Schutz von iranischen Flüchtlingen im Irak

ShortId
06.1161
Id
20061161
Updated
24.06.2025 22:44
Language
de
Title
Schutz von iranischen Flüchtlingen im Irak
AdditionalIndexing
08;Flüchtling;Irak;Ausschaffung;Iran;internationales humanitäres Recht
1
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L05K0303010603, Iran
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kennt die Problematik der iranischen Staatsangehörigen - Mitglieder der Organisation Volksmujahedin oder "Modjahedin-e-Khalq" (MEK) -, die sich im Irak aufhalten, und verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Garbani 04.3303, "Irak. 4000 iranische Regimegegner in Gefahr".</p><p>Die MEK wird von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als terroristische Organisation betrachtet. Die etwa 4000 Kämpfer der Nationalen Befreiungsarme (des bewaffneten Arms der MEK) im Irak, befinden sich seit 2003 im Lager von Ashraf, das etwa hundert Kilometer von Bagdad entfernt liegt. Die multinationalen Streitkräfte in Irak (MNF-I) sind für den Schutz dieses Lagers zuständig.</p><p>Die iranische Regierung hat den meisten Menschen, die sich im Lager in Ashraf befinden, eine Amnestie angeboten. Die Leitung der MEK hat es jedoch abgelehnt, eine solche Amnestie anzunehmen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der irakischen Regierung ist, eine befriedigende Lösung für die Menschen in diesem Lager zu finden.</p><p>Er ist zudem der Auffassung, dass die irakische Regierung, genauso wie die MNF-I, verpflichtet ist, das geltende Völkerrecht und insbesondere die einschlägigen Übereinkommen über Menschen- und Flüchtlingsrechte einzuhalten. Dabei müssen die zuständigen Behörden im Irak das Prinzip der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) respektieren, das bei Menschen zur Anwendung kommt, deren körperliche oder geistige Integrität in ihrem Herkunftsland gefährdet wäre.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen um das Lager von Ashraf weiterhin aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat kennt die Problematik der iranischen Staatsangehörigen - Mitglieder der Organisation Volksmujahedin oder "Modjahedin-e-Khalq" (MEK) -, die sich im Irak aufhalten, und verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Garbani 04.3303, "Irak. 4000 iranische Regimegegner in Gefahr".</p><p>Die MEK wird von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als terroristische Organisation betrachtet. Die etwa 4000 Kämpfer der Nationalen Befreiungsarme (des bewaffneten Arms der MEK) im Irak, befinden sich seit 2003 im Lager von Ashraf, das etwa hundert Kilometer von Bagdad entfernt liegt. Die multinationalen Streitkräfte in Irak (MNF-I) sind für den Schutz dieses Lagers zuständig.</p><p>Die iranische Regierung hat den meisten Menschen, die sich im Lager in Ashraf befinden, eine Amnestie angeboten. Die Leitung der MEK hat es jedoch abgelehnt, eine solche Amnestie anzunehmen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der irakischen Regierung ist, eine befriedigende Lösung für die Menschen in diesem Lager zu finden.</p><p>Er ist zudem der Auffassung, dass die irakische Regierung, genauso wie die MNF-I, verpflichtet ist, das geltende Völkerrecht und insbesondere die einschlägigen Übereinkommen über Menschen- und Flüchtlingsrechte einzuhalten. Dabei müssen die zuständigen Behörden im Irak das Prinzip der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) respektieren, das bei Menschen zur Anwendung kommt, deren körperliche oder geistige Integrität in ihrem Herkunftsland gefährdet wäre.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen um das Lager von Ashraf weiterhin aufmerksam.</p>
  • <p>Die Bewegung der iranischen Volksmujahedin demonstriert seit Monaten vor dem Uno-Flüchtlingshochkommissariat dafür, dass iranische Flüchtlinge im Irak nicht am 31. Dezember 2006 durch den Irak in den Iran zurückgeschafft werden. Diese iranischen Flüchtlinge werden vom IKRK als Flüchtlinge gemäss der vierten Genfer Konvention anerkannt.</p><p>Hat sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen über die Situation informiert? Hat sie präzise Zusicherungen über die Nichtausschaffung dieser iranischen Gruppierung erhalten, und wenn ja, welche?</p>
  • Schutz von iranischen Flüchtlingen im Irak
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kennt die Problematik der iranischen Staatsangehörigen - Mitglieder der Organisation Volksmujahedin oder "Modjahedin-e-Khalq" (MEK) -, die sich im Irak aufhalten, und verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Garbani 04.3303, "Irak. 4000 iranische Regimegegner in Gefahr".</p><p>Die MEK wird von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als terroristische Organisation betrachtet. Die etwa 4000 Kämpfer der Nationalen Befreiungsarme (des bewaffneten Arms der MEK) im Irak, befinden sich seit 2003 im Lager von Ashraf, das etwa hundert Kilometer von Bagdad entfernt liegt. Die multinationalen Streitkräfte in Irak (MNF-I) sind für den Schutz dieses Lagers zuständig.</p><p>Die iranische Regierung hat den meisten Menschen, die sich im Lager in Ashraf befinden, eine Amnestie angeboten. Die Leitung der MEK hat es jedoch abgelehnt, eine solche Amnestie anzunehmen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der irakischen Regierung ist, eine befriedigende Lösung für die Menschen in diesem Lager zu finden.</p><p>Er ist zudem der Auffassung, dass die irakische Regierung, genauso wie die MNF-I, verpflichtet ist, das geltende Völkerrecht und insbesondere die einschlägigen Übereinkommen über Menschen- und Flüchtlingsrechte einzuhalten. Dabei müssen die zuständigen Behörden im Irak das Prinzip der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) respektieren, das bei Menschen zur Anwendung kommt, deren körperliche oder geistige Integrität in ihrem Herkunftsland gefährdet wäre.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen um das Lager von Ashraf weiterhin aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat kennt die Problematik der iranischen Staatsangehörigen - Mitglieder der Organisation Volksmujahedin oder "Modjahedin-e-Khalq" (MEK) -, die sich im Irak aufhalten, und verweist auf seine Antwort auf die Interpellation Garbani 04.3303, "Irak. 4000 iranische Regimegegner in Gefahr".</p><p>Die MEK wird von den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union als terroristische Organisation betrachtet. Die etwa 4000 Kämpfer der Nationalen Befreiungsarme (des bewaffneten Arms der MEK) im Irak, befinden sich seit 2003 im Lager von Ashraf, das etwa hundert Kilometer von Bagdad entfernt liegt. Die multinationalen Streitkräfte in Irak (MNF-I) sind für den Schutz dieses Lagers zuständig.</p><p>Die iranische Regierung hat den meisten Menschen, die sich im Lager in Ashraf befinden, eine Amnestie angeboten. Die Leitung der MEK hat es jedoch abgelehnt, eine solche Amnestie anzunehmen.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der irakischen Regierung ist, eine befriedigende Lösung für die Menschen in diesem Lager zu finden.</p><p>Er ist zudem der Auffassung, dass die irakische Regierung, genauso wie die MNF-I, verpflichtet ist, das geltende Völkerrecht und insbesondere die einschlägigen Übereinkommen über Menschen- und Flüchtlingsrechte einzuhalten. Dabei müssen die zuständigen Behörden im Irak das Prinzip der Nichtrückschiebung (Non-Refoulement) respektieren, das bei Menschen zur Anwendung kommt, deren körperliche oder geistige Integrität in ihrem Herkunftsland gefährdet wäre.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen um das Lager von Ashraf weiterhin aufmerksam.</p>
    • <p>Die Bewegung der iranischen Volksmujahedin demonstriert seit Monaten vor dem Uno-Flüchtlingshochkommissariat dafür, dass iranische Flüchtlinge im Irak nicht am 31. Dezember 2006 durch den Irak in den Iran zurückgeschafft werden. Diese iranischen Flüchtlinge werden vom IKRK als Flüchtlinge gemäss der vierten Genfer Konvention anerkannt.</p><p>Hat sich die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen über die Situation informiert? Hat sie präzise Zusicherungen über die Nichtausschaffung dieser iranischen Gruppierung erhalten, und wenn ja, welche?</p>
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