Verhalten der Schweiz in der Budgetabstimmung des Europarates

ShortId
06.1158
Id
20061158
Updated
24.06.2025 22:32
Language
de
Title
Verhalten der Schweiz in der Budgetabstimmung des Europarates
AdditionalIndexing
10;Europarat;finanzielle Zusammenarbeit;Haushaltsplan;Haushaltsausgabe;Finanzhilfe
1
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L02K0904, Europarat
  • L04K10010206, finanzielle Zusammenarbeit
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat möchte zunächst sein Vertrauen in den Europarat unterstreichen. Nicht zuletzt dessen parlamentarischer Pfeiler verleiht der Organisation eine demokratische Legitimität. Der Bundesrat möchte auch daran erinnern, dass die Schlüsselrolle, welche die Organisation im Bereich der Menschenrechte, der Förderung des Rechtsstaates und der Demokratie innehat, seit langem den aussenpolitischen Zielen der Schweiz entspricht. </p><p>Bekanntlich ist die Organisation in Strassburg, wie übrigens auch die anderen internationalen Organisationen, zurzeit einem Wandel unterworfen. Wichtige Reformen werden durchgeführt. Diese hängen im Europarat vom allgemeinen Konsens der 46 Regierungen ab, die im Mai 2005, am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Warschau, eine Erklärung sowie einen Aktionsplan verabschiedeten. Diese beiden Dokumente bilden den Ausgangspunkt der gegenwärtigen Reformbemühungen. Zur ersten Priorität erklärt wurde die Langzeiteffizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dessen Überlastung bekannt ist. Nach diesem Gipfel trat das Ministerkomitee am 16. und 17. November 2005 zu seiner 115. Session zusammen. Die EDA-Vorsteherin, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, leitete die Schweizer Delegation. Sie erinnerte in ihrer Ansprache daran, dass die Schweiz dem Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaates, den Zielen des Europarates, verpflichtet ist. Bundesrätin Calmy-Rey hob hervor, dass es für den Europarat in Anbetracht beschränkter Budgetmittel nicht mehr infrage komme, seine Bemühungen weiterhin auf zwar unbestreitbar nützliche, aber nicht vorrangige Bereiche zu verzetteln, dass die Schweiz alle Tätigkeiten des Europarates - mit Ausnahme derjenigen betreffend die Menschenrechte - kritisch überprüfe und dass dieser Entscheid anlässlich der Annahme des Budgets 2006 zum ersten Mal angewendet werden soll. Die Folge davon ist, dass die zu erhöhenden Finanzmittel zugunsten des Gerichtshofes zwecks Eindämmung der Überlastung laufend zu einem Abbau der Aktivitäten ausserhalb der Menschenrechte im engeren Sinne führen wird, dies als logisches Ergebnis des seit Jahren angewandten realen Nullwachstums in Euro bei den Ausgaben. Ein solches Ausgabennullwachstum verlangt denn auch die Sparpolitik, welche in den Mitgliedstaaten befolgt wird.</p><p>Die Schweiz ist der Auffassung, dass diese Vorgabe weiterhin strikt angewendet werden soll. Sie hat deshalb auch für den Voranschlag 2007 die Instruktion einer alleinigen Erhöhung der Mittel aufgrund der in Euro berechneten Teuerung erlassen. Da die zusätzlichen Ausgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte trotz den eingeleiteten Sparmassnahmen 4 300 000 Euro betragen, verblieb ein Betrag von 1 400 000 Euro, den das Sekretariat des Europarates dem Voranschlag 2007 zufügen wollte. Doch ein solches Vorgehen verletzte den Grundsatz des Nullwachstums. Während der Voranschlag in den vergangenen Jahren einstimmig bewilligt wurde, kam es daher am 13. Dezember 2006 zur Abstimmung. Fünf Delegationen, darunter die schweizerische, stimmten dagegen, denn sie hatten sich ja der Politik des Nullwachstums bei den Ausgaben verpflichtet. Allerdings wurde diese Politik nur von einer Minderheit der Regierungsvertreter befolgt, die Mehrheit der Regierungsvertreter war vielmehr bereit, eine bescheidene Erhöhung von real plus 1,52 Prozent im Vergleich zu 2006 zu gewähren. Der ordentliche Haushalt für 2007 beläuft sich nun auf 197,2 Millionen Euro, was einem Wachstum von 3,72 Prozent entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es verfrüht ist, schon jetzt eine Stellungnahme im Hinblick auf die Verhandlungen über den Voranschlag 2008 festzusetzen. Ausserdem findet er, dass vor jeder Verhandlung über den Haushalt eine bestimmte Ausgangshaltung einzunehmen sei, vor allem bezüglich Gewährung der Aufstockung der Budgetmittel lediglich im Umfange des nominellen Wachstums (Teuerungsausgleich). Diese Haltung darf nicht bereits am Anfang unterhöhlt werden. Im Übrigen findet der Bundesrat, es müsse ständig Druck auf den Europarat ausgeübt werden, damit die Konzentrierung auf die drei Kernbereiche des Europarates fortgesetzt werde, d. h. die Ausgabenerhöhung zugunsten der Menschenrechte erfolgt, vor allem zugunsten des Gerichtshofes, dies zulasten zwar unbestreitbar nützlicher, aber nicht vorrangiger Bereiche.</p><p>Der Bundesrat findet, dass die Debatte um den Voranschlag sich dabei als günstige Gelegenheit bietet, Nebenbereiche zugunsten von Kernaufgaben abzubauen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 13. Dezember 2006 hat offenbar die Schweiz mit Grossbritannien, Slowenien, der Ukraine und Portugal gegen die leichte Erhöhung des Budgets 2007 des Europarates gestimmt, obwohl die Erhöhung des schweizerischen Beitrages geringfügig gewesen wäre, die schweizerische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung seit Jahren auf den höheren Finanzbedarf des Europarates hingewiesen hat, die Mehrheit der Stimmberechtigten die Arbeit des Europarates als Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte in Europa der 800 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sehr unterstützt und die Erweiterung der Mitgliedstaaten und die damit verbundene zusätzliche Arbeit eine solche sanfte Budgeterhöhung mehr als rechtfertigt.</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob er bereit ist, seine Position zu überdenken und im kommenden Jahr eine sanfte Erhöhung des Budgets 2008 des Europarates zu unterstützen.</p>
  • Verhalten der Schweiz in der Budgetabstimmung des Europarates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat möchte zunächst sein Vertrauen in den Europarat unterstreichen. Nicht zuletzt dessen parlamentarischer Pfeiler verleiht der Organisation eine demokratische Legitimität. Der Bundesrat möchte auch daran erinnern, dass die Schlüsselrolle, welche die Organisation im Bereich der Menschenrechte, der Förderung des Rechtsstaates und der Demokratie innehat, seit langem den aussenpolitischen Zielen der Schweiz entspricht. </p><p>Bekanntlich ist die Organisation in Strassburg, wie übrigens auch die anderen internationalen Organisationen, zurzeit einem Wandel unterworfen. Wichtige Reformen werden durchgeführt. Diese hängen im Europarat vom allgemeinen Konsens der 46 Regierungen ab, die im Mai 2005, am Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Warschau, eine Erklärung sowie einen Aktionsplan verabschiedeten. Diese beiden Dokumente bilden den Ausgangspunkt der gegenwärtigen Reformbemühungen. Zur ersten Priorität erklärt wurde die Langzeiteffizienz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dessen Überlastung bekannt ist. Nach diesem Gipfel trat das Ministerkomitee am 16. und 17. November 2005 zu seiner 115. Session zusammen. Die EDA-Vorsteherin, Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, leitete die Schweizer Delegation. Sie erinnerte in ihrer Ansprache daran, dass die Schweiz dem Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaates, den Zielen des Europarates, verpflichtet ist. Bundesrätin Calmy-Rey hob hervor, dass es für den Europarat in Anbetracht beschränkter Budgetmittel nicht mehr infrage komme, seine Bemühungen weiterhin auf zwar unbestreitbar nützliche, aber nicht vorrangige Bereiche zu verzetteln, dass die Schweiz alle Tätigkeiten des Europarates - mit Ausnahme derjenigen betreffend die Menschenrechte - kritisch überprüfe und dass dieser Entscheid anlässlich der Annahme des Budgets 2006 zum ersten Mal angewendet werden soll. Die Folge davon ist, dass die zu erhöhenden Finanzmittel zugunsten des Gerichtshofes zwecks Eindämmung der Überlastung laufend zu einem Abbau der Aktivitäten ausserhalb der Menschenrechte im engeren Sinne führen wird, dies als logisches Ergebnis des seit Jahren angewandten realen Nullwachstums in Euro bei den Ausgaben. Ein solches Ausgabennullwachstum verlangt denn auch die Sparpolitik, welche in den Mitgliedstaaten befolgt wird.</p><p>Die Schweiz ist der Auffassung, dass diese Vorgabe weiterhin strikt angewendet werden soll. Sie hat deshalb auch für den Voranschlag 2007 die Instruktion einer alleinigen Erhöhung der Mittel aufgrund der in Euro berechneten Teuerung erlassen. Da die zusätzlichen Ausgaben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte trotz den eingeleiteten Sparmassnahmen 4 300 000 Euro betragen, verblieb ein Betrag von 1 400 000 Euro, den das Sekretariat des Europarates dem Voranschlag 2007 zufügen wollte. Doch ein solches Vorgehen verletzte den Grundsatz des Nullwachstums. Während der Voranschlag in den vergangenen Jahren einstimmig bewilligt wurde, kam es daher am 13. Dezember 2006 zur Abstimmung. Fünf Delegationen, darunter die schweizerische, stimmten dagegen, denn sie hatten sich ja der Politik des Nullwachstums bei den Ausgaben verpflichtet. Allerdings wurde diese Politik nur von einer Minderheit der Regierungsvertreter befolgt, die Mehrheit der Regierungsvertreter war vielmehr bereit, eine bescheidene Erhöhung von real plus 1,52 Prozent im Vergleich zu 2006 zu gewähren. Der ordentliche Haushalt für 2007 beläuft sich nun auf 197,2 Millionen Euro, was einem Wachstum von 3,72 Prozent entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es verfrüht ist, schon jetzt eine Stellungnahme im Hinblick auf die Verhandlungen über den Voranschlag 2008 festzusetzen. Ausserdem findet er, dass vor jeder Verhandlung über den Haushalt eine bestimmte Ausgangshaltung einzunehmen sei, vor allem bezüglich Gewährung der Aufstockung der Budgetmittel lediglich im Umfange des nominellen Wachstums (Teuerungsausgleich). Diese Haltung darf nicht bereits am Anfang unterhöhlt werden. Im Übrigen findet der Bundesrat, es müsse ständig Druck auf den Europarat ausgeübt werden, damit die Konzentrierung auf die drei Kernbereiche des Europarates fortgesetzt werde, d. h. die Ausgabenerhöhung zugunsten der Menschenrechte erfolgt, vor allem zugunsten des Gerichtshofes, dies zulasten zwar unbestreitbar nützlicher, aber nicht vorrangiger Bereiche.</p><p>Der Bundesrat findet, dass die Debatte um den Voranschlag sich dabei als günstige Gelegenheit bietet, Nebenbereiche zugunsten von Kernaufgaben abzubauen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 13. Dezember 2006 hat offenbar die Schweiz mit Grossbritannien, Slowenien, der Ukraine und Portugal gegen die leichte Erhöhung des Budgets 2007 des Europarates gestimmt, obwohl die Erhöhung des schweizerischen Beitrages geringfügig gewesen wäre, die schweizerische Delegation in der Parlamentarischen Versammlung seit Jahren auf den höheren Finanzbedarf des Europarates hingewiesen hat, die Mehrheit der Stimmberechtigten die Arbeit des Europarates als Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte in Europa der 800 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner sehr unterstützt und die Erweiterung der Mitgliedstaaten und die damit verbundene zusätzliche Arbeit eine solche sanfte Budgeterhöhung mehr als rechtfertigt.</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob er bereit ist, seine Position zu überdenken und im kommenden Jahr eine sanfte Erhöhung des Budgets 2008 des Europarates zu unterstützen.</p>
    • Verhalten der Schweiz in der Budgetabstimmung des Europarates

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