Waffenausfuhren nach Pakistan, Indien, Saudi-Arabien und Emirate
- ShortId
-
06.1165
- Id
-
20061165
- Updated
-
14.11.2025 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Waffenausfuhren nach Pakistan, Indien, Saudi-Arabien und Emirate
- AdditionalIndexing
-
09;421;Bewilligung;Pakistan;Saudi-Arabien;Indien;Afghanistan;Vereinigte Arabische Emirate;Kernwaffe;Beziehung Legislative-Exekutive;Menschenrechte;GPK;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L04K03030403, Indien
- L04K03030406, Pakistan
- L05K0303010607, Saudi-Arabien
- L05K0806010102, Bewilligung
- L03K050202, Menschenrechte
- L06K080303010103, GPK
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L05K0402040101, Kernwaffe
- L04K03030101, Afghanistan
- L05K0303010608, Vereinigte Arabische Emirate
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Ausfuhrgesuche für Indien und Pakistan wurden Anfang Sommer 2006 eingereicht. Ein Zuwarten mit ihrer Behandlung bis zur Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der GPK-N Ende Februar 2007 war nicht möglich. </p><p>2. Die Spannungen zwischen Indien und Pakistan haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert (Öffnung der Waffenstillstandslinie, Eröffnung einer Buslinie, Wiederaufnahme von Treffen auf Staats- und Regierungschefebene). Dieser Umstand war wesentlich für den Entscheid des Bundesrates vom 29. Juni 2005, das nach den Atomversuchen dieser beiden Länder im Jahre 1998 verhängte faktische Ausfuhrverbot aufzuheben. Dem Bewilligungskriterium der Respektierung der Menschenrechte misst er weiterhin grosse Bedeutung bei. Bei seinem Entscheid vom 15. Dezember 2006 war sich der Bundesrat bewusst, dass es bezüglich der Respektierung der Menschenrechte in Indien noch Probleme gibt. Nach seiner Beurteilung kann allerdings nicht von schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgegangen werden, was zur Folge hätte, dass kein Kriegsmaterial nach Indien exportiert werden dürfte. Auch in Pakistan sind bezüglich der Menschenrechtssituation Fortschritte erkennbar. Der oberste Gerichtshof Pakistans hat in jüngster Zeit verschiedene Urteile zugunsten der Menschenrechte gefällt. Bei den durch den Bundesrat bewilligten Exporten nach Pakistan geht es im Übrigen um die Lieferung von Fliegerabwehrkanonen, die ausschliesslich dem Objektschutz dienen. </p><p>Nach Saudi-Arabien wurden seit Inkrafttreten des neuen Kriegsmaterialgesetzes im Jahre 1998 wiederholt Ausfuhrgesuche bewilligt. Die Menschenrechtssituation hat sich seit den letzten Beschlüssen des Bundesrates vom 22. März 2004 und 10. März 2006 nicht verändert. Eine begründete Veranlassung für eine Änderung der bisherigen Politik ist deshalb nicht gegeben. Die Lage der Menschenrechte und die entwicklungspolitische Situation in der Region sind dennoch weiterhin aufmerksam im Auge zu behalten.</p><p>3. Indien ist zwar noch immer nicht dem Kernwaffensperrvertrag und dem Kernwaffenteststopp-Vertrag beigetrete, und es ist nicht davon auszugehen, das es dies in absehbarer Zeit tun wird. Es hat damit aber keine völkerrechtlichen Pflichten verletzt. Die auf diesem Umstand basierenden internationalen Konsequenzen nehmen kontinuierlich ab.</p><p>Betreffend den Kaschmir-Konflikt und die atomare Bewaffnung Indiens und Pakistans wird im Übrigen auf die Ausführungen in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fetz 06.3887 verwiesen.</p><p>4. Die indische National Security Guard ("Black Cats") hat u. a. die Bekämpfung des Terrorismus zur Aufgabe. Im Übrigen wird auf Ausführungen in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fetz 06.3887 verwiesen.</p><p>5. Nach Wissen des Bundesrates hat Saudi-Arabien bisher keine interventionistische Politik verfolgt. Es bestehen aktuell auch keine konkreten Hinweise dafür, dass sich diese Haltung ändern wird.</p><p>6. Seit dem Jahre 2001 hat die pakistanische Regierung offiziell jegliche Unterstützung zugunsten der Taliban eingestellt. Der Bundesrat verfügt über keinerlei Anhaltspunkte, welche zu einer anderen Beurteilung führen könnten. Gemäss Angaben aus mehreren zuverlässigen Quellen befindet sich der Führer der Taliban in der Grenzregion Waziristan, ein "Stammgebiet", das einen Sonderstatus geniesst. Zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit Pakistans hat die Regierung in dieser Region fast 70 000 Soldaten stationiert, um gegen die Taliban vorzugehen. Eines der Hauptprobleme ist der Umstand, dass die Grenzen durchlässig sind und der Grenzverlauf künstlicher Natur ist. Die Bevölkerung beidseits der Grenze gehört zur selben Ethnie (Paschtunen) bzw. hat die gleiche Stammzugehörigkeit und anerkennt den Grenzverlauf nicht.</p><p>7. Die Lieferung von Fliegerabwehrkanonen war kein Gesprächsthema beim Besuch von Bundesrat Samuel Schmid vom 28. Oktober bis 1. November 2006 in Pakistan.</p><p>8. Das Gesuch für die Vermittlung von Panzerabwehrwaffen in die Vereinigten Arabischen Emirate bleibt hängig, bis weitere Abklärungen über die sicherheits- und aussenpolitischen sowie industriellen Aspekte vorgenommen worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat in ihrem Bericht vom 7. November 2006 die Entscheide des Bundesrates vom Juni 2005, Kriegsmaterial oder Rüstungs-Know-how nach Pakistan und Indien zu liefern, stark kritisiert. Den Entscheid bezüglich Indien hielt die GPK für "problematisch", und das Geschäft mit Pakistan "hätte der Bundesrat nicht bewilligen sollen". Trotzdem hat der Bundesrat erneut Bewilligungen für Waffenlieferungen in diese beiden Länder erteilt.</p><p>Trotz einer gewissen Entspannung im Kaschmir-Konflikt stellten das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge wie auch Human Rights Watch (HRW) im Jahr 2005 wiederholte, schwere Menschenrechtsverletzungen der indischen Streitkräfte im Kaschmir und im Nordosten des Landes fest (GPK-N-Bericht, S. 12). In Pakistan lässt gemäss HRW die Menschenrechtslage zu wünschen übrig (GPK-N-Bericht, S. 13). In Saudi-Arabien ist die Menschenrechtslage gemäss HRW äusserst prekär, u. a. Todesstrafe für Minderjährige, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, Folter und willkürliche Verhaftungen.</p><p>Als Antragsteller des GPK-N-Berichtes stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb erteilte er Ausfuhrbewilligungen für Indien und Pakistan, obwohl Waffenlieferungen in diese beiden Länder erst kürzlich von der GPK-N kritisiert worden sind und seine eigene Stellungnahme zum GPK-N-Bericht gar noch nicht vorliegt?</p><p>2. Wieso hat er trotz den zitierten Menschenrechtsbedenken die Ausfuhrbewilligung für die drei Länder erteilt?</p><p>3. Warum reichen weder der Kaschmir-Konflikt noch die atomare Bewaffnung der beiden Länder, um eine Bewilligung zu verweigern? Weshalb kommen die in der Kriegsmaterialverordnung erwähnten Kriterien "der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität" sowie "das Verhalten des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft" nicht zum Tragen?</p><p>4. Was meint er zum Risiko, dass die berüchtigten "Black Cats" mit den Sturmgewehren in Indien Menschenrechte verletzen?</p><p>5. Was meint er zur Drohung Saudi-Arabiens, allenfalls in Irak militärisch zu intervenieren (IHT, 14. Dezember 2006)?</p><p>6. Was meint der Bundesrat zum Vorwurf des afghanischen Präsidenten Hamid Karzai, Pakistan würde die Taliban unterstützen und es hoffe, "aus uns Sklaven zu machen" ("Le Monde", 15. Dezember 2006)?</p><p>7. War der problematische Waffendeal mit Pakistan auch ein Thema der kürzlichen Reise von Bundesrat Samuel Schmid?</p><p>8. Wie steht es um das Panzerabwehrgeschäft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten?</p>
- Waffenausfuhren nach Pakistan, Indien, Saudi-Arabien und Emirate
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Ausfuhrgesuche für Indien und Pakistan wurden Anfang Sommer 2006 eingereicht. Ein Zuwarten mit ihrer Behandlung bis zur Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der GPK-N Ende Februar 2007 war nicht möglich. </p><p>2. Die Spannungen zwischen Indien und Pakistan haben sich in den letzten Jahren deutlich verringert (Öffnung der Waffenstillstandslinie, Eröffnung einer Buslinie, Wiederaufnahme von Treffen auf Staats- und Regierungschefebene). Dieser Umstand war wesentlich für den Entscheid des Bundesrates vom 29. Juni 2005, das nach den Atomversuchen dieser beiden Länder im Jahre 1998 verhängte faktische Ausfuhrverbot aufzuheben. Dem Bewilligungskriterium der Respektierung der Menschenrechte misst er weiterhin grosse Bedeutung bei. Bei seinem Entscheid vom 15. Dezember 2006 war sich der Bundesrat bewusst, dass es bezüglich der Respektierung der Menschenrechte in Indien noch Probleme gibt. Nach seiner Beurteilung kann allerdings nicht von schwerwiegenden und systematischen Menschenrechtsverletzungen ausgegangen werden, was zur Folge hätte, dass kein Kriegsmaterial nach Indien exportiert werden dürfte. Auch in Pakistan sind bezüglich der Menschenrechtssituation Fortschritte erkennbar. Der oberste Gerichtshof Pakistans hat in jüngster Zeit verschiedene Urteile zugunsten der Menschenrechte gefällt. Bei den durch den Bundesrat bewilligten Exporten nach Pakistan geht es im Übrigen um die Lieferung von Fliegerabwehrkanonen, die ausschliesslich dem Objektschutz dienen. </p><p>Nach Saudi-Arabien wurden seit Inkrafttreten des neuen Kriegsmaterialgesetzes im Jahre 1998 wiederholt Ausfuhrgesuche bewilligt. Die Menschenrechtssituation hat sich seit den letzten Beschlüssen des Bundesrates vom 22. März 2004 und 10. März 2006 nicht verändert. Eine begründete Veranlassung für eine Änderung der bisherigen Politik ist deshalb nicht gegeben. Die Lage der Menschenrechte und die entwicklungspolitische Situation in der Region sind dennoch weiterhin aufmerksam im Auge zu behalten.</p><p>3. Indien ist zwar noch immer nicht dem Kernwaffensperrvertrag und dem Kernwaffenteststopp-Vertrag beigetrete, und es ist nicht davon auszugehen, das es dies in absehbarer Zeit tun wird. Es hat damit aber keine völkerrechtlichen Pflichten verletzt. Die auf diesem Umstand basierenden internationalen Konsequenzen nehmen kontinuierlich ab.</p><p>Betreffend den Kaschmir-Konflikt und die atomare Bewaffnung Indiens und Pakistans wird im Übrigen auf die Ausführungen in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fetz 06.3887 verwiesen.</p><p>4. Die indische National Security Guard ("Black Cats") hat u. a. die Bekämpfung des Terrorismus zur Aufgabe. Im Übrigen wird auf Ausführungen in der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Fetz 06.3887 verwiesen.</p><p>5. Nach Wissen des Bundesrates hat Saudi-Arabien bisher keine interventionistische Politik verfolgt. Es bestehen aktuell auch keine konkreten Hinweise dafür, dass sich diese Haltung ändern wird.</p><p>6. Seit dem Jahre 2001 hat die pakistanische Regierung offiziell jegliche Unterstützung zugunsten der Taliban eingestellt. Der Bundesrat verfügt über keinerlei Anhaltspunkte, welche zu einer anderen Beurteilung führen könnten. Gemäss Angaben aus mehreren zuverlässigen Quellen befindet sich der Führer der Taliban in der Grenzregion Waziristan, ein "Stammgebiet", das einen Sonderstatus geniesst. Zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit Pakistans hat die Regierung in dieser Region fast 70 000 Soldaten stationiert, um gegen die Taliban vorzugehen. Eines der Hauptprobleme ist der Umstand, dass die Grenzen durchlässig sind und der Grenzverlauf künstlicher Natur ist. Die Bevölkerung beidseits der Grenze gehört zur selben Ethnie (Paschtunen) bzw. hat die gleiche Stammzugehörigkeit und anerkennt den Grenzverlauf nicht.</p><p>7. Die Lieferung von Fliegerabwehrkanonen war kein Gesprächsthema beim Besuch von Bundesrat Samuel Schmid vom 28. Oktober bis 1. November 2006 in Pakistan.</p><p>8. Das Gesuch für die Vermittlung von Panzerabwehrwaffen in die Vereinigten Arabischen Emirate bleibt hängig, bis weitere Abklärungen über die sicherheits- und aussenpolitischen sowie industriellen Aspekte vorgenommen worden sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat in ihrem Bericht vom 7. November 2006 die Entscheide des Bundesrates vom Juni 2005, Kriegsmaterial oder Rüstungs-Know-how nach Pakistan und Indien zu liefern, stark kritisiert. Den Entscheid bezüglich Indien hielt die GPK für "problematisch", und das Geschäft mit Pakistan "hätte der Bundesrat nicht bewilligen sollen". Trotzdem hat der Bundesrat erneut Bewilligungen für Waffenlieferungen in diese beiden Länder erteilt.</p><p>Trotz einer gewissen Entspannung im Kaschmir-Konflikt stellten das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge wie auch Human Rights Watch (HRW) im Jahr 2005 wiederholte, schwere Menschenrechtsverletzungen der indischen Streitkräfte im Kaschmir und im Nordosten des Landes fest (GPK-N-Bericht, S. 12). In Pakistan lässt gemäss HRW die Menschenrechtslage zu wünschen übrig (GPK-N-Bericht, S. 13). In Saudi-Arabien ist die Menschenrechtslage gemäss HRW äusserst prekär, u. a. Todesstrafe für Minderjährige, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, Folter und willkürliche Verhaftungen.</p><p>Als Antragsteller des GPK-N-Berichtes stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Weshalb erteilte er Ausfuhrbewilligungen für Indien und Pakistan, obwohl Waffenlieferungen in diese beiden Länder erst kürzlich von der GPK-N kritisiert worden sind und seine eigene Stellungnahme zum GPK-N-Bericht gar noch nicht vorliegt?</p><p>2. Wieso hat er trotz den zitierten Menschenrechtsbedenken die Ausfuhrbewilligung für die drei Länder erteilt?</p><p>3. Warum reichen weder der Kaschmir-Konflikt noch die atomare Bewaffnung der beiden Länder, um eine Bewilligung zu verweigern? Weshalb kommen die in der Kriegsmaterialverordnung erwähnten Kriterien "der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilität" sowie "das Verhalten des Bestimmungslandes gegenüber der Staatengemeinschaft" nicht zum Tragen?</p><p>4. Was meint er zum Risiko, dass die berüchtigten "Black Cats" mit den Sturmgewehren in Indien Menschenrechte verletzen?</p><p>5. Was meint er zur Drohung Saudi-Arabiens, allenfalls in Irak militärisch zu intervenieren (IHT, 14. Dezember 2006)?</p><p>6. Was meint der Bundesrat zum Vorwurf des afghanischen Präsidenten Hamid Karzai, Pakistan würde die Taliban unterstützen und es hoffe, "aus uns Sklaven zu machen" ("Le Monde", 15. Dezember 2006)?</p><p>7. War der problematische Waffendeal mit Pakistan auch ein Thema der kürzlichen Reise von Bundesrat Samuel Schmid?</p><p>8. Wie steht es um das Panzerabwehrgeschäft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten?</p>
- Waffenausfuhren nach Pakistan, Indien, Saudi-Arabien und Emirate
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