Verabschiedung der Chemikalienverordnung Reach. Wird die Schweiz nachziehen?

ShortId
06.1160
Id
20061160
Updated
14.11.2025 08:47
Language
de
Title
Verabschiedung der Chemikalienverordnung Reach. Wird die Schweiz nachziehen?
AdditionalIndexing
52;10;Produktesicherheit;Giftstoff;Schadstoff;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;chemische Industrie;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K07050103, chemische Industrie
  • L05K0706010306, Produktesicherheit
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L04K06020101, Schadstoff
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren das schweizerische Chemikalienrecht wiederholt an dasjenige der EG angeglichen. Dadurch konnten Handelshemmnisse abgebaut und konnte das Schutzniveau erhalten oder gar erhöht werden. Nach dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung Reach in der EU werden zwischen dem schweizerischen und dem EG-Chemikalienrecht erneut wesentliche Unterschiede bestehen. Der Bundesrat erachtet es für notwendig, Handelshemmnisse auch künftig zu vermeiden und in der Schweiz ein möglichst hohes Schutzniveau anzustreben, das mit jenem in den EU-Staaten vergleichbar ist.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit, Umwelt und des Staatssekretariates für Wirtschaft prüft zurzeit die Auswirkungen, die Reach mit oder ohne Anpassung unseres Rechtes auf die Schweiz hat. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheiden, in welchem Umfang und wann das schweizerische Chemikalienrecht an Reach angepasst werden soll. Die Reach-Verordnung sieht die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen ausdrücklich vor. Im Rahmen der obenerwähnten Abklärungen lässt der Bundesrat auch prüfen, ob auf dieser Basis eine Zusammenarbeit mit der EU realisiert werden soll und kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Europaparlament hat am 18. Dezember 2006 die Chemikalienverordnung Reach (Englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) verabschiedet. Diese Verordnung erlaubt es, die Sicherheit von rund 30 000 chemischen Stoffen zu prüfen, die vor 1981 - also bevor die Zulassungspflicht eingeführt wurde - in Verkehr gebracht wurden und in jährlichen Mengen von mehr als einer Tonne hergestellt und eingeführt werden. Darunter befinden sich fast 3000 gefährliche Stoffe, die einem strengen Zulassungsverfahren unterzogen werden, wobei es keine Garantie gibt, dass sie weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen.</p><p>Gemäss dem Projekt Reach kommt für besonders besorgniserregende Stoffe, insbesondere für Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften sowie für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Stoffe, ein spezielles Zulassungsverfahren zur Anwendung. Diese Stoffe dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden, es sei denn, es liege eine Bewilligung der Kommission vor, die sich an den Empfehlungen der neu zu schaffenden Europäischen Agentur für chemische Stoffe orientiert.</p><p>Die Reglementierung basiert auf dem Prinzip, dass bei der Herstellung, dem Import und der Einführung von chemischen Stoffen auf dem Markt Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein geboten sind, damit unter vorhersehbaren Bedingungen verhindert werden kann, dass die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Schaden erleiden.</p><p>Dies setzt insbesondere voraus, dass alle nützlichen Informationen über die betroffenen Stoffe gesammelt werden und die Empfehlungen hinsichtlich des Risikomanagements in die Verteilkette einfliessen.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts dieser neuen europäischen Regelung bereit, eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung auszuarbeiten, damit in der Schweiz mindestens die gleichen Anforderungen gelten wie bei unseren europäischen Nachbarn? Ist er ebenfalls bereit, die Bestimmungen der neu zu schaffenden Agentur für chemische Stoffe in Helsinki zu übernehmen oder zumindest mit der Agentur zusammenzuarbeiten?</p>
  • Verabschiedung der Chemikalienverordnung Reach. Wird die Schweiz nachziehen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren das schweizerische Chemikalienrecht wiederholt an dasjenige der EG angeglichen. Dadurch konnten Handelshemmnisse abgebaut und konnte das Schutzniveau erhalten oder gar erhöht werden. Nach dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung Reach in der EU werden zwischen dem schweizerischen und dem EG-Chemikalienrecht erneut wesentliche Unterschiede bestehen. Der Bundesrat erachtet es für notwendig, Handelshemmnisse auch künftig zu vermeiden und in der Schweiz ein möglichst hohes Schutzniveau anzustreben, das mit jenem in den EU-Staaten vergleichbar ist.</p><p>Eine interdepartementale Arbeitsgruppe der Bundesämter für Gesundheit, Umwelt und des Staatssekretariates für Wirtschaft prüft zurzeit die Auswirkungen, die Reach mit oder ohne Anpassung unseres Rechtes auf die Schweiz hat. Der Bundesrat wird gestützt auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen entscheiden, in welchem Umfang und wann das schweizerische Chemikalienrecht an Reach angepasst werden soll. Die Reach-Verordnung sieht die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen ausdrücklich vor. Im Rahmen der obenerwähnten Abklärungen lässt der Bundesrat auch prüfen, ob auf dieser Basis eine Zusammenarbeit mit der EU realisiert werden soll und kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Europaparlament hat am 18. Dezember 2006 die Chemikalienverordnung Reach (Englisch: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) verabschiedet. Diese Verordnung erlaubt es, die Sicherheit von rund 30 000 chemischen Stoffen zu prüfen, die vor 1981 - also bevor die Zulassungspflicht eingeführt wurde - in Verkehr gebracht wurden und in jährlichen Mengen von mehr als einer Tonne hergestellt und eingeführt werden. Darunter befinden sich fast 3000 gefährliche Stoffe, die einem strengen Zulassungsverfahren unterzogen werden, wobei es keine Garantie gibt, dass sie weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen.</p><p>Gemäss dem Projekt Reach kommt für besonders besorgniserregende Stoffe, insbesondere für Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen oder sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften sowie für krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Stoffe, ein spezielles Zulassungsverfahren zur Anwendung. Diese Stoffe dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden, es sei denn, es liege eine Bewilligung der Kommission vor, die sich an den Empfehlungen der neu zu schaffenden Europäischen Agentur für chemische Stoffe orientiert.</p><p>Die Reglementierung basiert auf dem Prinzip, dass bei der Herstellung, dem Import und der Einführung von chemischen Stoffen auf dem Markt Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein geboten sind, damit unter vorhersehbaren Bedingungen verhindert werden kann, dass die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Schaden erleiden.</p><p>Dies setzt insbesondere voraus, dass alle nützlichen Informationen über die betroffenen Stoffe gesammelt werden und die Empfehlungen hinsichtlich des Risikomanagements in die Verteilkette einfliessen.</p><p>Ist der Bundesrat angesichts dieser neuen europäischen Regelung bereit, eine Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung auszuarbeiten, damit in der Schweiz mindestens die gleichen Anforderungen gelten wie bei unseren europäischen Nachbarn? Ist er ebenfalls bereit, die Bestimmungen der neu zu schaffenden Agentur für chemische Stoffe in Helsinki zu übernehmen oder zumindest mit der Agentur zusammenzuarbeiten?</p>
    • Verabschiedung der Chemikalienverordnung Reach. Wird die Schweiz nachziehen?

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