Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage
- ShortId
-
06.3023
- Id
-
20063023
- Updated
-
28.07.2023 10:54
- Language
-
de
- Title
-
Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage
- AdditionalIndexing
-
09;Terrorismus;Armeeeinsatz;Auslandsvertretung eines Unternehmens;Bevölkerungsschutz;diplomatischer Schutz;Neutralität;Krieg
- 1
-
- L03K040302, Bevölkerungsschutz
- L04K04030108, Terrorismus
- L04K04010202, Krieg
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K10010503, Neutralität
- L05K1002010202, diplomatischer Schutz
- L06K070304010201, Auslandsvertretung eines Unternehmens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die internationale Sicherheitslage hat sich namentlich im internationalen Kontext der terroristischen Bedrohung in den letzten Jahren verschärft. Europa dürfte in den nächsten Jahren Ziel weiterer Terroranschläge radikaler politischer und militant islamistischer Gruppierungen wie auch ein logistisches Operationsfeld für diese Gruppierungen bleiben. Dagegen ist nach heutiger Beurteilung mittelfristig nicht mit einem umfassenden konventionellen militärischen Angriff auf EU-Staaten oder auf die Schweiz zu rechnen. Auch eine unmittelbare Bedrohung der Schweiz oder ihrer Nachbarstaaten durch die Raketen- und Nuklearprogramme im Nahen und Mittleren Osten ist in den nächsten Jahren unwahrscheinlich. Nicht auszuschliessen ist jedoch eine begrenzte bewaffnete Konfliktaustragung an der Peripherie Europas mit indirekten Auswirkungen auf die Schweiz (Demonstrationen, Anschläge, Migration).</p><p>2. Der Grossteil der in der Schweiz ansässigen ethnischen und religiösen Minderheiten nimmt den Rechtsstaat Schweiz mit seinem politischen und administrativen System positiv wahr und ist nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen interessiert. Zum Teil sind aber ausländische extremistische Gruppen in der Schweiz aktiv (z. B. mit Spendensammlungen und Propagandaaktionen), die zur Schürung gewaltsamer Konflikte bereit sein könnten. Die Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dabei jedoch beschränkt. Der Bundesrat hat deshalb im Extremismusbericht vom 25. August 2004 festgehalten, dass die innere Sicherheit der Schweiz zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht wird; diese Einschätzung gilt heute noch.</p><p>3. Die Armee unterstützt gemäss ihrem Teilauftrag die zivilen Behörden subsidiär bei der Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit, wenn die Mittel der zivilen Behörden nicht mehr ausreichen (Art. 1 Abs. 3 Bst. a des Militärgesetzes), und - bei einer höheren Eskalationsstufe der Gefahr - durch präventive Raumsicherung als Teil der Landesverteidigung (z. B. Sicherung bedeutender Grenzabschnitte, von Schlüsselräumen, Transversalen oder grösseren Infrastruktureinrichtungen). Nach Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 wird die im Leistungsprofil der Armee geforderte entsprechende Durchhaltefähigkeit infolge der Erhöhung der Anzahl der aktiven Infanteriebataillone gegeben sein. Für Sicherungseinsätze liegen einerseits Planungsgrundlagen vor in Form eines Kataloges der Objekte, die der Sicherstellung existenzieller Bedürfnisse dienen, sowie andererseits ein annahmebezogenes Operationskonzept für die Unterstützung der zivilen Behörden im Ereignisfall. Im Falle einer überraschenden Veränderung der Bedrohungslage durch konkrete Anschläge - und damit bei einem erhöhten Bedarf an Mitteln der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden - wäre allerdings eine Anpassung des Dienstleistungsplans oder alternativ die Mobilisierung ausserhalb des ordentlichen Dienstleistungsplans nötig.</p><p>4. In der inneren Sicherheit ist das Bundesamt für Polizei der zentrale Ansprechpartner für die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Bei Grossereignissen und in besonderen Lagen kommt dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im gesamtschweizerischen Nachrichtenverbund eine führende Rolle bei der Beschaffung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen zu. Der DAP stützt sich dabei auch auf kantonale Polizeiorgane. Im Rahmen der seit dem G8-Gipfel von Evian 2003 intensivierten Zusammenarbeit von Bundesstellen und kantonalen Polizeibehörden wurden auf der operationellen und politischen Ebene Koordinationsgremien geschaffen. Die Kantone sind neu auch in der Lenkungsgruppe Sicherheit vertreten.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Neutralität nach wie vor ein Instrument ist, das zur Sicherheit der Schweiz beiträgt. Er unternimmt alles Nötige und Mögliche, um die Neutralität zu bewahren.</p><p>6. Durch die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin werden die Schweizer Grenzen keine Schengen-Aussengrenze mehr darstellen, womit die systematischen Personenkontrollen an unseren Grenzen wegfallen werden. Da die Schweiz jedoch nicht Teil der EU-Zollunion ist, werden Warenkontrollen auch in Zukunft weitergeführt werden. In deren Rahmen kann die Identität der Personen, welche die Waren mit sich führen, kontrolliert werden. Sämtliche Kontrollen im Waren- und Personenverkehr beruhen auf einer laufenden Risikoanalyse, in welcher die Erkenntnisse verschiedener Dienste einfliessen, so auch der Oberzolldirektion und des DAP. Unter Schengen ist namentlich vorgesehen, dass in besonderen Risikosituationen systematische Personenkontrollen zeitlich befristet wieder eingeführt werden können. Schliesslich führt Schengen/Dublin zu einer Verstärkung der Kontrollen an den Aussengrenzen, was auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>7. Grundsätzlich sind Schweizer Firmen im Ausland für angemessene Sicherheitsvorkehrungen selbst verantwortlich. Das EDA veröffentlicht im Internet regelmässig aufdatierte Hinweise zur aktuellen Gefährdung in verschiedenen Regionen der Welt. Angestellte von Schweizer Firmen mit schweizerischer Staatsbürgerschaft haben zudem Anrecht auf konsularischen Schutz durch die schweizerischen Vertretungen im Ausland.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Spätestens seit den Terroranschlägen auf die USA vom 11. September 2001 hat sich die sicherheitspolitische Bedrohungslage verändert. Mit Anschlägen auf Spanien und Grossbritannien wurde auch Europa Ziel des Terrorismus. Die Unruhen in Frankreich führten überdies vor Augen, wie gross das Potenzial für bürgerkriegsähnliche Konflikte geworden ist. Die mit der atomaren Aufrüstung im Iran, dem drohenden Bürgerkrieg im Irak, aber auch mit den jüngst erschienenen Mohammed-Karikaturen in Dänemark ausgelösten Unruhen in mehreren islamischen Ländern lassen die Gefahr von Angriffen in und um Europa gegenwärtig werden. Auch in der Schweiz, wo die Diskussion um die Karikaturen sogar in einer Demonstration auf dem Bundesplatz gipfelte und ethnische Gruppen aus Krisengebieten in immer grösserer Zahl ansässig sind, müssen die jüngsten Ereignisse ins aktuelle Bedrohungsbild aufgenommen und muss daraus die Doktrin für die Armee abgeleitet werden. Die aktuelle Situation macht auch deutlich, dass die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Bevölkerung zentrale Aufgabe der Armee ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die derzeitige Bedrohungslage? Teilt er die Meinung oder bestehen Hinweise darauf, dass Europa und damit auch die Schweiz heute jederzeit zum Operationsfeld bewaffneter Auseinandersetzungen werden kann?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die immer grösser werdende Zahl ethnischer und religiöser Minderheiten das Potenzial birgt, überraschend und ohne grosse Vorwarnzeit an verschiedenen Orten im Land gleichzeitig bewaffnete Konflikte zu provozieren, und daher in die Risikobeurteilung mit einbezogen werden muss?</p><p>3. Besteht ein konkretes Strategiekonzept, wie das schweizerische Territorium und die Bevölkerung vor den aktuellen Gefahren geschützt werden? Wie gut ist unsere Armee auf einen unser Land heute treffenden terroristischen Schlag vorbereitet? Ist sie genügend geübt und ausgerüstet, und verfügt sie über ausreichend Mannstärke?</p><p>4. Funktionieren die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen Bund und den hauptsächlich für die innere Sicherheit zuständigen Kantonen? Besteht Klarheit in Bezug auf Mitteleinsatz, Führungsstrukturen und Zuständigkeiten für die Meisterung von besonderen bzw. ausserordentlichen Lagen?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass wegen der - im Gegensatz zu Beginn der Neunzigerjahre - heute entstandenen multipolaren Situation (USA, China, Indien, Russland, Iran usw.) die Neutralität unseres Landes zentral ist? Kann er versichern, dass auf politischem Weg alles unternommen wird, um die Neutralität zu wahren?</p><p>6. Gibt es unter dem Gesichtspunkt des Terrorismus besondere Massnahmen, welche an der Grenze vorzunehmen sind? Sind spezielle Vorkehrungen mit der Umsetzung von Schengen vorgesehen?</p><p>7. Mit welchen Mitteln stellt er den Schutz von Schweizer Firmen im Ausland sicher?</p>
- Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die internationale Sicherheitslage hat sich namentlich im internationalen Kontext der terroristischen Bedrohung in den letzten Jahren verschärft. Europa dürfte in den nächsten Jahren Ziel weiterer Terroranschläge radikaler politischer und militant islamistischer Gruppierungen wie auch ein logistisches Operationsfeld für diese Gruppierungen bleiben. Dagegen ist nach heutiger Beurteilung mittelfristig nicht mit einem umfassenden konventionellen militärischen Angriff auf EU-Staaten oder auf die Schweiz zu rechnen. Auch eine unmittelbare Bedrohung der Schweiz oder ihrer Nachbarstaaten durch die Raketen- und Nuklearprogramme im Nahen und Mittleren Osten ist in den nächsten Jahren unwahrscheinlich. Nicht auszuschliessen ist jedoch eine begrenzte bewaffnete Konfliktaustragung an der Peripherie Europas mit indirekten Auswirkungen auf die Schweiz (Demonstrationen, Anschläge, Migration).</p><p>2. Der Grossteil der in der Schweiz ansässigen ethnischen und religiösen Minderheiten nimmt den Rechtsstaat Schweiz mit seinem politischen und administrativen System positiv wahr und ist nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen interessiert. Zum Teil sind aber ausländische extremistische Gruppen in der Schweiz aktiv (z. B. mit Spendensammlungen und Propagandaaktionen), die zur Schürung gewaltsamer Konflikte bereit sein könnten. Die Auswirkungen auf die innere Sicherheit sind dabei jedoch beschränkt. Der Bundesrat hat deshalb im Extremismusbericht vom 25. August 2004 festgehalten, dass die innere Sicherheit der Schweiz zurzeit durch keine extremistische Gruppierung schwerwiegend bedroht wird; diese Einschätzung gilt heute noch.</p><p>3. Die Armee unterstützt gemäss ihrem Teilauftrag die zivilen Behörden subsidiär bei der Abwehr von schwerwiegenden Bedrohungen der inneren Sicherheit, wenn die Mittel der zivilen Behörden nicht mehr ausreichen (Art. 1 Abs. 3 Bst. a des Militärgesetzes), und - bei einer höheren Eskalationsstufe der Gefahr - durch präventive Raumsicherung als Teil der Landesverteidigung (z. B. Sicherung bedeutender Grenzabschnitte, von Schlüsselräumen, Transversalen oder grösseren Infrastruktureinrichtungen). Nach Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 wird die im Leistungsprofil der Armee geforderte entsprechende Durchhaltefähigkeit infolge der Erhöhung der Anzahl der aktiven Infanteriebataillone gegeben sein. Für Sicherungseinsätze liegen einerseits Planungsgrundlagen vor in Form eines Kataloges der Objekte, die der Sicherstellung existenzieller Bedürfnisse dienen, sowie andererseits ein annahmebezogenes Operationskonzept für die Unterstützung der zivilen Behörden im Ereignisfall. Im Falle einer überraschenden Veränderung der Bedrohungslage durch konkrete Anschläge - und damit bei einem erhöhten Bedarf an Mitteln der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden - wäre allerdings eine Anpassung des Dienstleistungsplans oder alternativ die Mobilisierung ausserhalb des ordentlichen Dienstleistungsplans nötig.</p><p>4. In der inneren Sicherheit ist das Bundesamt für Polizei der zentrale Ansprechpartner für die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Bei Grossereignissen und in besonderen Lagen kommt dem Dienst für Analyse und Prävention (DAP) im gesamtschweizerischen Nachrichtenverbund eine führende Rolle bei der Beschaffung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen zu. Der DAP stützt sich dabei auch auf kantonale Polizeiorgane. Im Rahmen der seit dem G8-Gipfel von Evian 2003 intensivierten Zusammenarbeit von Bundesstellen und kantonalen Polizeibehörden wurden auf der operationellen und politischen Ebene Koordinationsgremien geschaffen. Die Kantone sind neu auch in der Lenkungsgruppe Sicherheit vertreten.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Neutralität nach wie vor ein Instrument ist, das zur Sicherheit der Schweiz beiträgt. Er unternimmt alles Nötige und Mögliche, um die Neutralität zu bewahren.</p><p>6. Durch die Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin werden die Schweizer Grenzen keine Schengen-Aussengrenze mehr darstellen, womit die systematischen Personenkontrollen an unseren Grenzen wegfallen werden. Da die Schweiz jedoch nicht Teil der EU-Zollunion ist, werden Warenkontrollen auch in Zukunft weitergeführt werden. In deren Rahmen kann die Identität der Personen, welche die Waren mit sich führen, kontrolliert werden. Sämtliche Kontrollen im Waren- und Personenverkehr beruhen auf einer laufenden Risikoanalyse, in welcher die Erkenntnisse verschiedener Dienste einfliessen, so auch der Oberzolldirektion und des DAP. Unter Schengen ist namentlich vorgesehen, dass in besonderen Risikosituationen systematische Personenkontrollen zeitlich befristet wieder eingeführt werden können. Schliesslich führt Schengen/Dublin zu einer Verstärkung der Kontrollen an den Aussengrenzen, was auch im Interesse der Schweiz ist.</p><p>7. Grundsätzlich sind Schweizer Firmen im Ausland für angemessene Sicherheitsvorkehrungen selbst verantwortlich. Das EDA veröffentlicht im Internet regelmässig aufdatierte Hinweise zur aktuellen Gefährdung in verschiedenen Regionen der Welt. Angestellte von Schweizer Firmen mit schweizerischer Staatsbürgerschaft haben zudem Anrecht auf konsularischen Schutz durch die schweizerischen Vertretungen im Ausland.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Spätestens seit den Terroranschlägen auf die USA vom 11. September 2001 hat sich die sicherheitspolitische Bedrohungslage verändert. Mit Anschlägen auf Spanien und Grossbritannien wurde auch Europa Ziel des Terrorismus. Die Unruhen in Frankreich führten überdies vor Augen, wie gross das Potenzial für bürgerkriegsähnliche Konflikte geworden ist. Die mit der atomaren Aufrüstung im Iran, dem drohenden Bürgerkrieg im Irak, aber auch mit den jüngst erschienenen Mohammed-Karikaturen in Dänemark ausgelösten Unruhen in mehreren islamischen Ländern lassen die Gefahr von Angriffen in und um Europa gegenwärtig werden. Auch in der Schweiz, wo die Diskussion um die Karikaturen sogar in einer Demonstration auf dem Bundesplatz gipfelte und ethnische Gruppen aus Krisengebieten in immer grösserer Zahl ansässig sind, müssen die jüngsten Ereignisse ins aktuelle Bedrohungsbild aufgenommen und muss daraus die Doktrin für die Armee abgeleitet werden. Die aktuelle Situation macht auch deutlich, dass die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der Bevölkerung zentrale Aufgabe der Armee ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die derzeitige Bedrohungslage? Teilt er die Meinung oder bestehen Hinweise darauf, dass Europa und damit auch die Schweiz heute jederzeit zum Operationsfeld bewaffneter Auseinandersetzungen werden kann?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die immer grösser werdende Zahl ethnischer und religiöser Minderheiten das Potenzial birgt, überraschend und ohne grosse Vorwarnzeit an verschiedenen Orten im Land gleichzeitig bewaffnete Konflikte zu provozieren, und daher in die Risikobeurteilung mit einbezogen werden muss?</p><p>3. Besteht ein konkretes Strategiekonzept, wie das schweizerische Territorium und die Bevölkerung vor den aktuellen Gefahren geschützt werden? Wie gut ist unsere Armee auf einen unser Land heute treffenden terroristischen Schlag vorbereitet? Ist sie genügend geübt und ausgerüstet, und verfügt sie über ausreichend Mannstärke?</p><p>4. Funktionieren die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen Bund und den hauptsächlich für die innere Sicherheit zuständigen Kantonen? Besteht Klarheit in Bezug auf Mitteleinsatz, Führungsstrukturen und Zuständigkeiten für die Meisterung von besonderen bzw. ausserordentlichen Lagen?</p><p>5. Teilt er die Auffassung, dass wegen der - im Gegensatz zu Beginn der Neunzigerjahre - heute entstandenen multipolaren Situation (USA, China, Indien, Russland, Iran usw.) die Neutralität unseres Landes zentral ist? Kann er versichern, dass auf politischem Weg alles unternommen wird, um die Neutralität zu wahren?</p><p>6. Gibt es unter dem Gesichtspunkt des Terrorismus besondere Massnahmen, welche an der Grenze vorzunehmen sind? Sind spezielle Vorkehrungen mit der Umsetzung von Schengen vorgesehen?</p><p>7. Mit welchen Mitteln stellt er den Schutz von Schweizer Firmen im Ausland sicher?</p>
- Aktuelle Entwicklung der Bedrohungslage
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