Interessenkonflikte in der Forschung. Einheitliche Richtlinien
- ShortId
-
06.3068
- Id
-
20063068
- Updated
-
25.06.2025 00:02
- Language
-
de
- Title
-
Interessenkonflikte in der Forschung. Einheitliche Richtlinien
- AdditionalIndexing
-
36;Interessenvertretung;wissenschaftliche Vereinigung;Richtlinie;Industrieforschung;Interessenkonflikt;Privatwirtschaft;Hochschulforschung
- 1
-
- L04K16020105, Hochschulforschung
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- L06K050301010305, Richtlinie
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L04K16020209, wissenschaftliche Vereinigung
- L04K16020106, Industrieforschung
- L05K0704060208, Privatwirtschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Interessenkonflikte im Bereich der Forschung sind ein international seit rund zwanzig Jahren diskutiertes, in der Schweiz aber noch wenig beachtetes Thema. Durch die Annäherung von Wissenschaft und Wirtschaft und den zunehmenden Wettbewerbsdruck dürfte sich das Problem von Interessenkonflikten aber auch hierzulande akzentuieren. </p><p>Interessenskonflikte bestehen auf individueller Ebene, wenn ein Forscher in einem Forschungsbeirat, im Verwaltungsrat oder einem anderen Gremium einer Firma einsitzt; wenn er von dieser Firma Privataufträge entgegennimmt, Aktien besitzt oder Geschenke annimmt, sofern diese Firma in dem Gebiet tätig ist, auf dem der Forscher forscht. Auf institutioneller Ebene kann privates Sponsoring zu Interessenkonflikten führen.</p><p>Interessenkonflikte müssen nicht per se negativ sein. Die "reine", interessenfreie Wissenschaft existiert kaum. Wichtig ist jedoch, dass Interessenkonflikte transparent gemacht werden und dass klare Regelungen allfällige negative Auswirkungen von Interessenkonflikten begrenzen. Dazu gehören Verträge, die verhindern, dass ein Sponsor auf den Verlauf der Forschungen oder die Publikation der Resultate Einfluss nimmt.</p><p>Ohne Richtlinien besteht die Gefahr, dass Interessenkonflikte Forschungsresultate verfälschen. So hat eine Untersuchung in den USA in den Jahren 1995/96 ergeben, dass Studien über Medikamente mit markant grösserer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen, wenn die Autoren Beziehungen zur Pharmaindustrie unterhalten, als wenn dies nicht der Fall ist. Von den Autoren der positiv ausfallenden Studien hatten 96 Prozent Beziehungen zu den Herstellern der Medikamente, von den neutral ausfallenden 60 Prozent, von den negativ ausfallenden nur 37 Prozent; untersucht wurden Studien über Kalziumantagonisten. Laut einer im Wissenschaftsmagazin "Nature" 2005 publizierten Umfrage gaben ein Drittel von 3000 befragten Wissenschaftlern an, in den letzten drei Jahren Daten bewusst manipuliert zu haben.</p><p>Von den schweizerischen Akademien hat die Akademie der medizinischen Wissenschaften, gemeinsam mit der Ärztevereinigung FMH, im Jahr 2002 ihre "Richtlinien zur Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Industrie" verabschiedet, um die negativen Folgen von Interessenkonflikten möglichst zu vermeiden. Der Umgang der Universitäten mit potenziellen Interessenkonflikten wird zwar in den Universitätsreglementen bzw. in den kantonalen Universitätsgesetzen geregelt. Diese Regelungen sind jedoch uneinheitlich und werden unterschiedlich rigoros durchgesetzt. Wenn auch die Universitäten von ihren Angehörigen in der Regel verlangen, Interessenverbindungen offen zu legen, wird dies doch nicht nach aussen transparent gemacht.</p>
- <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2008-2011 mit den vier wissenschaftlichen Akademien einheitliche Richtlinien verlangen. Er prüft die Möglichkeit, diese Richtlinien als verbindlich zu erklären.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Akademien auf eine Vereinheitlichung der Richtlinien für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten in der universitären Forschung hinzuwirken. Namentlich sind Interessenverbindungen Universitätsangehöriger (Mittelbau und Professoren) offen zu legen und die entsprechenden Informationen öffentlich zugänglich machen. Es ist zu prüfen, in welchen Fällen die Leitung wissenschaftlicher Studien nur an solche Personen übertragen werden darf, die keinerlei Interessenverbindungen mit der Industrie unterhalten. Die bereits bestehenden Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften sollten an allen Universitäten und forschenden Spitälern für verbindlich erklärt werden.</p>
- Interessenkonflikte in der Forschung. Einheitliche Richtlinien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Interessenkonflikte im Bereich der Forschung sind ein international seit rund zwanzig Jahren diskutiertes, in der Schweiz aber noch wenig beachtetes Thema. Durch die Annäherung von Wissenschaft und Wirtschaft und den zunehmenden Wettbewerbsdruck dürfte sich das Problem von Interessenkonflikten aber auch hierzulande akzentuieren. </p><p>Interessenskonflikte bestehen auf individueller Ebene, wenn ein Forscher in einem Forschungsbeirat, im Verwaltungsrat oder einem anderen Gremium einer Firma einsitzt; wenn er von dieser Firma Privataufträge entgegennimmt, Aktien besitzt oder Geschenke annimmt, sofern diese Firma in dem Gebiet tätig ist, auf dem der Forscher forscht. Auf institutioneller Ebene kann privates Sponsoring zu Interessenkonflikten führen.</p><p>Interessenkonflikte müssen nicht per se negativ sein. Die "reine", interessenfreie Wissenschaft existiert kaum. Wichtig ist jedoch, dass Interessenkonflikte transparent gemacht werden und dass klare Regelungen allfällige negative Auswirkungen von Interessenkonflikten begrenzen. Dazu gehören Verträge, die verhindern, dass ein Sponsor auf den Verlauf der Forschungen oder die Publikation der Resultate Einfluss nimmt.</p><p>Ohne Richtlinien besteht die Gefahr, dass Interessenkonflikte Forschungsresultate verfälschen. So hat eine Untersuchung in den USA in den Jahren 1995/96 ergeben, dass Studien über Medikamente mit markant grösserer Wahrscheinlichkeit positiv ausfallen, wenn die Autoren Beziehungen zur Pharmaindustrie unterhalten, als wenn dies nicht der Fall ist. Von den Autoren der positiv ausfallenden Studien hatten 96 Prozent Beziehungen zu den Herstellern der Medikamente, von den neutral ausfallenden 60 Prozent, von den negativ ausfallenden nur 37 Prozent; untersucht wurden Studien über Kalziumantagonisten. Laut einer im Wissenschaftsmagazin "Nature" 2005 publizierten Umfrage gaben ein Drittel von 3000 befragten Wissenschaftlern an, in den letzten drei Jahren Daten bewusst manipuliert zu haben.</p><p>Von den schweizerischen Akademien hat die Akademie der medizinischen Wissenschaften, gemeinsam mit der Ärztevereinigung FMH, im Jahr 2002 ihre "Richtlinien zur Zusammenarbeit von Ärzteschaft und Industrie" verabschiedet, um die negativen Folgen von Interessenkonflikten möglichst zu vermeiden. Der Umgang der Universitäten mit potenziellen Interessenkonflikten wird zwar in den Universitätsreglementen bzw. in den kantonalen Universitätsgesetzen geregelt. Diese Regelungen sind jedoch uneinheitlich und werden unterschiedlich rigoros durchgesetzt. Wenn auch die Universitäten von ihren Angehörigen in der Regel verlangen, Interessenverbindungen offen zu legen, wird dies doch nicht nach aussen transparent gemacht.</p>
- <p>Der Bundesrat wird im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2008-2011 mit den vier wissenschaftlichen Akademien einheitliche Richtlinien verlangen. Er prüft die Möglichkeit, diese Richtlinien als verbindlich zu erklären.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Akademien auf eine Vereinheitlichung der Richtlinien für den Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten in der universitären Forschung hinzuwirken. Namentlich sind Interessenverbindungen Universitätsangehöriger (Mittelbau und Professoren) offen zu legen und die entsprechenden Informationen öffentlich zugänglich machen. Es ist zu prüfen, in welchen Fällen die Leitung wissenschaftlicher Studien nur an solche Personen übertragen werden darf, die keinerlei Interessenverbindungen mit der Industrie unterhalten. Die bereits bestehenden Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften sollten an allen Universitäten und forschenden Spitälern für verbindlich erklärt werden.</p>
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