Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat für die Rumantschia grosse Bedeutung
- ShortId
-
06.1167
- Id
-
20061167
- Updated
-
24.06.2025 21:09
- Language
-
de
- Title
-
Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat für die Rumantschia grosse Bedeutung
- AdditionalIndexing
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2831;Volkszählung;Sprache;Graubünden;statistische Methode;rätoromanische Sprache;Gesetz
- 1
-
- L05K0107030301, Volkszählung
- L04K02021803, statistische Methode
- L05K0106010307, rätoromanische Sprache
- L04K01060103, Sprache
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0301010108, Graubünden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung (06.093) eine Neukonzeption der Volkszählung vor: Die demographischen Grundmerkmale sowie Gebäude- und Wohnungsmerkmale werden mit einer Registerzählung, basiert auf den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden und den wichtigsten Bundespersonenregistern sowie dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister, jährlich erfasst. Mit einer jährlichen Strukturerhebung bei 200'000 Personen werden die nicht in den Registern enthaltenen Merkmale erhoben. Thematische Stichprobenerhebungen erlauben schliesslich eine thematische Vertiefung in den Bereichen Verkehr, Familie und Generationen, Gesundheit, Bildung sowie Sprache und Religionen. Mit dieser Neukonzeption kann die Sprachenfrage der rätoromanischen Gemeinschaft besser untersucht werden als mit der traditionellen Volkszählung. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Stichprobengrösse, gezielt auf einzelne Regionen oder kleinere Sprachgemeinschaften, erhöht wird. Die konkreten Fragestellungen zur Sprache sollen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen und interessierten Stellen (Kanton Graubünden, Lia rumantscha) konkretisiert werden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat folgendermassen:</p><p>1. Vertreter der rätoromanischen Sprachgemeinschaft haben in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass die seit 1990 geltende Fragestellung im Rahmen der Volkszählung ihren Bedürfnissen nicht ganz gerecht wird. Im Grundsatz teilt der Bundesrat diese Auffassung. Mit der Neukonzeption der Volkszählung 2010, wie sie der Bundesrat vorschlägt, können die Fragen nach dem Sprachverhalten der rätoromanischen Sprachgemeinschaft in Zukunft jedoch sehr viel differenzierter und thematisch sehr viel breiter erfasst werden, wobei auch die Frage der Sprachkompetenz berücksichtigt werden kann. Der Kanton Graubünden kann, je nach Bedarf, die Strukturerhebung bzw. die entsprechende Stichprobenerhebung zur Vertiefung der Sprachenfrage mit finanziellen Mitteln, die bereits bisher für die Volkszählung eingesetzt wurden, aufstocken, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen.</p><p>2. Mit der Frage eins (bestbeherrschte Sprache) wurde bisher die Entwicklung der Sprachen in ihrem Verhältnis zueinander ermittelt. Falls nun zahlreiche Rätoromanen infolge der Schul- und Bildungslage alles in allem besser Deutsch als die eigene Sprache beherrschen und diese wahrheitsgetreu bisher als bestbeherrschte Sprache angaben, ergaben sich Fehlinterpretationen zuungunsten der rätoromanischen Sprache. Damit wurde der Zweisprachigkeit bei den Rätoromanen bis zur Volkszählung 1980 zu wenig Beachtung geschenkt. Deshalb hat der Bundesrat im Jahre 1990 den Fragekatalog der Volkszählung mit der Frage nach den gesprochenen Sprachen ergänzt, um differenziertere Informationen zum Sprachgebrauch zur Verfügung zu stellen. </p><p>3. Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, dass selbst auch die Frage zwei (gesprochene Sprache/n) nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Sprachgebrauch zu ermitteln. Das Sprachverhalten in den verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Beruf, Bildung) sollte umfassendender erfasst werden. In einer Vollerhebung könnten die Fragen aus Kapazitätsgründen jedoch kaum weiter differenziert werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neukonzeption der Volkszählung mit einer thematischen Stichprobenerhebung, in der die Sprachenfrage vertieft angegangen werden kann, bietet dazu die besseren Voraussetzungen.</p><p>4. Die wirksame Förderung des Rätoromanischen ist auf differenziertere Informationen angewiesen. Die Fragen im Bereiche der Sprachen müssen also ausgebaut werden. Ein Erhebungssystem mit gezielten thematischen Vertiefungsmöglichkeiten, wie es der Bundesrat für die Volkszählung 2010 vorschlägt, erlaubt es, einem spezifischen Informationsbedürfnis zu entsprechen. Die Datenerhebung kann dadurch wesentlich einfacher und effektiver sein als im Rahmen einer Vollerhebung nach altem Muster.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz werden seit 1850 alle zehn Jahre Volkszählungen durchgeführt, die seit 1860 auch die sprachliche Zugehörigkeit der Befragten ermitteln. Zwischen 1880 und 1980 wurde nach der "Muttersprache" gefragt. 1990 und 2000 wurden statt dessen zwei Fragen gestellt:</p><p>"Welches ist die Sprache, in der Sie denken und die Sie am besten beherrschen?" (bestbeherrschte Sprache) und "Welche Sprache(n) sprechen Sie regelmässig</p><p>a. zu Hause, mit Angehörigen,</p><p>b. in der Schule, im Erwerbsleben, im Beruf?" (gesprochene Sprache).</p><p>Im Vergleich mit den Volkszählungen bis 1980 ermöglicht die heutige Frageweise wohl eine detailliertere Analyse der sprachlichen Situation. Den Bedürfnissen der Rätoromanen vermag jedoch auch die neue Frageart nicht gerecht zu werden. Abgesehen von Kleinkindern und einigen wenigen älteren Personen sind alle Rätoromanen heute zwei- oder mehrsprachig, weder die erste noch die zweite Frage der Volkszählung kommt daher dem tatsächlichen Sprachgebrauch entgegen.</p><p>Das im Oktober 2006 verabschiedete Sprachengesetz des Kantons Graubünden stellt in mehreren für den Erhalt des Rätoromanischen ganz entscheidenden Bestimmungen auf den Anteil der Romanisch sprechenden Personen in einer Gemeinde ab: insbesondere Artikel 16/17 betreffend die Amtssprachen, Artikel 18-22 betreffend die Schulsprachen, Artikel 23 betreffend den Wechsel der Amts- oder Schulsprache sowie Artikel 24 betreffend die Kreise. Gibt die Statistik der Volkszählung aufgrund der gewählten Fragestellung nicht in zutreffender und genügend aufschlussreicher Weise Auskunft darüber, können die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Romanischen in keiner Weise ihren Zweck erfüllen; sie bleiben toter Buchstabe (vgl. zur mangelnden Aussagekraft der Statistiken: Jean Jacques Furrer, Die aktuelle Lage des Romanischen, Bundesamt für Statistik, 2005). Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat eine für die Rumantschia lebenswichtige Bedeutung und genügt in der jetzigen Form nicht.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er auch die Meinung, dass die jetzige Fragestellung den Bedürfnissen des Rätoromanischen zu wenig gerecht wird und dass dadurch ohne zu wollen die Rumantschia geschwächt wird?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Frage eins (bestbeherrschte Sprache) die Anstrengungen und den Fortschritt auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit bei den Rätoromanen zu wenig beachtet?</p><p>3. Ist er ferner nicht ebenfalls der Meinung, dass selbst auch Frage zwei (gesprochene Sprache/n) mit ihrer Einschränkung auf die drei erhobenen Bereiche nicht alle Bereiche des tatsächlichen Sprachgebrauchs ermitteln lässt?</p><p>4. Muss daraus nicht gefolgert werden, dass für 2010 eine offenere Fragestellung nötig wird, damit ein vollständigeres und realistischeres Bild der Rumantschia entsteht, das für sie insbesondere aufgrund des neuen Sprachengesetzes des Kantons Graubünden lebenswichtig ist?</p>
- Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat für die Rumantschia grosse Bedeutung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat schlägt dem Parlament in seiner Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die eidgenössische Volkszählung (06.093) eine Neukonzeption der Volkszählung vor: Die demographischen Grundmerkmale sowie Gebäude- und Wohnungsmerkmale werden mit einer Registerzählung, basiert auf den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden und den wichtigsten Bundespersonenregistern sowie dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister, jährlich erfasst. Mit einer jährlichen Strukturerhebung bei 200'000 Personen werden die nicht in den Registern enthaltenen Merkmale erhoben. Thematische Stichprobenerhebungen erlauben schliesslich eine thematische Vertiefung in den Bereichen Verkehr, Familie und Generationen, Gesundheit, Bildung sowie Sprache und Religionen. Mit dieser Neukonzeption kann die Sprachenfrage der rätoromanischen Gemeinschaft besser untersucht werden als mit der traditionellen Volkszählung. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Stichprobengrösse, gezielt auf einzelne Regionen oder kleinere Sprachgemeinschaften, erhöht wird. Die konkreten Fragestellungen zur Sprache sollen in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen und interessierten Stellen (Kanton Graubünden, Lia rumantscha) konkretisiert werden.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat folgendermassen:</p><p>1. Vertreter der rätoromanischen Sprachgemeinschaft haben in den letzten Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass die seit 1990 geltende Fragestellung im Rahmen der Volkszählung ihren Bedürfnissen nicht ganz gerecht wird. Im Grundsatz teilt der Bundesrat diese Auffassung. Mit der Neukonzeption der Volkszählung 2010, wie sie der Bundesrat vorschlägt, können die Fragen nach dem Sprachverhalten der rätoromanischen Sprachgemeinschaft in Zukunft jedoch sehr viel differenzierter und thematisch sehr viel breiter erfasst werden, wobei auch die Frage der Sprachkompetenz berücksichtigt werden kann. Der Kanton Graubünden kann, je nach Bedarf, die Strukturerhebung bzw. die entsprechende Stichprobenerhebung zur Vertiefung der Sprachenfrage mit finanziellen Mitteln, die bereits bisher für die Volkszählung eingesetzt wurden, aufstocken, um zu den gewünschten Informationen zu gelangen.</p><p>2. Mit der Frage eins (bestbeherrschte Sprache) wurde bisher die Entwicklung der Sprachen in ihrem Verhältnis zueinander ermittelt. Falls nun zahlreiche Rätoromanen infolge der Schul- und Bildungslage alles in allem besser Deutsch als die eigene Sprache beherrschen und diese wahrheitsgetreu bisher als bestbeherrschte Sprache angaben, ergaben sich Fehlinterpretationen zuungunsten der rätoromanischen Sprache. Damit wurde der Zweisprachigkeit bei den Rätoromanen bis zur Volkszählung 1980 zu wenig Beachtung geschenkt. Deshalb hat der Bundesrat im Jahre 1990 den Fragekatalog der Volkszählung mit der Frage nach den gesprochenen Sprachen ergänzt, um differenziertere Informationen zum Sprachgebrauch zur Verfügung zu stellen. </p><p>3. Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, dass selbst auch die Frage zwei (gesprochene Sprache/n) nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Sprachgebrauch zu ermitteln. Das Sprachverhalten in den verschiedenen Lebensbereichen (Familie, Beruf, Bildung) sollte umfassendender erfasst werden. In einer Vollerhebung könnten die Fragen aus Kapazitätsgründen jedoch kaum weiter differenziert werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neukonzeption der Volkszählung mit einer thematischen Stichprobenerhebung, in der die Sprachenfrage vertieft angegangen werden kann, bietet dazu die besseren Voraussetzungen.</p><p>4. Die wirksame Förderung des Rätoromanischen ist auf differenziertere Informationen angewiesen. Die Fragen im Bereiche der Sprachen müssen also ausgebaut werden. Ein Erhebungssystem mit gezielten thematischen Vertiefungsmöglichkeiten, wie es der Bundesrat für die Volkszählung 2010 vorschlägt, erlaubt es, einem spezifischen Informationsbedürfnis zu entsprechen. Die Datenerhebung kann dadurch wesentlich einfacher und effektiver sein als im Rahmen einer Vollerhebung nach altem Muster.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz werden seit 1850 alle zehn Jahre Volkszählungen durchgeführt, die seit 1860 auch die sprachliche Zugehörigkeit der Befragten ermitteln. Zwischen 1880 und 1980 wurde nach der "Muttersprache" gefragt. 1990 und 2000 wurden statt dessen zwei Fragen gestellt:</p><p>"Welches ist die Sprache, in der Sie denken und die Sie am besten beherrschen?" (bestbeherrschte Sprache) und "Welche Sprache(n) sprechen Sie regelmässig</p><p>a. zu Hause, mit Angehörigen,</p><p>b. in der Schule, im Erwerbsleben, im Beruf?" (gesprochene Sprache).</p><p>Im Vergleich mit den Volkszählungen bis 1980 ermöglicht die heutige Frageweise wohl eine detailliertere Analyse der sprachlichen Situation. Den Bedürfnissen der Rätoromanen vermag jedoch auch die neue Frageart nicht gerecht zu werden. Abgesehen von Kleinkindern und einigen wenigen älteren Personen sind alle Rätoromanen heute zwei- oder mehrsprachig, weder die erste noch die zweite Frage der Volkszählung kommt daher dem tatsächlichen Sprachgebrauch entgegen.</p><p>Das im Oktober 2006 verabschiedete Sprachengesetz des Kantons Graubünden stellt in mehreren für den Erhalt des Rätoromanischen ganz entscheidenden Bestimmungen auf den Anteil der Romanisch sprechenden Personen in einer Gemeinde ab: insbesondere Artikel 16/17 betreffend die Amtssprachen, Artikel 18-22 betreffend die Schulsprachen, Artikel 23 betreffend den Wechsel der Amts- oder Schulsprache sowie Artikel 24 betreffend die Kreise. Gibt die Statistik der Volkszählung aufgrund der gewählten Fragestellung nicht in zutreffender und genügend aufschlussreicher Weise Auskunft darüber, können die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze des Romanischen in keiner Weise ihren Zweck erfüllen; sie bleiben toter Buchstabe (vgl. zur mangelnden Aussagekraft der Statistiken: Jean Jacques Furrer, Die aktuelle Lage des Romanischen, Bundesamt für Statistik, 2005). Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat eine für die Rumantschia lebenswichtige Bedeutung und genügt in der jetzigen Form nicht.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er auch die Meinung, dass die jetzige Fragestellung den Bedürfnissen des Rätoromanischen zu wenig gerecht wird und dass dadurch ohne zu wollen die Rumantschia geschwächt wird?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass Frage eins (bestbeherrschte Sprache) die Anstrengungen und den Fortschritt auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit bei den Rätoromanen zu wenig beachtet?</p><p>3. Ist er ferner nicht ebenfalls der Meinung, dass selbst auch Frage zwei (gesprochene Sprache/n) mit ihrer Einschränkung auf die drei erhobenen Bereiche nicht alle Bereiche des tatsächlichen Sprachgebrauchs ermitteln lässt?</p><p>4. Muss daraus nicht gefolgert werden, dass für 2010 eine offenere Fragestellung nötig wird, damit ein vollständigeres und realistischeres Bild der Rumantschia entsteht, das für sie insbesondere aufgrund des neuen Sprachengesetzes des Kantons Graubünden lebenswichtig ist?</p>
- Die Frage nach der Sprache in der Volkszählung hat für die Rumantschia grosse Bedeutung
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