Berufliche Wiedereingliederung. Wer finanziert welche Arbeitsplätze?

ShortId
06.3066
Id
20063066
Updated
27.07.2023 22:11
Language
de
Title
Berufliche Wiedereingliederung. Wer finanziert welche Arbeitsplätze?
AdditionalIndexing
15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Langzeitarbeitslosigkeit;Stellenangebot;Arbeitslose/r;Arbeitskräftebedarf;Wiedereinstieg ins Berufsleben
1
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L05K0702020308, Stellenangebot
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
  • L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat strebt mit seiner Politik eine hohe Partizipation am Arbeitsmarkt an. Dies ist bis anhin auch gut gelungen, liegt doch die Schweiz bezüglich Erwerbsbeteiligung in der Spitzengruppe und über dem Schnitt der OECD-Länder. Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bei der Beurteilung der Arbeitsmarktlage sollte man berücksichtigen, dass das konjunkturelle Auf und Ab das Bild sehr stark prägen kann. Die Beschäftigung reagiert meist verzögert auf die Entwicklung des BIP. Die Erholung am Arbeitsmarkt hat eingesetzt und dürfte sich dementsprechend im Jahresverlauf 2006 festigen und auch im nächsten Jahr fortsetzen. Neben der Berücksichtigung der konjunkturellen Aspekte ist auch ein Blick in die Zukunft wichtig. Aufgrund der demografischen Alterung wird sich das Arbeitsangebot in der Schweiz in 10 bis 15 Jahren verkleinern, und die Arbeitskräfte werden günstigere Bedingungen als heute vorfinden. Es liegt in der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, dass es immer einen gewissen Anteil an Arbeitslosen oder Unterbeschäftigten gibt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Betroffenen oft nur für eine begrenzte Zeit in dieser Situation befinden. Die Arbeitslosigkeit ist von Zu- und Abgängen geprägt.</p><p>2. Ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Die Politik muss deshalb gute Rahmenbedingungen schaffen, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Dazu hat der Bundesrat ein Wachstumspaket mit einer Reihe von konkreten Massnahmen beschlossen, und er ist daran, diese umzusetzen.</p><p>3. Eine gute Wirtschaftslage und ein flexibler Arbeitsmarkt dienen Stellenlosen und Unterbeschäftigten am besten. Zur Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit existiert ein gut ausgebautes Instrumentarium: So sieht die ALV arbeitsmarktliche Massnahmen im Bereich Bildung (Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika), Beschäftigung (Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche) und spezielle Massnahmen (Ausbildungszuschüsse, Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge, Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit) vor. Das vom Seco, mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, ins Leben gerufene Projekt "interinstitutionelle Zusammenarbeit" bezweckt die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) und den verschiedenen Institutionen (Sozialhilfe, ALV und IV) und konzentriert sich auf das gezielte Schliessen von Lücken.</p><p>4./5. Wie bereits ausgeführt, stehen Stellensuchenden Beschäftigungsprogramme zur Verfügung. Die Schaffung permanenter Arbeitsplätze rein zur Arbeitsbeschaffung wäre dagegen weder notwendig noch zielführend.</p><p>6. Im Vordergrund der Massnahmen steht für den Bundesrat die berufliche Reintegration der Menschen. Diese hat jedoch meist auch die soziale Integration zur Folge. Die beiden Ziele sind nicht klar trennbar und stehen in einem Wechselverhältnis.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Da die Sozialversicherungen grosse finanzielle Schwierigkeiten haben, setzt sich der Bundesrat für die berufliche Wiedereingliederung als Alternative zu Sozialleistungen ein. Von dieser Politik betroffen sind Arbeitslose und Personen, die eine Invalidenrente oder Sozialhilfe beziehen. Auch wenn der Grundsatz verführerisch erscheint, weil die betroffenen Personen einen Teil ihrer finanziellen Autonomie zurückgewinnen, stellt sich dennoch die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden soll.</p><p>Laut einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom Oktober 2005 fehlt ein Arbeitsvolumen von 263 000 Vollzeitstellen, um allen Unterbeschäftigten oder Arbeitslosen Arbeit geben zu können. 573 000 Personen, also 13,8 Prozent der Erwerbsbevölkerung, sind von dieser Problematik betroffen, und es fehlen 150 000 Arbeitsplätze, um allein den Arbeitslosen Beschäftigung zu geben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo sollen die arbeitslosen Personen beruflich wieder eingegliedert werden, angesichts der Tatsache, dass die dafür notwendigen freien Stellen fehlen?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat tatsächlich, dass in der Wirtschaft ein Bedarf für all diese Arbeitskräfte besteht?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die Wirtschaft diese Personen wieder eingliedert?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat diese Arbeitsplätze ganz oder teilweise durch Gelder des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden zu finanzieren? Wenn dies der Fall ist, in welchem Verhältnis soll sich jede dieser öffentlichen Körperschaften an der Finanzierung beteiligen?</p><p>5. Welche Massnahmen werden ergriffen, damit nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt mit den wieder eingegliederten Personen konkurrieren, entlassen oder schlechter bezahlt werden?</p><p>6. Soll mit diesen Arbeitsplätzen die berufliche oder die soziale Wiedereingliederung gefördert werden?</p>
  • Berufliche Wiedereingliederung. Wer finanziert welche Arbeitsplätze?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat strebt mit seiner Politik eine hohe Partizipation am Arbeitsmarkt an. Dies ist bis anhin auch gut gelungen, liegt doch die Schweiz bezüglich Erwerbsbeteiligung in der Spitzengruppe und über dem Schnitt der OECD-Länder. Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bei der Beurteilung der Arbeitsmarktlage sollte man berücksichtigen, dass das konjunkturelle Auf und Ab das Bild sehr stark prägen kann. Die Beschäftigung reagiert meist verzögert auf die Entwicklung des BIP. Die Erholung am Arbeitsmarkt hat eingesetzt und dürfte sich dementsprechend im Jahresverlauf 2006 festigen und auch im nächsten Jahr fortsetzen. Neben der Berücksichtigung der konjunkturellen Aspekte ist auch ein Blick in die Zukunft wichtig. Aufgrund der demografischen Alterung wird sich das Arbeitsangebot in der Schweiz in 10 bis 15 Jahren verkleinern, und die Arbeitskräfte werden günstigere Bedingungen als heute vorfinden. Es liegt in der Funktionsweise des Arbeitsmarktes, dass es immer einen gewissen Anteil an Arbeitslosen oder Unterbeschäftigten gibt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Betroffenen oft nur für eine begrenzte Zeit in dieser Situation befinden. Die Arbeitslosigkeit ist von Zu- und Abgängen geprägt.</p><p>2. Ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt ist ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Die Politik muss deshalb gute Rahmenbedingungen schaffen, um das Wirtschaftswachstum zu fördern. Dazu hat der Bundesrat ein Wachstumspaket mit einer Reihe von konkreten Massnahmen beschlossen, und er ist daran, diese umzusetzen.</p><p>3. Eine gute Wirtschaftslage und ein flexibler Arbeitsmarkt dienen Stellenlosen und Unterbeschäftigten am besten. Zur Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit existiert ein gut ausgebautes Instrumentarium: So sieht die ALV arbeitsmarktliche Massnahmen im Bereich Bildung (Kurse, Übungsfirmen, Ausbildungspraktika), Beschäftigung (Programm zur vorübergehenden Beschäftigung, Berufspraktika, Motivationssemester für Jugendliche) und spezielle Massnahmen (Ausbildungszuschüsse, Einarbeitungszuschüsse, Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge, Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit) vor. Das vom Seco, mit Unterstützung der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren, ins Leben gerufene Projekt "interinstitutionelle Zusammenarbeit" bezweckt die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) und den verschiedenen Institutionen (Sozialhilfe, ALV und IV) und konzentriert sich auf das gezielte Schliessen von Lücken.</p><p>4./5. Wie bereits ausgeführt, stehen Stellensuchenden Beschäftigungsprogramme zur Verfügung. Die Schaffung permanenter Arbeitsplätze rein zur Arbeitsbeschaffung wäre dagegen weder notwendig noch zielführend.</p><p>6. Im Vordergrund der Massnahmen steht für den Bundesrat die berufliche Reintegration der Menschen. Diese hat jedoch meist auch die soziale Integration zur Folge. Die beiden Ziele sind nicht klar trennbar und stehen in einem Wechselverhältnis.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Da die Sozialversicherungen grosse finanzielle Schwierigkeiten haben, setzt sich der Bundesrat für die berufliche Wiedereingliederung als Alternative zu Sozialleistungen ein. Von dieser Politik betroffen sind Arbeitslose und Personen, die eine Invalidenrente oder Sozialhilfe beziehen. Auch wenn der Grundsatz verführerisch erscheint, weil die betroffenen Personen einen Teil ihrer finanziellen Autonomie zurückgewinnen, stellt sich dennoch die Frage, wie dieses Ziel erreicht werden soll.</p><p>Laut einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom Oktober 2005 fehlt ein Arbeitsvolumen von 263 000 Vollzeitstellen, um allen Unterbeschäftigten oder Arbeitslosen Arbeit geben zu können. 573 000 Personen, also 13,8 Prozent der Erwerbsbevölkerung, sind von dieser Problematik betroffen, und es fehlen 150 000 Arbeitsplätze, um allein den Arbeitslosen Beschäftigung zu geben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo sollen die arbeitslosen Personen beruflich wieder eingegliedert werden, angesichts der Tatsache, dass die dafür notwendigen freien Stellen fehlen?</p><p>2. Glaubt der Bundesrat tatsächlich, dass in der Wirtschaft ein Bedarf für all diese Arbeitskräfte besteht?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, damit die Wirtschaft diese Personen wieder eingliedert?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat diese Arbeitsplätze ganz oder teilweise durch Gelder des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden zu finanzieren? Wenn dies der Fall ist, in welchem Verhältnis soll sich jede dieser öffentlichen Körperschaften an der Finanzierung beteiligen?</p><p>5. Welche Massnahmen werden ergriffen, damit nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die direkt mit den wieder eingegliederten Personen konkurrieren, entlassen oder schlechter bezahlt werden?</p><p>6. Soll mit diesen Arbeitsplätzen die berufliche oder die soziale Wiedereingliederung gefördert werden?</p>
    • Berufliche Wiedereingliederung. Wer finanziert welche Arbeitsplätze?

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