Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes
- ShortId
-
06.3016
- Id
-
20063016
- Updated
-
27.07.2023 19:14
- Language
-
de
- Title
-
Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes
- AdditionalIndexing
-
52;Uri;Kanton;Mitfinanzierung;Obwalden;Nidwalden;Haushaltsausgabe;Überschwemmung;Finanzhilfe;Unwetter
- 1
-
- L05K0602020604, Unwetter
- L05K0602020603, Überschwemmung
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0301010119, Uri
- L06K030101011201, Nidwalden
- L06K030101011202, Obwalden
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kurz vor Weihnachten 2005 hat der Bundesrat den Umfang der Bundesbeteiligung zur Bewältigung der Hochwasserschäden festgelegt: An die Gesamtkosten von 511 Millionen Franken im öffentlichen Bereich leistet der Bund einen Betrag von 251 Millionen, entsprechend 49 Prozent. Die Hälfte dieses Betrages ist im Rahmen des ordentlichen Budgets (2006) zu kompensieren, die andere Hälfte soll im Rahmen der Nachtragskredite 2006 und des Budgets 2007 bereitgestellt werden.</p><p>Diese vom Bundesrat beschlossene Regelung ist aus verschiedenen Gründen unbefriedigend.</p><p>- Zunächst - und vor allem - verbleiben den vom Unwetter am meisten betroffenen Kantonen - Obwalden, Nidwalden und Uri - Kosten, welche für diese schlicht unzumutbar sind. So beträgt beispielsweise der (verbleibende) Pro-Kopf-Anteil für Obwalden 1057 Franken, für Nidwalden 887 Franken und für Uri 300 Franken, wogegen die Restkostenbelastung pro Kopf bezogen auf sämtliche betroffenen Kantone durchschnittlich 35 Franken beträgt. Der für Uri verbleibende Anteil von 300 Franken pro Kopf oder insgesamt 10,5 Millionen entspricht beispielsweise mehr als 10 Prozent des gesamten jährlichen Steuerertrages. Ähnlich zeigen sich die Verhältnisse für Nidwalden und Obwalden.</p><p>- Sodann ist am Entscheid des Bundesrates unbefriedigend, dass die Hälfte der dem Bund verbleibenden Kosten schwergewichtig durch das UVEK zu kompensieren ist, was dazu führen kann, dass dieses unter Umständen ausgerechnet in solchen Bereichen zu sparen gezwungen ist, welche sich mit der Prävention von Unwetterschäden befassen.</p><p>- Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat bei den grösseren Unwetterereignissen der vergangenen Jahre, insbesondere 1987 und 1993, die finanzielle Hilfe des Bundes stets im Rahmen von Sonderbotschaften mit entsprechenden Krediten dem Parlament beantragt hat. Es ist nun schlicht nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet beim Hochwasserereignis 2005, welches die Dimensionen der früheren Ereignisse in verschiedener Hinsicht deutlich gesprengt hat, eine (andere) Regelung Platz greifen soll, welche für die am meisten betroffenen Kantone ausserordentlich hart, ja unzumutbar ist. Gemäss Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 2) schulden Bund und Kantone einander "Rücksicht und Beistand". Es sei daran erinnert, dass im Jahre 2002 der Bundesrat 50 Millionen Franken für die Hochwassergebiete in Europa und Asien gesprochen hat. Dagegen ist gewiss nichts einzuwenden. Die Solidarität des Bundes - gegenüber den Kantonen - sollte dann aber auch und erst recht bei Unwetterkatastrophen im eigenen Land spielen.</p><p>- Angesichts der Tatsache, dass Unwetterereignisse grösseren Ausmasses heute mit zunehmender Häufigkeit auftreten, wird wohl zu prüfen sein, ob nicht auch (nebst den Bereichen Prävention und anderen Massnahmen) für die Finanzierung der Folgekosten solcher Ereignisse entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen seien.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 den Umfang der Bundesbeteiligung zur Bewältigung der Unwetterschäden festgelegt. Sein Entscheid trägt dem Umstand Rechnung, dass in den Gesetzen für Wasserbau und Landwirtschaft gesetzliche Spezialregelungen für Unwetterschäden vorgesehen sind. Diese werden hier voll ausgeschöpft, womit der Bundesanteil insgesamt bei rund 50 Prozent liegt. Dazu kommt der Einsatz der Armee im Bereich der Nothilfe und der Wiederinstandstellung.</p><p>Im Gegensatz zu den Ereignissen von 1987 und 1993 hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten. Bereits bei den grossen Unwetterereignissen von 1999, 2000 und 2002 gab es keine Sonderbotschaften mehr, und die Schäden wurden auf dem ordentlichen Weg gedeckt. Wenn der Bund jetzt rund die Hälfte der Schäden übernimmt, bewegt er sich im Rahmen der bisherigen Praxis.</p><p>Der Bundesrat hat vor allem aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft abgesehen. Die nach wie vor prekäre Lage der Bundesfinanzen lässt eine solche Zusatzbelastung nicht zu. Es wurde auch geprüft, ob ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf im Sinne des Finanzhaushaltsgesetzes (Art. 24 c) geltend gemacht werden kann. Diese Bestimmung soll für absolut einmalige und ausserordentliche Ereignisse reserviert bleiben. Unwetterereignisse häufen sich jedoch und können nicht mehr als einmalig gelten. Dazu kommt, dass auch der Schwellenwert von 0,5 Prozent der bewilligten Bundesausgaben bei einer Schadenbehebung über zwei Jahre nicht erreicht wird. Bei dieser Sachlage hat der Bundesrat darauf verzichtet, die Ausserordentlichkeit anzuerkennen, um dieses Instrument - und mit ihm die Schuldenbremse - nicht auszuhöhlen.</p><p>Demnach soll der Bundesanteil von rund 250 Millionen Franken während der Jahre 2006 und 2007 zur Hälfte kompensiert werden. Damit geht es um jährliche Kompensationen von etwas mehr als 60 Millionen Franken. 105 Millionen von 125 Millionen Franken sind vom UVEK zu kompensieren. Es wird jedoch darauf geachtet, dass die Kompensationen nicht in den für die Prävention wichtigen Bereichen vorgenommen werden. Die Kredite für den Hochwasserschutz sollen in diesen Jahren sogar um 80 Millionen Franken aufgestockt werden.</p><p>Im Zusammenhang mit der Kompensationsfrage muss angesichts des Finanzhaushaltes des Bundes festgehalten werden, dass die Kostenfolgen einer Sonderbotschaft sogar voll kompensiert werden müssten, was die Kantone in denjenigen Bereichen treffen würde, wo Projekte aufgrund der Kompensation zurückgestellt werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone im Zusammenhang mit den Unwetterschäden vom August 2005 zu unterbreiten.</p><p>Die Vorlage ist so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.</p>
- Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kurz vor Weihnachten 2005 hat der Bundesrat den Umfang der Bundesbeteiligung zur Bewältigung der Hochwasserschäden festgelegt: An die Gesamtkosten von 511 Millionen Franken im öffentlichen Bereich leistet der Bund einen Betrag von 251 Millionen, entsprechend 49 Prozent. Die Hälfte dieses Betrages ist im Rahmen des ordentlichen Budgets (2006) zu kompensieren, die andere Hälfte soll im Rahmen der Nachtragskredite 2006 und des Budgets 2007 bereitgestellt werden.</p><p>Diese vom Bundesrat beschlossene Regelung ist aus verschiedenen Gründen unbefriedigend.</p><p>- Zunächst - und vor allem - verbleiben den vom Unwetter am meisten betroffenen Kantonen - Obwalden, Nidwalden und Uri - Kosten, welche für diese schlicht unzumutbar sind. So beträgt beispielsweise der (verbleibende) Pro-Kopf-Anteil für Obwalden 1057 Franken, für Nidwalden 887 Franken und für Uri 300 Franken, wogegen die Restkostenbelastung pro Kopf bezogen auf sämtliche betroffenen Kantone durchschnittlich 35 Franken beträgt. Der für Uri verbleibende Anteil von 300 Franken pro Kopf oder insgesamt 10,5 Millionen entspricht beispielsweise mehr als 10 Prozent des gesamten jährlichen Steuerertrages. Ähnlich zeigen sich die Verhältnisse für Nidwalden und Obwalden.</p><p>- Sodann ist am Entscheid des Bundesrates unbefriedigend, dass die Hälfte der dem Bund verbleibenden Kosten schwergewichtig durch das UVEK zu kompensieren ist, was dazu führen kann, dass dieses unter Umständen ausgerechnet in solchen Bereichen zu sparen gezwungen ist, welche sich mit der Prävention von Unwetterschäden befassen.</p><p>- Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat bei den grösseren Unwetterereignissen der vergangenen Jahre, insbesondere 1987 und 1993, die finanzielle Hilfe des Bundes stets im Rahmen von Sonderbotschaften mit entsprechenden Krediten dem Parlament beantragt hat. Es ist nun schlicht nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet beim Hochwasserereignis 2005, welches die Dimensionen der früheren Ereignisse in verschiedener Hinsicht deutlich gesprengt hat, eine (andere) Regelung Platz greifen soll, welche für die am meisten betroffenen Kantone ausserordentlich hart, ja unzumutbar ist. Gemäss Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 2) schulden Bund und Kantone einander "Rücksicht und Beistand". Es sei daran erinnert, dass im Jahre 2002 der Bundesrat 50 Millionen Franken für die Hochwassergebiete in Europa und Asien gesprochen hat. Dagegen ist gewiss nichts einzuwenden. Die Solidarität des Bundes - gegenüber den Kantonen - sollte dann aber auch und erst recht bei Unwetterkatastrophen im eigenen Land spielen.</p><p>- Angesichts der Tatsache, dass Unwetterereignisse grösseren Ausmasses heute mit zunehmender Häufigkeit auftreten, wird wohl zu prüfen sein, ob nicht auch (nebst den Bereichen Prävention und anderen Massnahmen) für die Finanzierung der Folgekosten solcher Ereignisse entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen seien.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 den Umfang der Bundesbeteiligung zur Bewältigung der Unwetterschäden festgelegt. Sein Entscheid trägt dem Umstand Rechnung, dass in den Gesetzen für Wasserbau und Landwirtschaft gesetzliche Spezialregelungen für Unwetterschäden vorgesehen sind. Diese werden hier voll ausgeschöpft, womit der Bundesanteil insgesamt bei rund 50 Prozent liegt. Dazu kommt der Einsatz der Armee im Bereich der Nothilfe und der Wiederinstandstellung.</p><p>Im Gegensatz zu den Ereignissen von 1987 und 1993 hat der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament eine Sonderbotschaft zu unterbreiten. Bereits bei den grossen Unwetterereignissen von 1999, 2000 und 2002 gab es keine Sonderbotschaften mehr, und die Schäden wurden auf dem ordentlichen Weg gedeckt. Wenn der Bund jetzt rund die Hälfte der Schäden übernimmt, bewegt er sich im Rahmen der bisherigen Praxis.</p><p>Der Bundesrat hat vor allem aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft abgesehen. Die nach wie vor prekäre Lage der Bundesfinanzen lässt eine solche Zusatzbelastung nicht zu. Es wurde auch geprüft, ob ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf im Sinne des Finanzhaushaltsgesetzes (Art. 24 c) geltend gemacht werden kann. Diese Bestimmung soll für absolut einmalige und ausserordentliche Ereignisse reserviert bleiben. Unwetterereignisse häufen sich jedoch und können nicht mehr als einmalig gelten. Dazu kommt, dass auch der Schwellenwert von 0,5 Prozent der bewilligten Bundesausgaben bei einer Schadenbehebung über zwei Jahre nicht erreicht wird. Bei dieser Sachlage hat der Bundesrat darauf verzichtet, die Ausserordentlichkeit anzuerkennen, um dieses Instrument - und mit ihm die Schuldenbremse - nicht auszuhöhlen.</p><p>Demnach soll der Bundesanteil von rund 250 Millionen Franken während der Jahre 2006 und 2007 zur Hälfte kompensiert werden. Damit geht es um jährliche Kompensationen von etwas mehr als 60 Millionen Franken. 105 Millionen von 125 Millionen Franken sind vom UVEK zu kompensieren. Es wird jedoch darauf geachtet, dass die Kompensationen nicht in den für die Prävention wichtigen Bereichen vorgenommen werden. Die Kredite für den Hochwasserschutz sollen in diesen Jahren sogar um 80 Millionen Franken aufgestockt werden.</p><p>Im Zusammenhang mit der Kompensationsfrage muss angesichts des Finanzhaushaltes des Bundes festgehalten werden, dass die Kostenfolgen einer Sonderbotschaft sogar voll kompensiert werden müssten, was die Kantone in denjenigen Bereichen treffen würde, wo Projekte aufgrund der Kompensation zurückgestellt werden müssten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Sonderbotschaft über die Leistungen des Bundes an die Kosten der Kantone im Zusammenhang mit den Unwetterschäden vom August 2005 zu unterbreiten.</p><p>Die Vorlage ist so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.</p>
- Unwetterkatastrophe 2005 und Leistungen des Bundes
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