Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen
- ShortId
-
06.3013
- Id
-
20063013
- Updated
-
25.06.2025 00:00
- Language
-
de
- Title
-
Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen
- AdditionalIndexing
-
09;Leistungsauftrag;Armeeeinsatz;ausländische Vertretung in der Schweiz;Polizei
- 1
-
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K04030304, Polizei
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der erwähnte Bundesbeschluss läuft am 31. Dezember 2007 aus. Der Botschaftsschutz ist Aufgabe des Bundes. Es muss daher eine Nachfolgeregelung geben, welche durch das Parlament zu beschliessen ist.</p><p>Heute wird der Botschaftsschutz durch die zivile Polizei und durch die Armee sichergestellt. Die Armee erfüllt ihre Aufgabe gut, aber es muss die Frage beantwortet werden, ob dieser wohl auf lange Sicht bestehen bleibende Auftrag weiterhin zu einem grossen Teil durch die Armee wahrgenommen werden soll. Die Armee hat andere Kernaufgaben. Zudem sind ihre Kompetenzen (fehlende Polizeigewalt) eingeschränkt.</p><p>Es ist daher durch den Bundesrat ein Vorschlag zu unterbreiten, wie die Armee aus der Aufgabe der Botschaftsbewachung herausgelöst werden kann.</p>
- <p>Beim Botschaftsschutz handelt es sich um die Erfüllung völkerrechtlicher Schutzpflichten, wozu sowohl der Bund als auch die Kantone verpflichtet sind. Die Umsetzung bzw. der Vollzug dieser Aufgabe richtet sich nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung der Bundesverfassung, welche die primäre Verantwortung für die Wahrung der inneren Sicherheit und damit auch die Sorge für die Sicherheit ausländischer Vertretungen den zivilen Behörden der Kantone zuweist. Der Bund ist demgegenüber gehalten, das jeweilige völkerrechtlich gebotene Schutzniveau festzulegen, die Kantone im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und sie bei einem grossen Ausmass an Schutzaufgaben angemessen zu entschädigen.</p><p>Im Hinblick auf die Bewachung ausländischer Vertretungen in der Schweiz nach Ablauf des geltenden Bundesbeschlusses per Ende 2007 werden im Rahmen einer gemeinsamen Plattform der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und des VBS Vorschläge durch eine paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe erarbeitet. Diese Fachgruppe wird gemäss Mandat und Auftrag dem übergeordneten politischen Gremium, dem u. a. der Chef des VBS und die Vizepräsidentin der KKJPD angehören, bis Mitte 2006 Varianten aufzeigen und entsprechende Empfehlungen aussprechen.</p><p>Unter den in Erwägung gezogenen Möglichkeiten, die u. a. auch mit einer von den betroffenen Kantonen und Städten ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe besprochen wurden, figuriert eine Variante, die den Anliegen der Motion entspricht. Der Bundesrat wird in der Botschaft, die er dem Parlament 2007 vorlegen wird, die Beurteilung dieser Variante wie auch der anderen Möglichkeiten transparent darstellen und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Zusammenhang mit der Ablösung des Bundesbeschlusses über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen u. a. eine Variante zu unterbreiten, welche vorsieht, die Armee gänzlich (allenfalls teilweise) durch die zivile Polizei abzulösen. Insbesondere sind darzustellen:</p><p>- das Konzept mit Vor- und Nachteilen;</p><p>- die Finanzierung;</p><p>- die Ablösung in zeitlicher Hinsicht (Rekrutierung, Ausbildung der zivilen Polizeiangehörigen).</p>
- Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der erwähnte Bundesbeschluss läuft am 31. Dezember 2007 aus. Der Botschaftsschutz ist Aufgabe des Bundes. Es muss daher eine Nachfolgeregelung geben, welche durch das Parlament zu beschliessen ist.</p><p>Heute wird der Botschaftsschutz durch die zivile Polizei und durch die Armee sichergestellt. Die Armee erfüllt ihre Aufgabe gut, aber es muss die Frage beantwortet werden, ob dieser wohl auf lange Sicht bestehen bleibende Auftrag weiterhin zu einem grossen Teil durch die Armee wahrgenommen werden soll. Die Armee hat andere Kernaufgaben. Zudem sind ihre Kompetenzen (fehlende Polizeigewalt) eingeschränkt.</p><p>Es ist daher durch den Bundesrat ein Vorschlag zu unterbreiten, wie die Armee aus der Aufgabe der Botschaftsbewachung herausgelöst werden kann.</p>
- <p>Beim Botschaftsschutz handelt es sich um die Erfüllung völkerrechtlicher Schutzpflichten, wozu sowohl der Bund als auch die Kantone verpflichtet sind. Die Umsetzung bzw. der Vollzug dieser Aufgabe richtet sich nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung der Bundesverfassung, welche die primäre Verantwortung für die Wahrung der inneren Sicherheit und damit auch die Sorge für die Sicherheit ausländischer Vertretungen den zivilen Behörden der Kantone zuweist. Der Bund ist demgegenüber gehalten, das jeweilige völkerrechtlich gebotene Schutzniveau festzulegen, die Kantone im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und sie bei einem grossen Ausmass an Schutzaufgaben angemessen zu entschädigen.</p><p>Im Hinblick auf die Bewachung ausländischer Vertretungen in der Schweiz nach Ablauf des geltenden Bundesbeschlusses per Ende 2007 werden im Rahmen einer gemeinsamen Plattform der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und des VBS Vorschläge durch eine paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe erarbeitet. Diese Fachgruppe wird gemäss Mandat und Auftrag dem übergeordneten politischen Gremium, dem u. a. der Chef des VBS und die Vizepräsidentin der KKJPD angehören, bis Mitte 2006 Varianten aufzeigen und entsprechende Empfehlungen aussprechen.</p><p>Unter den in Erwägung gezogenen Möglichkeiten, die u. a. auch mit einer von den betroffenen Kantonen und Städten ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe besprochen wurden, figuriert eine Variante, die den Anliegen der Motion entspricht. Der Bundesrat wird in der Botschaft, die er dem Parlament 2007 vorlegen wird, die Beurteilung dieser Variante wie auch der anderen Möglichkeiten transparent darstellen und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen beantragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament im Zusammenhang mit der Ablösung des Bundesbeschlusses über die Verlängerung des Einsatzes der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen u. a. eine Variante zu unterbreiten, welche vorsieht, die Armee gänzlich (allenfalls teilweise) durch die zivile Polizei abzulösen. Insbesondere sind darzustellen:</p><p>- das Konzept mit Vor- und Nachteilen;</p><p>- die Finanzierung;</p><p>- die Ablösung in zeitlicher Hinsicht (Rekrutierung, Ausbildung der zivilen Polizeiangehörigen).</p>
- Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen
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