Neutralität und Politik des Finanzplatzes Schweiz in Sachen Iran

ShortId
06.3078
Id
20063078
Updated
14.11.2025 07:02
Language
de
Title
Neutralität und Politik des Finanzplatzes Schweiz in Sachen Iran
AdditionalIndexing
08;24;Wirtschaftssanktion;diplomatische Beziehungen;Neutralität;Finanzplatz Schweiz;Grossbank;Iran
1
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K10010503, Neutralität
  • L05K0303010603, Iran
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L05K1104010104, Grossbank
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ende Januar 2006 machte die UBS publik, dass sie ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran beendet. Gemäss Angaben der UBS wurde der Entscheid für den Rückzug aus dem Iran-Geschäft bereits im Herbst 2005 eingeleitet und den Kunden mitgeteilt. Gleichzeitig wurde der Vorsteher des EVD informiert. Die UBS bestätigte zudem, dass sie auch die Geschäfte mit Syrien stark einschränkt. Dabei handle es sich um eine rein geschäftspolitische Entscheidung. Die Crédit Suisse teilte kurze Zeit später mit, dass sowohl sie wie auch ihre Privatbanktöchter ebenfalls keine Neugeschäfte mit dem Iran mehr eingehen.</p><p>Gemäss Artikel 1 des Embargogesetzes kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechtes, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Bisher hat die Schweiz die Uno-Sanktionen (völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung seit dem Uno-Beitritt) sowie die meisten EU-Sanktionen umgesetzt. Weder die Uno noch die EU haben bisher Sanktionen gegenüber dem Iran beschlossen.</p><p>Der Bundesrat führt die Aussenpolitik unabhängig. Sie ist strikt zu trennen von unternehmerischen Entscheiden der Privatwirtschaft. Der Entscheid der UBS hat keinen Einfluss auf die Ausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik gegenüber dem Iran und auf die Neutralität unseres Landes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor einigen Wochen hat die UBS beschlossen, allen iranischen Bankkunden zu kündigen. Die Crédit Suisse und andere zogen sinngemäss nach. Natürlich steht die Geschäftspolitik im freien Ermessen der einzelnen Unternehmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die hier nicht infrage stehen. Dennoch kann nicht bestritten werden, dass aussenpolitisch involvierte Entscheide des Finanzplatzes auch auf unsere Aussenpolitik Einfluss haben können, vor allem wenn, wie vorliegend offensichtlich, Vorgaben der US-Aussenpolitik zur Massgabe wurden, fürchtete doch die UBS um mögliche Repressalien in den USA im Falle einer Verschärfung der Situation mit dem Iran oder auch mit Syrien.</p><p>Mithin sind Fragen aufgeworfen, welche die Aussenpolitik unseres Landes auf der Basis der Neutralität betreffen:</p><p>- Wusste der Bundesrat von diesem Beschluss der UBS im Voraus? Geht er auch davon aus, die UBS und die ihr folgenden Institutionen hätten die Sanktionspolitik der USA gegenüber Iran, Syrien und anderen zur Grundlage? Hält er dieses Vorgehen nicht im Mindesten für voreilig, zu US-hörig, und im Widerspruch zur erklärten Aussenpolitik der Schweiz stehend? Ist es diesbezüglich richtig, dass die Schweiz keine Sondermassnahmen gegenüber sogenannten Schurkenstaaten kennt, sehen wir einmal von der fraglichen Politik gegenüber Serbien Montenegro während des Nato-Krieges 1999 ab?</p><p>- Hat diese Politik des Finanzplatzes, die sich de facto den Massgaben der US-Aussenpolitik unterstellt, Folgen für die Aussenpolitik des Bundes? Kann sie den Bund diesbezüglich in Zugzwang bringen, dies nicht zuletzt, weil die Schweiz im Iran auch die Interessen der USA vertritt?</p>
  • Neutralität und Politik des Finanzplatzes Schweiz in Sachen Iran
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ende Januar 2006 machte die UBS publik, dass sie ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Iran beendet. Gemäss Angaben der UBS wurde der Entscheid für den Rückzug aus dem Iran-Geschäft bereits im Herbst 2005 eingeleitet und den Kunden mitgeteilt. Gleichzeitig wurde der Vorsteher des EVD informiert. Die UBS bestätigte zudem, dass sie auch die Geschäfte mit Syrien stark einschränkt. Dabei handle es sich um eine rein geschäftspolitische Entscheidung. Die Crédit Suisse teilte kurze Zeit später mit, dass sowohl sie wie auch ihre Privatbanktöchter ebenfalls keine Neugeschäfte mit dem Iran mehr eingehen.</p><p>Gemäss Artikel 1 des Embargogesetzes kann der Bund Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechtes, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Bisher hat die Schweiz die Uno-Sanktionen (völkerrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung seit dem Uno-Beitritt) sowie die meisten EU-Sanktionen umgesetzt. Weder die Uno noch die EU haben bisher Sanktionen gegenüber dem Iran beschlossen.</p><p>Der Bundesrat führt die Aussenpolitik unabhängig. Sie ist strikt zu trennen von unternehmerischen Entscheiden der Privatwirtschaft. Der Entscheid der UBS hat keinen Einfluss auf die Ausrichtung der schweizerischen Aussenpolitik gegenüber dem Iran und auf die Neutralität unseres Landes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor einigen Wochen hat die UBS beschlossen, allen iranischen Bankkunden zu kündigen. Die Crédit Suisse und andere zogen sinngemäss nach. Natürlich steht die Geschäftspolitik im freien Ermessen der einzelnen Unternehmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die hier nicht infrage stehen. Dennoch kann nicht bestritten werden, dass aussenpolitisch involvierte Entscheide des Finanzplatzes auch auf unsere Aussenpolitik Einfluss haben können, vor allem wenn, wie vorliegend offensichtlich, Vorgaben der US-Aussenpolitik zur Massgabe wurden, fürchtete doch die UBS um mögliche Repressalien in den USA im Falle einer Verschärfung der Situation mit dem Iran oder auch mit Syrien.</p><p>Mithin sind Fragen aufgeworfen, welche die Aussenpolitik unseres Landes auf der Basis der Neutralität betreffen:</p><p>- Wusste der Bundesrat von diesem Beschluss der UBS im Voraus? Geht er auch davon aus, die UBS und die ihr folgenden Institutionen hätten die Sanktionspolitik der USA gegenüber Iran, Syrien und anderen zur Grundlage? Hält er dieses Vorgehen nicht im Mindesten für voreilig, zu US-hörig, und im Widerspruch zur erklärten Aussenpolitik der Schweiz stehend? Ist es diesbezüglich richtig, dass die Schweiz keine Sondermassnahmen gegenüber sogenannten Schurkenstaaten kennt, sehen wir einmal von der fraglichen Politik gegenüber Serbien Montenegro während des Nato-Krieges 1999 ab?</p><p>- Hat diese Politik des Finanzplatzes, die sich de facto den Massgaben der US-Aussenpolitik unterstellt, Folgen für die Aussenpolitik des Bundes? Kann sie den Bund diesbezüglich in Zugzwang bringen, dies nicht zuletzt, weil die Schweiz im Iran auch die Interessen der USA vertritt?</p>
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