Behebung von Unwetterschäden im öffentlichen Bereich

ShortId
06.3074
Id
20063074
Updated
14.11.2025 07:35
Language
de
Title
Behebung von Unwetterschäden im öffentlichen Bereich
AdditionalIndexing
52;Elementarschadenversicherung;Deckungskapital;öffentliche Infrastruktur;Schadensfall;Finanzhilfe;Unwetter
1
  • L05K0602020604, Unwetter
  • L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L04K11100101, Deckungskapital
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L05K1110011302, Schadensfall
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren ist eine Häufung von Unwetterereignissen zu beobachten. Die dabei verursachten Schäden haben zunehmend höhere Instandstellungskosten zur Folge. Nachdem im Gebäudebereich ein bewährtes Versicherungsangebot der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten und der privaten Versicherungsgesellschaften die Finanzierung der Schadenbehebung praktisch ausnahmslos sicherstellen, besteht im Elementarschadenbereich eine unterschiedliche Regelung zwischen privatem und öffentlichem Eigentum. Zwar deckt die Elementarschadenversicherung die Instandstellungskosten des privaten Kulturlandes und der dazugehörenden Infrastrukturen, die Kosten für die Wiederherstellung von öffentlichen Infrastrukturanlagen wie Wege, Strassen, Bäche usw. müssen hingegen vollumfänglich durch öffentliche Mittel gedeckt werden. Die Praxis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden des Lawinenjahres 1999 und der Sommerereignisse in den Jahren 2002 und 2005 haben deutlich gezeigt, dass die Kantone und Gemeinden auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen sind. Dabei werden die durch den Bund zu leistenden Kostenbeiträge, welche im ordentlichen Budget üblicherweise nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe vorgesehen sind, schwergewichtig beim UVEK kompensiert. Diese Praxis führt dazu, dass ausgerechnet die für die Prävention von Unwetterschäden vorgesehenen Mittel für die Schadenbehebung verbraucht werden, was längerfristig zu einer Vernachlässigung der Prävention und einer Steigerung des Schadenpotenzials führen wird. Dass die heutige Praxis zu Unsicherheiten und weiteren Fragen führen muss, bestätigen auch die Motionen UREK-S 05.3472 und UREK-N 05.3478.</p>
  • <p>1. Der Synthesebericht der Planat "Strategie Naturgefahren Schweiz" vom November 2004 zeigt den Stand, die Lücken und den Handlungsbedarf im Umgang mit Naturgefahren auf. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 von diesem Bericht Kenntnis genommen und die Umsetzung des von der Planat vorgeschlagenen Aktionsplans beschlossen. Dieser beinhaltet verschiedene Schwerpunkte, namentlich die Weiterentwicklung des Risikokonzepts Naturgefahren, die Klärung der Zuständigkeiten für bestimmte Naturgefahrenbereiche sowie die systematische Erfassung der Risiken aus Naturgefahren und der investierten Mittel für Schutzmassnahmen. Für die Umsetzung der im Aktionsplan im Zeitraum 2005-2007 vorgesehenen Aktivitäten und Massnahmen hat der Bundesrat die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Mit der Bildung einer neuen Abteilung Gefahrenprävention innerhalb des Bundesamtes für Umwelt wurde eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die bundesinternen Synergien optimal zu nutzen und die Gefahrenprävention durch die gezielte Umsetzung des integralen Risikomanagements zu stärken.</p><p>2. Die zur Behebung ausserordentlicher Schäden nach Unwetterereignissen notwendigen finanziellen Mittel werden heute in Form von Sonder- und Nachtragskrediten gesprochen. Über die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel entscheidet das Parlament auf Antrag des Bundesrates. Mit dem im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingeführten neuen Ressourcenausgleich werden den Kantonen künftig mehr zweckfreie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Diese erhalten dadurch mehr Spielraum, um die öffentlichen Mittel gezielt und effizient einzusetzen.</p><p>3. In seiner Antwort auf die Interpellation Leutenegger Oberholzer 05.3661 hat der Bundesrat zur Verbesserung der finanziellen Planungssicherheit im Hochwasserschutz die Schaffung zweckgebundener Vermögen für prüfenswert erklärt. Diese sollen primär der Prävention dienen und eine Schutzpolitik fördern, welche auf einem integralen Risikomanagement beruht. Das UVEK klärt derzeit ab, wie eine solche Fondslösung aussehen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er, die in der Studie der Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) dargelegten Deckungslücken zu schliessen?</p><p>2. Ist er bereit, Vorschläge zu erarbeiten, wie nach einem Unwetterereignis die rasche und sichere Bereitstellung genügender finanzieller Mittel für die Behebung ausserordentlicher Schäden an öffentlichen, nicht versicherten Infrastrukturanlagen gewährleistet werden kann, ohne dafür Mittel aus dem ordentlichen Bundes-Budget oder aus Nachtragskrediten zu verwenden?</p><p>3. Ist er bereit, folgende Finanzierungsformen zu prüfen: Versicherung, Solidaritätspakt, Fonds, Stiftung?</p>
  • Behebung von Unwetterschäden im öffentlichen Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren ist eine Häufung von Unwetterereignissen zu beobachten. Die dabei verursachten Schäden haben zunehmend höhere Instandstellungskosten zur Folge. Nachdem im Gebäudebereich ein bewährtes Versicherungsangebot der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten und der privaten Versicherungsgesellschaften die Finanzierung der Schadenbehebung praktisch ausnahmslos sicherstellen, besteht im Elementarschadenbereich eine unterschiedliche Regelung zwischen privatem und öffentlichem Eigentum. Zwar deckt die Elementarschadenversicherung die Instandstellungskosten des privaten Kulturlandes und der dazugehörenden Infrastrukturen, die Kosten für die Wiederherstellung von öffentlichen Infrastrukturanlagen wie Wege, Strassen, Bäche usw. müssen hingegen vollumfänglich durch öffentliche Mittel gedeckt werden. Die Praxis im Zusammenhang mit den Unwetterschäden des Lawinenjahres 1999 und der Sommerereignisse in den Jahren 2002 und 2005 haben deutlich gezeigt, dass die Kantone und Gemeinden auf die finanzielle Unterstützung des Bundes angewiesen sind. Dabei werden die durch den Bund zu leistenden Kostenbeiträge, welche im ordentlichen Budget üblicherweise nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe vorgesehen sind, schwergewichtig beim UVEK kompensiert. Diese Praxis führt dazu, dass ausgerechnet die für die Prävention von Unwetterschäden vorgesehenen Mittel für die Schadenbehebung verbraucht werden, was längerfristig zu einer Vernachlässigung der Prävention und einer Steigerung des Schadenpotenzials führen wird. Dass die heutige Praxis zu Unsicherheiten und weiteren Fragen führen muss, bestätigen auch die Motionen UREK-S 05.3472 und UREK-N 05.3478.</p>
    • <p>1. Der Synthesebericht der Planat "Strategie Naturgefahren Schweiz" vom November 2004 zeigt den Stand, die Lücken und den Handlungsbedarf im Umgang mit Naturgefahren auf. Der Bundesrat hat am 18. Mai 2005 von diesem Bericht Kenntnis genommen und die Umsetzung des von der Planat vorgeschlagenen Aktionsplans beschlossen. Dieser beinhaltet verschiedene Schwerpunkte, namentlich die Weiterentwicklung des Risikokonzepts Naturgefahren, die Klärung der Zuständigkeiten für bestimmte Naturgefahrenbereiche sowie die systematische Erfassung der Risiken aus Naturgefahren und der investierten Mittel für Schutzmassnahmen. Für die Umsetzung der im Aktionsplan im Zeitraum 2005-2007 vorgesehenen Aktivitäten und Massnahmen hat der Bundesrat die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Mit der Bildung einer neuen Abteilung Gefahrenprävention innerhalb des Bundesamtes für Umwelt wurde eine weitere Voraussetzung geschaffen, um die bundesinternen Synergien optimal zu nutzen und die Gefahrenprävention durch die gezielte Umsetzung des integralen Risikomanagements zu stärken.</p><p>2. Die zur Behebung ausserordentlicher Schäden nach Unwetterereignissen notwendigen finanziellen Mittel werden heute in Form von Sonder- und Nachtragskrediten gesprochen. Über die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel entscheidet das Parlament auf Antrag des Bundesrates. Mit dem im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingeführten neuen Ressourcenausgleich werden den Kantonen künftig mehr zweckfreie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Diese erhalten dadurch mehr Spielraum, um die öffentlichen Mittel gezielt und effizient einzusetzen.</p><p>3. In seiner Antwort auf die Interpellation Leutenegger Oberholzer 05.3661 hat der Bundesrat zur Verbesserung der finanziellen Planungssicherheit im Hochwasserschutz die Schaffung zweckgebundener Vermögen für prüfenswert erklärt. Diese sollen primär der Prävention dienen und eine Schutzpolitik fördern, welche auf einem integralen Risikomanagement beruht. Das UVEK klärt derzeit ab, wie eine solche Fondslösung aussehen könnte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie gedenkt er, die in der Studie der Nationale Plattform Naturgefahren (Planat) dargelegten Deckungslücken zu schliessen?</p><p>2. Ist er bereit, Vorschläge zu erarbeiten, wie nach einem Unwetterereignis die rasche und sichere Bereitstellung genügender finanzieller Mittel für die Behebung ausserordentlicher Schäden an öffentlichen, nicht versicherten Infrastrukturanlagen gewährleistet werden kann, ohne dafür Mittel aus dem ordentlichen Bundes-Budget oder aus Nachtragskrediten zu verwenden?</p><p>3. Ist er bereit, folgende Finanzierungsformen zu prüfen: Versicherung, Solidaritätspakt, Fonds, Stiftung?</p>
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