Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor
- ShortId
-
06.3045
- Id
-
20063045
- Updated
-
27.07.2023 21:29
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor
- AdditionalIndexing
-
15;öffentlich-rechtliche Einrichtung;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;gemischtwirtschaftliches System;Arbeitsgemeinschaft;Privatwirtschaft;Staatsorgane;öffentliche Wirtschaft;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K0704060208, Privatwirtschaft
- L04K07030311, öffentlich-rechtliche Einrichtung
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
- L05K0704060103, gemischtwirtschaftliches System
- L05K0704060206, öffentliche Wirtschaft
- L04K08070101, Staatsorgane
- L04K07030302, Arbeitsgemeinschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Ausland, vor allem in Grossbritannien, Deutschland und den Niederlanden, haben mehrere Studien ergeben, dass sich durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor (Public Private Partnerships, PPP) Einsparungen von bis zu 20 Prozent erzielen lassen. Strassenbauprojekte in Norwegen oder Frankreich konnten dank einer solchen Zusammenarbeit wesentlich schneller umgesetzt werden. Man denke nur an den berühmten Viaduc de Millau, der sechs Monate früher als vorgesehen geöffnet werden konnte.</p><p>Das Potenzial dieser PPP ist demnach auch für unser Land von Bedeutung. Sie tragen wesentlich zur Sanierung der öffentlichen Finanzen bei und fördern gleichzeitig das Wachstum der Privatwirtschaft.</p><p>Hierfür erforderlich sind jedoch einerseits Offenheit für neue Methoden in der öffentlichen Verwaltung und andererseits günstige rechtliche Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund beauftragen wir den Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, um Sachkenntnis und Kompetenz im Bereich der öffentlich-privaten Zusammenarbeit zu verbessern. Wir fordern den Bundesrat darüber hinaus auf, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, die unlängst in einer von Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor erarbeiteten Studie zum Thema PPP ausführlich dargestellt worden sind.</p>
- <p>Partnerschaften mit Privaten im Sinne von PPP können unter bestimmten Bedingungen zu einer optimalen Zuordnung der Risiken und Komplexitäten, zur Nutzung der Innovationskraft der Privatwirtschaft und damit letztlich zu einem effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel beitragen.</p><p>Der Bund beteiligt sich sowohl mit personellen wie mit finanziellen Mitteln am entstehenden Kompetenznetzwerk PPP. Dies trägt zum Aufbau der notwendigen Sachkenntnis und Kompetenz auch in der Bundesverwaltung bei.</p><p>Für PPP-Projekte gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Grundlagen wie für konventionelle Beschaffungen. Diese sind im Finanzhaushaltsgesetz, im Subventionsgesetz und im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt und ermöglichen grundsätzlich PPP-Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen und der Bundesversammlung alle geeigneten Gesetzesänderungen vorzulegen, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf allen Ebenen zu erleichtern und zu fördern. Mittels dieser Massnahmen und Gesetzesänderungen sollen Aufgaben von allgemeinem Interesse effizienter umgesetzt und somit Kosten und Zeitaufwand reduziert werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, insbesondere eine Revision der Gesetzgebung in den Bereichen Finanzen, Subventionen und öffentliche Märkte zu prüfen und konstruktiv an Projekten mitzuarbeiten, welche die Kompetenz und den Austausch von Erfahrung auf dem Gebiet der öffentlich-privaten Zusammenarbeit fördern. Darüber hinaus soll er aktiv die Schaffung und Entwicklung eines Schweizerischen Rates der öffentlich-privaten Zusammenarbeit unterstützen, der sich aus Vertretern der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors (Bund, Kanton und Gemeinden) zusammensetzen soll.</p>
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Ausland, vor allem in Grossbritannien, Deutschland und den Niederlanden, haben mehrere Studien ergeben, dass sich durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor (Public Private Partnerships, PPP) Einsparungen von bis zu 20 Prozent erzielen lassen. Strassenbauprojekte in Norwegen oder Frankreich konnten dank einer solchen Zusammenarbeit wesentlich schneller umgesetzt werden. Man denke nur an den berühmten Viaduc de Millau, der sechs Monate früher als vorgesehen geöffnet werden konnte.</p><p>Das Potenzial dieser PPP ist demnach auch für unser Land von Bedeutung. Sie tragen wesentlich zur Sanierung der öffentlichen Finanzen bei und fördern gleichzeitig das Wachstum der Privatwirtschaft.</p><p>Hierfür erforderlich sind jedoch einerseits Offenheit für neue Methoden in der öffentlichen Verwaltung und andererseits günstige rechtliche Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund beauftragen wir den Bundesrat, alle Massnahmen zu ergreifen, um Sachkenntnis und Kompetenz im Bereich der öffentlich-privaten Zusammenarbeit zu verbessern. Wir fordern den Bundesrat darüber hinaus auf, die nötigen Gesetzesänderungen vorzunehmen, die unlängst in einer von Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor erarbeiteten Studie zum Thema PPP ausführlich dargestellt worden sind.</p>
- <p>Partnerschaften mit Privaten im Sinne von PPP können unter bestimmten Bedingungen zu einer optimalen Zuordnung der Risiken und Komplexitäten, zur Nutzung der Innovationskraft der Privatwirtschaft und damit letztlich zu einem effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel beitragen.</p><p>Der Bund beteiligt sich sowohl mit personellen wie mit finanziellen Mitteln am entstehenden Kompetenznetzwerk PPP. Dies trägt zum Aufbau der notwendigen Sachkenntnis und Kompetenz auch in der Bundesverwaltung bei.</p><p>Für PPP-Projekte gelten grundsätzlich dieselben rechtlichen Grundlagen wie für konventionelle Beschaffungen. Diese sind im Finanzhaushaltsgesetz, im Subventionsgesetz und im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt und ermöglichen grundsätzlich PPP-Lösungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen und der Bundesversammlung alle geeigneten Gesetzesänderungen vorzulegen, um die Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf allen Ebenen zu erleichtern und zu fördern. Mittels dieser Massnahmen und Gesetzesänderungen sollen Aufgaben von allgemeinem Interesse effizienter umgesetzt und somit Kosten und Zeitaufwand reduziert werden.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, insbesondere eine Revision der Gesetzgebung in den Bereichen Finanzen, Subventionen und öffentliche Märkte zu prüfen und konstruktiv an Projekten mitzuarbeiten, welche die Kompetenz und den Austausch von Erfahrung auf dem Gebiet der öffentlich-privaten Zusammenarbeit fördern. Darüber hinaus soll er aktiv die Schaffung und Entwicklung eines Schweizerischen Rates der öffentlich-privaten Zusammenarbeit unterstützen, der sich aus Vertretern der Privatwirtschaft und des öffentlichen Sektors (Bund, Kanton und Gemeinden) zusammensetzen soll.</p>
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor
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