Sanierung der Deponien von Muttenz

ShortId
06.3083
Id
20063083
Updated
28.07.2023 13:32
Language
de
Title
Sanierung der Deponien von Muttenz
AdditionalIndexing
52;Durchführung eines Projektes;Altlast;Abfalllagerung;Grenzwert;Sanierung;Bodenverseuchung
1
  • L04K06010203, Abfalllagerung
  • L05K0601020301, Altlast
  • L04K08020341, Sanierung
  • L05K0601040402, Grenzwert
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K06020301, Bodenverseuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Bundesamt für Umwelt ist in der Begleit- und Informationsgruppe "Untersuchungen Deponien Muttenz" vertreten.</p><p>2. Die bisherigen wie auch die geplanten Untersuchungsschritte entsprechen den Vorgaben von Art. 32c des Umweltschutzgesetzes sowie dem Verfahren der Altlastenverordnung (AltlV) des Bundes. Die Qualität der durchgeführten Untersuchungen ist als gut einzustufen. Sie wird von anerkannten, unabhängigen Experten sichergestellt.</p><p>3. Zurzeit laufen Voruntersuchungen. Diese werden zeigen, ob die Deponien in Muttenz gemäss Artikel 7 AltlV sanierungs- oder überwachungsbedürftig sind. Falls sich ein Sanierungsbedarf ergibt, sind entsprechend den Vorgaben der AltlV die Ziele und die Dringlichkeit der Sanierung in einer Detailuntersuchung abzuklären. Ein Abweichen von diesem in der AltlV vorgesehenen Vorgehen drängt sich nicht auf. Insbesondere rechtfertigen die im Grundwasser im Abstrom der Deponien in Muttenz festgestellten Belastungen keine Sofortmassnahmen zum Schutz der Umwelt gemäss Artikel 24 Buchstabe a der AltlV.</p><p>4. Die Konzentrationswerte der AltlV leiten sich aus schweizerischen und internationalen Trinkwassergrenzwerten ab. Für nutzbares Grundwasser legt die AltlV die halben Konzentrationswerte als Kriterium für die Sanierungsbedürftigkeit fest; dies, um dem Zusammenspiel mehrerer Schadstoffquellen Rechnung zu tragen. Unterschreiten die gemessenen Schadstoffe in einem nutzbaren Grundwasser die halben Konzentrationswerte dauerhaft, so ist der dafür verantwortliche Standort lediglich überwachungsbedürftig.</p><p>5. Grundsätzlich bedeutet eine Überschreitung der Sanierungskriterien der AltlV, dass vom Standort schädliche Einwirkungen auf das Grundwasser ausgehen und dass deshalb langfristig wirksame Massnahmen zu deren Behebung notwendig sind (Sanierungsmassnahmen). Die Überschreitungen müssen selbstverständlich zuverlässig abgesichert sein. Erst aufgrund einer Detailuntersuchung kann dann der Umfang und die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen festgelegt werden.</p><p>6. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sollen schädliche Auswirkungen von Altlasten langfristig und wirksam beseitigt werden. Dies kann bei geringfügigen Überschreitungen der Konzentrationswerte häufig durch einfache Massnahmen, z. B. durch Abpumpen und Behandeln von belastetem Wasser und durch das Nutzen natürlicher Abbauprozesse erfolgen. Müssten aber noch über Generationen kostspieligen Behandlungsverfahren eingesetzt werden, wäre dies schon aus Kostengründen inakzeptabel. In jedem Fall sollen Sanierungen wirtschaftlich sein und für die Umwelt insgesamt einen wesentlichen Gewinn erbringen.</p><p>7. Die Anzahl von Standorten mit Altlasten wird schweizweit auf 3000 bis 4000 geschätzt. Aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Sanierungen muss bei etwa 70 Prozent mit einer Beeinträchtigung der Gewässer und dadurch mit einer Überschreitung der Konzentrationswerte gerechnet werden. Eine der häufigsten dabei festgestellten Stoffgruppen sind übrigens die halogenierten Kohlenwasserstoffe, wie sie auch im Abstrom der Muttenzer Deponien festgestellt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Gemeinde Muttenz untersucht seit drei Jahren drei grössere Siedlungsdeponien, die ehemaligen Kiesgruben Feldreben, Margelacker und Rothausstrasse. Für die Altlastenuntersuchung wurde eine spezielle Organisation unter Einbezug von unabhängigen Experten auf die Beine gestellt unter der Leitung der Gemeinde Muttenz. Anfang 2006 startete die zweite technische Untersuchungsphase, die im Frühling 2007 abgeschlossen werden soll. Die SP Muttenz fordert nun von der Gemeinde "eine Sondervorlage zur Sanierung der Deponien Feldreben, Rothausstrasse und Margelacker".</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die Projektorganisation und den Projektablauf?</p><p>2. Wie beurteilt er das Untersuchungsprogramm sowie die Qualität und Seriösität der durchgeführten Untersuchungen?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass eine Forderung für die Sanierung der drei Siedlungsabfalldeponien zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der Gefährdungsabschätzungen gemäss Altlastenverordnung, gerechtfertigt ist?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass, wenn zwar Schadstoffe gemessen, aber die Konzentrationswerte der Altlastenverordnung unterschritten sind wie bei der Siedlungsdeponie Margelacker, diese saniert werden müsste?</p><p>5. Wie gross ist der Spielraum der kantonalen Aufsichtsbehörde und des Bundesamtes für Umwelt, wenn die im Grundwasser gemessenen Stoffe im Bereich der Konzentrationswerte liegen?</p><p>6. Wie beurteilt er die ökologischen und finanziellen Auswirkungen, wenn Siedlungsdeponien ausgegraben werden, bei denen die Konzentrationswerte der Altlastenverordnung nicht oder nur unbedeutend überschritten werden?</p><p>7. Wie viele andere Standorte mit Konzentrationswertüberschreitungen gibt es in der Schweiz, und was wurde bei diesen Standorten unternommen?</p>
  • Sanierung der Deponien von Muttenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Bundesamt für Umwelt ist in der Begleit- und Informationsgruppe "Untersuchungen Deponien Muttenz" vertreten.</p><p>2. Die bisherigen wie auch die geplanten Untersuchungsschritte entsprechen den Vorgaben von Art. 32c des Umweltschutzgesetzes sowie dem Verfahren der Altlastenverordnung (AltlV) des Bundes. Die Qualität der durchgeführten Untersuchungen ist als gut einzustufen. Sie wird von anerkannten, unabhängigen Experten sichergestellt.</p><p>3. Zurzeit laufen Voruntersuchungen. Diese werden zeigen, ob die Deponien in Muttenz gemäss Artikel 7 AltlV sanierungs- oder überwachungsbedürftig sind. Falls sich ein Sanierungsbedarf ergibt, sind entsprechend den Vorgaben der AltlV die Ziele und die Dringlichkeit der Sanierung in einer Detailuntersuchung abzuklären. Ein Abweichen von diesem in der AltlV vorgesehenen Vorgehen drängt sich nicht auf. Insbesondere rechtfertigen die im Grundwasser im Abstrom der Deponien in Muttenz festgestellten Belastungen keine Sofortmassnahmen zum Schutz der Umwelt gemäss Artikel 24 Buchstabe a der AltlV.</p><p>4. Die Konzentrationswerte der AltlV leiten sich aus schweizerischen und internationalen Trinkwassergrenzwerten ab. Für nutzbares Grundwasser legt die AltlV die halben Konzentrationswerte als Kriterium für die Sanierungsbedürftigkeit fest; dies, um dem Zusammenspiel mehrerer Schadstoffquellen Rechnung zu tragen. Unterschreiten die gemessenen Schadstoffe in einem nutzbaren Grundwasser die halben Konzentrationswerte dauerhaft, so ist der dafür verantwortliche Standort lediglich überwachungsbedürftig.</p><p>5. Grundsätzlich bedeutet eine Überschreitung der Sanierungskriterien der AltlV, dass vom Standort schädliche Einwirkungen auf das Grundwasser ausgehen und dass deshalb langfristig wirksame Massnahmen zu deren Behebung notwendig sind (Sanierungsmassnahmen). Die Überschreitungen müssen selbstverständlich zuverlässig abgesichert sein. Erst aufgrund einer Detailuntersuchung kann dann der Umfang und die Dringlichkeit der Sanierungsmassnahmen festgelegt werden.</p><p>6. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben sollen schädliche Auswirkungen von Altlasten langfristig und wirksam beseitigt werden. Dies kann bei geringfügigen Überschreitungen der Konzentrationswerte häufig durch einfache Massnahmen, z. B. durch Abpumpen und Behandeln von belastetem Wasser und durch das Nutzen natürlicher Abbauprozesse erfolgen. Müssten aber noch über Generationen kostspieligen Behandlungsverfahren eingesetzt werden, wäre dies schon aus Kostengründen inakzeptabel. In jedem Fall sollen Sanierungen wirtschaftlich sein und für die Umwelt insgesamt einen wesentlichen Gewinn erbringen.</p><p>7. Die Anzahl von Standorten mit Altlasten wird schweizweit auf 3000 bis 4000 geschätzt. Aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Sanierungen muss bei etwa 70 Prozent mit einer Beeinträchtigung der Gewässer und dadurch mit einer Überschreitung der Konzentrationswerte gerechnet werden. Eine der häufigsten dabei festgestellten Stoffgruppen sind übrigens die halogenierten Kohlenwasserstoffe, wie sie auch im Abstrom der Muttenzer Deponien festgestellt wurden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Gemeinde Muttenz untersucht seit drei Jahren drei grössere Siedlungsdeponien, die ehemaligen Kiesgruben Feldreben, Margelacker und Rothausstrasse. Für die Altlastenuntersuchung wurde eine spezielle Organisation unter Einbezug von unabhängigen Experten auf die Beine gestellt unter der Leitung der Gemeinde Muttenz. Anfang 2006 startete die zweite technische Untersuchungsphase, die im Frühling 2007 abgeschlossen werden soll. Die SP Muttenz fordert nun von der Gemeinde "eine Sondervorlage zur Sanierung der Deponien Feldreben, Rothausstrasse und Margelacker".</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis über die Projektorganisation und den Projektablauf?</p><p>2. Wie beurteilt er das Untersuchungsprogramm sowie die Qualität und Seriösität der durchgeführten Untersuchungen?</p><p>3. Ist er der Meinung, dass eine Forderung für die Sanierung der drei Siedlungsabfalldeponien zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der Gefährdungsabschätzungen gemäss Altlastenverordnung, gerechtfertigt ist?</p><p>4. Ist er der Meinung, dass, wenn zwar Schadstoffe gemessen, aber die Konzentrationswerte der Altlastenverordnung unterschritten sind wie bei der Siedlungsdeponie Margelacker, diese saniert werden müsste?</p><p>5. Wie gross ist der Spielraum der kantonalen Aufsichtsbehörde und des Bundesamtes für Umwelt, wenn die im Grundwasser gemessenen Stoffe im Bereich der Konzentrationswerte liegen?</p><p>6. Wie beurteilt er die ökologischen und finanziellen Auswirkungen, wenn Siedlungsdeponien ausgegraben werden, bei denen die Konzentrationswerte der Altlastenverordnung nicht oder nur unbedeutend überschritten werden?</p><p>7. Wie viele andere Standorte mit Konzentrationswertüberschreitungen gibt es in der Schweiz, und was wurde bei diesen Standorten unternommen?</p>
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