Hundehalter in die Pflicht nehmen
- ShortId
-
06.3049
- Id
-
20063049
- Updated
-
25.06.2025 00:08
- Language
-
de
- Title
-
Hundehalter in die Pflicht nehmen
- AdditionalIndexing
-
28;Sicherheit;Tierhaltung;Hund;Gesetz;Haftung
- 1
-
- L05K0101030701, Hund
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K05070202, Haftung
- L04K14010102, Tierhaltung
- L04K08020225, Sicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein sogenanntes Pitbull-Verbot im Tierschutzgesetz, wie es als spontane Reaktion vieler Politiker im Vordergrund gestanden hat, erweist sich aus verfassungsrechtlichen und auch aus praktischen Gründen als keine dauerhafte Lösung. Vor Hundeattacken müssen Menschen und nicht Tiere geschützt werden. Dies entspricht auch dem Willen der Petitionäre und wohl auch einer Mehrheit des Volkes. Der Artikel 80 BV (Tierschutz) ist für den Schutz von Menschen keine geeignete Grundlage. Zudem ist es sehr schwierig, identische Massnahmen in städtischen und ländlichen Kantonen gleichermassen umzusetzen. Der wirkungsvollste Ansatz für die verpflichtende Sorgfalt der Hundehalter besteht in erster Linie im Bereich der Haftpflicht. Weitere Massnahmen haben sich nach dem Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit zu richten.</p>
- <p>Die Haftung des Hundehalters richtet sich - wie die Haftung jedes anderen Tierhalters - nach Artikel 56 Absatz 1 OR. Danach haftet der Tierhalter für den von seinem Tier angerichteten Schaden, es sei denn, ihm gelinge der Beweis, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt für dessen korrekte Verwahrung und Beaufsichtigung aufgewendet hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2006 beschlossen, eine Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter und ein Versicherungsobligatorium zu prüfen. So könnte die Haftung für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, als Gefährdungshaftung ausgestaltet werden, wie sie heute beispielsweise für den Motorfahrzeughalter gilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zum Schutze der Menschen vor gefährlichen Hunden zu ergreifen. Dabei ist die Verfassungsmässigkeit der Massnahmen und die Verantwortung des Hundehalters besonders zu beachten.</p>
- Hundehalter in die Pflicht nehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein sogenanntes Pitbull-Verbot im Tierschutzgesetz, wie es als spontane Reaktion vieler Politiker im Vordergrund gestanden hat, erweist sich aus verfassungsrechtlichen und auch aus praktischen Gründen als keine dauerhafte Lösung. Vor Hundeattacken müssen Menschen und nicht Tiere geschützt werden. Dies entspricht auch dem Willen der Petitionäre und wohl auch einer Mehrheit des Volkes. Der Artikel 80 BV (Tierschutz) ist für den Schutz von Menschen keine geeignete Grundlage. Zudem ist es sehr schwierig, identische Massnahmen in städtischen und ländlichen Kantonen gleichermassen umzusetzen. Der wirkungsvollste Ansatz für die verpflichtende Sorgfalt der Hundehalter besteht in erster Linie im Bereich der Haftpflicht. Weitere Massnahmen haben sich nach dem Grundsatz der Angemessenheit und Wirksamkeit zu richten.</p>
- <p>Die Haftung des Hundehalters richtet sich - wie die Haftung jedes anderen Tierhalters - nach Artikel 56 Absatz 1 OR. Danach haftet der Tierhalter für den von seinem Tier angerichteten Schaden, es sei denn, ihm gelinge der Beweis, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt für dessen korrekte Verwahrung und Beaufsichtigung aufgewendet hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2006 beschlossen, eine Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter und ein Versicherungsobligatorium zu prüfen. So könnte die Haftung für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, als Gefährdungshaftung ausgestaltet werden, wie sie heute beispielsweise für den Motorfahrzeughalter gilt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zum Schutze der Menschen vor gefährlichen Hunden zu ergreifen. Dabei ist die Verfassungsmässigkeit der Massnahmen und die Verantwortung des Hundehalters besonders zu beachten.</p>
- Hundehalter in die Pflicht nehmen
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