Familienexterne Kinderbetreuung. Finanzielle Unterstützung der kantonalen Stiftungen

ShortId
06.3079
Id
20063079
Updated
27.07.2023 19:17
Language
de
Title
Familienexterne Kinderbetreuung. Finanzielle Unterstützung der kantonalen Stiftungen
AdditionalIndexing
28;Kanton;Kinderbetreuung;Stiftung;Finanzhilfe
1
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kantone und Gemeinden sind die öffentlichen Hauptakteure in Sachen Familienpolitik, namentlich wenn es darum geht, Kinderbetreuungsplätze einzurichten und zu finanzieren. Der Bund spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. In verschiedenen Kantonen, so beispielsweise im Kanton Waadt, schliessen sich Kanton, Gemeinden und private Kreise zusammen, um das Angebot familienexterner Betreuung voranzutreiben und zu erhöhen. Wenn es die Hürde des Grossen Rates und der Volkabstimmung nimmt, gibt es im Kanton Waadt demnächst ein Gesetz über die externe Kinderbetreuung. Dieses Gesetz sieht die Schaffung einer Stiftung vor, in der Kanton, Gemeinden und private Kreise vertreten sind. Diese Stiftung soll das Angebot für familienexterne Kleinkinderbetreuung koordinieren und finanzieren. Nun kann aber der Bund aufgrund der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung solche Projekte nicht unterstützen. Institutionen, die die Kinderbetreuung koordinieren, können im Gegensatz zu Institutionen, die Kinder betreuen, nicht in den Genuss von Finanzhilfen kommen, und dies, obwohl der Bund in seinen Berichten immer wieder feststellt, dass bei seinen Diensten wenig Anfragen eingehen. Deshalb beauftragt diese Motion den Bundesrat, die Institutionen ebenfalls zu unterstützen, die ihre Koordinationsfunktion aktiv, seriös und kompetent wahrnehmen und damit dazu beitragen, dass die öffentlichen Gelder gut eingesetzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 10. März 2006 die Botschaft zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung verabschiedet. Er beantragt dem Parlament die Weiterführung des von der Motionärin angesprochenen Förderprogramms mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken. Mit dem Programm des Bundes sollen Anbieter, welche neue Betreuungsangebote aufbauen, in der Startphase finanziell unterstützt werden. Es ist demnach auf die direkte Unterstützung jener ausgerichtet, die tatsächlich neue Plätze anbieten.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Ausdehnung des Kreises der Begünstigten auf Organisationen, deren Zielsetzung in der Förderung und Koordination des Betreuungsbereiches liegt, erachtet der Bundesrat nicht als angebracht. Da für die Bereitstellung, Förderung und Koordination des Betreuungsangebotes in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind, ist es auch ihre Sache, die entsprechenden Strukturen zu finanzieren. Nach Ansicht des Bundesrates sollen die Fördergelder deshalb nicht den entsprechenden kantonalen Stellen oder Stiftungen zufliessen, sondern weiterhin ausschliesslich jenen zugute kommen, die selber Betreuungsplätze schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung so zu ergänzen, dass kantonale Stiftungen, in denen sich Kantone, Gemeinden und Wirtschaftskreise zusammenschliessen im Bestreben, die familienexterne Kinderbetreuung voranzutreiben, finanziell unterstützt werden können. Die entsprechende Bestimmung könnte folgenden Wortlaut haben:</p><p>Zweiter Abschnitt: Finanzhilfen an Tagesstätten</p><p>Art. 2 Kindertagesstätten</p><p>c. Soweit ein kantonales Gesetz die Erhöhung der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten vorsieht, kann der Bund den Kanton oder eine vom Kanton bezeichnete Koordinationsstruktur unterstützen.</p>
  • Familienexterne Kinderbetreuung. Finanzielle Unterstützung der kantonalen Stiftungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone und Gemeinden sind die öffentlichen Hauptakteure in Sachen Familienpolitik, namentlich wenn es darum geht, Kinderbetreuungsplätze einzurichten und zu finanzieren. Der Bund spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. In verschiedenen Kantonen, so beispielsweise im Kanton Waadt, schliessen sich Kanton, Gemeinden und private Kreise zusammen, um das Angebot familienexterner Betreuung voranzutreiben und zu erhöhen. Wenn es die Hürde des Grossen Rates und der Volkabstimmung nimmt, gibt es im Kanton Waadt demnächst ein Gesetz über die externe Kinderbetreuung. Dieses Gesetz sieht die Schaffung einer Stiftung vor, in der Kanton, Gemeinden und private Kreise vertreten sind. Diese Stiftung soll das Angebot für familienexterne Kleinkinderbetreuung koordinieren und finanzieren. Nun kann aber der Bund aufgrund der Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung solche Projekte nicht unterstützen. Institutionen, die die Kinderbetreuung koordinieren, können im Gegensatz zu Institutionen, die Kinder betreuen, nicht in den Genuss von Finanzhilfen kommen, und dies, obwohl der Bund in seinen Berichten immer wieder feststellt, dass bei seinen Diensten wenig Anfragen eingehen. Deshalb beauftragt diese Motion den Bundesrat, die Institutionen ebenfalls zu unterstützen, die ihre Koordinationsfunktion aktiv, seriös und kompetent wahrnehmen und damit dazu beitragen, dass die öffentlichen Gelder gut eingesetzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 10. März 2006 die Botschaft zum Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung verabschiedet. Er beantragt dem Parlament die Weiterführung des von der Motionärin angesprochenen Förderprogramms mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken. Mit dem Programm des Bundes sollen Anbieter, welche neue Betreuungsangebote aufbauen, in der Startphase finanziell unterstützt werden. Es ist demnach auf die direkte Unterstützung jener ausgerichtet, die tatsächlich neue Plätze anbieten.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Ausdehnung des Kreises der Begünstigten auf Organisationen, deren Zielsetzung in der Förderung und Koordination des Betreuungsbereiches liegt, erachtet der Bundesrat nicht als angebracht. Da für die Bereitstellung, Förderung und Koordination des Betreuungsangebotes in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind, ist es auch ihre Sache, die entsprechenden Strukturen zu finanzieren. Nach Ansicht des Bundesrates sollen die Fördergelder deshalb nicht den entsprechenden kantonalen Stellen oder Stiftungen zufliessen, sondern weiterhin ausschliesslich jenen zugute kommen, die selber Betreuungsplätze schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung so zu ergänzen, dass kantonale Stiftungen, in denen sich Kantone, Gemeinden und Wirtschaftskreise zusammenschliessen im Bestreben, die familienexterne Kinderbetreuung voranzutreiben, finanziell unterstützt werden können. Die entsprechende Bestimmung könnte folgenden Wortlaut haben:</p><p>Zweiter Abschnitt: Finanzhilfen an Tagesstätten</p><p>Art. 2 Kindertagesstätten</p><p>c. Soweit ein kantonales Gesetz die Erhöhung der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten vorsieht, kann der Bund den Kanton oder eine vom Kanton bezeichnete Koordinationsstruktur unterstützen.</p>
    • Familienexterne Kinderbetreuung. Finanzielle Unterstützung der kantonalen Stiftungen

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