Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung in Obwalden
- ShortId
-
06.3059
- Id
-
20063059
- Updated
-
28.07.2023 12:44
- Language
-
de
- Title
-
Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung in Obwalden
- AdditionalIndexing
-
52;Katastrophenhilfe;Katastrophenalarm;Koordination;Forschungsstelle;Verhütung von Gefahren;Obwalden;Katastrophe;Naturgefahren
- 1
-
- L04K06020206, Katastrophe
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K16020202, Forschungsstelle
- L04K10010702, Katastrophenhilfe
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L04K08020314, Koordination
- L04K06010303, Katastrophenalarm
- L06K030101011202, Obwalden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Naturereignisse in den letzten Jahren, so beispielsweise die Unwetterkatastrophe vom August 2005, haben gezeigt, dass Bund, Kantone und Gemeinden ungenügend auf Naturkatastrophen vorbereitet sind und dementsprechend nicht angemessen auf Naturkatastrophen zu reagieren vermögen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion der grünen Fraktion 05.3586 im Zusammenhang mit der Erstellung der Gefahrenkarte betont, dass der Einbezug der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig ist. Ein dezentrales Institut mit Koordinationsaufgaben kann diesen Gedanken in einem grösseren Zusammenhang verwirklichen, indem es die Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und Bund umfassend unterstützt.</p><p>Der Kanton Obwalden ist der geeignete Ort, um ein derartiges Institut aufzubauen: Obwalden befindet sich im Mittelpunkt der Schweiz und war gerade von dem jüngsten Unwetter besonders betroffen. Zudem könnte das Institut von der Erfahrung der Obwaldner Bevölkerung, welche die besonders schlimm getroffenen Mitbürger und Mitbürgerinnen auf freiwilliger Basis tatkräftig unterstützt hat, sicherlich profitieren.</p>
- <p>Bereits die ausserordentlichen Hochwasserereignisse von 1987 haben den Bundesrat zu einer detaillierten Ereignisanalyse und Standortbestimmung veranlasst. In Bezug auf die Prävention wurde in der Folge das Bundesgesetz über den Wasserbau revidiert und mit der Wegleitung "Hochwasserschutz an Fliessgewässern" 2001 eine neue Hochwasserschutz-Strategie eingeführt.</p><p>Das Unwetter vom August 2005 hat klar gezeigt, dass dort, wo ein zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen bereits realisiert wurde, noch grössere Schäden offensichtlich verhindert werden konnten. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln. Auch im Bereich Bevölkerungsschutz hat eine grundlegende Neuorientierung stattgefunden. Die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform hat zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut.</p><p>Diese Verbesserungen sind letztlich das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der Lehren und Erkenntnisse aus den grossen Unwetterereignissen der letzten zwanzig Jahre.</p><p>Um die Prävention zu stärken und den integralen Schutz zu fördern, ist am 1. Januar 2006 das Bundesamt für Wasser und Geologie aufgelöst worden und eine Abteilung Gefahrenprävention in das neue Bundesamt für Umwelt (Bafu) eingegliedert worden. Ziel ist eine Zusammenführung der Zuständigkeiten. </p><p>Die in Ziffer 1 der Motion verlangten Massnahmen decken sich mit den Aufgaben des Bafu und werden von diesem in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Fachstellen und den Hochschulen wahrgenommen. Die in den Ziffern 2, 3 und 4 genannten Aufgaben werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im VBS in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern in den Kantonen wahrgenommen. Die Koordination der personellen und materiellen Ressourcen (der öffentlichen Hand wie von Privaten) im Katastrophenfall wird durch politisch legitimerte Krisenstäbe auf Stufe Kanton, Region bzw. Gemeinde sichergestellt.</p><p>Deshalb erachtet der Bundesrat die Schaffung eines zusätzlichen Institutes, insbesondere vor dem Hintergrund der klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen im Katastrophenfall, als unzweckmässige Doppelspurigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Obwalden ein Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung zu errichten. Diesem Institut kommen namentlich folgende Aufgaben zu:</p><p>1. Es stellt die zur guten Katastrophenbewältigung nötigen Erkenntnisse und Informationen zusammen und macht sie in geeigneter Form verfügbar. Insbesondere unterstützt es bei Bedarf die Kantone bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefahrenkarten. Weitere Punkte umfassen das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Hangsicherung und den Umgang mit verunreinigtem Schwemmholz.</p><p>2. Es gewährleistet die Koordination der materiellen Ressourcen im Katastrophenfall. Diese Koordination berücksichtigt insbesondere, dass kleinere Gemeinden im Katastrophenfall auf die Unterstützung durch Nachbargemeinden oder durch den Kanton bzw. den Bund angewiesen sind. Im Rahmen des Koordinationsauftrages führt das Institut ein Register von unmittelbar einsatzfähigen Geräten für Räumungs-, Transport- und ähnliche Arbeiten. Die dafür nötigen Angaben werden auf freiwilliger Basis von Privaten oder von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt.</p><p>3. Es gewährleistet die Koordination der personellen Ressourcen im Katastrophenfall. Das Institut stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Privaten und den Behörden effizient erfolgt und insbesondere den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Es sorgt für die geeignete Aus- und Weiterbildung der zuständigen Personen.</p><p>4. Es sorgt für die Koordination der Information im Katastrophenfall. Mit dieser Koordination soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung im Katastrophenfall von den Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden rechtzeitig und umfassend informiert werden.</p>
- Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung in Obwalden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Naturereignisse in den letzten Jahren, so beispielsweise die Unwetterkatastrophe vom August 2005, haben gezeigt, dass Bund, Kantone und Gemeinden ungenügend auf Naturkatastrophen vorbereitet sind und dementsprechend nicht angemessen auf Naturkatastrophen zu reagieren vermögen.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion der grünen Fraktion 05.3586 im Zusammenhang mit der Erstellung der Gefahrenkarte betont, dass der Einbezug der lokalen Erfahrung und der damit verbundenen Akzeptanz der Ergebnisse wichtig ist. Ein dezentrales Institut mit Koordinationsaufgaben kann diesen Gedanken in einem grösseren Zusammenhang verwirklichen, indem es die Zusammenarbeit von Gemeinden, Kantonen und Bund umfassend unterstützt.</p><p>Der Kanton Obwalden ist der geeignete Ort, um ein derartiges Institut aufzubauen: Obwalden befindet sich im Mittelpunkt der Schweiz und war gerade von dem jüngsten Unwetter besonders betroffen. Zudem könnte das Institut von der Erfahrung der Obwaldner Bevölkerung, welche die besonders schlimm getroffenen Mitbürger und Mitbürgerinnen auf freiwilliger Basis tatkräftig unterstützt hat, sicherlich profitieren.</p>
- <p>Bereits die ausserordentlichen Hochwasserereignisse von 1987 haben den Bundesrat zu einer detaillierten Ereignisanalyse und Standortbestimmung veranlasst. In Bezug auf die Prävention wurde in der Folge das Bundesgesetz über den Wasserbau revidiert und mit der Wegleitung "Hochwasserschutz an Fliessgewässern" 2001 eine neue Hochwasserschutz-Strategie eingeführt.</p><p>Das Unwetter vom August 2005 hat klar gezeigt, dass dort, wo ein zeitgemässer Hochwasserschutz nach heute geltenden Grundsätzen bereits realisiert wurde, noch grössere Schäden offensichtlich verhindert werden konnten. Beispiele dafür sind die Engelbergeraa oder Sachseln. Auch im Bereich Bevölkerungsschutz hat eine grundlegende Neuorientierung stattgefunden. Die Reorganisation der Führungs-, Rettungs- und Hilfsorganisationen im Rahmen der Bevölkerungsschutzreform hat zu einem gegenüber früheren Ereignissen effizienteren Einsatz geführt. Parallel dazu wurde seit dem Sturm Lothar (1999) von Meteo Schweiz ein modernes Unwetterwarnsystem aufgebaut.</p><p>Diese Verbesserungen sind letztlich das Ergebnis einer konsequenten Umsetzung der Lehren und Erkenntnisse aus den grossen Unwetterereignissen der letzten zwanzig Jahre.</p><p>Um die Prävention zu stärken und den integralen Schutz zu fördern, ist am 1. Januar 2006 das Bundesamt für Wasser und Geologie aufgelöst worden und eine Abteilung Gefahrenprävention in das neue Bundesamt für Umwelt (Bafu) eingegliedert worden. Ziel ist eine Zusammenführung der Zuständigkeiten. </p><p>Die in Ziffer 1 der Motion verlangten Massnahmen decken sich mit den Aufgaben des Bafu und werden von diesem in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Fachstellen und den Hochschulen wahrgenommen. Die in den Ziffern 2, 3 und 4 genannten Aufgaben werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im VBS in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ämtern in den Kantonen wahrgenommen. Die Koordination der personellen und materiellen Ressourcen (der öffentlichen Hand wie von Privaten) im Katastrophenfall wird durch politisch legitimerte Krisenstäbe auf Stufe Kanton, Region bzw. Gemeinde sichergestellt.</p><p>Deshalb erachtet der Bundesrat die Schaffung eines zusätzlichen Institutes, insbesondere vor dem Hintergrund der klar definierten Zuständigkeiten und Abläufen im Katastrophenfall, als unzweckmässige Doppelspurigkeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Obwalden ein Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung zu errichten. Diesem Institut kommen namentlich folgende Aufgaben zu:</p><p>1. Es stellt die zur guten Katastrophenbewältigung nötigen Erkenntnisse und Informationen zusammen und macht sie in geeigneter Form verfügbar. Insbesondere unterstützt es bei Bedarf die Kantone bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefahrenkarten. Weitere Punkte umfassen das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Hangsicherung und den Umgang mit verunreinigtem Schwemmholz.</p><p>2. Es gewährleistet die Koordination der materiellen Ressourcen im Katastrophenfall. Diese Koordination berücksichtigt insbesondere, dass kleinere Gemeinden im Katastrophenfall auf die Unterstützung durch Nachbargemeinden oder durch den Kanton bzw. den Bund angewiesen sind. Im Rahmen des Koordinationsauftrages führt das Institut ein Register von unmittelbar einsatzfähigen Geräten für Räumungs-, Transport- und ähnliche Arbeiten. Die dafür nötigen Angaben werden auf freiwilliger Basis von Privaten oder von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt.</p><p>3. Es gewährleistet die Koordination der personellen Ressourcen im Katastrophenfall. Das Institut stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Privaten und den Behörden effizient erfolgt und insbesondere den regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Es sorgt für die geeignete Aus- und Weiterbildung der zuständigen Personen.</p><p>4. Es sorgt für die Koordination der Information im Katastrophenfall. Mit dieser Koordination soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung im Katastrophenfall von den Gemeinde-, Kantons- und Bundesbehörden rechtzeitig und umfassend informiert werden.</p>
- Institut für Katastrophenprävention und -bewältigung in Obwalden
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