Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren
- ShortId
-
06.3014
- Id
-
20063014
- Updated
-
14.11.2025 08:07
- Language
-
de
- Title
-
Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren
- AdditionalIndexing
-
52;freie Schlagwörter: Partikelfilter;Motorfahrzeug;Dieselkraftstoff;Staub;Verschmutzung durch das Auto;Fahrzeugausrüstung;Abgas;schadstoffarmes Fahrzeug
- 1
-
- L06K170401010103, Dieselkraftstoff
- L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
- L06K060201010101, Abgas
- L06K060201010102, Staub
- L04K18010401, Fahrzeugausrüstung
- L04K06010413, schadstoffarmes Fahrzeug
- L04K18030101, Motorfahrzeug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dieselpersonenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2), jedoch rund dreimal mehr Stickoxide (NOx) und bis zu tausendmal mehr lungengängige Partikel als vergleichbare Benzinpersonenwagen. Die sehr feinen, lungengängigen Dieselrusspartikel haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen überdies zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen sowie zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. Zudem haben die Dieselrusspartikel eine klimaerwärmende Wirkung, sodass der positive CO2-Effekt von Dieselmotoren durch den negativen Russpartikeleffekt - auch bei Fahrzeugen der zukünftigen Euro-4-Norm - in etwa aufgehoben wird.</p><p>Das Partikelproblem kann mit dem Einbau eines Partikelfilters gelöst werden, da Partikelfilter die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen um mehr als 90 Prozent reduzieren. Ausserdem wird in der Schweiz ab 2004 und in der EU ab 2005 flächendeckend schwefelfreier Dieseltreibstoff angeboten. Dies erhöht die Wirksamkeit der Partikelfilter zusätzlich. Die ab 2006 in Kraft tretenden Euro-4-Grenzwerte werden den Einbau eines Partikelfilters für die meisten Dieselpersonenwagen jedoch nicht zwingend machen. Ein strengerer Euro-5-Grenzwert für Dieselpersonenwagen wird erst für das Jahr 2010 erwogen.</p><p>Der Partikelfilter ist heute Stand der Technik. Weltweit sind bereits rund 500 000 Dieselpersonenwagen mit Partikelfilter von Peugeot/Citroën in Betrieb, die tadellos funktionieren. An der Internationalen Automobilausstellung (IAA) im September 2003 in Frankfurt wurden Personenwagenmodelle mit Partikelfiltern von Ford, VW, BMW, Mercedes, Audi, Fiat, Honda, Jaguar, Mazda, Renault, Toyota, Volvo und Opel bereits ausgestellt oder für 2004 angekündigt. Diese Entwicklung zeigt, dass Partikelfilter heute technisch ausgereift sind und ab Mitte 2004 in vielen Personenwagenmodellen angeboten werden. Damit sie jedoch nicht nur in einzelnen Modellen verfügbar, sondern auf breiter Basis auch tatsächlich eingesetzt werden, braucht es eine obligatorische Vorschrift. Die anfängliche Einschränkung der Modellpalette, welche das Partikelfilterobligatorium zur Folge hätte, würde bald wieder verschwinden. Wie bei der Einführung des Katalysators würde sich mit einem Partikelfilterobligatorium die Anzahl Modelle mit Partikelfilter sehr schnell erhöhen.</p><p>Das Partikelfilterobligatorium leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lufthygiene und zum Klimaschutz. Im Kontext des Kyoto-Protokolls ermöglicht es den problemlosen Einsatz von CO2-effizienten Dieselpersonenwagen, ohne die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses in Kauf nehmen zu müssen.</p><p>Angesichts der hohen Belastung der Luft durch Feinstaub fordern auch die Kantone ein Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren.</p>
- <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden.</p><p>Qualitativ hochwertige Partikelfilter sind eine geeignete Methode zur deutlichen Reduktion der Feinstaubemissionen bei Dieselmotoren. Obwohl die Euro-4-Abgasnorm bei Personenwagen meistens noch ohne Partikelfilter eingehalten werden kann, entspricht der Einsatz von Partikelfiltern dem Stand der Technik. Praktisch alle Dieselmodelle sind heute mit einem Partikelfilter ausgerüstet auf dem Markt erhältlich. Im Gegensatz zu den Partikelfiltern ist die Technologie zu einer wesentlichen NOx-Reduktion im Personenwagen-Bereich noch nicht Stand der Technik. Sie wird sich wohl erst bei der Einführung der zukünftigen Euro-5-Abgasnorm, voraussichtlich im Jahre 2010, durchsetzen.</p><p>Das von der Motionärin vorgebrachte Anliegen wurde geprüft und teilweise in den Aktionsplan Feinstaub übernommen:</p><p>Die gegenüber der EU vorzeitige Einführung strengerer Partikelgrenzwerte für neue Dieselpersonen- und Lieferwagen, Kleinbusse sowie Traktoren wurde in einem ersten Schritt im August dieses Jahres bei der WTO und der EU/Efta notifiziert. Nach heutigem Wissensstand erfordern diese Grenzwerte den Einbau eines Partikelfilters. Ausserdem verpflichtet sich der Bund, nur noch Verwaltungs- und Militär-Dieselfahrzeuge mit wirksamen Partikelfiltern zu beschaffen, sofern sie auf dem Markt erhältlich sind. </p><p>Die Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen soll für Busse des öffentlichen Verkehrs mit der differenzierten Rückerstattung der Mineralölsteuer gefördert werden. Für Lastwagen wird eine Förderung von Partikelfiltern durch die Differenzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe als Mandat in die laufenden Verhandlungen mit der EU über die nächste LSVA-Erhöhung 2008 eingebracht. Für Schiffe und land- und forstwirtschaftliche Traktoren und Motorkarren werden finanzielle Anreize geprüft, sobald wirksame und wirtschaftlich tragbare Partikelfiltersysteme einsetzbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Filterpflicht für neue Dieselfahrzeuge einzuführen und die Umrüstung von Dieselfahrzeugen, die bereits im Einsatz stehen, mit einer Übergangsfrist einzuleiten, wenn es technisch möglich und sinnvoll ist.</p>
- Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dieselpersonenwagen emittieren rund 12 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2), jedoch rund dreimal mehr Stickoxide (NOx) und bis zu tausendmal mehr lungengängige Partikel als vergleichbare Benzinpersonenwagen. Die sehr feinen, lungengängigen Dieselrusspartikel haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Dieselrusspartikel sind krebserregend, verursachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und führen überdies zu einer erhöhten Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen sowie zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion. Zudem haben die Dieselrusspartikel eine klimaerwärmende Wirkung, sodass der positive CO2-Effekt von Dieselmotoren durch den negativen Russpartikeleffekt - auch bei Fahrzeugen der zukünftigen Euro-4-Norm - in etwa aufgehoben wird.</p><p>Das Partikelproblem kann mit dem Einbau eines Partikelfilters gelöst werden, da Partikelfilter die Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen um mehr als 90 Prozent reduzieren. Ausserdem wird in der Schweiz ab 2004 und in der EU ab 2005 flächendeckend schwefelfreier Dieseltreibstoff angeboten. Dies erhöht die Wirksamkeit der Partikelfilter zusätzlich. Die ab 2006 in Kraft tretenden Euro-4-Grenzwerte werden den Einbau eines Partikelfilters für die meisten Dieselpersonenwagen jedoch nicht zwingend machen. Ein strengerer Euro-5-Grenzwert für Dieselpersonenwagen wird erst für das Jahr 2010 erwogen.</p><p>Der Partikelfilter ist heute Stand der Technik. Weltweit sind bereits rund 500 000 Dieselpersonenwagen mit Partikelfilter von Peugeot/Citroën in Betrieb, die tadellos funktionieren. An der Internationalen Automobilausstellung (IAA) im September 2003 in Frankfurt wurden Personenwagenmodelle mit Partikelfiltern von Ford, VW, BMW, Mercedes, Audi, Fiat, Honda, Jaguar, Mazda, Renault, Toyota, Volvo und Opel bereits ausgestellt oder für 2004 angekündigt. Diese Entwicklung zeigt, dass Partikelfilter heute technisch ausgereift sind und ab Mitte 2004 in vielen Personenwagenmodellen angeboten werden. Damit sie jedoch nicht nur in einzelnen Modellen verfügbar, sondern auf breiter Basis auch tatsächlich eingesetzt werden, braucht es eine obligatorische Vorschrift. Die anfängliche Einschränkung der Modellpalette, welche das Partikelfilterobligatorium zur Folge hätte, würde bald wieder verschwinden. Wie bei der Einführung des Katalysators würde sich mit einem Partikelfilterobligatorium die Anzahl Modelle mit Partikelfilter sehr schnell erhöhen.</p><p>Das Partikelfilterobligatorium leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lufthygiene und zum Klimaschutz. Im Kontext des Kyoto-Protokolls ermöglicht es den problemlosen Einsatz von CO2-effizienten Dieselpersonenwagen, ohne die lufthygienischen und klimatischen Nachteile des Dieselrusses in Kauf nehmen zu müssen.</p><p>Angesichts der hohen Belastung der Luft durch Feinstaub fordern auch die Kantone ein Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren.</p>
- <p>Die Belastung der Luft durch Feinstaub und insbesondere durch Dieselruss ist heute eine der grössten Herausforderungen für unsere Umweltpolitik. Vor allem Städte und verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Belastungen. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Feinstaub wird von verschiedenen Quellen verursacht, insbesondere von Land- und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie. Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst und teilt die Auffassung, dass zügiges Handeln im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes angebracht ist.</p><p>Das UVEK hat deshalb einen Aktionsplan erarbeitet, welcher eine nachhaltige Reduktion des Feinstaubs und insbesondere auch des Dieselrusses zum Ziel hat. Für neun Massnahmen dieses Aktionsplanes ist das UVEK federführend. Sie befinden sich seit Januar 2006 in der konkreten Ausarbeitung. Die übrigen fünf Massnahmen liegen im Kompetenzbereich mehrerer Departemente und sind im Juni 2006 vom Bundesrat verabschiedet worden.</p><p>Qualitativ hochwertige Partikelfilter sind eine geeignete Methode zur deutlichen Reduktion der Feinstaubemissionen bei Dieselmotoren. Obwohl die Euro-4-Abgasnorm bei Personenwagen meistens noch ohne Partikelfilter eingehalten werden kann, entspricht der Einsatz von Partikelfiltern dem Stand der Technik. Praktisch alle Dieselmodelle sind heute mit einem Partikelfilter ausgerüstet auf dem Markt erhältlich. Im Gegensatz zu den Partikelfiltern ist die Technologie zu einer wesentlichen NOx-Reduktion im Personenwagen-Bereich noch nicht Stand der Technik. Sie wird sich wohl erst bei der Einführung der zukünftigen Euro-5-Abgasnorm, voraussichtlich im Jahre 2010, durchsetzen.</p><p>Das von der Motionärin vorgebrachte Anliegen wurde geprüft und teilweise in den Aktionsplan Feinstaub übernommen:</p><p>Die gegenüber der EU vorzeitige Einführung strengerer Partikelgrenzwerte für neue Dieselpersonen- und Lieferwagen, Kleinbusse sowie Traktoren wurde in einem ersten Schritt im August dieses Jahres bei der WTO und der EU/Efta notifiziert. Nach heutigem Wissensstand erfordern diese Grenzwerte den Einbau eines Partikelfilters. Ausserdem verpflichtet sich der Bund, nur noch Verwaltungs- und Militär-Dieselfahrzeuge mit wirksamen Partikelfiltern zu beschaffen, sofern sie auf dem Markt erhältlich sind. </p><p>Die Nachrüstung von bestehenden Fahrzeugen soll für Busse des öffentlichen Verkehrs mit der differenzierten Rückerstattung der Mineralölsteuer gefördert werden. Für Lastwagen wird eine Förderung von Partikelfiltern durch die Differenzierung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe als Mandat in die laufenden Verhandlungen mit der EU über die nächste LSVA-Erhöhung 2008 eingebracht. Für Schiffe und land- und forstwirtschaftliche Traktoren und Motorkarren werden finanzielle Anreize geprüft, sobald wirksame und wirtschaftlich tragbare Partikelfiltersysteme einsetzbar sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Filterpflicht für neue Dieselfahrzeuge einzuführen und die Umrüstung von Dieselfahrzeugen, die bereits im Einsatz stehen, mit einer Übergangsfrist einzuleiten, wenn es technisch möglich und sinnvoll ist.</p>
- Partikelfilterobligatorium für Dieselmotoren
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