Ausländerkriminalität und Jugendgewalt durch Kenntnis der Fakten wirksamer bekämpfen
- ShortId
-
06.3071
- Id
-
20063071
- Updated
-
28.07.2023 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Ausländerkriminalität und Jugendgewalt durch Kenntnis der Fakten wirksamer bekämpfen
- AdditionalIndexing
-
28;12;junger Mensch;Ausländer/in;Einbürgerung;Zuwandererkind;Eindämmung der Kriminalität;Gewalt;Ausweisung;Statistik
- 1
-
- L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L03K020218, Statistik
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L05K0501020202, Ausweisung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit Jahren kämpft die Schweiz mit einer hohen Ausländerkriminalität, die insbesondere auf die grosse Zuwanderung zurückzuführen ist. In jüngster Zeit macht darüber hinaus das Problem der geradezu explodierenden Jugendgewalt zu schaffen. Einige Schweizer Städte können hier mit traurigen Deliktrekorden ohne weiteres mit Metropolen wie Stuttgart und Hamburg mithalten. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass Gewaltdelikte nicht nur auf dem Schulweg, sondern sogar in der Schule mittlerweile vielerorts zum Alltag gehören. Die Schweiz zählt aktuell jeden Tag bis zu drei Körperverletzungsdelikte durch Jugendliche! Das Zahlenmaterial ist jedoch uneinheitlich und verschleiert den vollen Umfang der Problematik. Namentlich die Unterscheidung zwischen Schweizer Tätern und eingebürgerten Tätern wirkt sich verschleiernd auf die Fakten aus. Das ungenügende Zahlenmaterial dient all jenen, die ein konsequentes Vorgehen gegen die Ausländerkriminalität und die Jugendgewalt verhindern wollen und eine Schönwetterpolitik vorziehen.</p>
- <p>1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) wird seit langem als ungenügend beurteilt. Deshalb planen der Bund und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren per 2009 die Errichtung und den Betrieb einer verbesserten PKS. Diese soll modernisiert und sachlich erweitert werden, sodass inskünftig auch im Bereich der ausländischen Tatverdächtigen differenziertere Aussagen möglich sind. Ausserdem ist das Bundesamt für Statistik daran, im Bereich der Urteilsstatistik den Jahrgang 2003 zu ergänzen, um vertiefte Analysen zur strafrechtlichen Registrierung von ausländischen Personen durchzuführen. Diese werden nächstes Jahr publiziert. Fragen, wie sie der Interpellant aufwirft, können dann gestützt auf eine verlässliche Datenlage geprüft werden.</p><p>2. In der Jugendstrafurteilsstatistik 2004 wurden gegen 13 000 Personen (von insgesamt 945 000 Minderjährigen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren) registriert, davon waren 4000 ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. 14 Prozent aller Urteile enthielten Gewaltstrafen, 45 Prozent Straftaten gegen das Vermögen und 36 Prozent Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Urteilsrate der ausländischen, minderjährigen Wohnbevölkerung ist etwa doppelt so hoch wie die entsprechende Rate der schweizerischen Minderjährigen (2 gegen 1 Prozent). Der Bundesrat nimmt diese Situation mit Besorgnis wahr. Massnahmen wurden bereits eingeleitet. So ermöglicht es die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern seit dem 1. Februar 2006, Projekte zur Vorbeugung von Gewalt und Straffälligkeit, insbesondere bei ausländischen Jugendlichen, zu fördern. Das revidierte Jugendstrafrecht, das voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, sieht namentlich für schwere Delikte schärfere Strafen vor. Ferner ist bei schuldhaftem Verhalten nach dem neuen Recht immer eine Strafe zu verhängen, selbst wenn gleichzeitig eine erzieherische oder therapeutische Massnahme angeordnet wird. Davon verspricht man sich u. a. eine bessere präventive Wirkung bei jugendlichen Serientätern. Das vom Parlament am 16. Dezember 2005 verabschiedete Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer, über das am 24. September 2006 abgestimmt wird, sieht vor, bei der Zulassung von Drittstaatsangehörigen dem Anliegen einer nachhaltigen Integration verstärkt Rechnung zu tragen.</p><p>3. Die Beachtung der Rechtsordnung stellt für die Einbürgerung eine wichtige Voraussetzung dar. Vor dem Einbürgerungsentscheid wird u. a. geprüft, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber eine ungelöschte Vorstrafe, ein hängiges Strafverfahren oder ein hängiges Rechtshilfe- oder Auslieferungsverfahren vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt keine Einbürgerung. Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden. Das ist der Grund, warum die Voraussetzungen, die eine Einbürgerung rechtfertigen, vor der Einbürgerung umfassend geprüft werden. Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizer Bürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden.</p><p>4. Im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurde die strafrechtliche Landesverweisung abgeschafft. Diese Änderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es wird dann nur noch die fremdenpolizeiliche Ausweisung geben, mit der den Sicherheitsbedürfnissen ausreichend Rechnung getragen werden kann. Das Bundesamt für Migration hat die kantonalen Behörden im Rundschreiben vom 21. Juli 2003 auf diese Gesetzesänderung aufmerksam gemacht und insbesondere darauf hingewiesen, dass bei inhaftierten Ausländerinnen und Ausländern administrative Entfernungsmassnahmen zu prüfen sind. Derzeit ergibt sich kein weitergehender Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Besorgnis über die im Verhältnis zum Ausländeranteil überproportionale Ausländerkriminalität? Welche Massnahmen hat er geplant?</p><p>2. Wie beurteilt er die wachsende Jugendgewalt? Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Zuwanderung aus nichteuropäischen Staaten wesentlich zu dieser Problematik beigetragen hat? Welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass sich die lasche Einbürgerungspraxis und der bisherige Verzicht auf die Erfassung eingebürgerter Straftäter sowie die simple Unterscheidung der polizeilichen Kriminalstatistik von Ausländern und Schweizern verschleiernd auf die Problematik auswirken? Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass künftig Täter statistisch nicht nur nach Schweizer und Ausländer unterschieden, sondern auch nach Nationalität, und dass das Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst wird?</p><p>4. Ist er auch der Meinung, dass Landesverweis für ausländische Gewalttäter zu selten verhängt wird? Ist er bereit, auf Verordnungsstufe für Besserung zu sorgen, oder zieht er es vor, eine Revision des Strafgesetzbuches vorzuschlagen?</p>
- Ausländerkriminalität und Jugendgewalt durch Kenntnis der Fakten wirksamer bekämpfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit Jahren kämpft die Schweiz mit einer hohen Ausländerkriminalität, die insbesondere auf die grosse Zuwanderung zurückzuführen ist. In jüngster Zeit macht darüber hinaus das Problem der geradezu explodierenden Jugendgewalt zu schaffen. Einige Schweizer Städte können hier mit traurigen Deliktrekorden ohne weiteres mit Metropolen wie Stuttgart und Hamburg mithalten. Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass Gewaltdelikte nicht nur auf dem Schulweg, sondern sogar in der Schule mittlerweile vielerorts zum Alltag gehören. Die Schweiz zählt aktuell jeden Tag bis zu drei Körperverletzungsdelikte durch Jugendliche! Das Zahlenmaterial ist jedoch uneinheitlich und verschleiert den vollen Umfang der Problematik. Namentlich die Unterscheidung zwischen Schweizer Tätern und eingebürgerten Tätern wirkt sich verschleiernd auf die Fakten aus. Das ungenügende Zahlenmaterial dient all jenen, die ein konsequentes Vorgehen gegen die Ausländerkriminalität und die Jugendgewalt verhindern wollen und eine Schönwetterpolitik vorziehen.</p>
- <p>1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) wird seit langem als ungenügend beurteilt. Deshalb planen der Bund und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren per 2009 die Errichtung und den Betrieb einer verbesserten PKS. Diese soll modernisiert und sachlich erweitert werden, sodass inskünftig auch im Bereich der ausländischen Tatverdächtigen differenziertere Aussagen möglich sind. Ausserdem ist das Bundesamt für Statistik daran, im Bereich der Urteilsstatistik den Jahrgang 2003 zu ergänzen, um vertiefte Analysen zur strafrechtlichen Registrierung von ausländischen Personen durchzuführen. Diese werden nächstes Jahr publiziert. Fragen, wie sie der Interpellant aufwirft, können dann gestützt auf eine verlässliche Datenlage geprüft werden.</p><p>2. In der Jugendstrafurteilsstatistik 2004 wurden gegen 13 000 Personen (von insgesamt 945 000 Minderjährigen im Alter zwischen 7 und 17 Jahren) registriert, davon waren 4000 ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. 14 Prozent aller Urteile enthielten Gewaltstrafen, 45 Prozent Straftaten gegen das Vermögen und 36 Prozent Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Urteilsrate der ausländischen, minderjährigen Wohnbevölkerung ist etwa doppelt so hoch wie die entsprechende Rate der schweizerischen Minderjährigen (2 gegen 1 Prozent). Der Bundesrat nimmt diese Situation mit Besorgnis wahr. Massnahmen wurden bereits eingeleitet. So ermöglicht es die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern seit dem 1. Februar 2006, Projekte zur Vorbeugung von Gewalt und Straffälligkeit, insbesondere bei ausländischen Jugendlichen, zu fördern. Das revidierte Jugendstrafrecht, das voraussichtlich 2007 in Kraft treten wird, sieht namentlich für schwere Delikte schärfere Strafen vor. Ferner ist bei schuldhaftem Verhalten nach dem neuen Recht immer eine Strafe zu verhängen, selbst wenn gleichzeitig eine erzieherische oder therapeutische Massnahme angeordnet wird. Davon verspricht man sich u. a. eine bessere präventive Wirkung bei jugendlichen Serientätern. Das vom Parlament am 16. Dezember 2005 verabschiedete Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer, über das am 24. September 2006 abgestimmt wird, sieht vor, bei der Zulassung von Drittstaatsangehörigen dem Anliegen einer nachhaltigen Integration verstärkt Rechnung zu tragen.</p><p>3. Die Beachtung der Rechtsordnung stellt für die Einbürgerung eine wichtige Voraussetzung dar. Vor dem Einbürgerungsentscheid wird u. a. geprüft, ob gegen die Bewerberin oder den Bewerber eine ungelöschte Vorstrafe, ein hängiges Strafverfahren oder ein hängiges Rechtshilfe- oder Auslieferungsverfahren vorliegt. Ist dies der Fall, erfolgt keine Einbürgerung. Wird die eingebürgerte Person nach erfolgter Einbürgerung straffällig, soll keine Unterscheidung zwischen einer Person mit schweizerischer Abstammung und einer eingebürgerten Person gemacht werden. Das ist der Grund, warum die Voraussetzungen, die eine Einbürgerung rechtfertigen, vor der Einbürgerung umfassend geprüft werden. Ist die Einbürgerung einmal erfolgt, ist der Eingebürgerte ein Schweizer Bürger. Diese sollen alle gleich behandelt werden.</p><p>4. Im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurde die strafrechtliche Landesverweisung abgeschafft. Diese Änderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Es wird dann nur noch die fremdenpolizeiliche Ausweisung geben, mit der den Sicherheitsbedürfnissen ausreichend Rechnung getragen werden kann. Das Bundesamt für Migration hat die kantonalen Behörden im Rundschreiben vom 21. Juli 2003 auf diese Gesetzesänderung aufmerksam gemacht und insbesondere darauf hingewiesen, dass bei inhaftierten Ausländerinnen und Ausländern administrative Entfernungsmassnahmen zu prüfen sind. Derzeit ergibt sich kein weitergehender Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Besorgnis über die im Verhältnis zum Ausländeranteil überproportionale Ausländerkriminalität? Welche Massnahmen hat er geplant?</p><p>2. Wie beurteilt er die wachsende Jugendgewalt? Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Zuwanderung aus nichteuropäischen Staaten wesentlich zu dieser Problematik beigetragen hat? Welche Konsequenzen zieht er daraus?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass sich die lasche Einbürgerungspraxis und der bisherige Verzicht auf die Erfassung eingebürgerter Straftäter sowie die simple Unterscheidung der polizeilichen Kriminalstatistik von Ausländern und Schweizern verschleiernd auf die Problematik auswirken? Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass künftig Täter statistisch nicht nur nach Schweizer und Ausländer unterschieden, sondern auch nach Nationalität, und dass das Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst wird?</p><p>4. Ist er auch der Meinung, dass Landesverweis für ausländische Gewalttäter zu selten verhängt wird? Ist er bereit, auf Verordnungsstufe für Besserung zu sorgen, oder zieht er es vor, eine Revision des Strafgesetzbuches vorzuschlagen?</p>
- Ausländerkriminalität und Jugendgewalt durch Kenntnis der Fakten wirksamer bekämpfen
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