Karikaturenstreit. Schweizer Haltung betreffend Demokratie und Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene

ShortId
06.3025
Id
20063025
Updated
28.07.2023 09:03
Language
de
Title
Karikaturenstreit. Schweizer Haltung betreffend Demokratie und Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene
AdditionalIndexing
12;08;Pressefreiheit;Religion;Neutralität;Völkerrecht;Freiheit;Meinungsfreiheit;Zensur;Islam;Menschenrechte
1
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L04K05020104, Pressefreiheit
  • L04K01060202, Islam
  • L04K10010503, Neutralität
  • L05K1202040302, Zensur
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K08020206, Freiheit
  • L03K010602, Religion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Sowohl die Meinungs- als auch die Religionsfreiheit sind von verschiedenen internationalen Menschenrechtsübereinkommen wie auch der Bundesverfassung gewährleistete Menschenrechte. Ihre Universalität und Unteilbarkeit ist gemäss schweizerischer Auffassung unbestritten und bildet somit auch Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Im Rahmen der Menschenrechtsförderung gilt es aber auch, nationalen und regionalen, historischen, kulturellen und religiösen Besonderheiten Rechnung zu tragen.</p><p>2. Das EDA fördert die Meinungsvielfalt und unterstützt Medien dort, wo diese unmittelbar auf eine Konfliktdynamik einwirken und das Verhalten der Konfliktparteien zugunsten von konstruktiven Formen der Konfliktaustragung beeinflussen können. Konkretes Beispiel ist die Unterstützung von Radio Okapi. Dadurch erhalten breite Teile der Bevölkerung Zugang zu Informationen über den Transitionsprozess im Kongo und können sich eine eigene Meinung bilden. In mehreren Ländern, in welchen es aufgrund der Karikaturen gewaltsame Proteste gab, ist das EDA in dieser Hinsicht ebenfalls aktiv. So führt es seit 2003 mit Iran einen Menschenrechtsdialog, in welchem die Meinungsäusserungsfreiheit eines der prioritären Themen ist. Weiter werden in verschiedenen Staaten unabhängige Menschenrechtsorganisationen unterstützt, welche sich ebenfalls für die Meinungsäusserungsfreiheit einsetzen.</p><p>3. Tatsächlich werden in zahlreichen Ländern die Meinungsäusserungs- und die Pressefreiheit unterdrückt. Die Schweiz setzt sich in diesem Bereich auf verschiedenen Ebenen ein: Sie führt mit mehreren Ländern (China, Iran, Vietnam) Menschenrechtsdialoge, in welchen diese Problematik thematisiert wird. Zudem setzt sie sich mit diplomatischen Interventionen weltweit für Personen ein, welche aufgrund freier Meinungsäusserung Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind.</p><p>4. In der Tat wurde während der Verhandlungen zur Schaffung des neuen Menschenrechtsrates ein derartiger Artikel vorgeschlagen. Aufgrund der Opposition mehrerer Staaten, einschliesslich der Schweiz, wurde jedoch schlussendlich lediglich ein Absatz in die Präambel der den Rat schaffenden Resolution der Uno-Generalversammlung eingefügt. Dieser betont das Bedürfnis der Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen Zivilisationen, Kulturen und Religionen und die wichtige Rolle von Staaten, regionalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, religiösen Institutionen und den Medien bei der Förderung von Toleranz, Respekt und Freiheit von Religion und Glauben. Die unbehinderte Ausübung der Meinungsfreiheit ist ein für die persönliche Entfaltung, die zwischenmenschliche Kommunikation und die Wahrung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte in einer demokratischen Gesellschaft zentraler Grundrechtsanspruch. Wie die meisten Menschenrechte kann jedoch auch die Meinungsäusserungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Unter anderem bestimmt Artikel 19 Absatz 3 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dass die Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäusserung mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden ist und daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden kann, die erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte gehören zu den tragenden Verfassungsprinzipien und bilden damit gleichsam das Fundament der schweizerischen Staatsidee. Diese Werte gelten nicht nur in der Innenpolitik, sondern gehören zu den Leitlinien der schweizerischen Aussenpolitik. Gemäss Bundesverfassung soll sich der Bund deshalb für die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie in der Welt einsetzen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsmässigen Vorgaben bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss dem Aussenpolitischen Bericht 2000 führt der Bundesrat seine Menschenrechtspolitik nach den Grundsätzen der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Sind diese Grundsätze nach wie vor gültig? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Meinungsfreiheit zum Grundbestand der universell gültigen Menschenrechte und des Völkerrechtes gehört und deshalb von allen Staaten zu respektieren ist?</p><p>2. Gemäss dem Aussenpolitischen Bericht 2000 ist die Förderung der Medienvielfalt und der Transparenz ein thematischer Schwerpunkt der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Wie setzt der Bundesrat diese Schwerpunktsetzung um? Verfolgt oder plant der Bundesrat entsprechende Projekte in Ländern, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Karikaturen Schauplatz teilweise gewalttätiger Proteste waren?</p><p>3. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist nicht erst seit dem Streit um die Mohammed-Karikaturen ein Thema der internationalen Politik. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in zahlreichen Ländern infrage gestellt, und die politische Zensur ist vielerorts an der Tagesordnung. Die Organisation "Freedom House" stellt in ihren jüngsten Jahresberichten einen allgemeinen Trend zu weniger Pressefreiheit fest. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" stellt ihrerseits eine Zunahme an Gewalt gegen Journalisten und eine steigende Zahl von zensurierten oder verbotenen Medien fest. Teilt der Bundesrat die Analyse, wonach es in vielen Ländern nicht gut bestellt ist um die Meinungs- und Pressefreiheit? Was unternimmt die Schweiz auf internationaler Ebene, um Demokratie und Meinungsfreiheit zu fördern? Ist der Bundesrat bereit, sein aussen- und menschenrechtspolitisches Engagement auf diesem Gebiet zu verstärken?</p><p>4. Gemäss Medienberichten hat Jemen im Namen mehrerer islamischer Staaten beantragt, in den Statuten des neu zu schaffenden Menschenrechtsrates einen Artikel einzufügen, der Handlungen gegen Religion, Propheten und Glauben ahnden soll. Welche Haltung nimmt die Schweiz in dieser Frage ein? Wie beurteilt der Bundesrat die Bestrebungen, die Meinungsfreiheit aus religiösen Gründen einzuschränken, im Lichte des im Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte verankerten und universell gültigen Rechtes auf freie Meinungsäusserung?</p>
  • Karikaturenstreit. Schweizer Haltung betreffend Demokratie und Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Sowohl die Meinungs- als auch die Religionsfreiheit sind von verschiedenen internationalen Menschenrechtsübereinkommen wie auch der Bundesverfassung gewährleistete Menschenrechte. Ihre Universalität und Unteilbarkeit ist gemäss schweizerischer Auffassung unbestritten und bildet somit auch Teil der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Im Rahmen der Menschenrechtsförderung gilt es aber auch, nationalen und regionalen, historischen, kulturellen und religiösen Besonderheiten Rechnung zu tragen.</p><p>2. Das EDA fördert die Meinungsvielfalt und unterstützt Medien dort, wo diese unmittelbar auf eine Konfliktdynamik einwirken und das Verhalten der Konfliktparteien zugunsten von konstruktiven Formen der Konfliktaustragung beeinflussen können. Konkretes Beispiel ist die Unterstützung von Radio Okapi. Dadurch erhalten breite Teile der Bevölkerung Zugang zu Informationen über den Transitionsprozess im Kongo und können sich eine eigene Meinung bilden. In mehreren Ländern, in welchen es aufgrund der Karikaturen gewaltsame Proteste gab, ist das EDA in dieser Hinsicht ebenfalls aktiv. So führt es seit 2003 mit Iran einen Menschenrechtsdialog, in welchem die Meinungsäusserungsfreiheit eines der prioritären Themen ist. Weiter werden in verschiedenen Staaten unabhängige Menschenrechtsorganisationen unterstützt, welche sich ebenfalls für die Meinungsäusserungsfreiheit einsetzen.</p><p>3. Tatsächlich werden in zahlreichen Ländern die Meinungsäusserungs- und die Pressefreiheit unterdrückt. Die Schweiz setzt sich in diesem Bereich auf verschiedenen Ebenen ein: Sie führt mit mehreren Ländern (China, Iran, Vietnam) Menschenrechtsdialoge, in welchen diese Problematik thematisiert wird. Zudem setzt sie sich mit diplomatischen Interventionen weltweit für Personen ein, welche aufgrund freier Meinungsäusserung Opfer von Menschenrechtsverletzungen sind.</p><p>4. In der Tat wurde während der Verhandlungen zur Schaffung des neuen Menschenrechtsrates ein derartiger Artikel vorgeschlagen. Aufgrund der Opposition mehrerer Staaten, einschliesslich der Schweiz, wurde jedoch schlussendlich lediglich ein Absatz in die Präambel der den Rat schaffenden Resolution der Uno-Generalversammlung eingefügt. Dieser betont das Bedürfnis der Förderung des Dialogs und des Verständnisses zwischen Zivilisationen, Kulturen und Religionen und die wichtige Rolle von Staaten, regionalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, religiösen Institutionen und den Medien bei der Förderung von Toleranz, Respekt und Freiheit von Religion und Glauben. Die unbehinderte Ausübung der Meinungsfreiheit ist ein für die persönliche Entfaltung, die zwischenmenschliche Kommunikation und die Wahrung der Mitwirkungs- und Kontrollrechte in einer demokratischen Gesellschaft zentraler Grundrechtsanspruch. Wie die meisten Menschenrechte kann jedoch auch die Meinungsäusserungsfreiheit unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Unter anderem bestimmt Artikel 19 Absatz 3 des Uno-Paktes über bürgerliche und politische Rechte, dass die Ausübung des Rechtes auf freie Meinungsäusserung mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden ist und daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden kann, die erforderlich sind für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte gehören zu den tragenden Verfassungsprinzipien und bilden damit gleichsam das Fundament der schweizerischen Staatsidee. Diese Werte gelten nicht nur in der Innenpolitik, sondern gehören zu den Leitlinien der schweizerischen Aussenpolitik. Gemäss Bundesverfassung soll sich der Bund deshalb für die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie in der Welt einsetzen. Vor dem Hintergrund dieser verfassungsmässigen Vorgaben bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Gemäss dem Aussenpolitischen Bericht 2000 führt der Bundesrat seine Menschenrechtspolitik nach den Grundsätzen der Universalität und der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Sind diese Grundsätze nach wie vor gültig? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Meinungsfreiheit zum Grundbestand der universell gültigen Menschenrechte und des Völkerrechtes gehört und deshalb von allen Staaten zu respektieren ist?</p><p>2. Gemäss dem Aussenpolitischen Bericht 2000 ist die Förderung der Medienvielfalt und der Transparenz ein thematischer Schwerpunkt der schweizerischen Menschenrechtspolitik. Wie setzt der Bundesrat diese Schwerpunktsetzung um? Verfolgt oder plant der Bundesrat entsprechende Projekte in Ländern, die im Zusammenhang mit den umstrittenen Karikaturen Schauplatz teilweise gewalttätiger Proteste waren?</p><p>3. Die Meinungs- und Pressefreiheit ist nicht erst seit dem Streit um die Mohammed-Karikaturen ein Thema der internationalen Politik. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist in zahlreichen Ländern infrage gestellt, und die politische Zensur ist vielerorts an der Tagesordnung. Die Organisation "Freedom House" stellt in ihren jüngsten Jahresberichten einen allgemeinen Trend zu weniger Pressefreiheit fest. Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" stellt ihrerseits eine Zunahme an Gewalt gegen Journalisten und eine steigende Zahl von zensurierten oder verbotenen Medien fest. Teilt der Bundesrat die Analyse, wonach es in vielen Ländern nicht gut bestellt ist um die Meinungs- und Pressefreiheit? Was unternimmt die Schweiz auf internationaler Ebene, um Demokratie und Meinungsfreiheit zu fördern? Ist der Bundesrat bereit, sein aussen- und menschenrechtspolitisches Engagement auf diesem Gebiet zu verstärken?</p><p>4. Gemäss Medienberichten hat Jemen im Namen mehrerer islamischer Staaten beantragt, in den Statuten des neu zu schaffenden Menschenrechtsrates einen Artikel einzufügen, der Handlungen gegen Religion, Propheten und Glauben ahnden soll. Welche Haltung nimmt die Schweiz in dieser Frage ein? Wie beurteilt der Bundesrat die Bestrebungen, die Meinungsfreiheit aus religiösen Gründen einzuschränken, im Lichte des im Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte verankerten und universell gültigen Rechtes auf freie Meinungsäusserung?</p>
    • Karikaturenstreit. Schweizer Haltung betreffend Demokratie und Meinungsfreiheit auf internationaler Ebene

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