Haltung der Schweiz zur Holocaust-Konferenz in Teheran

ShortId
06.1173
Id
20061173
Updated
24.06.2025 21:14
Language
de
Title
Haltung der Schweiz zur Holocaust-Konferenz in Teheran
AdditionalIndexing
08;UNO (speziell);diplomatische Sanktion;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Israel;Iran;Menschenrechte
1
  • L05K0303010603, Iran
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K03030108, Israel
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L03K150402, UNO (speziell)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Organisation der Konferenz "Study of the Holocaust: A Global Perspective" des Instituts für politische und internationale Studien des iranischen Aussenministeriums in Teheran mit Unverständnis zur Kenntnis genommen und dies sowohl öffentlich als auch gegenüber den iranischen Behörden unmissverständlich mitgeteilt. Die Shoah ist eine historische Tatsache, deren Leugnung nicht nur inakzeptabel, sondern in der Schweiz auch strafbar ist. Nicht umsonst hat unser Land bereits am 29. November 1994 mit seinem Beitritt zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 bekräftigt, dass jede Form von rassistischem und menschenverachtendem Verhalten hier nicht toleriert wird.</p><p>1. Die Schweiz und Iran führen seit 2003 einen Menschenrechtsdialog. Die letzte Runde fand im Juni 2005 in Bern in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die Schweizer Delegation hatte zur Hauptsache die Todesstrafe, Folter und Körperstrafen, das Recht auf freie Meinungsäusserung, häusliche Gewalt sowie Reformen der Uno-Menschenrechtsmechanismen thematisiert. Die nächste Runde dieses Dialogs wird voraussichtlich im Februar 2007 in Teheran stattfinden. Zudem unterstützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Schweizer Botschaft in Teheran verschiedene Projekte, die sich insbesondere für die Rechte der Frauen einsetzen. Auch interveniert die Botschaft immer wieder bei den iranischen Behörden im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie etwa der Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche. Im multilateralen Rahmen hat die Schweiz in den vergangenen Jahren jeweils die Resolution der Uno-Generalversammlung zur Menschenrechtslage in Iran unterstützt und sich finanziell an einem UNODC-Projekt gegen Menschenhandel beteiligt.</p><p>2. Das EDA hat gegen Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust umgehend und scharf protestiert und dies auch in Form von Pressemitteilungen vom 27. Oktober, 29. Oktober und 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 8. Dezember 2006 hat die Schweiz als Mitglied der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research deren Protest unterstützt. In den vergangenen zwei Jahren wurde der iranische Botschafter mehrmals ins EDA zitiert, wo ihm die Haltung des Bundesrates unmissverständlich dargelegt worden ist. Kein Uno-Mitgliedstaat darf Positionen einnehmen, die darauf schliessn lassen, dass das Existenzrecht eines anderen Uno-Mitgliedstaates infrage gestellt wird. Eine Verharmlosung der Verbrechen des Holocaust, wie sie an der Holocaust-Konferenz erneut betrieben wurde, ist für den Bundesrat inakzeptabel. Bei einem Treffen mit dem iranischen Vize-Aussenminister Jalili am 21. Dezember 2006 in Bern hat das EDA die Organisation dieser Konferenz nachdrücklich kritisiert. Auch hat der schweizerische Botschafter in Iran in seinen behördlichen Kontakten die Äusserungen des Präsidenten bezüglich Israel wiederholt kritisiert.</p><p>3. Siehe auch Punkt 1. Die Förderung von Menschenrechten ist ein aussenpolitisches Ziel der Schweiz (Art. 54 Abs. 2 BV). Grundlage dazu bilden die humanitäre Tradition der Schweiz und die Überzeugung, dass der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität dient. Der Bundesrat verfolgt deshalb die Menschenrechtslage in allen Staaten und setzt sich im Dialog mit den dortigen Behörden für die Einhaltung der Menschenrechte ein, wo immer diese verletzt werden, so auch in Iran. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene für die Respektierung der Menschenrechte engagieren. Der Bundesrat erachtet die Pflege von diplomatischen Beziehungen und den Dialog als Mittel der aussenpolitischen Interessenwahrung und nicht als Ausdruck der politischen Übereinstimmung mit anderen Staaten. Er sieht keinen Grund, von dieser bewährten Politik abzuweichen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Jahren verstösst die Regierung des Uno-Mitgliedlandes Iran in gravierender Weise gegen die Menschenrechte, indem Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verhaftet, gefoltert oder umgebracht werden. Besonders brutal geht das iranische Mullah-Regime gegen Frauen vor. Viele dieser Menschenrechtsgräuel der iranischen Regierung sind dokumentiert. Der iranische Staatspräsident Ahmadinejad hat wiederholt öffentlich zur Auslöschung des Staates Israel aufgerufen, ohne dass er von Regierung oder Parlament des Iran zurückgepfiffen worden wäre. Im Dezember 2006 fand in Teheran eine Konferenz über den Holocaust statt, wo bekannte Holocaust-Leugner zu Wort kamen. Anlässlich dieser Konferenz wurden von der iranischen Regierung offiziell Zitate des iranischen Revolutionärs Khomeny mit Aussagen, welche das Existenzrecht des Staates Israel verneinen, geduldet. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat er bisher bilateral direkt mit Iran und via Uno gegen die krassen Menschenrechtsverletzungen der iranischen Regierung unternommen?</p><p>2. Was hat er bisher bei der iranischen Regierung bzw. in der Uno gegen die völkerrechtswidrigen, israelfeindlichen Äusserungen und den Aufruf zum Völkermord an Israel unternommen?</p><p>3. Ist er bereit, in Sachen Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechtes bilateral gegenüber der iranischen Regierung und parallel in der Uno aktiv zu werden und notfalls einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Iran zu prüfen, falls keine Besserung der Menschenrechtssituation bzw. Einstellung der Aufrufe zur Vernichtung des Staates Israel eintritt?</p>
  • Haltung der Schweiz zur Holocaust-Konferenz in Teheran
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Organisation der Konferenz "Study of the Holocaust: A Global Perspective" des Instituts für politische und internationale Studien des iranischen Aussenministeriums in Teheran mit Unverständnis zur Kenntnis genommen und dies sowohl öffentlich als auch gegenüber den iranischen Behörden unmissverständlich mitgeteilt. Die Shoah ist eine historische Tatsache, deren Leugnung nicht nur inakzeptabel, sondern in der Schweiz auch strafbar ist. Nicht umsonst hat unser Land bereits am 29. November 1994 mit seinem Beitritt zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 bekräftigt, dass jede Form von rassistischem und menschenverachtendem Verhalten hier nicht toleriert wird.</p><p>1. Die Schweiz und Iran führen seit 2003 einen Menschenrechtsdialog. Die letzte Runde fand im Juni 2005 in Bern in einer offenen und konstruktiven Atmosphäre statt. Die Schweizer Delegation hatte zur Hauptsache die Todesstrafe, Folter und Körperstrafen, das Recht auf freie Meinungsäusserung, häusliche Gewalt sowie Reformen der Uno-Menschenrechtsmechanismen thematisiert. Die nächste Runde dieses Dialogs wird voraussichtlich im Februar 2007 in Teheran stattfinden. Zudem unterstützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die Schweizer Botschaft in Teheran verschiedene Projekte, die sich insbesondere für die Rechte der Frauen einsetzen. Auch interveniert die Botschaft immer wieder bei den iranischen Behörden im Falle von gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie etwa der Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche. Im multilateralen Rahmen hat die Schweiz in den vergangenen Jahren jeweils die Resolution der Uno-Generalversammlung zur Menschenrechtslage in Iran unterstützt und sich finanziell an einem UNODC-Projekt gegen Menschenhandel beteiligt.</p><p>2. Das EDA hat gegen Äusserungen des iranischen Präsidenten Ahmadinejad bezüglich Israel und zum Holocaust umgehend und scharf protestiert und dies auch in Form von Pressemitteilungen vom 27. Oktober, 29. Oktober und 9. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Am 8. Dezember 2006 hat die Schweiz als Mitglied der Task Force for International Cooperation on Holocaust Education, Remembrance and Research deren Protest unterstützt. In den vergangenen zwei Jahren wurde der iranische Botschafter mehrmals ins EDA zitiert, wo ihm die Haltung des Bundesrates unmissverständlich dargelegt worden ist. Kein Uno-Mitgliedstaat darf Positionen einnehmen, die darauf schliessn lassen, dass das Existenzrecht eines anderen Uno-Mitgliedstaates infrage gestellt wird. Eine Verharmlosung der Verbrechen des Holocaust, wie sie an der Holocaust-Konferenz erneut betrieben wurde, ist für den Bundesrat inakzeptabel. Bei einem Treffen mit dem iranischen Vize-Aussenminister Jalili am 21. Dezember 2006 in Bern hat das EDA die Organisation dieser Konferenz nachdrücklich kritisiert. Auch hat der schweizerische Botschafter in Iran in seinen behördlichen Kontakten die Äusserungen des Präsidenten bezüglich Israel wiederholt kritisiert.</p><p>3. Siehe auch Punkt 1. Die Förderung von Menschenrechten ist ein aussenpolitisches Ziel der Schweiz (Art. 54 Abs. 2 BV). Grundlage dazu bilden die humanitäre Tradition der Schweiz und die Überzeugung, dass der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität dient. Der Bundesrat verfolgt deshalb die Menschenrechtslage in allen Staaten und setzt sich im Dialog mit den dortigen Behörden für die Einhaltung der Menschenrechte ein, wo immer diese verletzt werden, so auch in Iran. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene für die Respektierung der Menschenrechte engagieren. Der Bundesrat erachtet die Pflege von diplomatischen Beziehungen und den Dialog als Mittel der aussenpolitischen Interessenwahrung und nicht als Ausdruck der politischen Übereinstimmung mit anderen Staaten. Er sieht keinen Grund, von dieser bewährten Politik abzuweichen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Jahren verstösst die Regierung des Uno-Mitgliedlandes Iran in gravierender Weise gegen die Menschenrechte, indem Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verhaftet, gefoltert oder umgebracht werden. Besonders brutal geht das iranische Mullah-Regime gegen Frauen vor. Viele dieser Menschenrechtsgräuel der iranischen Regierung sind dokumentiert. Der iranische Staatspräsident Ahmadinejad hat wiederholt öffentlich zur Auslöschung des Staates Israel aufgerufen, ohne dass er von Regierung oder Parlament des Iran zurückgepfiffen worden wäre. Im Dezember 2006 fand in Teheran eine Konferenz über den Holocaust statt, wo bekannte Holocaust-Leugner zu Wort kamen. Anlässlich dieser Konferenz wurden von der iranischen Regierung offiziell Zitate des iranischen Revolutionärs Khomeny mit Aussagen, welche das Existenzrecht des Staates Israel verneinen, geduldet. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat er bisher bilateral direkt mit Iran und via Uno gegen die krassen Menschenrechtsverletzungen der iranischen Regierung unternommen?</p><p>2. Was hat er bisher bei der iranischen Regierung bzw. in der Uno gegen die völkerrechtswidrigen, israelfeindlichen Äusserungen und den Aufruf zum Völkermord an Israel unternommen?</p><p>3. Ist er bereit, in Sachen Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechtes bilateral gegenüber der iranischen Regierung und parallel in der Uno aktiv zu werden und notfalls einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Iran zu prüfen, falls keine Besserung der Menschenrechtssituation bzw. Einstellung der Aufrufe zur Vernichtung des Staates Israel eintritt?</p>
    • Haltung der Schweiz zur Holocaust-Konferenz in Teheran

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