Kostenwahrheit in den Bundesfinanzen

ShortId
06.3044
Id
20063044
Updated
28.07.2023 10:07
Language
de
Title
Kostenwahrheit in den Bundesfinanzen
AdditionalIndexing
24;Buchführung;Kostenwahrheit;öffentliche Finanzen;Haushaltsausgabe;Staatsverschuldung
1
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für 2006 hat das Parlament ein Budget mit einem Defizit der Finanzrechnung von rund 600 Millionen Franken verabschiedet. Tatsächlich werden die Defizite wichtiger Bundesinstitutionen mit eigener Rechnung (AHV-Ausgleichsfonds, ALV, FinöV-Fonds usw.) um ein Vielfaches höher sein und rund 6 Milliarden Franken betragen (1,8 bis 2 Milliarden Franken IV; allenfalls 0,5 bis 1 Milliarden Franken neue ALV-Verschuldung, 1,045 Milliarden Franken FinÖV-Verschuldung; Abschreibung Pensionskassen Bund und bundesnaher Unternehmen usw.). Da diese Ausgabenposten ausserhalb der Finanzrechnung abgerechnet werden und der Schuldenbremse nicht unterstellt sind, werden sie im Zusammenhang mit den Voranschlägen und Abschlüssen des Bundes in der öffentlichen Diskussion kaum erwähnt. Dagegen hört man von "erfreulichen Rechnungsabschlüssen" und einer "Gesundung des Bundeshaushaltes" (Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 31. Januar 2006). Die Verschuldung des Bundes nimmt stetig zu. Sie hat seit Inkrafttreten der Schuldenbremse um 8 Milliarden Franken zugenommen - seit 1990 hat sie sich mehr als verdreifacht (von 38 Milliarden auf 130 Milliarden Franken im Jahr 2006).</p>
  • <p>Die Stossrichtung der Motion entspricht der mit der Rechnungskonsolidierung angestrebten Zielsetzung. Den Konsolidierungskreis wird der Bundesrat gestützt auf ein externes Gutachten festlegen. Die Inkraftsetzung von Artikel 55 des neuen Finanzhaushaltgesetzes auf den 1. Januar 2008 betrachtet der Bundesrat als ehrgeizige Vorgabe, die angestrebt, aber aus heutiger Sicht noch nicht garantiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 55 des neuen Finanzhaushaltgesetzes unverzüglich, spätestens aber auf Januar 2008, in Kraft zu setzen. In der Zwischenzeit soll die finanzielle Situation wichtiger Bundesinstitutionen mit separater Rechnung im Rahmen der Finanzberichterstattung des Bundes ausgewiesen werden.</p>
  • Kostenwahrheit in den Bundesfinanzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für 2006 hat das Parlament ein Budget mit einem Defizit der Finanzrechnung von rund 600 Millionen Franken verabschiedet. Tatsächlich werden die Defizite wichtiger Bundesinstitutionen mit eigener Rechnung (AHV-Ausgleichsfonds, ALV, FinöV-Fonds usw.) um ein Vielfaches höher sein und rund 6 Milliarden Franken betragen (1,8 bis 2 Milliarden Franken IV; allenfalls 0,5 bis 1 Milliarden Franken neue ALV-Verschuldung, 1,045 Milliarden Franken FinÖV-Verschuldung; Abschreibung Pensionskassen Bund und bundesnaher Unternehmen usw.). Da diese Ausgabenposten ausserhalb der Finanzrechnung abgerechnet werden und der Schuldenbremse nicht unterstellt sind, werden sie im Zusammenhang mit den Voranschlägen und Abschlüssen des Bundes in der öffentlichen Diskussion kaum erwähnt. Dagegen hört man von "erfreulichen Rechnungsabschlüssen" und einer "Gesundung des Bundeshaushaltes" (Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom 31. Januar 2006). Die Verschuldung des Bundes nimmt stetig zu. Sie hat seit Inkrafttreten der Schuldenbremse um 8 Milliarden Franken zugenommen - seit 1990 hat sie sich mehr als verdreifacht (von 38 Milliarden auf 130 Milliarden Franken im Jahr 2006).</p>
    • <p>Die Stossrichtung der Motion entspricht der mit der Rechnungskonsolidierung angestrebten Zielsetzung. Den Konsolidierungskreis wird der Bundesrat gestützt auf ein externes Gutachten festlegen. Die Inkraftsetzung von Artikel 55 des neuen Finanzhaushaltgesetzes auf den 1. Januar 2008 betrachtet der Bundesrat als ehrgeizige Vorgabe, die angestrebt, aber aus heutiger Sicht noch nicht garantiert werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Artikel 55 des neuen Finanzhaushaltgesetzes unverzüglich, spätestens aber auf Januar 2008, in Kraft zu setzen. In der Zwischenzeit soll die finanzielle Situation wichtiger Bundesinstitutionen mit separater Rechnung im Rahmen der Finanzberichterstattung des Bundes ausgewiesen werden.</p>
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