Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- ShortId
-
06.3003
- Id
-
20063003
- Updated
-
25.06.2025 00:32
- Language
-
de
- Title
-
Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- AdditionalIndexing
-
28;Unterhaltspflicht;Sozialrecht;geschiedene Person;Vorauszahlung;alleinstehende Person;Familienunterhalt;getrennt lebende Person
- 1
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- L04K01030108, Unterhaltspflicht
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L05K0107010101, alleinstehende Person
- L04K01040212, Sozialrecht
- L04K01030501, geschiedene Person
- L04K01030502, getrennt lebende Person
- L06K070302020901, Vorauszahlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bereits die Motion 03.3586 der SGK-N verlangte Vorschläge des Bundesrates zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos. Mit Hinweis vor allem auf die fehlende verfassungsmässige Grundlage und auf die Tatsache, dass es sich hier um kantonale Zuständigkeiten (Fürsorgerecht) handle, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat stimmte der Motion am 17. März 2004 zu, der Ständerat lehnte sie am 16. März 2005 mit offensichtlichem Mehr ab. Die zuständige Subkommission der SGK-N beauftragte daraufhin das Bundesamt für Justiz, eine Übersicht über die Praxis zu erstellen sowie Vorschläge auszuarbeiten, wie die Bevorschussung im Rahmen der geltenden Verfassung konkret aussehen könnte.</p><p>Im Bericht vom 13. Juni 2005 kommt das Bundesamt für Justiz zum Schluss, es zeigten sich zwar eklatante Unterschiede bei der Höhe der bevorschussten Beträge. Es könne jedoch keine verfassungsmässig vertretbare Lösung aufgezeigt werden, wie der Bund auf die Höhe der bevorschussten Beträge Einfluss nehmen könnte, ohne in den Kompetenzbereich der Kantone einzugreifen. Es gelte auch zu bedenken, dass Alimentenbevorschussung nur eine Massnahme von vielen aus dem sozialpolitischen Instrumentarium der Kantone darstelle (neben Beiträgen an Krankenkassenprämien, Verbilligung von Mietzinsen, Familienzulagen, Steuererleichterungen, einkommensabhängigen Tarifen bei der familienexternen Kinderbetreuung usw.). Es frage sich daher, ob eine punktuelle Intervention des Bundes in diesem komplexen Zusammenspiel Sinn mache. Es sei denkbar, dass die Kantone in eigener Regie auf eine Harmonisierung ihrer Vorschriften im Bereich der Alimentenbevorschussung hinarbeiteten, wie sie es bereits auf dem Gebiet der Sozialhilfe erfolgreich unter Beweis gestellt hätten.</p><p>Im Jahr 2003 veröffentlichte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe eine umfassende Studie mit dem Titel "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz". Anhand von Modellrechnungen wurde erstmals für alle Kantone untersucht, welche Auswirkungen die in unterschiedlicher Weise und Höhe ausgerichteten Sozialleistungen auf das verfügbare Einkommen armutsgefährdeter Haushalte haben. Im Fallbeispiel einer Alleinerziehenden (ein Kind, Nettolohn rund 40 000 Franken, nicht bezahlte Kinderalimente von monatlich 700 Franken) decken gemäss Studie die Bevorschussungen in 16 Kantonen die vollen Kinderalimente, in vier weiteren ist dies zu einem überwiegenden Teil der Fall (90 Prozent und mehr). Es sind somit einige wenige Kantone, die insbesondere wegen ihrer tieferen Anspruchsgrenzen aus dem Rahmen fallen. Primär diese Kantone, aber auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen sind angesprochen, die Notwendigkeit einer Angleichung im Sinne ganzheitlicher kantonaler Sozialpolitiken zu prüfen.</p><p>Der erwähnte Bericht des Bundesamtes für Justiz kommt zu klaren Schlussfolgerungen, die der Bundesrat vollumfänglich teilt. Er hält die Erstellung eines weiteren Berichtes umso weniger für angebracht, als sich der Ständerat im Rahmen der Beratung der (inhaltlich identischen) Motion 03.3586 klar gegen eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung auf Bundesebene ausgesprochen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso zu prüfen und einen entsprechenden Bericht zu erstellen.</p>
- Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bereits die Motion 03.3586 der SGK-N verlangte Vorschläge des Bundesrates zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos. Mit Hinweis vor allem auf die fehlende verfassungsmässige Grundlage und auf die Tatsache, dass es sich hier um kantonale Zuständigkeiten (Fürsorgerecht) handle, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat stimmte der Motion am 17. März 2004 zu, der Ständerat lehnte sie am 16. März 2005 mit offensichtlichem Mehr ab. Die zuständige Subkommission der SGK-N beauftragte daraufhin das Bundesamt für Justiz, eine Übersicht über die Praxis zu erstellen sowie Vorschläge auszuarbeiten, wie die Bevorschussung im Rahmen der geltenden Verfassung konkret aussehen könnte.</p><p>Im Bericht vom 13. Juni 2005 kommt das Bundesamt für Justiz zum Schluss, es zeigten sich zwar eklatante Unterschiede bei der Höhe der bevorschussten Beträge. Es könne jedoch keine verfassungsmässig vertretbare Lösung aufgezeigt werden, wie der Bund auf die Höhe der bevorschussten Beträge Einfluss nehmen könnte, ohne in den Kompetenzbereich der Kantone einzugreifen. Es gelte auch zu bedenken, dass Alimentenbevorschussung nur eine Massnahme von vielen aus dem sozialpolitischen Instrumentarium der Kantone darstelle (neben Beiträgen an Krankenkassenprämien, Verbilligung von Mietzinsen, Familienzulagen, Steuererleichterungen, einkommensabhängigen Tarifen bei der familienexternen Kinderbetreuung usw.). Es frage sich daher, ob eine punktuelle Intervention des Bundes in diesem komplexen Zusammenspiel Sinn mache. Es sei denkbar, dass die Kantone in eigener Regie auf eine Harmonisierung ihrer Vorschriften im Bereich der Alimentenbevorschussung hinarbeiteten, wie sie es bereits auf dem Gebiet der Sozialhilfe erfolgreich unter Beweis gestellt hätten.</p><p>Im Jahr 2003 veröffentlichte die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe eine umfassende Studie mit dem Titel "Existenzsicherung im Föderalismus der Schweiz". Anhand von Modellrechnungen wurde erstmals für alle Kantone untersucht, welche Auswirkungen die in unterschiedlicher Weise und Höhe ausgerichteten Sozialleistungen auf das verfügbare Einkommen armutsgefährdeter Haushalte haben. Im Fallbeispiel einer Alleinerziehenden (ein Kind, Nettolohn rund 40 000 Franken, nicht bezahlte Kinderalimente von monatlich 700 Franken) decken gemäss Studie die Bevorschussungen in 16 Kantonen die vollen Kinderalimente, in vier weiteren ist dies zu einem überwiegenden Teil der Fall (90 Prozent und mehr). Es sind somit einige wenige Kantone, die insbesondere wegen ihrer tieferen Anspruchsgrenzen aus dem Rahmen fallen. Primär diese Kantone, aber auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen sind angesprochen, die Notwendigkeit einer Angleichung im Sinne ganzheitlicher kantonaler Sozialpolitiken zu prüfen.</p><p>Der erwähnte Bericht des Bundesamtes für Justiz kommt zu klaren Schlussfolgerungen, die der Bundesrat vollumfänglich teilt. Er hält die Erstellung eines weiteren Berichtes umso weniger für angebracht, als sich der Ständerat im Rahmen der Beratung der (inhaltlich identischen) Motion 03.3586 klar gegen eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung auf Bundesebene ausgesprochen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung betreffend Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso zu prüfen und einen entsprechenden Bericht zu erstellen.</p>
- Harmonisierung Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso
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