Freihandelsperspektive für die Landwirtschaft

ShortId
06.3021
Id
20063021
Updated
14.11.2025 07:19
Language
de
Title
Freihandelsperspektive für die Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;10;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;freier Warenverkehr;Agrarpolitik (speziell);Freihandelsabkommen;gemeinsame Agrarpolitik
1
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L06K070102040401, freier Warenverkehr
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L04K14010301, gemeinsame Agrarpolitik
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Landwirtschaft ist ein Teil der Schweizer Wirtschaft und soll dies auch weiterhin bleiben. Ihr fehlt jedoch eine klare und motivierende Perspektive. Die schweizerische Landwirtschaft kann zukünftig im internationalen Umfeld - vorab in Europa - erfolgreich sein, wenn mit der Landwirtschaft und ihren Akteuren das Ziel angestrebt wird, in verschiedenen Produktionsbereichen international konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu werden. Die internationale Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit des Agrarsektors, verstanden als umfassende Freihandelstauglichkeit mit der EU, kann schrittweise angestrebt werden; zu empfehlen ist jedoch ein zügiges Tempo. Die Massnahmen zur Reform der Schweizer Landwirtschaft sollen zeitlich so ausgerichtet werden, dass die Übergangsfristen spätestens 2015 und damit mit dem Ende der übernächsten agrarpolitischen Planphase auslaufen können.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist stets bedacht, der Landwirtschaft in den relevanten Politikbereichen glaubwürdige Perspektiven aufzuzeigen. Stellvertretend sei das Reformpaket der "AP 2011" genannt, das auch Optionen für den Horizont nach 2011 insbesondere aus handelspolitischer Sicht anspricht. Die Vertiefung der Agrarhandelsbeziehungen mit der EU mittels eines Freihandelsabkommens für Agrarprodukte wäre eine Option, welche der Landwirtschaft neue Perspektiven eröffnen würde.</p><p>Die Ausweitung des bilateralen Freihandels mit der EU auf alle Agrarprodukte würde eine konsequente Weiterführung der bis anhin verfolgten Wirtschafts- und Europapolitik der Schweiz darstellen. Sie würde sich ausserdem in die weltweite Liberalisierungsdynamik im Agrarbereich auf Ebene der WTO einfügen, der sich die Schweiz aus gesamtwirtschaftlichem Interesse nicht entziehen will. Durch den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU würden die in der Verfassung verankerten multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft ebenso wenig infrage gestellt wie die aussen- und handelspolitische Souveränität der Schweiz. Dank des ungehinderten Zugangs zum für die Schweiz wichtigsten Absatzmarkt böten sich den wettbewerbsfähigen Betrieben in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Stufen zusätzliche Chancen im Export. Zudem würden sinkende Kosten für Produktionsmittel die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Agrar- und Lebensmittelsektors stärken. Um diese Chancen zu nutzen, wäre eine weitere Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion in Richtung möglichst hoher Wertschöpfung notwendig.</p><p>Damit das Agrarfreihandelsabkommen mit der EU seine volle Wirkung entfalten könnte, müsste es die gesamte Produktionskette (eigentliche Agrarproduktion, vorgelagerter Beschaffungsmarkt, nachgelagerte Stufen) umfassen. Ebenso ist die Wirkung auf Handel und Konsumenten in die Prüfung einzubeziehen. Neben den tarifären Handelshemmnissen müssten schwergewichtig auch die nichttarifären Handelshemmnisse abgebaut werden.</p><p>2. Mit Beschluss vom 10. März 2006 hat der Bundesrat vom Bericht über die Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile eines Freihandelsabkommens für Landwirtschaftsprodukte zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat das EVD und das EDA gleichzeitig beauftragt, Sondierungen mit den interessierten Kreisen über ein Agrarfreihandelsabkommen durchzuführen und dem Bundesrat bis spätestens Ende Juni 2006 darüber Bericht zu erstatten. Die Ergebnisse dieser Konsultationen werden dem Bundesrat eine Grundlage liefern, um die Opportunität der Aufnahme von exploratorischen Gesprächen mit der EU zu prüfen sowie den agrarpolitischen Anpassungsbedarf einzuschätzen.</p><p>3. Im Zug der weiteren Abklärungen hinsichtlich eines allfälligen Agrarfreihandelsabkommens wird der Bundesrat auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen näher untersuchen. Wie weit die daraus resultierenden Schlussfolgerungen im "Europabericht" des Bundesrates berücksichtigt werden, hängt vom Stand der Sondierungen bzw. exploratorischen Gespräche ab.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Sorge um die Zukunft und die Perspektive der Landwirtschaft hat bei der Bevölkerung einen grossen Stellenwert. Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, der Schweizer Landwirtschaft eine neue Perspektive zu geben, die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft in Europa anzustreben mit der Zielsetzung, spätestens 2015 mit allen Ländern der EU gegenseitige volle Freizügigkeit zu haben, und sich deshalb für ein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft sowie im Bereich jener Wirtschaftszweige, welche mit der Landwirtschaft zusammenhängen, einzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit, mit der EU noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode formelle Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Bereich Landwirtschaft aufzunehmen?</p><p>3. Ist er bereit, das Agrarabkommen mit der EU über die Machbarkeitsstudie hinaus weiter zu vertiefen und aufzuzeigen, welcher volkswirtschaftliche Nutzen von einem solchen Abkommen kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist? Wie gedenkt er das Agrarabkommen als Bestandteil des bilateralen Weges in den angekündigten Bericht über die Optionen in der Europapolitik zu integrieren?</p>
  • Freihandelsperspektive für die Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Landwirtschaft ist ein Teil der Schweizer Wirtschaft und soll dies auch weiterhin bleiben. Ihr fehlt jedoch eine klare und motivierende Perspektive. Die schweizerische Landwirtschaft kann zukünftig im internationalen Umfeld - vorab in Europa - erfolgreich sein, wenn mit der Landwirtschaft und ihren Akteuren das Ziel angestrebt wird, in verschiedenen Produktionsbereichen international konkurrenz- und wettbewerbsfähig zu werden. Die internationale Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit des Agrarsektors, verstanden als umfassende Freihandelstauglichkeit mit der EU, kann schrittweise angestrebt werden; zu empfehlen ist jedoch ein zügiges Tempo. Die Massnahmen zur Reform der Schweizer Landwirtschaft sollen zeitlich so ausgerichtet werden, dass die Übergangsfristen spätestens 2015 und damit mit dem Ende der übernächsten agrarpolitischen Planphase auslaufen können.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist stets bedacht, der Landwirtschaft in den relevanten Politikbereichen glaubwürdige Perspektiven aufzuzeigen. Stellvertretend sei das Reformpaket der "AP 2011" genannt, das auch Optionen für den Horizont nach 2011 insbesondere aus handelspolitischer Sicht anspricht. Die Vertiefung der Agrarhandelsbeziehungen mit der EU mittels eines Freihandelsabkommens für Agrarprodukte wäre eine Option, welche der Landwirtschaft neue Perspektiven eröffnen würde.</p><p>Die Ausweitung des bilateralen Freihandels mit der EU auf alle Agrarprodukte würde eine konsequente Weiterführung der bis anhin verfolgten Wirtschafts- und Europapolitik der Schweiz darstellen. Sie würde sich ausserdem in die weltweite Liberalisierungsdynamik im Agrarbereich auf Ebene der WTO einfügen, der sich die Schweiz aus gesamtwirtschaftlichem Interesse nicht entziehen will. Durch den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU würden die in der Verfassung verankerten multifunktionalen Aufgaben der Landwirtschaft ebenso wenig infrage gestellt wie die aussen- und handelspolitische Souveränität der Schweiz. Dank des ungehinderten Zugangs zum für die Schweiz wichtigsten Absatzmarkt böten sich den wettbewerbsfähigen Betrieben in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Stufen zusätzliche Chancen im Export. Zudem würden sinkende Kosten für Produktionsmittel die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Agrar- und Lebensmittelsektors stärken. Um diese Chancen zu nutzen, wäre eine weitere Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion in Richtung möglichst hoher Wertschöpfung notwendig.</p><p>Damit das Agrarfreihandelsabkommen mit der EU seine volle Wirkung entfalten könnte, müsste es die gesamte Produktionskette (eigentliche Agrarproduktion, vorgelagerter Beschaffungsmarkt, nachgelagerte Stufen) umfassen. Ebenso ist die Wirkung auf Handel und Konsumenten in die Prüfung einzubeziehen. Neben den tarifären Handelshemmnissen müssten schwergewichtig auch die nichttarifären Handelshemmnisse abgebaut werden.</p><p>2. Mit Beschluss vom 10. März 2006 hat der Bundesrat vom Bericht über die Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile eines Freihandelsabkommens für Landwirtschaftsprodukte zwischen der Schweiz und der EU Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat das EVD und das EDA gleichzeitig beauftragt, Sondierungen mit den interessierten Kreisen über ein Agrarfreihandelsabkommen durchzuführen und dem Bundesrat bis spätestens Ende Juni 2006 darüber Bericht zu erstatten. Die Ergebnisse dieser Konsultationen werden dem Bundesrat eine Grundlage liefern, um die Opportunität der Aufnahme von exploratorischen Gesprächen mit der EU zu prüfen sowie den agrarpolitischen Anpassungsbedarf einzuschätzen.</p><p>3. Im Zug der weiteren Abklärungen hinsichtlich eines allfälligen Agrarfreihandelsabkommens wird der Bundesrat auch die volkswirtschaftlichen Auswirkungen näher untersuchen. Wie weit die daraus resultierenden Schlussfolgerungen im "Europabericht" des Bundesrates berücksichtigt werden, hängt vom Stand der Sondierungen bzw. exploratorischen Gespräche ab.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Sorge um die Zukunft und die Perspektive der Landwirtschaft hat bei der Bevölkerung einen grossen Stellenwert. Ich ersuche den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, der Schweizer Landwirtschaft eine neue Perspektive zu geben, die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft in Europa anzustreben mit der Zielsetzung, spätestens 2015 mit allen Ländern der EU gegenseitige volle Freizügigkeit zu haben, und sich deshalb für ein Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich Landwirtschaft sowie im Bereich jener Wirtschaftszweige, welche mit der Landwirtschaft zusammenhängen, einzusetzen?</p><p>2. Ist er bereit, mit der EU noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode formelle Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen im Bereich Landwirtschaft aufzunehmen?</p><p>3. Ist er bereit, das Agrarabkommen mit der EU über die Machbarkeitsstudie hinaus weiter zu vertiefen und aufzuzeigen, welcher volkswirtschaftliche Nutzen von einem solchen Abkommen kurz-, mittel- und langfristig zu erwarten ist? Wie gedenkt er das Agrarabkommen als Bestandteil des bilateralen Weges in den angekündigten Bericht über die Optionen in der Europapolitik zu integrieren?</p>
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