Bundesgesetz gegen Diskriminierung
- ShortId
-
06.3082
- Id
-
20063082
- Updated
-
28.07.2023 10:59
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz gegen Diskriminierung
- AdditionalIndexing
-
12;15;Arbeitsmarkt (speziell);Kampf gegen die Diskriminierung;wirtschaftliche Diskriminierung;Gesetz;Stellengesuch
- 1
-
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L05K0702020310, Stellengesuch
- L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die praktische Umsetzung des Diskriminierungsverbotes in der Bundesverfassung ist mit Problemen verbunden.</p><p>In einem Ausführungsgesetz sollen die Hauptmerkmale der persönlichen und der institutionellen Diskriminierung präzisiert werden mit dem Ziel, die Chancengleichheit beim Zugang zu Arbeitsplätzen und Funktionen zu garantieren.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist auf die in gleicher Sache bereits erfolgten Antworten zur Motion 04.3791, "Gesetz gegen die rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt", und zur Interpellation 03.3372, "Rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt". Darin führte er aus, dass er den von den Sozialpartnern erarbeiteten und frei vereinbarten Instrumenten Priorität einräumen möchte.</p><p>Auf Bundesebene gibt es im Übrigen bereits verschiedene Spezialregelungen, die den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichrechtlichen Arbeitsbereich vorsehen, beispielsweise das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Auch das eidgenössische Personalrecht enthält Bestimmungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Mehrsprachigkeit, der angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften sowie der Chancengleichheit der Behinderten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Bundesgesetz gegen Diskriminierung, einem Ausführungsgesetz zu Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, vorzulegen. Ein Kapitel dieses Gesetzes soll den Zugang zu einer Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst regeln.</p>
- Bundesgesetz gegen Diskriminierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die praktische Umsetzung des Diskriminierungsverbotes in der Bundesverfassung ist mit Problemen verbunden.</p><p>In einem Ausführungsgesetz sollen die Hauptmerkmale der persönlichen und der institutionellen Diskriminierung präzisiert werden mit dem Ziel, die Chancengleichheit beim Zugang zu Arbeitsplätzen und Funktionen zu garantieren.</p>
- <p>Der Bundesrat verweist auf die in gleicher Sache bereits erfolgten Antworten zur Motion 04.3791, "Gesetz gegen die rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt", und zur Interpellation 03.3372, "Rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt". Darin führte er aus, dass er den von den Sozialpartnern erarbeiteten und frei vereinbarten Instrumenten Priorität einräumen möchte.</p><p>Auf Bundesebene gibt es im Übrigen bereits verschiedene Spezialregelungen, die den diskriminierungsfreien Zugang zum öffentlichrechtlichen Arbeitsbereich vorsehen, beispielsweise das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann und das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Auch das eidgenössische Personalrecht enthält Bestimmungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann, der Mehrsprachigkeit, der angemessenen Vertretung der Sprachgemeinschaften sowie der Chancengleichheit der Behinderten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zu einem Bundesgesetz gegen Diskriminierung, einem Ausführungsgesetz zu Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, vorzulegen. Ein Kapitel dieses Gesetzes soll den Zugang zu einer Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst regeln.</p>
- Bundesgesetz gegen Diskriminierung
Back to List