und Fernsehen) an die Bevölkerung weiter geleitet. Zum Teil wurden auch anders lautende Informationen von Stellen verbreitet, die über keinen Warnauftrag verfügen. Eine unvollständige und inkonsistente Information der Bevölkerung bei Naturgefahrensituationen erhöht das Risiko von Fehlverhalten und damit für Personen- und Sachschäden. Als Voraussetzung für die Warnung und Alarmierung sind qualitativ zuverlässige meteorologische und hydrologische Vorhersagen, bei welchen im Rahmen der Analysen ebenfalls ein Optimierungspotenzial festgestellt wurde.</p><p>3./4.Mit den oben genannten Berichten werden dem Bundesrat Massnahmen (inklusive Umsetzungszeitplan) für die Behebung der identifizierten Mängel vorgeschlagen. Wie bereits erwähnt, wird der Bundesrat voraussichtlich im ersten Quartal 2007 darüber befinden.</p><p>5. Nach Möglichkeit übermittelt das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie, MeteoSchweiz, den Einsatzorganen des Bevölkerungsschutzes der Kantone und des Bundes 72 bis 36 Stunden vor einem erwarteten Unwetter eine Frühwarnung. Entwickelt oder bestätigt sich ein Unwetter innerhalb von weniger als 36 Stunden, warnt MeteoSchweiz den Bevölkerungsschutz mit einer Meteo-Warnung, die jeweils Unwetterinformationen an die Bevölkerung nach sich zieht. Diese Unwetterinformationen von MeteoSchweiz erreichen die Medienagenturen, die privaten Wetterbüros und die SRG eine Stunde später. Gleichzeitig stehen sie auf der Homepage von MeteoSchweiz und über die Telefonnummer 162 zur Verfügung. Mit einer Kurzinformation per SMS kann sich die interessierte Bevölkerung auf das Vorhandensein einer Unwetterinformation hinweisen lassen.</p><p>Die Zeitspanne von einer Stunde zwischen Meteo-Warnung an die Behörden und Unwetterinformation an die Bevölkerung wird aus Rücksicht auf die Einsatzorgane des Bevölkerungsschutzes beachtet: Bei einer gleichzeitigen Information an die Bevölkerung wäre eine erste Lagebeurteilung und Massnahmenplanung durch die Organe des Bevölkerungsschutzes nicht möglich, bevor die ersten Anrufe von Medien und Bürgerinnen und Bürger eintreffen. In Anbetracht der durchschnittlich mehr als 24-stündigen Vorwarnzeit erhöht diese einstündige Verzögerung das persönliche Risiko der Bevölkerung nicht.</p><p>Zudem werden die Behörden und die interessierte Bevölkerung im Fall von kurzfristig aufkommenden, kleinräumigen heftigen Gewittern, Sturmböen auf den Seen oder gefährlichen Strassenverhältnissen gleichzeitig gewarnt.</p><p>Vergleichbare Abläufe werden auch bei der Warnung der zuständigen Einsatzorgane im Fall von grosser Lawinengefahr und der Publizierung des Lawinenbulletins beachtet. Auf dem Gebiet der Hochwasserwarnung sind die Verantwortlichkeiten föderalistisch ausgestaltet und damit von Kanton zu Kanton verschieden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Umweltkatastrophen rufen nach schnellen Reaktionen. Kürzeste Zeitverzögerungen können Menschenleben kosten. Dies zeigt das Jahrhundert-Unwetter vom August 2005 auf tragische Weise. "Unwetterwarnungen" werden von Meteo Schweiz in Zusammenarbeit mit der Nationalen Alarmzentrale mit einem "kurzen zeitlichen Vorsprung" vor der Information von Medien und Bevölkerung an die für das Krisenmanagement zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone geliefert. Bei der Information der Bevölkerung scheint ein Manko zu bestehen. Zwei Berichte sind dazu vom Bundesrat in Auftrag gegeben: Das VBS soll Optimierungsmöglichkeiten in der Alarmierung und Warnung der Bevölkerung aufzeigen, Meteo Schweiz Optimierungsmöglichkeiten in der Nutzung der Informationskanäle. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>- Wieso sind die beiden Berichte bis heute noch nicht publiziert und bis wann darf man mit der Veröffentlichung der Ergebnisse rechnen? </p><p>- Worin sieht er die bisherigen Mängel bei der Warnung der Bevölkerung?</p><p>- Welche Verbesserungsmassnahmen zieht er in Betracht?</p><p>- Bis wann sollen Massnahmen umgesetzt werden? </p><p>- Kann er sich vorstellen, "Unwetterwarnungen" angesichts des grossen zeitlichen Drucks gleichzeitig den Behörden und den Medien zuzustellen? Falls nein, warum nicht?</p>
    • Unwetterkatastrophen. Prävention durch Information

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