Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen
- ShortId
-
06.3009
- Id
-
20063009
- Updated
-
12.06.2024 10:58
- Language
-
de
- Title
-
Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen
- AdditionalIndexing
-
2841;Spitalkosten;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Spital;Finanzierung
- 1
-
- L05K0105050102, Spitalkosten
- L05K0105051101, Spital
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist dem Entwurf des Bundesrates zur Neuordnung der Spitalfinanzierung (Botschaft vom 15. September 2004 zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Spitalfinanzierung, BBl 2004 5551) nicht gefolgt und hat im letzten Jahr die in der Motion erwähnte Vorlage ausgearbeitet. Diese Vorlage fand jedoch in der politischen Diskussion keine einhellige Unterstützung und hat nicht zuletzt bei den Kantonen eine massive Ablehnung erfahren. Der Bundesrat konnte sich nur bei gleichzeitiger Einführung der Vertragsfreiheit damit einverstanden erklären.</p><p>Die SKG-S hat sich daher gegen die Weiterverfolgung ihres Modells entschieden und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der nicht zuletzt die Anliegen der Kantone aufnimmt. Dieser Vorschlag wird frühestens 2007 eingeführt werden können, und die Umsetzung wird mindestens weitere drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Frist für die Erarbeitung einer neuen Vorlage durch den Bundesrat bis Ende 2008 ist daher viel zu kurz bemessen.</p><p>Angesichts der zeitlichen Vorgaben und der Kritik an der Vorlage der SGK-S lehnt es der Bundesrat ab, einen erneuten Entwurf zu unterbreiten, bevor die derzeit diskutierte Vorlage umgesetzt ist und ihre Wirkungen entfalten kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen auf der Grundlage der Vorlage der SGK-S vorzulegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und mit welchen Kompetenzen und Konsequenzen eine Zahl- oder Clearingstelle eingeführt werden soll.</p>
- Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist dem Entwurf des Bundesrates zur Neuordnung der Spitalfinanzierung (Botschaft vom 15. September 2004 zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Spitalfinanzierung, BBl 2004 5551) nicht gefolgt und hat im letzten Jahr die in der Motion erwähnte Vorlage ausgearbeitet. Diese Vorlage fand jedoch in der politischen Diskussion keine einhellige Unterstützung und hat nicht zuletzt bei den Kantonen eine massive Ablehnung erfahren. Der Bundesrat konnte sich nur bei gleichzeitiger Einführung der Vertragsfreiheit damit einverstanden erklären.</p><p>Die SKG-S hat sich daher gegen die Weiterverfolgung ihres Modells entschieden und in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Innern einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet, der nicht zuletzt die Anliegen der Kantone aufnimmt. Dieser Vorschlag wird frühestens 2007 eingeführt werden können, und die Umsetzung wird mindestens weitere drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Frist für die Erarbeitung einer neuen Vorlage durch den Bundesrat bis Ende 2008 ist daher viel zu kurz bemessen.</p><p>Angesichts der zeitlichen Vorgaben und der Kritik an der Vorlage der SGK-S lehnt es der Bundesrat ab, einen erneuten Entwurf zu unterbreiten, bevor die derzeit diskutierte Vorlage umgesetzt ist und ihre Wirkungen entfalten kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen auf der Grundlage der Vorlage der SGK-S vorzulegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und mit welchen Kompetenzen und Konsequenzen eine Zahl- oder Clearingstelle eingeführt werden soll.</p>
- Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen
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