Beschleunigung der Verfahren bei Hochwasserschutzbauten

ShortId
06.3065
Id
20063065
Updated
28.07.2023 05:38
Language
de
Title
Beschleunigung der Verfahren bei Hochwasserschutzbauten
AdditionalIndexing
52;Verhütung von Gefahren;Vereinfachung von Verfahren;Baugenehmigung;Naturgefahren;Überschwemmung
1
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L05K0602020603, Überschwemmung
  • L04K06010302, Verhütung von Gefahren
  • L05K0601030202, Naturgefahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Hochwasser vom August 2005 forderte in der Schweiz sechs Todesopfer. Von den Auswirkungen des Unwetters waren 15 Kantone betroffen. Nach ersten Schätzungen verursachte die Katastrophe allein Gebäudeschäden von über 1 Milliarde Franken. Hinzu kommen rund 10 Millionen Franken für die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Kulturen. An verschiedenen Beispielen hat sich gezeigt, dass Schäden vermeidbar gewesen wären, wenn die notwendigen Hochwasserschutzbauten rascher hätten realisiert werden können. Eine wichtige Lehre aus der Hochwassersituation 2005 muss deshalb sein, den Zeitraum zwischen dem Erkennen der Notwendigkeit einer Hochwasserschutzbaute und deren Realisierung wesentlich zu verkürzen.</p><p>Nach Artikel 76 der Bundesverfassung hat der Bund für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers zu sorgen. Im Bereich des Hochwasserschutzes hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz, während die Kantone die notwendigen, baulichen Massnahmen vornehmen müssen. Daraus ergibt sich ein hoher Koordinationsbedarf. Aufgrund der riesigen Schäden, von denen grosse Bevölkerungsteile betroffen sind, müssen zum besseren Schutz alle Massnahmen getroffen werden, wozu auch die Beschleunigung der Rechtsverfahren bei der Realisierung von Hochwasserschutzbauten gehört. Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und vorzuschlagen, mit welchen die entsprechenden Rechtsverfahren beschleunigt und optimiert werden können.</p>
  • <p>Gemäss Bundesverfassung und Wasserbaugesetz (WBG) obliegt dem Bund die strategische Führung im Bereich des Hochwasserschutzes. Für die operative Umsetzung sind dagegen die Kantone zuständig (Art. 2 WBG). Sie bestimmen auch die massgebenden Bewilligungsverfahren für Hochwasserschutzbauten auf kantonaler Ebene. Wie rasch solche Schutzbauten und Anlagen realisiert werden können, hängt damit im Wesentlichen von den jeweiligen kantonalen Rechtsverfahren ab. Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass Verzögerungen bei der Erstellung von Hochwasserschutzbauten häufig durch Einsprachen betroffener Grundeigentümer entstehen.</p><p>Eine raschere Realisierung von Hochwasserschutzbauten lässt sich am ehesten durch eine Straffung der kantonalen Rechtsverfahren sowie durch ein gutes Projektmanagement auf Kantonsebene und einen partizipativen Planungsprozess erreichen.</p><p>Auf Bundesebene werden derzeit im Rahmen der NFA die Voraussetzungen geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Hochwasserschutz zu optimieren. So sollen künftig die Abgeltungen an die Kantone für Massnahmen des Hochwasserschutzes in der Regel mittels Programmvereinbarungen ausgehandelt werden. Die Kantone erhalten dadurch einen grösseren Spielraum bei der Verwendung der öffentlichen Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und dem Parlament vorzuschlagen, mit welchen die notwendigen Rechtsverfahren bei der Erstellung von Hochwasserschutzbauten beschleunigt und optimiert werden können.</p>
  • Beschleunigung der Verfahren bei Hochwasserschutzbauten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Hochwasser vom August 2005 forderte in der Schweiz sechs Todesopfer. Von den Auswirkungen des Unwetters waren 15 Kantone betroffen. Nach ersten Schätzungen verursachte die Katastrophe allein Gebäudeschäden von über 1 Milliarde Franken. Hinzu kommen rund 10 Millionen Franken für die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Kulturen. An verschiedenen Beispielen hat sich gezeigt, dass Schäden vermeidbar gewesen wären, wenn die notwendigen Hochwasserschutzbauten rascher hätten realisiert werden können. Eine wichtige Lehre aus der Hochwassersituation 2005 muss deshalb sein, den Zeitraum zwischen dem Erkennen der Notwendigkeit einer Hochwasserschutzbaute und deren Realisierung wesentlich zu verkürzen.</p><p>Nach Artikel 76 der Bundesverfassung hat der Bund für die Abwehr schädigender Einwirkungen des Wassers zu sorgen. Im Bereich des Hochwasserschutzes hat der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz, während die Kantone die notwendigen, baulichen Massnahmen vornehmen müssen. Daraus ergibt sich ein hoher Koordinationsbedarf. Aufgrund der riesigen Schäden, von denen grosse Bevölkerungsteile betroffen sind, müssen zum besseren Schutz alle Massnahmen getroffen werden, wozu auch die Beschleunigung der Rechtsverfahren bei der Realisierung von Hochwasserschutzbauten gehört. Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und vorzuschlagen, mit welchen die entsprechenden Rechtsverfahren beschleunigt und optimiert werden können.</p>
    • <p>Gemäss Bundesverfassung und Wasserbaugesetz (WBG) obliegt dem Bund die strategische Führung im Bereich des Hochwasserschutzes. Für die operative Umsetzung sind dagegen die Kantone zuständig (Art. 2 WBG). Sie bestimmen auch die massgebenden Bewilligungsverfahren für Hochwasserschutzbauten auf kantonaler Ebene. Wie rasch solche Schutzbauten und Anlagen realisiert werden können, hängt damit im Wesentlichen von den jeweiligen kantonalen Rechtsverfahren ab. Untersuchungen haben zudem gezeigt, dass Verzögerungen bei der Erstellung von Hochwasserschutzbauten häufig durch Einsprachen betroffener Grundeigentümer entstehen.</p><p>Eine raschere Realisierung von Hochwasserschutzbauten lässt sich am ehesten durch eine Straffung der kantonalen Rechtsverfahren sowie durch ein gutes Projektmanagement auf Kantonsebene und einen partizipativen Planungsprozess erreichen.</p><p>Auf Bundesebene werden derzeit im Rahmen der NFA die Voraussetzungen geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Hochwasserschutz zu optimieren. So sollen künftig die Abgeltungen an die Kantone für Massnahmen des Hochwasserschutzes in der Regel mittels Programmvereinbarungen ausgehandelt werden. Die Kantone erhalten dadurch einen grösseren Spielraum bei der Verwendung der öffentlichen Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen und dem Parlament vorzuschlagen, mit welchen die notwendigen Rechtsverfahren bei der Erstellung von Hochwasserschutzbauten beschleunigt und optimiert werden können.</p>
    • Beschleunigung der Verfahren bei Hochwasserschutzbauten

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